Calvinstraße 21: Baugerüst wird abgebaut
Am Freitag, den 14. November 2014, begann aus heiterem Himmel der Abbau des Gerüsts und der Bauplanen an der Calvinstraße 21. Die sechs Mietparteien freuen sich, steckten sie doch seit Juni 2013 unter diesen Planen und haben nach fast anderthalb Jahren endlich wieder freie Sicht nach draußen.
Im Oktober 2013 waren die Klagen auf Duldung der angekündigten Modernisierungsmaßnahmen vom Landgericht Berlin abgewiesen wurden. Neue geänderte Modernisierungsankündigungen haben die Mieter bisher nicht erhalten. Stattdessen hatte der Vermieter mit zusätzlichen Lagen Planen die Protesttransparente der Mieter abgedeckt und gegen diese Meinungsäußerung geklagt, aber auch dieses Verfahren war zu Gunsten der Mieter entschieden worden (Einzelheiten zu den Prozessen siehe im Hauptartikel zur Calvinstraße).
Auf dem Gerüst wurde nicht gearbeitet, so dass sich die Mieter im Juni 2014 an das Bezirksamt Mitte wandten um zu erfahren, warum es weiterhin eine Genehmigung zur Sondernutzung von öffentlichem Straßenland für das Gerüst gäbe. Sie wurden mit verschiedenen Briefen hingehalten, zunächst musste die Zuständigkeit geklärt werden, dann eine Stellungnahme des Eigentümers abgewartet usw. Auch beim Baukran, der vor der Calvinstraße 20 stand und mehr als zwei Jahre nicht benutzt worden war, hatte es viele Beschwerdeschreiben gebraucht und sehr lange gedauert, ehe die Genehmigung vom Bezirksamt zurückgezogen wurde.
Am 2. Oktober hatten sich die Mieter/innen aus der Calvinstraße in der Arminiusmarkthalle am Rande einer SPD-Veranstaltung an Michael Müller, noch Stadtentwicklungssenator und damals noch einer von drei Kandidaten zum Regierenden Bürgermeister, gewandt und ihr Anliegen vorgetragen. Schließlich darf man nicht einfach Gerüste aufstellen und Wohnungen in Planen einhüllen, wenn keine Bauarbeiten stattfinden. Ihnen wurde Unterstützung zugesagt. Ein weiteres Schreiben aller Mieter Ende Oktober an das Bezirksamt Mitte hat jetzt wohl dazu geführt, dass das Gerüst abgebaut wird.
Was weiter mit dem Haus geschieht und ob die leerstehenden Wohnungen wieder vermietet werden, bleibt abzuwarten. Mittlerweile gilt schließlich das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum, das Leerstand ohne Grund verbietet.
Nachtrag zum Leerstand:
Bericht im Berliner Kurier, Calvinstraße 21 ist ein Beispiel unter vielen. Der gleiche Artikel auch in der Berliner Zeitung, eigentlich ist doch schon der Leerstand, der länger als 6 Monate dauert, Zweckentfremdung, wenn er nicht genehmigt ist.
Weitere Nachträge zum Leerstand beim Hauptartikel zur Calvinstraße 21: „Fahrstuhl weg, Keller zu!“
Alle Artikel zur Calvinstraße 21 bei MoabitOnline:
- „Wohnen am Bellevue“ – schöne Aussichten nicht für alle! (2011)
- Calvinstraße 21 – die letzten Mohikaner? (2011)
- Gegendarstellung betreffend die Modernisierung Calvinstraße 21 (2012)
- Fahrstuhl weg, Keller zu! (2012 – Hauptartikel mit allen Nachträgen zu den Gerichtsverfahren)
- Künstlerinnen bei der Kundgebung der Calvinstraße 21 am 27. August (2013)
- Baukran vor Calvinstraße 20 abgebaut (2014)
- Ein Sieg für die Meinungsfreiheit (2014)
- Calvinstraße 21: Baugerüst wird abgebaut (2014 oben)