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Fahrstuhl weg, Keller zu!

Der ganz normale Wahnsinn in der Calvinstraße 21

Am 21. Mai 2012 finden die sechs Mietparteien dieses Hauses ein Schreiben ihres Vermieters, Terrial Stadtentwicklung GmbH, in ihren Briefkästen: Der Fahrstuhl sei „ab sofort vorübergehend wegen technischer Mängel stillgelegt“. „Ist es jetzt illegal mit dem Brief wieder in die Wohnung hochzufahren?“, denkt Mieter Roman Czapara. Die älteste Mieterin ist 84 Jahre alt und es gibt einige Schwerbehinderte. Mieterin Eva Bugenhagen testet den Aufzug mittels Leerfahrten in jedes Stockwerk. Er funktioniert einwandfrei, technische Mängel kann sie nicht feststellen. Rechtsanwalt Christoph Müller, der die Czaparas und einige andere Mieter vertritt, ist gerade in Urlaub, also wird der Berliner Mieterverein konsultiert. Dieser erkundigt sich im Auftrag der Mieter nach der Art der technischen Mängel, fragt an, wie lange der Aufzug außer Betrieb sein wird und weist auf Mietminderungsverlangen der Mieter hin. Frist für die Antwort: 29. Mai.

Doch nur einen Tag später wird der Fahrstuhl komplett ausgebaut. Von einer Nacht- und Nebel-Aktion kann man nicht sprechen, es geschieht am helllichten Tag unter ohrenbetäubendem Lärm, der 90 Dezibel erreicht. Die Fahrstuhltüren stehen ungesichert offen. Und obwohl Baumaterialien und Schutt sonst wochen- oder monatelang entweder im Hof oder vor dem Haus lagern, die Fahrstuhlteile werden vom Abrissunternehmen sofort abgefahren. Wer will jetzt noch herausfinden, um welchen technischen Mangel es sich gehandelt haben könnte.

Rechtsanwalt Christoph Müller kommt am gleichen Abend aus dem Urlaub zurück und besucht sofort seine Mandanten in der Calvinstraße 21. „So geht das aber nicht!“, stellt er fest. Die Mieter stellen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, dem stattgegeben wird. Am 4. Juni ergeht vom Amtsgericht Tiergarten eine einstweilige Verfügung, dass der Fahrstuhl wieder in Betrieb genommen werden muss.  Bis jetzt wurde diese Verfügung nicht befolgt. Als ich am 7. Juni mit den Mietern spreche, sind die Bauarbeiten im Haus sehr laut, keine 90 Dezibel, aber 70 bestimmt.

Auf so eine Art sollen wohl Tatsachen geschaffen werden. Denn die Vergrößerung des Fahrstuhls ist Teil der Ende Oktober 2011 angekündigten Luxussanierung. Bugenhagen, die seit 50 Jahren im Haus wohnt, soll deshalb einen Teil ihrer Kammer verlieren. Doch ob sie diese Modernisierung wirklich dulden muss oder nicht, das wird erst in der Gerichtsverhandlung am 15. Juni festgestellt werden. Es geht nicht nur um den Fahrstuhl, sondern auch um eine Aufstockung des Gebäudes aus den 1960er Jahren, um Fußbodenheizung, Wärmedämmung und anderes. Pro Quadratmeter sollen die Mieter 4,97 Euro mehr Miete zahlen als bisher. Das können sich einige nicht leisten. In einer Sendung der Berliner Abendschau erklärte Rainer Wild vom Berliner Mieterverein, dass er zum ersten Mal mit einem derart hohen Modernisierungszuschlag konfrontiert wurde (s. MoabitOnline-Artikel von Dezember 2011 mit Links zu weiteren Artikeln im Nachtrag).

Für die anderen fünf Mietparteien sind die Verhandlungen der Duldungsklagen am 12. Juni ab 10 Uhr im Amtsgericht Tiergarten, Littenstr. 12-17 angesetzt. Die Verhandlungen sind öffentlich. Erst an diesem Termin wird entschieden, welche Modernisierung die Mieter dulden müssen und welche nicht. Der Fahrstuhl aber ist schon ausgebaut.

Auch die Keller sollten nach Aufforderung durch die Hausverwaltung kurzfristig geräumt werden, um Bohrungen für die Verstärkung der Fundamente zu ermöglichen.. Drei Mietparteien haben ihre im Keller gelagerten Gegenstände in die Tiefgarage des angrenzenden Neubaus transportieren lassen. Doch jetzt haben sie plötzlich keinen Zugang mehr zu ihren neuen Kellerverschlägen. Einen Schlüssel für die Tiefgarage haben sie nicht und der Zugang über die Baustelle ist ihnen plötzlich auch verwehrt. Den anderen Mietparteien, die urlaubsbedingt ihre Keller nicht so schnell räumen konnten, geht es aber auch nicht besser. Eine Holzwand versperrt den Zugang. Seit Ende letzter Woche hat das Amtsgericht Tiergarten per einstweiliger Verfügung bestimmt, dass den Mietern der Zugang zu ihren Kellern ermöglicht werden muss.

Warum geht ein Vermieter so mit seinen Mietern um? Darf man das Kleinkrieg oder Schikane nennen? Soll es sie mürbe machen? Irgendwann müssen die „sechs Aufrechten“ doch mal aufgeben! Steckt dieser Gedanke dahinter? Schon im Februar hat Deike Diening eine tolle Reportage im Tagesspiegel dazu geschrieben.

Es ist noch mehr passiert: Das Betreten der Baustelle (der frühere und zukünftige Gartenbereich) wurde den Mietern verboten, nachdem zwei Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses aus der Piratenfraktion sich alles angeschaut hatten. Die Räumungsklagen von Ende 2011 mussten im April aufgrund der Prozesstaktik der Mieter (Zahlung der angeblichen Mietschulden innerhalb der Schonfrist unter Vorbehalt) zurückgenommen werden. Dabei ging es im Fall Czapara um 2 Cent, die versehentlich zu wenig überwiesen worden waren. Das ist im Berliner Kurier nachzulesen.

RTL hat eine Dokumentation zum Abriss und Neubau einer genossenschaftlichen Wohnanlage aus Hamburg-Hamm und zu Luxusmodernisierung in der Calvinstraße, Berlin-Moabit gesendet, die noch im Netz zur Verfügung steht. Tenor: alte Mieter stören die Verwertung. Im Film wird eine neue Räumungsklage gegen Helga Brandenburger wegen „Propaganda“ erwähnt, deshalb spricht auch nur ihr Anwalt mit Presse und Fernsehen. Für den 4. Juni war die Ausstrahlung einer Dokumentation von Utta Seidenspinner im  Spiegel TV / Sat 1 Programm angekündigt, die allerdings kurzfristig abgesetzt wurde. „Wie kann das sein, dass ein Sender wie Sat 1 einknickt? Wir haben uns vor die Kamera gestellt und unsere Meinung gesagt. Warum wird das nicht gesendet? Wo bleibt da die Demokratie?“, fragen die Mieter und Mieterinnen aus der Calvinstraße. Obwohl in den gedruckten Programmen eine Reportage über Auswanderung nach Norwegen angekündigt ist, könnte es sein, dass die Reportage „Häuserkampf. Wenn Mieter auf Spekulanten treffen“ heute von 23:00 bis 23:30 Uhr ausgestrahlt wird.

Fotos: Mieter der Calvinstraße 21

Nachträge:
Sat 1 hat die Reportage gesendet und auch in der Berliner Woche vom 13.6.12 ist ein Artikel erschienen, im Neuen Deutschland am 3.7.

Die Reportage von Spielgel TV gibt es in 2 Teilen im Netz (vielen Dank für den Tip an den Kiezer-Weblog vom Klausener Platz):

 

Hier folgt der Bericht der rbb Abendschau vom 3.7.2012 (auch der Tagesspiegel hat berichtet):

Nach der Pressemitteilung des Berliner Mietervereins hat auch die Berliner Zeitung am 3.7.12 einen ausführlichen Artikel gebracht und der Berliner Kurier am 16.7.12 (mit Mieter-Tipps). Bemerkenswert auch die Pressemitteilung des Bezirksamts Mitte „Keine Behördenwillkür“ und Antwort (Link zum pdf) auf die Kleine Anfrage (KA 0201/IV) der SPD-Fraktion, der man entnehmen kann, dass das Bauamt keinen Handlungsbedarf sieht. Zum Baustadtrat und seinem Verständnis von Bürgerbeteiligung ein Artikel von Uwe Rada in der TAZ (der letzte Abschnitt bezieht sich auf die Calvinstr. 21).

ZDF hallo Deutschland vom 16.7.2012 „Rabiate Entmietungen – Erst Schikane, dann doppelte Miete“ (nicht mehr online)

Und nochmal die Abendschau vom 24.7.2012 (nicht mehr online) zum Prozess, den die Mieter in erster Instanz gewonnen haben, auch der Berliner Kurier berichtete am gleichen Tag und die Berliner Zeitung zwei Tage später.

Report Mainz hat am 21.8.12 einen Beitrag „Entmietung brutal“ gesendet mit Beispielen aus Wedding, München, Prenzlauer Berg und auch aus der Calvinstraße.

Auch das Autorengespräch mit Achim Reinhardt ist sehr informativ.

Die ecke turmstraße Nr. 6, September 2012 berichtet auf Seite 6 „Die Mauer muss weg“ über das Urteil des Amtsgericht Tiergarten vom 24.7.12. Unter der gleichen Überschrift auch der Artikel im MieterMagazin (Sept. 12).

Plötzlich ein Aufkleber „Verkauft!“ an der Tür der Czaparas, der Berliner Kurier berichtete am 5.10.12 und im MieterMagazin von November 2012.

Inforadio berichtet am 21.11.2012: Mieter wehren sich gegen Luxussanierung (nicht mehr online). Und die Mieter der Calvinstraße haben es in die Liste der Moabiter Jahresereignisse 2012 der Berliner Woche geschafft. Im Berliner Kurier am 5.12.12: „Hilfe mein Wohnzimmer wird zum Fahrstuhlschacht„.

Pressebericht über geplante Grundrissveränderungen, die erst aus den Bauakten zu ersehen sind und nicht in der Modernisierungsankündigung. Erst nach einem Schreiben an den Petitionsausschuss wurde Akteneinsicht gewährt.

Ulli Zelle berichtete am 16.1.13 in der Abendschau (unten der Film bei Youtube) und der Tagespiegel am 17.1 über das Gerichtsverfahren zum ausgebauten Fahrstuhl (der Tsp. erwähnt auch die brandgefährlichen Platten im Treppenhaus).

Berliner Woche  „Warten auf’s Gericht“ vom 28.1.13. Berliner Abendblatt „Die Gallier aus der Calvinstraße“ bringt inhaltlich zwar nichts neues, aber das schöne Foto wollen wir hier nicht vorenthalten.

Im MieterMagazin von März 2013 (erst im April im Netz verfügbar) berichtet Jens Sethmann über die Feuer- uns Sturzgefahren im Treppenhaus. Anfang Dezember 2012 hatte Roman Czapara an die Bauaufsicht geschrieben, nachdem er auf einer lockeren Holzstufe gestürzt war, und hatte bis Anfang Februar 2013 nichts aus dem Amt gehört. Kein Wunder, dass „sich die Mieter von den Behörden im Stich gelassen“ fühlen.  Gegenüber dem MieterMagazin hat die Bauaufsicht erklärt, dass „ein Beschwerdeführer nicht als Verfahrensbeteiligter gilt und deshalb nicht benachrichtigt wird“. Die Eigentümerin sei zweimal aufgefordert worden die Mängel zu beseitigen und hätte gemeldet, dass das geschehen sei. Der Bezirk könne nun die Mängelbeseitigung anordnen und Zwangsmittel und Ersatzvornahme androhen, dagegen sei Widerspruch mögich „Das kann sich in die Länge ziehen“, so die Bauaufsicht.
Kein Wunder, dass Menschen das Gefühl haben, die Behörden arbeiten nicht, wenn sie, die sich an die Behörde gewandt haben, nicht informiert werden! Kein Wunder, dass die Behörde nicht effektiv arbeiten kann, wenn sie nur mit einer Seite kommuniziert, deren Angaben sie erstmal glauben muss, denn schließlich gibt es nicht genug Leute, die vor Ort nachprüfen, was in den Häusern wirklich gemacht wurde. Oder ist das mit Absicht so umständlich geregelt?

Berufungsverfahren vor dem Landgericht am 26.3.13
Die Mieter_innen hatten Presse und Unterstützer eingeladen „David gegen Goliath“ zu fünf Berufungsverhandlungen vor der 63. Kammer des Landgerichts am 26.3.13. Das schriftliche Urteil wird erst Ende April erwartet, dennoch eine bittere Niederlage. Bericht im Tagesspiegel mit einschlägigen Kommentaren, im Berliner Kurier, in der Berliner Zeitung, der TAZ und Video bei tv.berlin (s. auch Kommentar Nr. 17). Es ist ein Verkündungstermin anberaumt am 26. April 2013, 12.00 Uhr, Saal 3123, Landgericht Littenstraße. Termine für zwei weitere Verfahren sind der 5.4. um 10.15 Uhr LG Saal 3123 und der 14.5.13 um  10.15 Uhr LG Saal 3123. Der Verkündungstermin wurde abgesagt und um eine Woche verschoben auf den 7.5.

Der Tagesspiegel hat noch einmal nachgelegt: „Richterin im Mietstreit in der Kritik„. Berliner Zeitung schreibt: „Schlechte Aussichten in der Calvinstraße„. Über die Richterin Regine Paschke hat auch das MieterEcho kürzlich berichtet. Die Berliner Woche spricht unzutreffend auch schon von einem Urteil.

Berufungsverfahren vor dem Landgericht am 5.4.13
Gestern, am 5.4., wurde im Landgericht die Berufung Terrial Stadtentwicklung GmbH gegen Helga Brandenburger verhandelt, Berichte in der Berliner Zeitung, im Tagesspiegel, im Berliner Kurier (siehe auch Kommentar Nr. 21).

Zum neuen Mietrecht, das ab 1.5.13 gilt, ein Bericht von Report Mainz, in dem Bewohner der Calvinstraße 21 auftreten (Youtube). Eine kurze und übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten neuen Bestimmungen findet man ausgerechnet bei Bild.de, ausführlicher beim Berliner Mieterverein in der März-Ausgabe des MieterMagazins und hier auch noch die Forderungen des Zusammenschluss der alternativen Mietervereine für eine mieterfreundliche Mietrechtsänderung aus dem MieterEcho.

Die Mieter/innen aus der Calvinstraße 21 bei Maybrit Illner „Mieten, Makler, Spekulanten“ im ZDF und mehr allgemeines zum Thema die ZDF-Reportage „Luxus rein, Mieter raus“ vom 21.4.13.

Und was ist eigentlich mit dem Fahrstuhl?
Schließlich gab es eine einstweilige Verfügung, dass er bis Ende März wieder eingebaut sein muss. Nach Verzögerungen, die sich immer wieder an den Gerichtsterminen orientierten, wurde er schließlich eingebaut. Aber nicht funktionsfähig, ein Kabel war angebohrt. Bemerkungen wegen Sabotage sind gefallen, die Polizei ermittelt. Aber am 6.5.13 fuhr der Fahrstuhl, mit kompliziertem Knopfdruck und stockend. Doch den Mietern wurde nichts mitgeteilt, so können sie nicht wissen, ob er sicher ist.

Urteilsverkündung von Richterin Regine Paschke, 63. Kammer des Landgerichts am 7.5.13
Zahlenkolonnen wurden verlesen, Zinsen und Anwalts- bzw. Gerichtskosten festgelegt, die Mietminderung der Mieter wegen Baulärm komplett abgelehnt und die Revision nicht zugelassen. Je nach Mietpartei handelt es sich um Beträge zwischen 2.000 und 3.000 Euro, die bezahlt wurden um die Räumungsklagen abzuwenden. Lediglich 3% Mietminderung von der Bruttowarmmiete wurde den Mietern wegen der Nottreppe aus Metall, der Bauarbeitertoiletten in diesem provisorischen Hauszugang, der Löcher im Treppenhaus und der unansehnlichen Briefkastenanlage zugestanden. Nur Helga Brandenburger, vor deren Küchen- und Badfenster die Wand des Neubaus steht, wurde eine Mietminderung von 20% zugestanden und die Revision in ihrem Fall zugelassen. Damit ist das Amtsgerichtsurteil „Die Mauer muss weg!“ aufgehoben. Ausführlicher Bericht in der Berliner Zeitung und ein Kommentar zur unklaren Rechtslage, denn die 65. Kammer desselben Gerichts hatte noch letzte Woche anders entschieden. Auch der Tagesspiegel, Berliner Kurier und tv berlin berichteten.
Über die Modernisierung wurde nicht entschieden, da die entsprechenden Anträge vom Vermieter zurückgezogen wurden, nachdem das Gericht durchblicken ließ, dass sie in der vorliegenden Form wohl keine Chance hätten. Er hat dadurch die Möglichkeit neue Begründungen zu finden.

Bei der letzten Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Terrial GmbH gegen Eva Bugenhagen am 14. Mai hat RA Franke einen Befangenheitsantrag gegen die vorsitzende Richterin Paschke gestellt. Sie hatte zu Erkennen gegeben, dass sie die Mietminderung wegen Baulärm von den Nachbargrundstücken nicht anerkennen würde. Es bleibt spannend!

MieterMagazin Juni 2013: „Landgericht macht Mieter wehrlos

Die Berliner Mietergemeinschaft hat im neuesten Heft noch einmal über die Nebentätigkeiten der Richterin Regine Paschke geschrieben. Doch davon lässt sie sich nicht beirren und hält weiter Vorträge beim Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. z. B. zu „Modernisierung und Mieterhöhung“ am 12. Juni 14 – 17 Uhr im Grand Hotel Esplanade.  Das Bündnis „Zwangsräumungen verhindern“ ruft zur Kundgebung um 13:30 Uhr auf. Bereits am 29. Mai wurde ein ähnliches Seminar von 20 Aktivist_innen gestört. Sie stürmten den Vortrag mit Transparenten und hielten eine Rede. Hier das Video und der Bericht.

P1050494-250Um auf den Befangenheitsantrag gegen die Richterin Paschke vom 14.5.13 zurückzukommen, die vorläufige Antwort vom Gericht war denkbar knapp: „Ich fühle mich nicht befangen. Paschke“ (eine Stellungnahme in drei Wochen wurde angekündigt. (Der Befangenheitsantrag wurde abgelehnt)

Eingang versperrt
Doch der Kleinkrieg geht weiter. Am 31. Mai wurde ohne jegliche Vorankündigung an der Calvinstraße 21 ein Gerüst aufgestellt. Dabei war die Noteingangstreppe aus Metall, seit Jahren die einzige Möglichkeit für Mieter ins Haus zu gelangen, so zugebaut, dass ältere und nicht mehr ganz so sportliche Mieter große Schwierigkeiten hatten. Die 87jährige Frau Wassermann konnte nicht zu ihrem geplanten Arztbesuch. Mittlerweile wurde das wieder umgebaut.

Vermieter-Seminar am 12. Juni wurde wegen der Kundgebung abgesagt, hier Bericht und Video. Das Transparent der Mieterinnen aus der Calvinstraße „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!“ wurde unterstützt durch eine Sängerin aus der Nachbarschaft.

Sendung in der ARD am 12.8.13: Exklusiv Reportage „Mieten rauf, Mieter raus !“(nicht mehr online, aber SWR vom 11.12.13, siehe unten) (TV-Kritik)

Einladung zur Kundgebung am 27. August 2013 und ein Bericht von den Auftritten der Künstlerinnen.

Antwort auf eine Kleine Anfrage im Abgeordnetenhaus zu den Nebentätigkeiten der Richterin Paschke (Sept. 2013). Zum gleichen Thema der Artikel „Warum dürfen wir nicht in Ihre Akten schauen, werte Frau Richterin?

Übrigens unterstützt der Berliner Mieterverein eine Verfassungsbeschwerde wegen Nichtzulassung der Revision zum Urteil vom 7. Mai (Mietminderung wg. Baulärm).

Berliner Zeitung über das Pressegespräch im Landgericht am 14. Oktober, Richterin Paschkes Nebentätigkeiten und den kommenden Prozess zur Duldung der Modernisierung in der Calvinstraße 21 (mit Kommentar). Auch die taz, Tagesspiegel und Neues Deutschland haben berichtet. Im letzten Artikel steckt allerdings ein Fehler, die Duldung der Modernisierung wurde vom Gericht noch nicht zurückgewiesen, um diese geht es am Freitag, 18.10. ab 9:30 Uhr im Landgericht, was zum Schluss allerdings auch erwähnt wird. Besonders pointiert der Kommentar in der taz.

Ein weiterer Artikel von Peter Nowak, der bei heise online erschienen ist. Der Tagesspiegel geht insbesondere auf die Sicherheitsmaßnahmen, die für den Prozess am Freitag,  18.10. verfügt wurden und die umstrittene Richterin Paschke ein. Diese Pressekonferenz hat ihr Ziel komplett verfehlt, sollte sie doch „Vertrauen in die Justiz“ (wieder) herstellen. Peter Nowak beim MieterEcho online.

Transpi-zu-250Am 17. Oktober wurden die Transparente auf den Balkonen der Calvinstraße von Bauarbeitern verhängt. Außerdem ist ein Artikel in der Berliner Zeitung erschienen, in dem über mehrere Entscheidungen der 63. Kammer des Landgerichts berichtet wird, die vom Berliner Verfassungsgericht kassiert wurden.

Die Berufungsverhandlungen über die Duldung der Modernisierung und im Fall Eva Bugenhagen auch über die Mietminderung – diese Entscheidung stand noch an, weil im Mai der Antrag auf Befangenheit der vorsitzenden Richterin Paschke gestellt worden war, der dann abgelehnt wurde – fanden am 18. Oktober im Landgericht Berlin dann trotz Ankündigung doch ohne körperliche Durchsuchung der Zuhörer_innen statt. Die Klage der Vermieterseite wurde abgewiesen (eine schriftliche Begründung liegt noch nicht vor, s. Pressemitteilung Landgericht). In der Verhandlung ist klar geworden, dass die Mieter_innen aus der Calvinstraße 21 aus formalen Gründen gewonnen haben. Richterin Paschke erklärte, dass die Basis für die Mieter die ursprüngliche Modernisierungsankündigung ist, bei der Maßnahmen angekündigt wurden, die 14 Monat dauern sollen und einen Auszug aus der Wohnung notwendig machen. Dagegen überwiegen die Härtegründe. Auch wenn die neuen Anträge von reduzierten Modernisierungmaßnahmen ausgehen, beruhen sie auf der alten Modernisierungsankündigung, daher könnten die Mieter nicht zweifelsfrei erkennen, für welche Maßnahme sie ausziehen müssten und für welche nicht und müssen deshalb die Modernisierung nicht dulden. In keinem der Fälle wurde die Revision zugelassen. Das Gericht forderte weiterhin die Parteien auf sich außergerichtlich zu einigen.
Nach vier Jahren Streit ist das allerdings nur ein Zeitgewinn. Die Vermieterseite ist auf einen Zeitpunkt vor 2009 zurückgeworfen, doch ist die Situation der Mieter, die weiterhin Baulärm und Dreck ertragen müssen, nicht wirklich besser geworden. Der Vermieter kann nächste Woche eine neue Modernisierungsankündung losschicken und dann geht der Weg durch die Instanzen wieder von vorne los. Eine Entscheidung vielleicht erst 2015 oder 2016. Die bisherigen Urteile in den Verfahren Calvinstraße sind beim Landgericht Berlin in dieser Pressemitteilung herunterzuladen.
Bericht über die Verhandlung im Tagesspiegel, Berliner Zeitung mit Kommentar, Neuem Deutschland, Berliner Morgenpost, Berliner Kurier, focus, Berliner Woche.

Am 18.11.13 war die Verhandlung in Sachen Transparent „Wir lassen uns nicht luxusmodernisieren“ auf dem Balkon der Czaparas (Presseeinladung s. Kommentar Nr. 48) vor dem Amtsgericht recht schnell zu Ende. Die Entscheidung wurde auf einen Ortstermin voraussichtlich am 19.12.13 um 10:30 Uhr vertagt. Es geht um das Recht der freien Meinungsäußerung, also darum, ob der Spruch als „martialische Kampfansage an den Vermieter“ oder als sachliche Meinungsäußerung, die keine Beleidigung enthält zu werten ist. Dies Transparent hängt seit Jahren unbeanstandet auf dem Balkon, erst jetzt klagt die Terrial dagegen. Auch das könnte eine Rolle spielen. Die Mieter haben zudem Widerklage erhoben, weil das Transparent seit etwa einem Monat mit Filzmatten zugehängt wurde (s. Foto oben). Zu dieser „interessanten“ Rechtsfrage, ob die Meinungsäußerung nicht verhängt und dadurch unsichtbar und so unterbunden werden darf, wollte sich die Richterin noch nicht äußern. Sie ließ nach vorläufiger Einschätzung der Rechtslage durchblicken, dass die Aussage auf dem im Rede stehenden Transparent nicht zu beanstanden sei und der Ortstermin nur der Überprüfung der Art der Befestigung dient und inwieweit die Verhängung des Transparentes tatsächlich zu  einer Einschränkung der Lichtzufuhr führt.

Interview mit Bernd Pickel vom Landgericht „Es gewinnen nicht immer die Reichen und Schönen„.

Der Tagesspiegel hat nachgefragt und berichtet über die Urteilsbegründung und, was die Anwältin der Terrial GmbH zu der nächsten Modernisierungsankündigung sagt.

Artikel im Mieterecho zur Richterin Regine Paschke „Unabhängig oder unbehelligt?

Sendung im SWR „Wohnungsnot in Deutschland. Miete rauf, Mieter raus„, ein Film von Achim Reinhardt und Thomas Schneider

Nachträge 2014:
Der Ortstermin in Sachen Transparent (s.o.) wurde auf den 9. Januar 2014 verschoben, das Urteil dazu soll am 26.2. gesprochen werden.

Pressekonferenz am 7. Februar 2014 mit Wibke Werner, Berliner Mieterverein, den Anwälten und Mietern der Calvinstraße 21 und dem mittlerweile pensionierten Amtsrichter Werner Noffke: Sie haben über den Beschluss des BGH berichtet, der ankündigt, die zugelassene Revision in Sachen „zugemauerte Fenster von Helga Brandenburger“ zurückzuweisen.  (U. Paul schreit in der Berliner Zeitung „Mauer vor Fenstern darf bleiben“ / Artikel: Berliner Kurier, Neues Deutschland, Berliner Woche) und ein kurzer Bericht in den Nachrichten I der Abendschau (siehe auch Kommentar Nr. 53). Auch das MieterMagazin hat berichtet. Im MieterMagazin von Juni 2014 ist der BGH-Beschluss unter „Kein Rückbau bei Überschreiten der Opfergrenze dokumentiert (Langfassung im Netz).
Außerdem berichteten die Mieter von neuen Schikanen ihres Vermieters. Der Fahrstuhl fiel aus und wurde erst nach einstweiliger Verfügung repariert und die Heizungen blieben gerade bei der größten Kältewelle im Januar kalt bzw. lauwarm. Bei Frau Brandenburger wird es trotz einstweiliger Verfügung immer noch nicht richtig warm.

Artikel im Neuen Deutschland von Bernd Kammer und von Ralf Liptau in der Berliner Woche.

Zum Transparent: Nachdem der Ortstermin des Gerichts auf Januar verschoben worden war, hat das Amtsgericht Ende Februar entschieden, dass die Mieter des Hauses Calvinstraße 21 ein Transparent mit der Aufschrift „Wir lassen uns nicht luxussanieren“ nach außen sichtbar vor ihrem Balkon anbringen dürfen. Der Versuch des Vermieters, dies zu untersagen, es die Klage des Vermieters gegen das Transparent ab. Gleichzeitig verurteilte das Amtsgericht den Vermieter, die von ihm angebrachten Planen, mit denen er das Transparent der Mieter blickdicht verhängt hatte, zu beseitigen. Rechtsanwalt Christoph Müller, der die Interessen der Mieter vertrat: „Auch wenn die Wohnsituation der Mieter weiterhin unerträglich bleibt, so hat das Amtsgericht den Vermieter an dieser Stelle in seine Schranken verwiesen und das Recht der Mieter auf freie Meinungsäußerung bekräftigt.“ Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. (Artikel in der Berliner Zeitung)

März 2014: Baukran vor der Calvinstraße 20 abgebaut. Fotomontage beim Gleimviertel-Blog.

Termin für die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin: am 12.06.2014, 11.30 Uhr, Saal 3807 in der Littenstraße 12-17
Das Amtsgericht Mitte hat seine Klage auf Entfernung des Plakates abgewiesen. Am 12.06. wird das Landgericht über die Berufung des Vermieters verhandeln. Die Entscheidung des Landgerichts hat grundsätzliche Bedeutung. Besuch der Verhandlung und Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht. Berichte über die Gerichtsverhandlung hier: „Ein Sieg für die Meinungsfreiheit“ und „Meinungsfreiheit obsiegt erneut„.

November 2014: Das Baugerüst wird abgebaut (siehe ganz oben).

Berliner Woche und Berliner Zeitung über den Abbau des Baugerüsts. Der Artikel in der Berliner Woche spricht auch das Zweckentfremdungsverbot an, nach dem Wohnungen nicht mehr als 6 Monate leer stehen dürfen. Passiert ist in diese Richtung allerdings nichts!

Haben sich die Mieter der Calvinstraße 21 noch gefreut, als das Baugerüst abgebaut wurde, ist jetzt angesichts der Kälte in den Wohnungen wieder Ernüchterung eingetreten. Teilweise wurden nur 13 Grad gemessen (siehe Kommentar). Doch diesmal gibt es eine schnelle Reaktion des Bauamtes, ab 13. Dezember funktionierte die Heizung wieder (s. Berliner Woche).

Pressemitteilung des Berliner Mietervereins: der Verfassungsgerichtshof Berlin hat die Frage der Mietminderung wegen Baulärm wieder ans Landgericht zurückverwiesen. Gratulation für die Standhaftigkeit der Mieter_innen! Und auch in der Abendschau (eine Woche im Netz) und in der Morgenpost.

Fotos im Deutschen Architekturforum (März 2015).

Am 27. März 2015 standen die Mieter_innen aus der Calvinstraße 21 im Landgericht in der Littenstraße wieder vor Richterin Paschke und ihren beiden Richterkollegen. Verhandelt wurde die Höhe der Mietminderung wegen den Belastungen des Baus der Tiefgarage im Hof des Hauses, des Neubaus auf dem Eckgrundstück und der Entkernung und Aufstockung der Calvinstraße 20/20a für die Zeit bis März 2012. Für 3 Jahre sind das zwischen 2.300 und 2.600 Euro je nach Mietpartei. Das Verfassungsgericht hatte gerügt, dass der Vortrag der Mieter_innen zur Situation des Eckgrundstücks und der Art der Bebauung aus den 1960er Jahren nicht ausreichend gehört und im Urteil berücksichtigt wurde. Grundsätzlich geht es darum, ob bei Abschluss des Mietvertrags Baumaßnahmen bereits vorhersehbar waren. Die sogenannte Baulückenrechtsprechung insbesondere der 63. Kammer des Landgerichts hat dazu geführt, dass Mietminderungen wegen Baulärm in der Innenstadt fast unmöglich geworden sind. Richter und Anwälte tauschten vielfältige Argumente aus. Wie das Urteil ausfallen wird, blieb äußerst unbestimmt. Vermutlich werden den Mieter_innen ein gewisser Prozentsatz an Mietminderung zuerkannt, doch ob grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit der Baulückenrechtsprechung gerade gerückt werden, bleibt zweifelhaft. Mit dem Urteil ist erst in den nächten Wochen zu rechnen (MieterMagazin 4/2015).

Das MieterMagazin 5/2015 berichtet, dass die 63. Kammer des Landgerichts den Mietern nur eine Mietminderung von 300 bis 500 Euro zuerkannt hat. Wieder wurde die Revision nicht zugelassen, so dass den Mietern keine andere Wahl bleibt als noch einmal vor das Verfassungsgericht zu ziehen.

Endlich sieht es so aus, als ob das Bezirksamt gegen den Leerstand der 9-10 Wohnungen in der Calvinstraße vorgehen will (hier bei twitter).

In einer Anfrage aus dem Juni 2017 zum Leerstand in Moabit (KA 0144/V) , die dann auch nach 3 Monaten beantwortet wurde, heißt es zur Calvinstraße 21, dass noch nicht klar sei, ob es sich bei dem Leerstand um schützenswerten Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes handele.

Dazu gibt es einen Antrag in der BVV (DS 0851/V), Text siehe Kommentar Nr. 87, und eine weitere Anfrage (KA 0238/V), Text siehe auch Kommentar Nr. 88.

Angesichts der verschiedenen BVV-Anfragen und dem Verfahren gegen Leerstand, das das Bezirksamt eingeleitet hatte, reagiert der Eigentümer und behauptet, dass die seit Jahren leer stehenden Wohnungen saniert werden (rbb Bericht, der Abendschaubeitrag bei twitter und youtube).

Eine weitere Anfrage in der BVV (KA 0353/V) wurde beantwortet (auf 3. Antwort klicken!): nachdem der Leerstand bis Ende Februar 2018 zur Wiederherstellung der Wohnungen genehmigt worden war, aber keinerlei Bauarbeiten stattgefunden haben, hat das Bezirksamt einen Antrag auf weiteren Leerstand abgelehnt. Doch die vermutlich gerichtliche Auseinandersetzung kann sich noch hinziehen und die verbliebenen Mieter müssen weiter warten, ehe sie Nachbarinnen und Nachbarn begrüßen können.

Die 8 Wohnungen in der Calvinstraße 21 stehen weiterhin leer. Das Bezirksamt will jetzt endlich durchgreifen.

Aber was müssen die verbliebenen Mieter an Pfingsten 2018 erleben? Offenbar im Zusammenhang mit den #besetzen Aktionen stadtpolitischer Gruppen kontrolliert die Polizei mit 12 Beamten ihre Mietverträge. Sie werden nach der Wohndauer gefragt. Wer könnte sie als Besetzer angezeigt haben?

Am 5. September 2018 in der Abendschau: Ingrid Schipper besucht die Mieter in der Calvinstraße 21 und Stadträtin Sandra Obermeyer erklärt, dass der Leerstand nicht weiter genehmigt wird.

Fünf Jahre nach dem Urteil, dass die Mieter die Modernisierung nicht dulden müssen, bekommen sie am 28. Dezember 2018 eine neue Modernisierungsankündigung, die sich nur wenig unterscheidet. Doch mittlerweile gilt hier Milieuschutzgebiet und vermutlich hängt es auch damit zusammen, dass das Bezirksamt gegen den Leerstand vorgeht.

Kommt zur Unterstützung zum Amtsgericht: Dienstag, 16. Juli 2019, 10 Uhr, Littenstraße 12-17, Raum 1501 – Kurzbericht von der Gerichtsverhandlung im Kommentar Nr. 103. Schaut Euch heute mal die Abendschau an „Nervenkrieg gegen Mieter“ (s. Kommentar 103).

Mit Urteil vom 27. August wurde die Duldung der Modernisierung nach der neuen Modernisierungsankündigung vom 28. Dezember 2018 für die erste Mietpartei in einigen wesentlichen Punkten in erster Instanz abgewiesen.

Der Fahrstuhl ist schon seit dem 4. August 2019 außer Betrieb.  Eine schwerbehinderte Mietpartei klagte. Es gab eine mündliche Verhandlung am 18. November 2019 vor dem Amtsgericht Mitte. Das Urteil: der Fahrstuhl muss wieder hergestellt werden und solange steht der klagenden Mietpartei eine Mietminderung von 15 % der Bruttowarmmiete zu.
Die Kleine Anfrage (0804/V) in der BVV zum Fahrstuhl und erfolgloser Tätigkeit des Wohnungsamtes wurde am 6. Februar 2020 beantwortet (auf 2. Antwort klicken). Zitat: „Da sich im Zuge des Verfahrens herausstellte, dass die BewohnerInnen des Gebäudes auf die Benutzung des Aufzuges zur Teilhabe am täglichen Leben angewiesen sind, erfolgte die Anordnung der sofortigen Vollziehung mit der Widerspruchsentscheidung vom 17.01.2020.  Offensichtlich wurde das Amt 2 Tage nach der Anfrage tätig. Lange ist bekannt, dass dort Hochbetagte und Schwerbehinderte wohnen. Es ist ein Trauerspiel, dass es dem Vermieter trotz Urteil, dass der Fahrstuhl wieder hergestellt werden muss, das ganze weiter hinauszögern kann. 

Die Beantwortung der Kleinen Anfrage (0803/V) zum Leerstand ist allerdings ernüchternd (auf 2. Antwort klicken).

Berliner Woche zum Fahrstuhl mit dem Titel „Neues aus Absurdistan„.

Diese Fahrstuhl-Posse ist unglaublich: Vermieter zahlt, Mieter sollen Fahrstuhl selbst reparieren lassen. Diese holen eine bekannte Aufzugsfirma, die nun folgendes feststellt (wir erinnern uns, den Mietern wurde Sabotage des Fahrstuhls vorgeworfen): „Wir (unser Service Meister und Ich ) haben die Aufzugsanlage gesichtet und folgendes festgestellt:
1.       Die Stecker der Steuerung sind abgezogen (geht nur, wenn man die Anlage fachgerecht still legt)
2.       Die Notstrombatterien sind entwendet worden (waren im Schacht montiert und das geht auch nur durch Fachpersonal)
3.       Es gibt keine Dokumentation (Schaltbilder sowie Anlagenzeichnungen) an der Anlage
4.       In den Etagen sind alle Deckplatten aller Ruftaster demontiert
5.       Es sind keine Hinweise vom Errichter des Aufzuges vor Ort ermittelbar
6.       Die Kabinendecke wurde demontiert und in die Kabine gelegt (dies kann nur durch Fachpersonal erfolgt sein)
7.       Die gesamte Aufzugsanlage ist stark mit bauseitigen  Bauschutt verunreinigt.
Es konnte auch kein uns bekanntes TÜV Institut die Abnahme des Aufzuges bestätigen. Wir […] haben keine Möglichkeit die Anlage ohne Dokumentation fertig zu stellen.“

Gerichtsverhandlung zur Duldung der Modernisierung (Ankündigung 28. Dezember 2018) voraussichtlich Ende März. Update: Der Gerichtstermin am 2.4.20 ist abgesagt, er wurde auf den 4.6. verschoben – Kurzbericht siehe Kommentar 119.

Baumaßnahmen wurden nach Jahren wieder aufgenommen: die leerstehenden Wohnungen werden lautstark entkernt. Zunächst wurde nur an einigen Tagen gearbeitet, aber seit dem 6. April täglich. Die Mieter*innen gehören sämtlich zur Corona-Risikogruppe und sollen deshalb zu Hause bleiben, bei 90 Dezibel Lärm, Staub und Arbeitern im Treppenhaus. Abendschau vom 15. April (rbb-wirtschaft mit Text).

Bericht von Spiegel TV vom 20. April 2020. Link wurde hier entfernt, da mittlerweile das Video leider bei Youtube als „privates Video“ nur mit Anmeldung zu sehen ist (Link s. Kommentar Nr. 115). Vermutlich ist der Vermieter wegen der Filmaufnahmen von ihm dagegen vorgegangen.

Umsetzwohnungsangebot und Kündigung am 29. April 2020, nachdem endlich eine einstweilige Verfügung zur Unterbrechung der die Bauarbeiten erreicht werden konnte (Bericht des rbb).

Artikel zur Kündigung im MieterMagazin Juni 2020 – noch vor der Gerichtsverhandlung am 4. Juni.

„Bauarbeiten per einstweiliger Verfügung gestoppt“ heißt es im Bericht des rbb vom 30. April. Aber das stimmt so nicht, es gibt zwar die einstweilige Verfügung, aber daran hält sich der Vermieter nicht. Die Bauarbeiten gehen weiter. Es gab Lärmmessungen, weitere sind wohl noch notwendig. Der Druck des Vermieters, die unzumutbare Lärm- und Staubbelastung haben jedoch gewirkt. Zwei der vier Mieter*innen, eine davon 94 Jahre alt, haben sich mit dem Vermieter geeinigt und ziehen in eine Umsetzwohnung, wie bei der Berufungsverhandlung zur Duldung der Modernisierungsmaßnahmen am 4. Juni im Landgericht berichtet wurde – Kurzbericht zur Verhandlung siehe Kommentar 119.

Seit dem 15. Juni gilt die Anordnung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dass „Abbrucharbeiten mit Vorschlaghämmern, Stemmarbeiten, Fräsarbeiten am Baukörper und der Einsatz von Schlagbohrmaschinen“ auf die Zeit von 8 bis 10:30 Uhr werktags zu begrenzen sind. Falls dem nicht gefolgt wird, kann die Baustelle stillgelegt werden.

Dagegen hat die Terrial Stadtentwicklung GmbH geklagt, jedoch hat das Verwaltungsgericht die Einschränkung der Bauzeiten Anfang Juli bestätigt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, da noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich ist.

Mieter*innen verzweifeln am Nervenkrieg, schrieben ein Brief an den Regierenden Bürgermeister. Am 15. September 2020 war das Bauamt vor Ort. Zu der Zeit wurden gerade keine sehr lautstarken Bauarbeiten vorgenommen. Es gibt so gut wie keine Unterstützung durch die Behörden (rbb Bericht).

Am 18. Februar 2021 wird um 12 Uhr die Räumungsklage wegen der Äußerungen der letzten Mietpartei in der Calvinstraße 21 im Abendschaubericht vom 20. April 2020 verhandelt: Kommt vorbei! Seit solidarisch! Die Gerichtsverhandlung wurde auf den 27.4. verschoben.

Zum Thema „Wie weit geht das Recht auf freie Meinungsäußerung“ ist unter anderen Häusern auch die Calvinstraße 21 ein Beispiel im MieterMagazin von April 2021.

Zur Gerichtsverhandlung am 27.4.2021 ein Bericht und Pressemitteilung von der Initiative „Wem gehört Moabit?“: Sieg der letzten Mietpartei, Kündigung des Mietverhältnisses wegen Äußerungen gegenüber der Presse ist unbegründet.

Wie in der Pressemitteilung oben berichtet wird das Verfahren bezüglich der Duldung der Modernisierung fortgesetzt. Doch darauf wollte die Terrial wohl nicht warten. Am 4. Mai betraten Bauarbeiter unangekündigt den Balkon, rissen die gemauerte Balkonbrüstung ab und brachten später Metallstreben zur Balkonvergrößerung an. Eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch folgte und der Antrag auf eine einstweilige Verfügung wegen „Besitzstörung und Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes“, die gestern von der Richterin im Amtsgericht bestätigt wurde. Die Balkonbrüstung muss wiederhergestellt werden. So einen Schritt hatte damals Frau Brandenburger, der vor Jahren Küche und Badfenster durch den Neubau zugemauert wurden, nicht gewagt.

MieterMagazin September 2021 zur aktuellen Situation in der Calvinstraße 21 und zu den Baumaßnahmen, die nach Milieuschutzsatzung illegal sein müssten.

Die Auseinandersetzung ist nach 12 Jahren jetzt endlich vorbei, die letzte Mietpartei hat eine neue Wohnung im Kiez und eine Abfindung erhalten (MieterMagazin November 2021).

Etwas mehr als ein halbes Jahr später entspinnt sich eine Diskussion bei „twitter“, ob das eine Niederlage ist oder nicht. Das kommt natürlich darauf an, ob wir die Situation der kämpfenden Mieter*innen betrachten oder ob wir die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und die immer krasser um sich greifende Gentrifizierung in Moabit meinen. Das Haus ist im Mai 2022 nicht mehr wieder zu erkennen – aufgestockt und mit neuer Fassade. Die Wohnungen sind vermutlich bereits verkauft, sie sollen ca. 8.000-9.000 Euro/qm gekostet haben. Vor kurzem tauchten zwei Vermietungs-angebote bei Immoscout auf – ca. 27,50 Euro/qm netto-kalt, die sofort wieder deaktiviert wurden. Hier der Screenshot bei twitter (zum Vergrößern bitte anklicken!):

Jetzt wäre es spannend herauszufinden, wie denn das Bezirksamt kontrolliert, dass die vier Wohnungen, die dem Milieuschutzrecht unterliegen auch zu den entsprechend gedeckelten Preisen vermietet werden.

MieterMagazin Juli/August 2022 zu der Vermietungspraxis und dem ungenügenden Schutz durch Milieuschutz zu diesem Haus: Rabiate Entmietung wird auch noch belohnt. Hier heißt es: „Lediglich für vier Wohnungen hat das Bezirksamt einen Mietpreis von 8,44 Euro pro Quadratmeter ausgehandelt.“

Erstaunlicherweise war eine mündliche Verhandlung angesetzt im Strafprozess gegen den Geschäftsführer K. der Terrial GmbH. Der Vorwurf lautete, dass auf in der Calvinstraße 21 beim Betrieb der Baustelle unter Verletzung behördlicher Auflagen vorsätzlich Lärm verursacht wurde, was geeignet war bei den Mietern  Gesundheitsbeeinträchtigungen zu verursachen. Es ging um die Bauarbeiten, die im April 2020 begonnen hatten. Der Gerichtstermin war zunächst auf den 20. Juli 2022 im Saal 3115 im Amtsgericht in der Kirchstraße festgesetzt, dann auf den 26. Oktober verschoben worden. Schließlich wurde der Termin aufgehoben. Ob es eine Einigung mit der Senatsverwaltung gab, ist nicht bekannt.

2023: Das Haus ist nicht mehr wieder zu erkennen. Es sieht jetzt so aus, wie auf der Anzeige. Letztendlich hat der Eigentümer sich durchgesetzt auch wenn es mehr als 10 Jahre gedauert hat.

 


Alle Artikel zur Calvinstraße 21 bei MoabitOnline:

Alle Artikel des MieterMagazins zur Calvinstraße 21.

144 Kommentare auf "Fahrstuhl weg, Keller zu!"

  1. 51
    Susanne Torka says:

    Ein neuer Artikel im Tagesspiegel, der auf die Urteilsbegründung des Gerichts zur Modernisierung eingeht. Abgelehnt wurde die Modernisierung insbesondere deshalb, weil ein Auszug von 14 Monaten aus der Wohnung für die Bauarbeiten vorgesehen war. Laut Anwältin will die Terrial GmbH eine neue Modernisierungsankündigung ausarbeiten, bei der kein oder nur ein kürzerer Auszug nötig wäre, aber die Modernisierungsarbeiten im gleichen Umfang gemacht werden.
    Es geht also in eine neue Runde:
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/mietstreit-in-berlin-moabit-vermieter-der-calvinstrasse-will-weiter-sanieren/9159708.html

  2. 52
    Mieter-Aktivist says:

    Der Ortstermin, bei dem die Richterin am 19.12. sich ein Bild über das Transparent auf dem Balkon (Meinungsäußerung oder Kampfansage) machen wollte, ist auf den 9.1.14 verschoben worden. Ein positiver Nebeneffekt für die Mieter, der Hauseingang wurde seit langem mal wieder geputzt!

  3. 53
    Susanne Torka says:

    Heute war Pressekonferenz mit Wibke Werner, Berliner Mieterverein, den Anwälten und Mietern der Calvinstraße 21 und dem mittlerweile pensionierten Amtsrichter Noffke, der entschieden hatte „Die Mauer muss weg“. Das sah das Landgericht bei der Berufungsverhandlung anders, hat aber die Revision im Bezug auf die zugemauerten Küchen- und Badfenster von Helga Brandenburger zugelassen. Heute bei der Pressekomferenz wurde berichtet, dass der BGH den Beschluss ankündigt, die Revision zurückzuweisen.
    Als Begründung wird angeführt, dass „die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung“ hätte. Außerdem stehe der „Aufwand für die Mängelbeseitigung“ also die „Rückbauverpflichtung“ und damit Teilabriss des Neubaus um wenigstens 3 Meter Abstand zum Fenster einzuhalten, in einem „krassen Missverhältnis“ zum „Mängelbeseitigungserfolg“ zumal nicht „zentrale Wohnräume, sondern nur Funktionsräume“ betroffen seien … usw.
    Der Berliner Mieterverein kritisiert diese Entscheidung scharf, denn das wäre ein Freibrief für Vermieter Tatsachen zu schaffen, wenn, obwohl vorsätzlich der Zustand herbeigeführt wurde, das Kostenargument zählt.
    Wibke Werner, BMV: ein falsches Signal nach außen.
    ehem. Amtsrichter Werner Noffke richtet einen Appell an die Kollegen vom BGH an die Menschen und ihre Schicksale zu denken und für Gerechtigkeit zu sorgen.

    U. Paul schreit in der Berliner Zeitung „Mauer vor Fenstern darf bleiben“:
    http://www.berliner-zeitung.de/berlin/calvinstrasse-mauer-vor-fenstern-darf-bleiben,10809148,26121420.html
    ein kurzer Bericht in den Nachrichten I der Abendschau:
    http://www.rbb-online.de/abendschau/archiv/20140207_1930/nachrichten.html

  4. 54
    H. E. says:

    Dem Amtsleiter (wohl Frau Laduch), dem damaligen Stadtrat (Ephraim Gothe, SPD, heute Staatssekretär und offenbar bei SenStadt zuständig für Wohnungsbau !!!) und dem Richter sollte man m. E. in ihren Wohnungen das Küchenfenster zumauern lassen. Und falls sie selbst in ihrer Küche nicht kochen, dann sollte man ihnen das Fenster vom Wohnzimmer zumauern, damit sie begreifen, was sie dem Menschen angetan haben und auf Dauer antun, der schon lange in dieser Wohnung wohnt.

    Aber vielleicht ist ja die Baugenehmigung auch nur zustande gekommen, weil die im BA Mitte zuständigen Leute heute keine Pläne mehr lesen können.

  5. 55
    Susanne Torka says:

    Auch zum Thema Baugenehmigung hatten die Journalisten nachgefragt, aber dazu hat Rechtsanwalt Müller keine Vorwürfe an das Bezirksamt erhoben, sondern erklärt, dass die Baugenehmigung nach dem in Berlin seit einigen Jahren vereinfachten Verfahren „unbeschadet der Rechte Dritter“ erteilt wird, das heißt diese im Zivilprozess geltend gemacht werden müssen. Es wird davon ausgegangen, dass das normalerweise den Eigentümer des Nebengrundstücks betrifft, der schon dagegen vorgehen wird. Aber wenn beide Grundstüke demselben gehören, können die Mieter wie hier den Schaden haben.
    Frau Werner vom BMV berichtete allerdings, dass die Bauaufischt des Bezirksamts Mitte mehr Unterstützung hätte geben können. Sie kenne Fälle aus Kreuzberg-Friedrichshain, in denen ganz anders gegen rabiate Investoren vorgegangen würde.

  6. 56
    H. E. says:

    Wenn so etwas wie hier die Folge ist von einem „vereinfachten Verfahren“, dann ist dieses vereinfachte Verwaltungsverfahren der Berliner Bauverwaltung doch wohl zumindest in diesem Punkt grundlegend falsch.

    Für mich klingt das so, als ob die Berliner Baupoltitik mit diesem Verfahren den Investoren mal wieder so richtig in die Taschen arbeiten wollte. Wurde das von der SPD beschlossen oder von der CDU oder von beiden?

  7. 57
    Zeitungsleser says:

    Heute ist noch ein sehr guter Artikel zu dem Fall im Neuen Deutschland erschienen:
    http://www.neues-deutschland.de/artikel/923454.richter-die-mauer-kann-bleiben.html

  8. 58
    H. E. says:

    Sicher ist dem Vermieter oder Investor ein Vorwurf zu machen, aber der eigentliche Skandal besteht für mich darin, dass die Abt. Stadtentwicklung von Mitte (seinerzeit unter SPD-Stadtrat Gothe) so etwas genehmigt hat und dass dieses nun auch noch vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde.

  9. 59
    Susanne Torka says:

    Ein Kurzbericht über das Urteil des Amtsgerichts in Sachen Transparent, ist oben im Nachtrag ergänzt.

  10. 60

    Meinungsfreiheit für Mieter in Gefahr
    Verhandlung vor dem Landgericht Berlin am 12.06.2014, 11.30 Uhr, Saal 3807 in der Littenstraße 12-17
    6 Mieter in der Calvinstr. 21 in Moabit wehren sich gegen die Luxussanierung ihrer Wohnungen und ihre Vertreibung aus den Wohnungen. Unter anderem mit folgendem Plakat/Text:
    WIR LASSEN UNS NICHT LUXUSMODERNISIEREN
    Das Plakat hängt dort seit mehreren Jahren. Nunmehr meint der Eigentümer auf einmal, die Anbringung des Plakates verletze sein Eigentum. Das Amtsgericht Mitte hat seine Klage auf Entfernung des Plakates abgewiesen. Am 12.06. wird das Landgericht über die Berufung des Vermieters verhandeln. Die Entscheidung des Landgerichts hat unseres Erachtens grundsätzliche Bedeutung. Wir würden es deshalb sehr begrüßen, wenn andere Mieter die Öffentlichkeit herstellen und die Presse die Verhandlung aufmerksam begleitet.
    (aus der Pressemitteilung)

  11. 61
    H. E. says:

    Unbedingt lesen und auch weiter empfehlen:

    Im neuen „Mietermagazin“ des Berliner Mietervereins (Juli + August 2014), das noch nicht online ist, gibt es den sehr informativen Artikel zu Tricks der Mieten-Neuberechnung und den Möglichkeiten der Mieter bei der drohenden Sanierung von Altbauten: „Raus-Sanierung abgewehrt“.

    Es wird deutlich, wie die Politik die Rechtslage zu Gunsten der Hauseigentümer geändert hat und dass viele Mieter nach der Sanierung zu viel Miete zahlen, weil den meisten logischerweise die Fachkenntnisse fehlen und sie daher nicht beurteilen können, ob die Vermieter korrekt oder nicht korrekt abrechnen.
    Wer als Mieter glaubt, dass er abwarten und auf juristische Beratung verzichten kann, hat in der Regel eigentlich schon verloren.

  12. 62
    max says:

    Passt sicher nicht unmittelbar hierher, aber ich weiß nicht, wo ichs sonst reinschreiben soll:

    http://www.berliner-zeitung.de/berlin/kollwitzstrasse-in-prenzlauer-berg-fast-fertiger-neubau-soll-abgerissen-werden,10809148,27852882.html

    Sehr interessant! Soweit ich das sehe hat das Bezirksamt offenbar eine Baugenehmigung erteilt, bei der einige Abstände etc. zur bestehenden Bebauung nicht ausreichend waren. Bin gespannt, wie das weitergeht.

  13. 63
    Siglinde says:

    Richterin Paschke vom Landgericht Berlin macht jetzt auch in Physik und erklärt den Energieerhaltungssatz für ungültig;

    SUPER der Anwalt und sein Kommentar dazu http://www.justifico.com/news/article/mietberufungskammer-des-landgerichts-berlin-hebt-naturgesetz-auf.html

  14. 64
    max says:

    Welcher Kommentar?

    So richtig verstehe ich die Aufregung nicht. Wenn man an zwei Stellen misst (einmal z.B. am Fernwärme-Rohr und einmal am Heizkörper) können sehr wohl Unterschiede enstehen. Eben wegen dem möglichen Wärmeverlust, welcher trotz Isolierung der Rohre etc. nicht ganz zu verhindern ist.

    Im Übrigen: Es könnte sich auch einfach um eine Umwandlung der Energie in Masse handeln. Da bin ich aber froh, dass ich meine Wärme in der Wohnung selber erzeuge, denn wenn heutzutage schon solche Energie durch Fernwärme-Rohre verschickt würde ich mir langsam Gedanken machen 😉

  15. 65
    Siglinde says:

    umwandlung der energie in masse ???

    werden deine heizkörper oder rohre jetzt schwerer ??? So ein quatsch !!!

  16. 66
    Siglinde says:

    ja und wenn du an zwei stellen misst, musst du die differenz auf alle mieter umlegen, das ist klar
    was aber, wenn du die differenz nicht richtig berechnest und du das deinem mieter auch nicht erklären willst??? da wirste wohl auf deiner abrechnung sitzen bleiben! ich denke das geht wohl in diese richtung, denn der anwalt wird sich doch wohl was dabei gedacht haben

    wäre interessant mal zu wissen um was es in dem paschke urteil genau ging

  17. 67
    max says:

    Liebe Siglinde,

    ich hätte vielleicht doch den Ironiemodus offensichtlicher an- bzw. ausschalten müssen. Natürlich wird die Energie mit Sicherheit im Heizungsrohr nicht in Masse umgewandelt. Ich spielte damit nur auf Einsteins berühmte Formel E=mc² an, nach der Masse und Energie durchaus äquivalent sind und sich ineinander umwandeln können. Das passiert zum Beispiel im Kernkraftwerk (Masse in Energie). Und dabei steckt salopp gesagt in ganz wenig Masse ganz, ganz viel Energie (deswegen produzieren AKWs ja auch mit vergleichsweise wenig Brennstoff sehr viel Energie). Würde also – beachte bitte auch hier wieder die Ironie – tatsächlich die fehlende Energie in Masse umgerechnet, könnte man das erhöhte Gewicht der Heizungsrohre mit einer handelsüblichen Waage wohl nur sehr schwer ermitteln.

    Im Übrigen kannst du dich über die Äquivalenz von Masse und Energie auch im allwissenden Online-Lexikon belesen: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84quivalenz_von_Masse_und_Energie

    Zum tatsächlichen Fall:
    Ich finde es interessant, dass du offenbar auch nicht wirklich weißt, worum es in dem vorliegenden Fall tatsächlich ging. Ich konnte das aus dem vorliegenden Artikel auch nicht schlussfolgern. Aber offenbar hat irgendein Schreiberling sich eine soooo schöne Schlagzeile ausgedacht und wollte die unbedingt bringen, abwohl er/sie den tatsächlichen Sachverhalt wohl selbst nicht so richtig verstanden hat. Sonst würde er/sie die geschätzten Leser des Artikels wohl auch nicht so sehr darüber im Dunkeln lassen.

  18. 68
    prolet says:

    Nach den Eichgesetzen ist es zulässig, daß die Summe der Ablesestände z.B. aller Kaltwasserzähler (in den Wohnungen) vom Gesamtverbrauch, gemessen am Hauswasserzähler, bis zu einem bestimmten Grade abweichen darf, da sich die Meßtoleranzen der Einzelzähler addieren. Mietrechtlich interessant wird es aber, wenn der Verbrauch von z.B. unvermieteten Wohnungen (Heizung) auf die bewohnten Wohnungen umgelegt werden soll.
    Für die Physiker: Natürlich kann Energie nicht verlorengehen, sie wird entweder in eine andere umgewandelt oder sie dient zur ungewollten Beheizung ganz anderer Räume, wenn die Isolierung nichts taugt (sie geht also auch nicht verloren).

  19. 69
    Siglinde says:

    „Natürlich kann Energie nicht verlorengehen . . .“

    Bei Richterin Paschke vom Landgericht Berlin scheint aber genau dies der Fall zu sein!

  20. 70
    vilmoskörte says:

    Heute Abend um 22:45 im Ersten: „Wem gehört die Stadt? Wenn das Geld die Menschen verdrängt“.

  21. 71
  22. 72

    Heute wird das Baugerüst und die Bauplanen abgebaut! Ein Jahr nach der Zurückweisung der Klagen wegen Duldung der Modernisierung!

  23. 73
  24. 74
    Mieter der Calvinstraße 21 says:

    Pressemitteilung:
    Calvinstr. 21 soll einfrieren!
    Die sechs Familien, die sich im Wohnhaus Calvinstr. 21 nach fünf Jahren Kampf juristisch gegen die Luxussanierung durchgesetzt haben und jahrelang Schikanen seitens des Vermieters ertragen mussten – u.a. zugemauerte Fenster, abgebauter Fahrstuhl, versperrter Keller usw. – sind auch im diesem Winter (wie bereits im letzten Winter) „härtester Kälte“ ausgesetzt.
    Die den Mietern vorgelegten Modernisierungsankündigungen wurden vom Landgericht Berlin als ungültig abgeurteilt, das Baugerüst um das Haus wurde abgebaut, neun Wohnungen stehen seit vier Jahren immer noch leer und die Bewohner sind angewiesen immer noch den provisorischen Hauseingang zu nutzen. Dem Vermieter bleibt nur als Alternative die eingesessenen Mieter weg zu jagen.
    Trotz entsprechender Gerichtsurteile vom Winter 2013/2014 sorgt der Vermieter auch jetzt dafür, dass die Heizkörper im Haus kalt bleiben und in den Räumen Temperaturen um die 13° C festzustellen sind. Adventszeit in der Calvinstr. 21 bedeutet: Hoffen auf einen milden Winter ODER auf Hilfe seitens der zuständigen Behörden, die den Deutschlandweit bekanntesten Vermieter auf der Basis bestehender Gesetze zu humanisieren versuchen könnten, was es den Bewohnern wiederum ermöglichen würde, unter normalen und zumindest menschenwürdigen Lebensbedingungen durch die Winterzeit zu kommen.
    Da die Mieterschaft der Calvinstr. 21 aus älteren und teilweise schwerbehinderten Personen besteht, pokert der Vermieter wahrscheinlich auf diese Weise die Entmietung des Hauses zu beschleunigen.

  25. 75

    Berliner Mieterverein, Pressemitteilung Nr. 6/15

    Calvinstr. 21
    Mieter vor Verfassungsgerichtshof wegen Mietminderung erfolgreich – Ohrfeige für Landgerichtskammer

    Die sogenannte Baulückenrechtsprechung der 63. Kammer des Berliner Landgerichts ist gekippt. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hob auf Antrag der Beschwerde führenden Mieter in seinem Beschluss vom 18. Februar 2015 (Geschäftsnummer: VerfGH 8/14) das Urteil und den Beschluss des Landgerichts Berlin (63 S 359/12) aus dem Jahre 2013 auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Nun muss das Landgericht auf der Basis des Verfassungsgerichts-Beschlusses neu entscheiden. „Wir sind sehr zufrieden mit dem Beschluss des Verfassungsgerichts“, erklärte Mietervereinsgeschäftsführer Reiner Wild. „Wir gehen nun davon aus, dass das Landgericht den Mietern Mietminderungsansprüche wegen jahrelangen Baulärms auf Nachbargrundstücken und dem eigenen Grundstück wird zubilligen müssen“. Alle Grundstücke gehören dem gleichen Eigentümer bzw. Tochterunternehmen. Im Kern dreht es sich bei der sogenannten Baulückenrechtsprechung um den Streit, inwieweit eine Bebauung im Wohnumfeld bei der Anmietung einer Wohnung vorhersehbar und deshalb mit Baulärm zu rechnen war, was einen Mietminderungsanspruch ausschließen würde. Der Verfassungsgerichtshof erklärte nun, dass „das Landgericht … sich bei seinen Ausführungen zur Vorhersehbarkeit der Bebauung nicht in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise mit dem Vortrag zu den Besonderheiten des Eckgrundstücks befasst hat“. Konkret hatten die Mieter eingewandt, dass bei Nutzung des Nachbargrundstücks durch eine Grünfläche und bei giebelseitigen Fenstern des eigenen Hauses zu diesem Eckgrundstück hin eine Bebauung genauso wenig vorhersehbar sei, wie die Aufstockung eines Nachbarhauses zur anderen Seite hin. Auch den Umbau eines bislang zur Rückseite des Gebäudes gelegenen Hauseingangs zur Vorderseite hin habe man nicht vorhersehen können. Über diese Argumente hatte sich die 63. Kammer ohne entsprechende Würdigung einfach hinweggesetzt, was eine Rüge der Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch die Mieter nach sich zog. Da auch diese Anhörungsrüge vom Landgericht zurückgewiesen wurde, blieb nur der Weg zum Verfassungsgerichtshof, der jetzt erfolgreich war.
    „Der Beschluss des Verfassungsgerichts ist eine Ohrfeige für die 63. Kammer des Landgerichts“, erklärte Reiner Wild. Das Landgericht hatte mit seiner extensiven Auslegung, das man unter Berücksichtigung der Lage in der Berliner Innenstadt grundsätzlich mit Bauarbeiten größeren Umfangs und längerer Dauer rechnen müsse, keine Mietminderungsansprüche mehr gewährt. Diese Beschneidung von Mietminderungsrechten ist jetzt zurückzunehmen.

  26. 76
  27. 77
    Olaf says:

    Ironie:

    Eine Mietminderung von 3 Prozent ist sicherlich genau das was Frau Paschke jetzt vorschlagen wird.

    Ist ja auch gar nicht so übel, wenn man mal das Verhältnis des zugemauerten Fensters zur Fläche des umbauten Raums hernimmt. Da kommt die gute Richterin den Mietern ja sogar noch entgegen, könnte sie doch auch das Verhältnis aller Außenwände Berliner Mietshäuser zu der Fensterfläche bilden, und da wären die Mieter bei 0,000000001 % Mietminderung.

    Ich finde es toll, dass eine Richterin machen kann was sie will !!! (werde ich im nächsten Leben auch Richterin im Landgericht Berlin)

  28. 78
    Susanne Torka says:

    Mit dem Urteil ist erst in den nächsten Wochen zu rechnen. Die Stimmung war ungewöhnlich milde, aber äußerst unbestimmt wie die Entscheidung ausfallen wird.
    Siehe oben den kurzen Nachtrag.

  29. 79
    Zeitungsleser says:

    zwar nicht in Moabit, aber in Mitte und mindestens so rabiat wie der Calvinstraßen-Vermieter:
    http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/wilhelmstrasse-eigentuemer-laesst-am-plattenbau-die-fassade-fallen/11749560.html

  30. 80
  31. 81

    Nach mehreren vergeblichen Versuchen etwas gegen den Leerstand der 9 Wohnungen in der Calvinstraße 21 zu unternehmen, hat eine neuerliche Leerstandsanzeige vor der Veranstaltung am 1.12.16 im Stadtschloss „Wohnraum für Alle! Wie schaffen wir das?“ Aktivitäten des Bezirksamts in Gang gesetzt. Heute im Berliner Kurier ist die Calvinstraße aber nur ein Beispiel unter vielen:
    http://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/die-grosse-abzocke-die-stunde-der-spekulanten–25469880

  32. 82
    Susanne Torka says:

    Der gleiche Artikel ist auch in der Berliner Zeitung erschienen:
    http://www.berliner-zeitung.de/berlin/leerstehende-wohnungen-wie-spekulanten-in-berlin-kasse-machen-25472782
    Aber eigentlich dachte ich, dass schon mehr als 6montiger Leerstand den Tatbestand der Zweckentfremdung erfüllt, wenn er denn nicht aus irgendwelchen Gründen genehmigt ist.

  33. 83
    Mieter-Aktivist says:

    Heute in der Abendschau, jetzt soll endlich etwas unternommen werden gegen den jahrelangen Leerstand der Wohnungen in der Calvinstraße 21
    http://www.rbb-online.de/abendschau/archiv/20170207_1930/enteignung-au-zeit.html
    Das haben sie auch unter #moabit getwittert, wird also wohl länger zu sehen sein:
    https://twitter.com/rbbabendschau/status/829241282174255104

  34. 84
    Mieter-Aktivist says:

    Ebenso hartnäckig und langer Kampf wie in der Calvin 21 hat die Kopenhagener 46 – die nächsten 3 Gerichtstermine:
    https://kopenhagener.wordpress.com/2017/06/06/als-mieter-haben-sie-das-recht-zu-schweigen/

  35. 85
    Mieter says:

    Hier in der Calvinstraße 21 gibt es jetzt schon 2 Monate lang keinen Fahrstuhl! Das lohnt sich wohl nicht mehr für die wenigen Mieter!
    Was ist mit dem Leerstand?

  36. 86
    Mieter says:

    Heute hatte sich RTL angekündigt und … bum! seit heute morgen läuft der Fahrstuhl wieder. Ein neuer Fahrstuhl (4 Jahre alt, der alte war ja ausgebaut worden) und für den soll es so lange gedauert haben, bis ein Ersatzteil zu bekommen war? hm, hm!
    Und seit Wochen oder Monaten – man achtet ja schon gar nicht mehr drauf – ist gestern das Treppenhaus mal wieder geputzt worden.

  37. 87
    Politikbeobachter says:

    Die Fraktion Die Linke hat in die BVV einen Antrag (Drucksache Nr. 0851/V) eingebracht, dass das Bezirksamt die Calvinstraße in treuhänderische Verwaltung übernimmt:

    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
    Das Bezirksamt wird ersucht:
    die Calvinstr. 21 in treuhänderische Verwaltung zu nehmen und die Bewohnbarkeit des Gebäudes über Ersatzvornahme wiederherzustellen.

    Begründung:
    Die verbliebenen Mieter der Calvinstraße 21 wohnen seit mehreren Jahren auf einer Baustelle. Ein großer Teil des Gebäudes steht leer. Verwaltungszwang ist ein geeignetes Mittel, um Wohnraum den Wohnzwecken zurückzuführen.

    In Anbetracht der Wohnungssituation in Berlin, sehen wir den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum Einsatz der Zwangsmittel gegeben.

  38. 88
    Mieter-Aktivist says:

    Es gibt noch eine weitere Anfrage zur Calvinstraße 21 (SA 0238/V):

    „Wohnungsleerstand/Zweckentfremdung Calvinstraße 21

    Ich frage das Bezirksamt:
    1. Wie viele Wohnungen stehen in der Cavinstraße 21 seit wann leer?

    2. Bei wie vielen Wohnungen ist davon auszugehen, dass eine Zweckentfremdung nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz bzw. der Zweckentfremdungsverbotsverordnung vorliegt?

    3. Bei wie vielen Wohnungen ist davon auszugehen, dass keine Zweckentfremdung nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz bzw. der Zweckentfremdungsverbotsverordnung vorliegt und was sind die Gründe dafür?

    4. Für wie viele Wohnungen erfolgte wann, für welche Zeiträume und warum eine Genehmigung der Zweckentfremdung?

    5. Auf welcher Grundlage erfolgte die Einschätzung des Bezirksamtes, dass es bei den Wohnungen in der Calvinstraße 21 „noch strittig ist, ob es sich um schützenswerten Wohnraum handelt“? (vergl. Beantwortung Frage 8 der Schriftlichen Anfrage DS 0144/V)

    6. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt wann und mit welchem Ergebnis eingeleitet, um gegenüber dem Eigentümer die Wiedervermietung der Wohnungen geltend zu machen?
    2a.Sollten keine Maßnahmen eingeleitet worden sein, warum nicht?

    7. Welche weiteren Maßnahmen plant das Bezirksamt wann, um gegenüber dem Eigentümer die Wiedervermietung der Wohnungen geltend zu machen?
    7a.Sollten keine Maßnahmen geplant sein, warum nicht?“
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=2779

    Mal sehen, was dabei jetzt herauskommt.

  39. 89
    Mieter-Aktivist says:

    Das Bezirksamt ist gegen den Leerstand vorgegangen, der Vermieter hat behauptet, es sei kein Wohnraum, weil die Wohnungen in dem Zustand nicht bewohnbar seien, daher die Antwort in der Leerstandsanfrage der BVV. Und jetzt behauptet der Vermieter, die Wohnungen werden saniert. Dann ist weiterer Leerstand nach dem Gesetz möglich, genehmigt wird für ein Jahr, aber auch verlängert, wenn es Gründe für eine Verzögerung der Arbeiten gibt. Leider steht nicht im Gesetz, wie lange es dauern darf.
    Nur eine Verzögerungsmaßnahme?
    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2017/11/calvinstrasse-berlin-moabit-entmietung.html

  40. 90
    Zeitungsleser says:

    In der Berliner Woche steht, die BVV hätte beschlossen, das Bezirksamt aufzufordern die leeren Wohnungen in der Calvinstraße 21 und die Perleberger Straße 50 in treuhänderische Verwaltung zu nehmen und wieder zum Wohnen herzurichten:
    http://www.berliner-woche.de/moabit/bauen/zwangsmittel-gegen-leerstand-d140478.html
    Das ist so (noch) nicht ganz richtig, denn, wie beim Link zum BVV-Antrag in Kommentar Nr. 87 zu erkennen, ist der Antrag erst vom Stadtentwicklungsausschuss einstimmig beschlossen, dann kommt er nächste Woche noch in den Ausschuss für Bürgerdienste und Wohnen und dann in die BVV.

  41. 91

    @88,
    Die Antwort auf die Schriftliche Anfrage zum Wohnungsleerstand liegt jetzt vor, bitte auf „3. Antwort“ klicken:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=2779

  42. 92
    Zeitungsleser says:

    Die Berliner Zeitung hat vor der Mietendemo mit verschiedenen Mieter*innen gesprochen, Roman Czapara aus der Calvinstraße 21 ist dabei (die Nr. 5):
    https://www.berliner-zeitung.de/berlin/demo-gegen-mietenwahnsinn–eine-wohnung-ist-nicht-nur-eine-ware–30014964
    … und beim Newsblog zur Demo – die Polizei zählte 14.800 Teilnehmer*innen, dabei waren es wohl eher mehr als 20.000 – ist auch das Plakat der Calvinstraße 21 „Wir lassen uns nicht luxussanieren!“ auf dem Potsdamer Platz zu sehen:
    https://www.berliner-zeitung.de/berlin/newsblog-zur-mieter-demo-polizei-zaehlt-14-800-teilnehmer—alles-friedlich-30016418

  43. 93

    oben im Nachtrag ergänzt:
    „Eine weitere Anfrage in der BVV (KA 0353/V) wurde beantwortet: nachdem der Leerstand bis Ende Februar 2018 zur Wiederherstellung der Wohnungen genehmigt worden war, aber keinerlei Bauarbeiten stattgefunden haben, hat das Bezirksamt einen Antrag auf weiteren Leerstand abgelehnt. Doch die vermutlich gerichtliche Auseinandersetzung kann sich noch hinziehen und die verbliebenen Mieter müssen weiter warten, ehe sie Nachbarinnen und Nachbarn begrüßen können.“
    Hier der Link (auf 3. Antwort klicken!):
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=2892

  44. 94

    Anscheinend im Zusammenhang mit der auf #besetzen angekündigten Aktion leerstehenden Wohnraum zu besetzen, wurden die verbliebenen Mieter*innen in der Calvinstraße 21 durch die Polizei von 12 Beamten kontrolliert und nach ihrer Wohndauer befragt. Geht’s noch?
    https://besetzen.noblogs.org/

    Zu den Verhandlungen und Räumung nach 5 Jahren Leerstand:
    https://www.taz.de/!5507255/

  45. 95
    H . E. says:

    Warum wird denn hier nicht endlich enteignet ?
    Was will die Politik denn den Bewohnern noch zumuten ?
    Vielleicht sollte mal ein Bürgermeister oder ein Stadtrat für vier Wochen einziehen, damit sie endlich auf dem Boden der Berliner Tatsachen ankommen !
    Wenn z. B. die Berliner SPD so weitermacht, kann sie ihr nächstes Wahlergebnis wahrscheinlich im Keller (der AfD ?) suchen.

  46. 96

    Leerstand in der Calvinstraße 21 in der Abendschau, eingebettet in den Beitrag zum Handlungsprogramm für Wohnungsbaubeschleunigung mit Senatorin Lompscher:
    https://www.rbb-online.de/abendschau/archiv/20180904_1930/programm-fuer-schnelleren-wohnungsbau.html

    … jetzt auch einzeln:
    https://www.facebook.com/mietenalarm/posts/1863212870390901

  47. 97

    Die Filme aus der Leerstandsserie bleiben auch beim Facebook-Kanal der Abendschau nur 1 Woche im Netz, also verschwinden sie nach und nach auch von „Mietenalarm in Moabit“, aber hier sind sie weiterhin zu finden:
    https://www.youtube.com/channel/UCP6XV4Qm2zzZrffRm9phgVg/videos
    https://twitter.com/rbbabendschau/status/1037275274990309377

  48. 98
    Nachbar says:

    Gestern haben die letzten verbliebernen Mieter und Mieterinnen der Calvinstraße 21 eine neue Modernisierungsankündigung erhalten. Sie unterscheidet sichnur wenig von der alten vor 10 Jahren, die vor ca. 5 Jahre vom Landgericht kassiert wurde. Fußbodenheizung ist keine mehr geplant, kein Wunder – gilt doch mittlerweile hier Milieuschutzgebiet. Es könnte auch sein, dass das wieder nur ein Manöver ist um die Vermietung der leerstehenden Wohnungen hinauszuzögern, denn es soll ein Klageverfahren des Bezirksamts laufen.

  49. 99
    Susanne says:

    Die Nachfrage bei dem zuständigen Mitarbeiter des Bezirksamts für Milieuschutz hat ergeben, dass der Vermieter die Modernisierungsmaßnahmen überhaupt nicht (oder noch nicht) beantragt hat!

  50. 100

    Nach der Modernisierungsankündigung Ende Dezember 2018 (noch nach altem Gesetz, also 11% Umlage und nicht 8% – und jetzt wäre auch Herausmodernisierung strafbar!) folgt die Duldungsklage auf dem Fuße ….
    Gerichtstermin im Juli, am 16.7., 10 Uhr, Raum 1501, im Amtsgericht Mitte, Littenstraße. Die Mieter*innen sollen für 8 Monate ihre Wohnungen verlassen, damit modernisiert werden kann.
    Also alles wieder auf Anfang!
    Das schöne große Transparent „Wir lassen uns nicht Luxussanieren“ schmückt auch wieder den Balkon!
    … und kommenden Mittwoch spät: Film auf SAT 1

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