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Fahrstuhl weg, Keller zu!

Der ganz normale Wahnsinn in der Calvinstraße 21

Am 21. Mai 2012 finden die sechs Mietparteien dieses Hauses ein Schreiben ihres Vermieters, Terrial Stadtentwicklung GmbH, in ihren Briefkästen: Der Fahrstuhl sei „ab sofort vorübergehend wegen technischer Mängel stillgelegt“. „Ist es jetzt illegal mit dem Brief wieder in die Wohnung hochzufahren?“, denkt Mieter Roman Czapara. Die älteste Mieterin ist 84 Jahre alt und es gibt einige Schwerbehinderte. Mieterin Eva Bugenhagen testet den Aufzug mittels Leerfahrten in jedes Stockwerk. Er funktioniert einwandfrei, technische Mängel kann sie nicht feststellen. Rechtsanwalt Christoph Müller, der die Czaparas und einige andere Mieter vertritt, ist gerade in Urlaub, also wird der Berliner Mieterverein konsultiert. Dieser erkundigt sich im Auftrag der Mieter nach der Art der technischen Mängel, fragt an, wie lange der Aufzug außer Betrieb sein wird und weist auf Mietminderungsverlangen der Mieter hin. Frist für die Antwort: 29. Mai.

Doch nur einen Tag später wird der Fahrstuhl komplett ausgebaut. Von einer Nacht- und Nebel-Aktion kann man nicht sprechen, es geschieht am helllichten Tag unter ohrenbetäubendem Lärm, der 90 Dezibel erreicht. Die Fahrstuhltüren stehen ungesichert offen. Und obwohl Baumaterialien und Schutt sonst wochen- oder monatelang entweder im Hof oder vor dem Haus lagern, die Fahrstuhlteile werden vom Abrissunternehmen sofort abgefahren. Wer will jetzt noch herausfinden, um welchen technischen Mangel es sich gehandelt haben könnte.

Rechtsanwalt Christoph Müller kommt am gleichen Abend aus dem Urlaub zurück und besucht sofort seine Mandanten in der Calvinstraße 21. „So geht das aber nicht!“, stellt er fest. Die Mieter stellen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, dem stattgegeben wird. Am 4. Juni ergeht vom Amtsgericht Tiergarten eine einstweilige Verfügung, dass der Fahrstuhl wieder in Betrieb genommen werden muss.  Bis jetzt wurde diese Verfügung nicht befolgt. Als ich am 7. Juni mit den Mietern spreche, sind die Bauarbeiten im Haus sehr laut, keine 90 Dezibel, aber 70 bestimmt.

Auf so eine Art sollen wohl Tatsachen geschaffen werden. Denn die Vergrößerung des Fahrstuhls ist Teil der Ende Oktober 2011 angekündigten Luxussanierung. Bugenhagen, die seit 50 Jahren im Haus wohnt, soll deshalb einen Teil ihrer Kammer verlieren. Doch ob sie diese Modernisierung wirklich dulden muss oder nicht, das wird erst in der Gerichtsverhandlung am 15. Juni festgestellt werden. Es geht nicht nur um den Fahrstuhl, sondern auch um eine Aufstockung des Gebäudes aus den 1960er Jahren, um Fußbodenheizung, Wärmedämmung und anderes. Pro Quadratmeter sollen die Mieter 4,97 Euro mehr Miete zahlen als bisher. Das können sich einige nicht leisten. In einer Sendung der Berliner Abendschau erklärte Rainer Wild vom Berliner Mieterverein, dass er zum ersten Mal mit einem derart hohen Modernisierungszuschlag konfrontiert wurde (s. MoabitOnline-Artikel von Dezember 2011 mit Links zu weiteren Artikeln im Nachtrag).

Für die anderen fünf Mietparteien sind die Verhandlungen der Duldungsklagen am 12. Juni ab 10 Uhr im Amtsgericht Tiergarten, Littenstr. 12-17 angesetzt. Die Verhandlungen sind öffentlich. Erst an diesem Termin wird entschieden, welche Modernisierung die Mieter dulden müssen und welche nicht. Der Fahrstuhl aber ist schon ausgebaut.

Auch die Keller sollten nach Aufforderung durch die Hausverwaltung kurzfristig geräumt werden, um Bohrungen für die Verstärkung der Fundamente zu ermöglichen.. Drei Mietparteien haben ihre im Keller gelagerten Gegenstände in die Tiefgarage des angrenzenden Neubaus transportieren lassen. Doch jetzt haben sie plötzlich keinen Zugang mehr zu ihren neuen Kellerverschlägen. Einen Schlüssel für die Tiefgarage haben sie nicht und der Zugang über die Baustelle ist ihnen plötzlich auch verwehrt. Den anderen Mietparteien, die urlaubsbedingt ihre Keller nicht so schnell räumen konnten, geht es aber auch nicht besser. Eine Holzwand versperrt den Zugang. Seit Ende letzter Woche hat das Amtsgericht Tiergarten per einstweiliger Verfügung bestimmt, dass den Mietern der Zugang zu ihren Kellern ermöglicht werden muss.

Warum geht ein Vermieter so mit seinen Mietern um? Darf man das Kleinkrieg oder Schikane nennen? Soll es sie mürbe machen? Irgendwann müssen die „sechs Aufrechten“ doch mal aufgeben! Steckt dieser Gedanke dahinter? Schon im Februar hat Deike Diening eine tolle Reportage im Tagesspiegel dazu geschrieben.

Es ist noch mehr passiert: Das Betreten der Baustelle (der frühere und zukünftige Gartenbereich) wurde den Mietern verboten, nachdem zwei Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses aus der Piratenfraktion sich alles angeschaut hatten. Die Räumungsklagen von Ende 2011 mussten im April aufgrund der Prozesstaktik der Mieter (Zahlung der angeblichen Mietschulden innerhalb der Schonfrist unter Vorbehalt) zurückgenommen werden. Dabei ging es im Fall Czapara um 2 Cent, die versehentlich zu wenig überwiesen worden waren. Das ist im Berliner Kurier nachzulesen.

RTL hat eine Dokumentation zum Abriss und Neubau einer genossenschaftlichen Wohnanlage aus Hamburg-Hamm und zu Luxusmodernisierung in der Calvinstraße, Berlin-Moabit gesendet, die noch im Netz zur Verfügung steht. Tenor: alte Mieter stören die Verwertung. Im Film wird eine neue Räumungsklage gegen Helga Brandenburger wegen „Propaganda“ erwähnt, deshalb spricht auch nur ihr Anwalt mit Presse und Fernsehen. Für den 4. Juni war die Ausstrahlung einer Dokumentation von Utta Seidenspinner im  Spiegel TV / Sat 1 Programm angekündigt, die allerdings kurzfristig abgesetzt wurde. „Wie kann das sein, dass ein Sender wie Sat 1 einknickt? Wir haben uns vor die Kamera gestellt und unsere Meinung gesagt. Warum wird das nicht gesendet? Wo bleibt da die Demokratie?“, fragen die Mieter und Mieterinnen aus der Calvinstraße. Obwohl in den gedruckten Programmen eine Reportage über Auswanderung nach Norwegen angekündigt ist, könnte es sein, dass die Reportage „Häuserkampf. Wenn Mieter auf Spekulanten treffen“ heute von 23:00 bis 23:30 Uhr ausgestrahlt wird.

Fotos: Mieter der Calvinstraße 21

Nachträge:
Sat 1 hat die Reportage gesendet und auch in der Berliner Woche vom 13.6.12 ist ein Artikel erschienen, im Neuen Deutschland am 3.7.

Die Reportage von Spielgel TV gibt es in 2 Teilen im Netz (vielen Dank für den Tip an den Kiezer-Weblog vom Klausener Platz):

 

Hier folgt der Bericht der rbb Abendschau vom 3.7.2012 (auch der Tagesspiegel hat berichtet):

Nach der Pressemitteilung des Berliner Mietervereins hat auch die Berliner Zeitung am 3.7.12 einen ausführlichen Artikel gebracht und der Berliner Kurier am 16.7.12 (mit Mieter-Tipps). Bemerkenswert auch die Pressemitteilung des Bezirksamts Mitte „Keine Behördenwillkür“ und Antwort (Link zum pdf) auf die Kleine Anfrage (KA 0201/IV) der SPD-Fraktion, der man entnehmen kann, dass das Bauamt keinen Handlungsbedarf sieht. Zum Baustadtrat und seinem Verständnis von Bürgerbeteiligung ein Artikel von Uwe Rada in der TAZ (der letzte Abschnitt bezieht sich auf die Calvinstr. 21).

ZDF hallo Deutschland vom 16.7.2012 „Rabiate Entmietungen – Erst Schikane, dann doppelte Miete“ (nicht mehr online)

Und nochmal die Abendschau vom 24.7.2012 (nicht mehr online) zum Prozess, den die Mieter in erster Instanz gewonnen haben, auch der Berliner Kurier berichtete am gleichen Tag und die Berliner Zeitung zwei Tage später.

Report Mainz hat am 21.8.12 einen Beitrag „Entmietung brutal“ gesendet mit Beispielen aus Wedding, München, Prenzlauer Berg und auch aus der Calvinstraße.

Auch das Autorengespräch mit Achim Reinhardt ist sehr informativ.

Die ecke turmstraße Nr. 6, September 2012 berichtet auf Seite 6 „Die Mauer muss weg“ über das Urteil des Amtsgericht Tiergarten vom 24.7.12. Unter der gleichen Überschrift auch der Artikel im MieterMagazin (Sept. 12).

Plötzlich ein Aufkleber „Verkauft!“ an der Tür der Czaparas, der Berliner Kurier berichtete am 5.10.12 und im MieterMagazin von November 2012.

Inforadio berichtet am 21.11.2012: Mieter wehren sich gegen Luxussanierung (nicht mehr online). Und die Mieter der Calvinstraße haben es in die Liste der Moabiter Jahresereignisse 2012 der Berliner Woche geschafft. Im Berliner Kurier am 5.12.12: „Hilfe mein Wohnzimmer wird zum Fahrstuhlschacht„.

Pressebericht über geplante Grundrissveränderungen, die erst aus den Bauakten zu ersehen sind und nicht in der Modernisierungsankündigung. Erst nach einem Schreiben an den Petitionsausschuss wurde Akteneinsicht gewährt.

Ulli Zelle berichtete am 16.1.13 in der Abendschau (unten der Film bei Youtube) und der Tagespiegel am 17.1 über das Gerichtsverfahren zum ausgebauten Fahrstuhl (der Tsp. erwähnt auch die brandgefährlichen Platten im Treppenhaus).

Berliner Woche  „Warten auf’s Gericht“ vom 28.1.13. Berliner Abendblatt „Die Gallier aus der Calvinstraße“ bringt inhaltlich zwar nichts neues, aber das schöne Foto wollen wir hier nicht vorenthalten.

Im MieterMagazin von März 2013 (erst im April im Netz verfügbar) berichtet Jens Sethmann über die Feuer- uns Sturzgefahren im Treppenhaus. Anfang Dezember 2012 hatte Roman Czapara an die Bauaufsicht geschrieben, nachdem er auf einer lockeren Holzstufe gestürzt war, und hatte bis Anfang Februar 2013 nichts aus dem Amt gehört. Kein Wunder, dass „sich die Mieter von den Behörden im Stich gelassen“ fühlen.  Gegenüber dem MieterMagazin hat die Bauaufsicht erklärt, dass „ein Beschwerdeführer nicht als Verfahrensbeteiligter gilt und deshalb nicht benachrichtigt wird“. Die Eigentümerin sei zweimal aufgefordert worden die Mängel zu beseitigen und hätte gemeldet, dass das geschehen sei. Der Bezirk könne nun die Mängelbeseitigung anordnen und Zwangsmittel und Ersatzvornahme androhen, dagegen sei Widerspruch mögich „Das kann sich in die Länge ziehen“, so die Bauaufsicht.
Kein Wunder, dass Menschen das Gefühl haben, die Behörden arbeiten nicht, wenn sie, die sich an die Behörde gewandt haben, nicht informiert werden! Kein Wunder, dass die Behörde nicht effektiv arbeiten kann, wenn sie nur mit einer Seite kommuniziert, deren Angaben sie erstmal glauben muss, denn schließlich gibt es nicht genug Leute, die vor Ort nachprüfen, was in den Häusern wirklich gemacht wurde. Oder ist das mit Absicht so umständlich geregelt?

Berufungsverfahren vor dem Landgericht am 26.3.13
Die Mieter_innen hatten Presse und Unterstützer eingeladen „David gegen Goliath“ zu fünf Berufungsverhandlungen vor der 63. Kammer des Landgerichts am 26.3.13. Das schriftliche Urteil wird erst Ende April erwartet, dennoch eine bittere Niederlage. Bericht im Tagesspiegel mit einschlägigen Kommentaren, im Berliner Kurier, in der Berliner Zeitung, der TAZ und Video bei tv.berlin (s. auch Kommentar Nr. 17). Es ist ein Verkündungstermin anberaumt am 26. April 2013, 12.00 Uhr, Saal 3123, Landgericht Littenstraße. Termine für zwei weitere Verfahren sind der 5.4. um 10.15 Uhr LG Saal 3123 und der 14.5.13 um  10.15 Uhr LG Saal 3123. Der Verkündungstermin wurde abgesagt und um eine Woche verschoben auf den 7.5.

Der Tagesspiegel hat noch einmal nachgelegt: „Richterin im Mietstreit in der Kritik„. Berliner Zeitung schreibt: „Schlechte Aussichten in der Calvinstraße„. Über die Richterin Regine Paschke hat auch das MieterEcho kürzlich berichtet. Die Berliner Woche spricht unzutreffend auch schon von einem Urteil.

Berufungsverfahren vor dem Landgericht am 5.4.13
Gestern, am 5.4., wurde im Landgericht die Berufung Terrial Stadtentwicklung GmbH gegen Helga Brandenburger verhandelt, Berichte in der Berliner Zeitung, im Tagesspiegel, im Berliner Kurier (siehe auch Kommentar Nr. 21).

Zum neuen Mietrecht, das ab 1.5.13 gilt, ein Bericht von Report Mainz, in dem Bewohner der Calvinstraße 21 auftreten (Youtube). Eine kurze und übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten neuen Bestimmungen findet man ausgerechnet bei Bild.de, ausführlicher beim Berliner Mieterverein in der März-Ausgabe des MieterMagazins und hier auch noch die Forderungen des Zusammenschluss der alternativen Mietervereine für eine mieterfreundliche Mietrechtsänderung aus dem MieterEcho.

Die Mieter/innen aus der Calvinstraße 21 bei Maybrit Illner „Mieten, Makler, Spekulanten“ im ZDF und mehr allgemeines zum Thema die ZDF-Reportage „Luxus rein, Mieter raus“ vom 21.4.13.

Und was ist eigentlich mit dem Fahrstuhl?
Schließlich gab es eine einstweilige Verfügung, dass er bis Ende März wieder eingebaut sein muss. Nach Verzögerungen, die sich immer wieder an den Gerichtsterminen orientierten, wurde er schließlich eingebaut. Aber nicht funktionsfähig, ein Kabel war angebohrt. Bemerkungen wegen Sabotage sind gefallen, die Polizei ermittelt. Aber am 6.5.13 fuhr der Fahrstuhl, mit kompliziertem Knopfdruck und stockend. Doch den Mietern wurde nichts mitgeteilt, so können sie nicht wissen, ob er sicher ist.

Urteilsverkündung von Richterin Regine Paschke, 63. Kammer des Landgerichts am 7.5.13
Zahlenkolonnen wurden verlesen, Zinsen und Anwalts- bzw. Gerichtskosten festgelegt, die Mietminderung der Mieter wegen Baulärm komplett abgelehnt und die Revision nicht zugelassen. Je nach Mietpartei handelt es sich um Beträge zwischen 2.000 und 3.000 Euro, die bezahlt wurden um die Räumungsklagen abzuwenden. Lediglich 3% Mietminderung von der Bruttowarmmiete wurde den Mietern wegen der Nottreppe aus Metall, der Bauarbeitertoiletten in diesem provisorischen Hauszugang, der Löcher im Treppenhaus und der unansehnlichen Briefkastenanlage zugestanden. Nur Helga Brandenburger, vor deren Küchen- und Badfenster die Wand des Neubaus steht, wurde eine Mietminderung von 20% zugestanden und die Revision in ihrem Fall zugelassen. Damit ist das Amtsgerichtsurteil „Die Mauer muss weg!“ aufgehoben. Ausführlicher Bericht in der Berliner Zeitung und ein Kommentar zur unklaren Rechtslage, denn die 65. Kammer desselben Gerichts hatte noch letzte Woche anders entschieden. Auch der Tagesspiegel, Berliner Kurier und tv berlin berichteten.
Über die Modernisierung wurde nicht entschieden, da die entsprechenden Anträge vom Vermieter zurückgezogen wurden, nachdem das Gericht durchblicken ließ, dass sie in der vorliegenden Form wohl keine Chance hätten. Er hat dadurch die Möglichkeit neue Begründungen zu finden.

Bei der letzten Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Terrial GmbH gegen Eva Bugenhagen am 14. Mai hat RA Franke einen Befangenheitsantrag gegen die vorsitzende Richterin Paschke gestellt. Sie hatte zu Erkennen gegeben, dass sie die Mietminderung wegen Baulärm von den Nachbargrundstücken nicht anerkennen würde. Es bleibt spannend!

MieterMagazin Juni 2013: „Landgericht macht Mieter wehrlos

Die Berliner Mietergemeinschaft hat im neuesten Heft noch einmal über die Nebentätigkeiten der Richterin Regine Paschke geschrieben. Doch davon lässt sie sich nicht beirren und hält weiter Vorträge beim Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. z. B. zu „Modernisierung und Mieterhöhung“ am 12. Juni 14 – 17 Uhr im Grand Hotel Esplanade.  Das Bündnis „Zwangsräumungen verhindern“ ruft zur Kundgebung um 13:30 Uhr auf. Bereits am 29. Mai wurde ein ähnliches Seminar von 20 Aktivist_innen gestört. Sie stürmten den Vortrag mit Transparenten und hielten eine Rede. Hier das Video und der Bericht.

P1050494-250Um auf den Befangenheitsantrag gegen die Richterin Paschke vom 14.5.13 zurückzukommen, die vorläufige Antwort vom Gericht war denkbar knapp: „Ich fühle mich nicht befangen. Paschke“ (eine Stellungnahme in drei Wochen wurde angekündigt. (Der Befangenheitsantrag wurde abgelehnt)

Eingang versperrt
Doch der Kleinkrieg geht weiter. Am 31. Mai wurde ohne jegliche Vorankündigung an der Calvinstraße 21 ein Gerüst aufgestellt. Dabei war die Noteingangstreppe aus Metall, seit Jahren die einzige Möglichkeit für Mieter ins Haus zu gelangen, so zugebaut, dass ältere und nicht mehr ganz so sportliche Mieter große Schwierigkeiten hatten. Die 87jährige Frau Wassermann konnte nicht zu ihrem geplanten Arztbesuch. Mittlerweile wurde das wieder umgebaut.

Vermieter-Seminar am 12. Juni wurde wegen der Kundgebung abgesagt, hier Bericht und Video. Das Transparent der Mieterinnen aus der Calvinstraße „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!“ wurde unterstützt durch eine Sängerin aus der Nachbarschaft.

Sendung in der ARD am 12.8.13: Exklusiv Reportage „Mieten rauf, Mieter raus !“(nicht mehr online, aber SWR vom 11.12.13, siehe unten) (TV-Kritik)

Einladung zur Kundgebung am 27. August 2013 und ein Bericht von den Auftritten der Künstlerinnen.

Antwort auf eine Kleine Anfrage im Abgeordnetenhaus zu den Nebentätigkeiten der Richterin Paschke (Sept. 2013). Zum gleichen Thema der Artikel „Warum dürfen wir nicht in Ihre Akten schauen, werte Frau Richterin?

Übrigens unterstützt der Berliner Mieterverein eine Verfassungsbeschwerde wegen Nichtzulassung der Revision zum Urteil vom 7. Mai (Mietminderung wg. Baulärm).

Berliner Zeitung über das Pressegespräch im Landgericht am 14. Oktober, Richterin Paschkes Nebentätigkeiten und den kommenden Prozess zur Duldung der Modernisierung in der Calvinstraße 21 (mit Kommentar). Auch die taz, Tagesspiegel und Neues Deutschland haben berichtet. Im letzten Artikel steckt allerdings ein Fehler, die Duldung der Modernisierung wurde vom Gericht noch nicht zurückgewiesen, um diese geht es am Freitag, 18.10. ab 9:30 Uhr im Landgericht, was zum Schluss allerdings auch erwähnt wird. Besonders pointiert der Kommentar in der taz.

Ein weiterer Artikel von Peter Nowak, der bei heise online erschienen ist. Der Tagesspiegel geht insbesondere auf die Sicherheitsmaßnahmen, die für den Prozess am Freitag,  18.10. verfügt wurden und die umstrittene Richterin Paschke ein. Diese Pressekonferenz hat ihr Ziel komplett verfehlt, sollte sie doch „Vertrauen in die Justiz“ (wieder) herstellen. Peter Nowak beim MieterEcho online.

Transpi-zu-250Am 17. Oktober wurden die Transparente auf den Balkonen der Calvinstraße von Bauarbeitern verhängt. Außerdem ist ein Artikel in der Berliner Zeitung erschienen, in dem über mehrere Entscheidungen der 63. Kammer des Landgerichts berichtet wird, die vom Berliner Verfassungsgericht kassiert wurden.

Die Berufungsverhandlungen über die Duldung der Modernisierung und im Fall Eva Bugenhagen auch über die Mietminderung – diese Entscheidung stand noch an, weil im Mai der Antrag auf Befangenheit der vorsitzenden Richterin Paschke gestellt worden war, der dann abgelehnt wurde – fanden am 18. Oktober im Landgericht Berlin dann trotz Ankündigung doch ohne körperliche Durchsuchung der Zuhörer_innen statt. Die Klage der Vermieterseite wurde abgewiesen (eine schriftliche Begründung liegt noch nicht vor, s. Pressemitteilung Landgericht). In der Verhandlung ist klar geworden, dass die Mieter_innen aus der Calvinstraße 21 aus formalen Gründen gewonnen haben. Richterin Paschke erklärte, dass die Basis für die Mieter die ursprüngliche Modernisierungsankündigung ist, bei der Maßnahmen angekündigt wurden, die 14 Monat dauern sollen und einen Auszug aus der Wohnung notwendig machen. Dagegen überwiegen die Härtegründe. Auch wenn die neuen Anträge von reduzierten Modernisierungmaßnahmen ausgehen, beruhen sie auf der alten Modernisierungsankündigung, daher könnten die Mieter nicht zweifelsfrei erkennen, für welche Maßnahme sie ausziehen müssten und für welche nicht und müssen deshalb die Modernisierung nicht dulden. In keinem der Fälle wurde die Revision zugelassen. Das Gericht forderte weiterhin die Parteien auf sich außergerichtlich zu einigen.
Nach vier Jahren Streit ist das allerdings nur ein Zeitgewinn. Die Vermieterseite ist auf einen Zeitpunkt vor 2009 zurückgeworfen, doch ist die Situation der Mieter, die weiterhin Baulärm und Dreck ertragen müssen, nicht wirklich besser geworden. Der Vermieter kann nächste Woche eine neue Modernisierungsankündung losschicken und dann geht der Weg durch die Instanzen wieder von vorne los. Eine Entscheidung vielleicht erst 2015 oder 2016. Die bisherigen Urteile in den Verfahren Calvinstraße sind beim Landgericht Berlin in dieser Pressemitteilung herunterzuladen.
Bericht über die Verhandlung im Tagesspiegel, Berliner Zeitung mit Kommentar, Neuem Deutschland, Berliner Morgenpost, Berliner Kurier, focus, Berliner Woche.

Am 18.11.13 war die Verhandlung in Sachen Transparent „Wir lassen uns nicht luxusmodernisieren“ auf dem Balkon der Czaparas (Presseeinladung s. Kommentar Nr. 48) vor dem Amtsgericht recht schnell zu Ende. Die Entscheidung wurde auf einen Ortstermin voraussichtlich am 19.12.13 um 10:30 Uhr vertagt. Es geht um das Recht der freien Meinungsäußerung, also darum, ob der Spruch als „martialische Kampfansage an den Vermieter“ oder als sachliche Meinungsäußerung, die keine Beleidigung enthält zu werten ist. Dies Transparent hängt seit Jahren unbeanstandet auf dem Balkon, erst jetzt klagt die Terrial dagegen. Auch das könnte eine Rolle spielen. Die Mieter haben zudem Widerklage erhoben, weil das Transparent seit etwa einem Monat mit Filzmatten zugehängt wurde (s. Foto oben). Zu dieser „interessanten“ Rechtsfrage, ob die Meinungsäußerung nicht verhängt und dadurch unsichtbar und so unterbunden werden darf, wollte sich die Richterin noch nicht äußern. Sie ließ nach vorläufiger Einschätzung der Rechtslage durchblicken, dass die Aussage auf dem im Rede stehenden Transparent nicht zu beanstanden sei und der Ortstermin nur der Überprüfung der Art der Befestigung dient und inwieweit die Verhängung des Transparentes tatsächlich zu  einer Einschränkung der Lichtzufuhr führt.

Interview mit Bernd Pickel vom Landgericht „Es gewinnen nicht immer die Reichen und Schönen„.

Der Tagesspiegel hat nachgefragt und berichtet über die Urteilsbegründung und, was die Anwältin der Terrial GmbH zu der nächsten Modernisierungsankündigung sagt.

Artikel im Mieterecho zur Richterin Regine Paschke „Unabhängig oder unbehelligt?

Sendung im SWR „Wohnungsnot in Deutschland. Miete rauf, Mieter raus„, ein Film von Achim Reinhardt und Thomas Schneider

Nachträge 2014:
Der Ortstermin in Sachen Transparent (s.o.) wurde auf den 9. Januar 2014 verschoben, das Urteil dazu soll am 26.2. gesprochen werden.

Pressekonferenz am 7. Februar 2014 mit Wibke Werner, Berliner Mieterverein, den Anwälten und Mietern der Calvinstraße 21 und dem mittlerweile pensionierten Amtsrichter Werner Noffke: Sie haben über den Beschluss des BGH berichtet, der ankündigt, die zugelassene Revision in Sachen „zugemauerte Fenster von Helga Brandenburger“ zurückzuweisen.  (U. Paul schreit in der Berliner Zeitung „Mauer vor Fenstern darf bleiben“ / Artikel: Berliner Kurier, Neues Deutschland, Berliner Woche) und ein kurzer Bericht in den Nachrichten I der Abendschau (siehe auch Kommentar Nr. 53). Auch das MieterMagazin hat berichtet. Im MieterMagazin von Juni 2014 ist der BGH-Beschluss unter „Kein Rückbau bei Überschreiten der Opfergrenze dokumentiert (Langfassung im Netz).
Außerdem berichteten die Mieter von neuen Schikanen ihres Vermieters. Der Fahrstuhl fiel aus und wurde erst nach einstweiliger Verfügung repariert und die Heizungen blieben gerade bei der größten Kältewelle im Januar kalt bzw. lauwarm. Bei Frau Brandenburger wird es trotz einstweiliger Verfügung immer noch nicht richtig warm.

Artikel im Neuen Deutschland von Bernd Kammer und von Ralf Liptau in der Berliner Woche.

Zum Transparent: Nachdem der Ortstermin des Gerichts auf Januar verschoben worden war, hat das Amtsgericht Ende Februar entschieden, dass die Mieter des Hauses Calvinstraße 21 ein Transparent mit der Aufschrift „Wir lassen uns nicht luxussanieren“ nach außen sichtbar vor ihrem Balkon anbringen dürfen. Der Versuch des Vermieters, dies zu untersagen, es die Klage des Vermieters gegen das Transparent ab. Gleichzeitig verurteilte das Amtsgericht den Vermieter, die von ihm angebrachten Planen, mit denen er das Transparent der Mieter blickdicht verhängt hatte, zu beseitigen. Rechtsanwalt Christoph Müller, der die Interessen der Mieter vertrat: „Auch wenn die Wohnsituation der Mieter weiterhin unerträglich bleibt, so hat das Amtsgericht den Vermieter an dieser Stelle in seine Schranken verwiesen und das Recht der Mieter auf freie Meinungsäußerung bekräftigt.“ Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. (Artikel in der Berliner Zeitung)

März 2014: Baukran vor der Calvinstraße 20 abgebaut. Fotomontage beim Gleimviertel-Blog.

Termin für die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin: am 12.06.2014, 11.30 Uhr, Saal 3807 in der Littenstraße 12-17
Das Amtsgericht Mitte hat seine Klage auf Entfernung des Plakates abgewiesen. Am 12.06. wird das Landgericht über die Berufung des Vermieters verhandeln. Die Entscheidung des Landgerichts hat grundsätzliche Bedeutung. Besuch der Verhandlung und Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht. Berichte über die Gerichtsverhandlung hier: „Ein Sieg für die Meinungsfreiheit“ und „Meinungsfreiheit obsiegt erneut„.

November 2014: Das Baugerüst wird abgebaut (siehe ganz oben).

Berliner Woche und Berliner Zeitung über den Abbau des Baugerüsts. Der Artikel in der Berliner Woche spricht auch das Zweckentfremdungsverbot an, nach dem Wohnungen nicht mehr als 6 Monate leer stehen dürfen. Passiert ist in diese Richtung allerdings nichts!

Haben sich die Mieter der Calvinstraße 21 noch gefreut, als das Baugerüst abgebaut wurde, ist jetzt angesichts der Kälte in den Wohnungen wieder Ernüchterung eingetreten. Teilweise wurden nur 13 Grad gemessen (siehe Kommentar). Doch diesmal gibt es eine schnelle Reaktion des Bauamtes, ab 13. Dezember funktionierte die Heizung wieder (s. Berliner Woche).

Pressemitteilung des Berliner Mietervereins: der Verfassungsgerichtshof Berlin hat die Frage der Mietminderung wegen Baulärm wieder ans Landgericht zurückverwiesen. Gratulation für die Standhaftigkeit der Mieter_innen! Und auch in der Abendschau (eine Woche im Netz) und in der Morgenpost.

Fotos im Deutschen Architekturforum (März 2015).

Am 27. März 2015 standen die Mieter_innen aus der Calvinstraße 21 im Landgericht in der Littenstraße wieder vor Richterin Paschke und ihren beiden Richterkollegen. Verhandelt wurde die Höhe der Mietminderung wegen den Belastungen des Baus der Tiefgarage im Hof des Hauses, des Neubaus auf dem Eckgrundstück und der Entkernung und Aufstockung der Calvinstraße 20/20a für die Zeit bis März 2012. Für 3 Jahre sind das zwischen 2.300 und 2.600 Euro je nach Mietpartei. Das Verfassungsgericht hatte gerügt, dass der Vortrag der Mieter_innen zur Situation des Eckgrundstücks und der Art der Bebauung aus den 1960er Jahren nicht ausreichend gehört und im Urteil berücksichtigt wurde. Grundsätzlich geht es darum, ob bei Abschluss des Mietvertrags Baumaßnahmen bereits vorhersehbar waren. Die sogenannte Baulückenrechtsprechung insbesondere der 63. Kammer des Landgerichts hat dazu geführt, dass Mietminderungen wegen Baulärm in der Innenstadt fast unmöglich geworden sind. Richter und Anwälte tauschten vielfältige Argumente aus. Wie das Urteil ausfallen wird, blieb äußerst unbestimmt. Vermutlich werden den Mieter_innen ein gewisser Prozentsatz an Mietminderung zuerkannt, doch ob grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit der Baulückenrechtsprechung gerade gerückt werden, bleibt zweifelhaft. Mit dem Urteil ist erst in den nächten Wochen zu rechnen (MieterMagazin 4/2015).

Das MieterMagazin 5/2015 berichtet, dass die 63. Kammer des Landgerichts den Mietern nur eine Mietminderung von 300 bis 500 Euro zuerkannt hat. Wieder wurde die Revision nicht zugelassen, so dass den Mietern keine andere Wahl bleibt als noch einmal vor das Verfassungsgericht zu ziehen.

Endlich sieht es so aus, als ob das Bezirksamt gegen den Leerstand der 9-10 Wohnungen in der Calvinstraße vorgehen will (hier bei twitter).

In einer Anfrage aus dem Juni 2017 zum Leerstand in Moabit (KA 0144/V) , die dann auch nach 3 Monaten beantwortet wurde, heißt es zur Calvinstraße 21, dass noch nicht klar sei, ob es sich bei dem Leerstand um schützenswerten Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes handele.

Dazu gibt es einen Antrag in der BVV (DS 0851/V), Text siehe Kommentar Nr. 87, und eine weitere Anfrage (KA 0238/V), Text siehe auch Kommentar Nr. 88.

Angesichts der verschiedenen BVV-Anfragen und dem Verfahren gegen Leerstand, das das Bezirksamt eingeleitet hatte, reagiert der Eigentümer und behauptet, dass die seit Jahren leer stehenden Wohnungen saniert werden (rbb Bericht, der Abendschaubeitrag bei twitter und youtube).

Eine weitere Anfrage in der BVV (KA 0353/V) wurde beantwortet (auf 3. Antwort klicken!): nachdem der Leerstand bis Ende Februar 2018 zur Wiederherstellung der Wohnungen genehmigt worden war, aber keinerlei Bauarbeiten stattgefunden haben, hat das Bezirksamt einen Antrag auf weiteren Leerstand abgelehnt. Doch die vermutlich gerichtliche Auseinandersetzung kann sich noch hinziehen und die verbliebenen Mieter müssen weiter warten, ehe sie Nachbarinnen und Nachbarn begrüßen können.

Die 8 Wohnungen in der Calvinstraße 21 stehen weiterhin leer. Das Bezirksamt will jetzt endlich durchgreifen.

Aber was müssen die verbliebenen Mieter an Pfingsten 2018 erleben? Offenbar im Zusammenhang mit den #besetzen Aktionen stadtpolitischer Gruppen kontrolliert die Polizei mit 12 Beamten ihre Mietverträge. Sie werden nach der Wohndauer gefragt. Wer könnte sie als Besetzer angezeigt haben?

Am 5. September 2018 in der Abendschau: Ingrid Schipper besucht die Mieter in der Calvinstraße 21 und Stadträtin Sandra Obermeyer erklärt, dass der Leerstand nicht weiter genehmigt wird.

Fünf Jahre nach dem Urteil, dass die Mieter die Modernisierung nicht dulden müssen, bekommen sie am 28. Dezember 2018 eine neue Modernisierungsankündigung, die sich nur wenig unterscheidet. Doch mittlerweile gilt hier Milieuschutzgebiet und vermutlich hängt es auch damit zusammen, dass das Bezirksamt gegen den Leerstand vorgeht.

Kommt zur Unterstützung zum Amtsgericht: Dienstag, 16. Juli 2019, 10 Uhr, Littenstraße 12-17, Raum 1501 – Kurzbericht von der Gerichtsverhandlung im Kommentar Nr. 103. Schaut Euch heute mal die Abendschau an „Nervenkrieg gegen Mieter“ (s. Kommentar 103).

Mit Urteil vom 27. August wurde die Duldung der Modernisierung nach der neuen Modernisierungsankündigung vom 28. Dezember 2018 für die erste Mietpartei in einigen wesentlichen Punkten in erster Instanz abgewiesen.

Der Fahrstuhl ist schon seit dem 4. August 2019 außer Betrieb.  Eine schwerbehinderte Mietpartei klagte. Es gab eine mündliche Verhandlung am 18. November 2019 vor dem Amtsgericht Mitte. Das Urteil: der Fahrstuhl muss wieder hergestellt werden und solange steht der klagenden Mietpartei eine Mietminderung von 15 % der Bruttowarmmiete zu.
Die Kleine Anfrage (0804/V) in der BVV zum Fahrstuhl und erfolgloser Tätigkeit des Wohnungsamtes wurde am 6. Februar 2020 beantwortet (auf 2. Antwort klicken). Zitat: „Da sich im Zuge des Verfahrens herausstellte, dass die BewohnerInnen des Gebäudes auf die Benutzung des Aufzuges zur Teilhabe am täglichen Leben angewiesen sind, erfolgte die Anordnung der sofortigen Vollziehung mit der Widerspruchsentscheidung vom 17.01.2020.  Offensichtlich wurde das Amt 2 Tage nach der Anfrage tätig. Lange ist bekannt, dass dort Hochbetagte und Schwerbehinderte wohnen. Es ist ein Trauerspiel, dass es dem Vermieter trotz Urteil, dass der Fahrstuhl wieder hergestellt werden muss, das ganze weiter hinauszögern kann. 

Die Beantwortung der Kleinen Anfrage (0803/V) zum Leerstand ist allerdings ernüchternd (auf 2. Antwort klicken).

Berliner Woche zum Fahrstuhl mit dem Titel „Neues aus Absurdistan„.

Diese Fahrstuhl-Posse ist unglaublich: Vermieter zahlt, Mieter sollen Fahrstuhl selbst reparieren lassen. Diese holen eine bekannte Aufzugsfirma, die nun folgendes feststellt (wir erinnern uns, den Mietern wurde Sabotage des Fahrstuhls vorgeworfen): „Wir (unser Service Meister und Ich ) haben die Aufzugsanlage gesichtet und folgendes festgestellt:
1.       Die Stecker der Steuerung sind abgezogen (geht nur, wenn man die Anlage fachgerecht still legt)
2.       Die Notstrombatterien sind entwendet worden (waren im Schacht montiert und das geht auch nur durch Fachpersonal)
3.       Es gibt keine Dokumentation (Schaltbilder sowie Anlagenzeichnungen) an der Anlage
4.       In den Etagen sind alle Deckplatten aller Ruftaster demontiert
5.       Es sind keine Hinweise vom Errichter des Aufzuges vor Ort ermittelbar
6.       Die Kabinendecke wurde demontiert und in die Kabine gelegt (dies kann nur durch Fachpersonal erfolgt sein)
7.       Die gesamte Aufzugsanlage ist stark mit bauseitigen  Bauschutt verunreinigt.
Es konnte auch kein uns bekanntes TÜV Institut die Abnahme des Aufzuges bestätigen. Wir […] haben keine Möglichkeit die Anlage ohne Dokumentation fertig zu stellen.“

Gerichtsverhandlung zur Duldung der Modernisierung (Ankündigung 28. Dezember 2018) voraussichtlich Ende März. Update: Der Gerichtstermin am 2.4.20 ist abgesagt, er wurde auf den 4.6. verschoben – Kurzbericht siehe Kommentar 119.

Baumaßnahmen wurden nach Jahren wieder aufgenommen: die leerstehenden Wohnungen werden lautstark entkernt. Zunächst wurde nur an einigen Tagen gearbeitet, aber seit dem 6. April täglich. Die Mieter*innen gehören sämtlich zur Corona-Risikogruppe und sollen deshalb zu Hause bleiben, bei 90 Dezibel Lärm, Staub und Arbeitern im Treppenhaus. Abendschau vom 15. April (rbb-wirtschaft mit Text).

Bericht von Spiegel TV vom 20. April 2020. Link wurde hier entfernt, da mittlerweile das Video leider bei Youtube als „privates Video“ nur mit Anmeldung zu sehen ist (Link s. Kommentar Nr. 115). Vermutlich ist der Vermieter wegen der Filmaufnahmen von ihm dagegen vorgegangen.

Umsetzwohnungsangebot und Kündigung am 29. April 2020, nachdem endlich eine einstweilige Verfügung zur Unterbrechung der die Bauarbeiten erreicht werden konnte (Bericht des rbb).

Artikel zur Kündigung im MieterMagazin Juni 2020 – noch vor der Gerichtsverhandlung am 4. Juni.

„Bauarbeiten per einstweiliger Verfügung gestoppt“ heißt es im Bericht des rbb vom 30. April. Aber das stimmt so nicht, es gibt zwar die einstweilige Verfügung, aber daran hält sich der Vermieter nicht. Die Bauarbeiten gehen weiter. Es gab Lärmmessungen, weitere sind wohl noch notwendig. Der Druck des Vermieters, die unzumutbare Lärm- und Staubbelastung haben jedoch gewirkt. Zwei der vier Mieter*innen, eine davon 94 Jahre alt, haben sich mit dem Vermieter geeinigt und ziehen in eine Umsetzwohnung, wie bei der Berufungsverhandlung zur Duldung der Modernisierungsmaßnahmen am 4. Juni im Landgericht berichtet wurde – Kurzbericht zur Verhandlung siehe Kommentar 119.

Seit dem 15. Juni gilt die Anordnung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dass „Abbrucharbeiten mit Vorschlaghämmern, Stemmarbeiten, Fräsarbeiten am Baukörper und der Einsatz von Schlagbohrmaschinen“ auf die Zeit von 8 bis 10:30 Uhr werktags zu begrenzen sind. Falls dem nicht gefolgt wird, kann die Baustelle stillgelegt werden.

Dagegen hat die Terrial Stadtentwicklung GmbH geklagt, jedoch hat das Verwaltungsgericht die Einschränkung der Bauzeiten Anfang Juli bestätigt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, da noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich ist.

Mieter*innen verzweifeln am Nervenkrieg, schrieben ein Brief an den Regierenden Bürgermeister. Am 15. September 2020 war das Bauamt vor Ort. Zu der Zeit wurden gerade keine sehr lautstarken Bauarbeiten vorgenommen. Es gibt so gut wie keine Unterstützung durch die Behörden (rbb Bericht).

Am 18. Februar 2021 wird um 12 Uhr die Räumungsklage wegen der Äußerungen der letzten Mietpartei in der Calvinstraße 21 im Abendschaubericht vom 20. April 2020 verhandelt: Kommt vorbei! Seit solidarisch! Die Gerichtsverhandlung wurde auf den 27.4. verschoben.

Zum Thema „Wie weit geht das Recht auf freie Meinungsäußerung“ ist unter anderen Häusern auch die Calvinstraße 21 ein Beispiel im MieterMagazin von April 2021.

Zur Gerichtsverhandlung am 27.4.2021 ein Bericht und Pressemitteilung von der Initiative „Wem gehört Moabit?“: Sieg der letzten Mietpartei, Kündigung des Mietverhältnisses wegen Äußerungen gegenüber der Presse ist unbegründet.

Wie in der Pressemitteilung oben berichtet wird das Verfahren bezüglich der Duldung der Modernisierung fortgesetzt. Doch darauf wollte die Terrial wohl nicht warten. Am 4. Mai betraten Bauarbeiter unangekündigt den Balkon, rissen die gemauerte Balkonbrüstung ab und brachten später Metallstreben zur Balkonvergrößerung an. Eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch folgte und der Antrag auf eine einstweilige Verfügung wegen „Besitzstörung und Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes“, die gestern von der Richterin im Amtsgericht bestätigt wurde. Die Balkonbrüstung muss wiederhergestellt werden. So einen Schritt hatte damals Frau Brandenburger, der vor Jahren Küche und Badfenster durch den Neubau zugemauert wurden, nicht gewagt.

MieterMagazin September 2021 zur aktuellen Situation in der Calvinstraße 21 und zu den Baumaßnahmen, die nach Milieuschutzsatzung illegal sein müssten.

Die Auseinandersetzung ist nach 12 Jahren jetzt endlich vorbei, die letzte Mietpartei hat eine neue Wohnung im Kiez und eine Abfindung erhalten (MieterMagazin November 2021).

Etwas mehr als ein halbes Jahr später entspinnt sich eine Diskussion bei „twitter“, ob das eine Niederlage ist oder nicht. Das kommt natürlich darauf an, ob wir die Situation der kämpfenden Mieter*innen betrachten oder ob wir die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und die immer krasser um sich greifende Gentrifizierung in Moabit meinen. Das Haus ist im Mai 2022 nicht mehr wieder zu erkennen – aufgestockt und mit neuer Fassade. Die Wohnungen sind vermutlich bereits verkauft, sie sollen ca. 8.000-9.000 Euro/qm gekostet haben. Vor kurzem tauchten zwei Vermietungs-angebote bei Immoscout auf – ca. 27,50 Euro/qm netto-kalt, die sofort wieder deaktiviert wurden. Hier der Screenshot bei twitter (zum Vergrößern bitte anklicken!):

Jetzt wäre es spannend herauszufinden, wie denn das Bezirksamt kontrolliert, dass die vier Wohnungen, die dem Milieuschutzrecht unterliegen auch zu den entsprechend gedeckelten Preisen vermietet werden.

MieterMagazin Juli/August 2022 zu der Vermietungspraxis und dem ungenügenden Schutz durch Milieuschutz zu diesem Haus: Rabiate Entmietung wird auch noch belohnt. Hier heißt es: „Lediglich für vier Wohnungen hat das Bezirksamt einen Mietpreis von 8,44 Euro pro Quadratmeter ausgehandelt.“

Erstaunlicherweise war eine mündliche Verhandlung angesetzt im Strafprozess gegen den Geschäftsführer K. der Terrial GmbH. Der Vorwurf lautete, dass auf in der Calvinstraße 21 beim Betrieb der Baustelle unter Verletzung behördlicher Auflagen vorsätzlich Lärm verursacht wurde, was geeignet war bei den Mietern  Gesundheitsbeeinträchtigungen zu verursachen. Es ging um die Bauarbeiten, die im April 2020 begonnen hatten. Der Gerichtstermin war zunächst auf den 20. Juli 2022 im Saal 3115 im Amtsgericht in der Kirchstraße festgesetzt, dann auf den 26. Oktober verschoben worden. Schließlich wurde der Termin aufgehoben. Ob es eine Einigung mit der Senatsverwaltung gab, ist nicht bekannt.

2023: Das Haus ist nicht mehr wieder zu erkennen. Es sieht jetzt so aus, wie auf der Anzeige. Letztendlich hat der Eigentümer sich durchgesetzt auch wenn es mehr als 10 Jahre gedauert hat.

 


Alle Artikel zur Calvinstraße 21 bei MoabitOnline:

Alle Artikel des MieterMagazins zur Calvinstraße 21.

144 Kommentare auf "Fahrstuhl weg, Keller zu!"

  1. 1
    Susanne Torka says:

    Die juristischen Formulierungen im Artikel wurden korrigiert und der Film von Spiegel TV in 2 Teilen zur Verfügung gestellt.

  2. 2
    Peter Pan says:

    Erschreckend, was in dem Spiegel TV bericht gezeigt wird.

    Ich kann nur hoffen, dass die verbliebenen sechs Mieter genügend Ausdauer haben und das Gericht der Eigentümerin Grenzen aufzeigt.

  3. 3
    Mieteraktivist says:

    Alle, die solche Zustände nicht wollen, sollten zum Aktionstag morgen kommen:
    http://wem-gehoert-moabit.de/2012/06-aktionstag-keine-rendite-mit-der-miete/

  4. 4
    Jürgen says:

    Entscheidung in 1. Instanz
    Amtsgericht Tiergarten: Vermieterin muss die Nutzbarkeit von Fenstern einer Mietwohnung wieder herstellen, die durch einen Neubau auf dem Nachbargrundstück verschlossen worden sind.

    Das Amtsgericht Tiergarten hat am 17. Juli zu den zugemauerten Fenstern und der Rechtmäßigkeit der Mietminderung, gegen die die Vermieterin klagte, entschieden, hier die Pressemitteilung vom 24.07.2012 dazu im Wortlaut:

    Amtsgericht Tiergarten: Vermieterin muss die Nutzbarkeit von Fenstern einer Mietwohnung wieder herstellen, die durch einen Neubau auf dem Nachbargrundstück verschlossen worden sind (PM 48/12)
    Pressemitteilung
    Berlin, den 24.07.2012
    Die Präsidentin des Kammergerichts
    Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
    Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin

    Das Amtsgericht Tiergarten hat eine Vermieterin dazu verurteilt, die Nutzbarkeit von Fenstern in einer Mietwohnung wieder herzustellen, die durch den Neubau eines Gebäudes auf dem Nachbargrundstück verschlossen worden sind. Nach den jetzt schriftlich vorliegenden Feststellungen des Gerichts hatte die Vermieterin die Außenwand des Nachbarhauses direkt an das Mietshaus und damit unmittelbar vor dem Küchenfenster und dem Badezimmerfenster der Mieterin angebaut. Deren Widerklage war erfolgreich. Die Vermieterin müsse die Nutzung der Fenster so wiederherstellen, dass der Abstand zur Außenwand des Nachbargebäudes mindestens drei Meter betrage, so der Amtsrichter. Keineswegs habe die Mieterin dem Bau der Mauer zugestimmt. Dem Argument der Vermieterin, es sei ihr unmöglich und unzumutbar, den Ursprungszustand wieder herzustellen, folgte der Richter nicht.
    In den Entscheidungsgründen heißt es dazu u.a.: „Ein Fall der objektiven Unmöglichkeit liegt nur dann vor, wenn die verlangte Handlung niemandem möglich ist. Diese Voraussetzung liegt hier nicht vor, denn nicht erst seit dem Fall ‚der Mauer’ ist es allgemeinkundig, dass Mauern auch wieder beseitigt werden können“. Auf die Belastung durch sehr hohe Kosten bei Wiederherstellung des früheren Zustandes könne sich die Vermieterin nach Treu und Glauben nicht berufen, auch wenn sie möglicherweise nicht mehr Eigentümerin des Nachbargrundstücks sei. Sie habe die Situation selbst geschaffen, indem sie die Mauer errichtet habe, statt eine Verständigung mit der Mieterin herbeizuführen.

    Zugleich stellte das Amtsgericht auf die Widerklage die Berechtigung der Mieterin fest, wegen verschiedener Mängel – auch wegen der zugemauerten Fenster – die Miete zu mindern. Die auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen und vorübergehenden Umzug in eine Ersatzwohnung gerichtete Klage der Vermieterin war erfolglos.

    Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 17. Juli 2012, – 606 C 598/11 –

    Zusätzlich steht das anonymisierte Urteil (PDF, 10 Seiten) zum Download zur Verfügung.

    Es ist damit zu rechnen, dass die im Ursprung auf Räumung der Mieter klagende Vermieterin gegen das Urteil in die nächste Instanz am Berliner Landgericht gehen wird.

  5. 5
  6. 6
    vilmoskörte says:

    Ich finde es schon (sehr milde ausgedrückt) verwunderlich, dass der zuständige Baustadtrat, Herr Spallek, der Meinung ist, da könne er gar nichts machen, denn das sei eine rein privatrechtliche Sache zwischen Mietern und Eigentümer. Ein bisschen mehr Engagement und Einsatz für die Bürger hätte ich da schon von der Politik erwartet.

  7. 7
    H. E. says:

    Herr Spallek ist CDU-Mitglied und hast Du erwartet, dass sich eine christlich demokratische Partei im Zusammenhang mit Berliner Beton mehr für den Bürger interessiert und engagiert als eine sozial demokratische Partei ?

    Beim Thema Beton hilft m. E. in Mitte generell nur noch eins: Das Verhalten von Politikern, Parteien und Verwaltung gnadenlos an die Öffentlichkeit zu bringen, damit die Bürger bei den nächsten Wahlen entsprechende Denkzettel verteilen können.

    Hierfür wäre in Mitte u. a. ein BI-Plenum sehr nützlich. Dieses könnte monatlich tagen und die Probleme offiziell an die Presse weitertragen oder sogar die Presse dazu einladen. Dieses hätte mehr Gewicht als die Öffentlichkeitsarbeit einzelner Initiativen. Außerdem könnte man sich im Ausschuss für Stadtentwicklung mehr Gehör verschaffen.

  8. 8
    vilmoskörte says:

    Zu 7: Ich finde, dass deine verbitterten Polemiken – gegen welche Partei auch immer – und auch das Verteilen von Denkzetteln bei Wahlen nicht viel weiter helfen, das erscheint mir einfach zu negativ und zu resignierend. Es geht doch im Grunde darum, eine grundsätzliche Änderung im Verhalten der Politiker dahingehend zu erreichen, dass sie sich auch nach der Wahl noch daran erinnern, wer der Souverän ist. Ein mühsames und langwieriges Unterfangen, ich weiß. Ich denke aber, dass die Kaste der Politiker – zumindest in Teilen oder Ansätzen – schon gemerkt hat, dass sie so wie bisher nicht wird weitermachen können.

    Ich bezweifle stark, ob ein Plenum von Bürgerinitiativen uns dabei weiterbringen wird (allein der Gedanke an einige Vertreter aus diesen Reihen, die oft mit großem Sendungsbewusstsein, viel Starrsinn und wenig Kompromissbereitschaft ihre eigenen Interessen vertreten, lässt mich schon erschauern).

  9. 9
    H. E. says:

    @ Nr. 8

    Und wenn es so sein sollte, was glaubst Du wohl, warum „die Kaste der Politiker was gemerkt hat“? Weil jemand sie freundlich gebeten hat oder vielleicht doch, weil die Leute wie z. B. bei Stuttgart 21 reagiert haben?

    Außerdem: Du kannst ja Deine Softytour fahren und höflich zusehen, wie Moabit inzwischen zubetoniert wird. Andere jedenfalls möchten weniger Beton, weniger Lärm, weniger Schadstoffe und mehr Grün – und das nicht erst in zehn Jahren. Sie wollen, dass vorhandenes Grün bleibt und Beton, Lärm und Schadstoffe gar nicht erst durch völlig überdimensionierte Bauvorhaben entstehen, die von bestimmten Parteien – aus welchen rätselhaften Gründen auch immer – beschlossen werden.

  10. 10
    Susanne Torka says:

    Gestern bei Report Mainz der Bericht „Entmietung brutal“, bei dem der Autor Achim Reinhardt unter anderem auch in der Calvinstraße war:
    http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=10038580/3swv6o/index.html

  11. 11
    Susanne Torka says:

    Am 15. Januar geht der Rechtsstreit Terrial GmbH gegen Mieter_innen der Calvinstraße 21 in eine weitere entscheidende Runde beim Landgericht. In zwei aufeinander folgenden Verhandlungen berät das Landgericht Berlin über die Rechtmäßigkeit des Komplett-Ausbaus des Fahrstuhls aus dem Gebäude Calvinstr. 21 im Mai 2012.

    Darüber hinaus wird am Abend (22:45 Uhr) die Talkshow „Menschen bei Maischberger“ ausgestrahlt und zwar zum Thema „Wie lange können wir uns die Miete noch leisten?“, in der es ebenfalls um die Calvinstr. 21 gehen wird. An der Talkshow nehmen u.a. Eva Bugenhagen, MdB Halina Wawzyniak (Linke), der Haus- und Grundbesitzerverein sowie der MdB Martin Lindner (FDP) teil.

    Die Mieter fragen:
    Darf ein Investor ein Mehrfamilienhaus entkernen und die dort seit Jahrzehnten lebenden Bewohner auf die Straße setzen? Darf ein Investor Fenster bewohnter Wohnungen von außen zumauern lassen, Fahrstühle ausbauen, Wohnungen, Kellerräume und Treppenhäuser unbewohnbar machen? Was müssen Mieter erdulden und wie können sie sich wehren?

  12. 12
    vilmoskörte says:

    Danke für den Hinweis. Ums klarzustellen (ich dachte erst, ich hätte die Sendung verpasst): mit „am Abend“ ist der Abend des 15. Januar 2013 gemeint. Außerdem wird die Sendung in der ARD-Mediathek zu finden sein (http://www.daserste.de/unterhaltung/talk/menschen-bei-maischberger/sendung/index.html), bewundernswerterweise auch ältere Ausgaben, hier scheint die ARD nicht zu depublizieren.

  13. 13
    Susanne Torka says:

    Die Sendung bei Maischberger wurde verschoben, ein Sendetermin ist noch nicht bekannt. Doch Uli Zelle berichtete am 16.1. in der rbb Abendschau

  14. 14
    H. E. says:

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/modernisierungsstreit-in-der-calvinstrasse-brandgefaehrliche-platten-imtreppenhaus/7643352.html

    Bemerkenswert an diesem Artikel im heutigen Tagesspiegel sind die Sätze: „Anfang Dezember schrieb er (ein Mieter) ans Bau- und Wohnungsaufsichtsamt – bis heute hat er keine Anwort bekommen. Die Bewohner kritisieren die fehlende Unterstützung durch das Bezirksamt Mitte. Auf Nachfrage des Tagesspiegels gab es die Bestätigung, dass der Beschwerdebrief eingegangen ist, die Frage, warum die Mieter keine Reaktion erhielten, blieb unbeantwortet.“

    Ich empfehle, einen Brief an Stadtrat Carsten Spallek zu schreiben und diesem mitzuteilen, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit im Amt gegen den Stadtrat, den Amtsleiter und den Sachbearbeiter erwogen wird, wenn das Amt nicht innerhalb von 14 Tagen in entsprechender Weise tätig wird. Wichtig hierbei ist, dass der Brief an den Stadtrat gerichtet wird und dass sich die Dienstaufsichtsbeschwerde auch gegen ihn richtet.

  15. 15
    Susanne Torka says:

    jetzt wirklich kommenden Dienstag, 29.1., 22:45 Uhr ist Helga Brandenburger aus der Calvinstraße 21 bei Maischberger zum Thema „Wohnen wird Luxus: Reiche rein – Arme raus?“ eingeladen. Wer noch mitdiskutiert:
    http://www.daserste.de/unterhaltung/talk/menschen-bei-maischberger/sendung/wohnen-wird-luxus-reiche-rein-arme-raus100.html

  16. 16
    Susanne Torka says:

    Im neuen MieterMagazin von März 2013 (erst in April im Netz verfügbar) berichtet Jens Sethmann über die Feuer- uns Sturzgefahren im Treppenhaus. Anfang Dezember 2012 hatte Roman Czapara an die Bauaufsicht geschrieben, nachdem er auf einer lockeren Holzstufe gestürzt war, und hatte bis Anfang Februar 2013 nichts aus dem Amt gehört. Kein Wunder, dass „sich die Mieter von den Behörden im Stich gelassen“ fühlen. Gegenüber dem MieterMagazin hat die Bauaufsicht erklärt, dass „ein Beschwerdeführer nicht als Verfahrensbeteiligter gilt und deshalb nicht benachrichtigt wird“. Die Eigentümerin sei zweimal aufgefordert worden die Mängel zu beseitigen und hätte gemeldet, dass das geschehen sei. Der Bezirk könne nun die Mängelbeseitigung anordnen und Zwangsmittel und Ersatzvornahme androhen, dagegen sei Widerspruch möglich. „Das kann sich in die Länge ziehen“, so die Bauaufsicht.
    Kein Wunder, dass Menschen das Gefühl haben, die Behörden arbeiten nicht, wenn sie, die sich an die Behörde gewandt haben, nicht informiert werden! Kein Wunder, dass die Behörde nicht effektiv arbeiten kann, wenn sie nur mit einer Seite kommuniziert, deren Angaben sie erstmal glauben muss, denn schließlich gibt es nicht genug Leute, die vor Ort nachprüfen, was in den Häusern wirklich gemacht wurde. Oder ist das mit Absicht so umständlich geregelt?

  17. 17
    Susanne Torka says:

    Bin der Einladung zum Gerichtstermin gefolgt:
    http://www.berlinonline.de/nachrichten/tiergarten/mieter-der-calvinstrasse-21-wehren-sich-26216

    Heute vormittag wurde vor dem Landgericht die Berufung der Terrial GmbH gegen Mieter_innen aus der Calvinstraßee verhandelt. Die Richterin Paschke beruft sich in ihrer Beurteilung (ein Urteil wird erst später schriftlich zugestellt) auf die sog. „Baulückenrechtsprechung“, nach der bei Schließen einer Baulücke keine Mietminderung wegen Baäulärm geltend gemacht werden kann. Der Anwendung dieser Rechtsprechung hatte das Amtsgericht noch widersprochen. Es sieht also in der zweiten Instanz nicht besonders gut für die Mieter der Calvinstraße aus. Über die Duldung der Modernisierungsmaßnahmen wurde nicht verhandelt. Da hat die Vermieterseite nun 14 Tage Zeit ihre Anträge so zu ändern, dass es möglicherweise ohne Umzug in Umsetzwohnungen geht. Oder eine entsprechend hohe Summe anbieten, die die Mieter akzeptieren.
    Zwei weitere Termine folgen am 5. April und am 14. Mai.
    Das ZDF war da, der Bericht soll angeblich heute bei „Hallo Deutschland“ um 17:10 Uhr laufen (ist aber nicht auf de Webseite angekündigt):
    http://hallodeutschland.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/9c4e1912-ec14-35ec-b869-fdf6d697a91f/20138725?doDispatch=1

    Bericht im Tagesspiegel:
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/modernisierungsstreit-in-moabit-calvinstrasse-21-mieter-unterliegen-vor-dem-landgericht/7989088.html

  18. 18
    Beobachter says:

    Ein Kurzbericht mit Szenen aus dem Gericht bei tv.berlin:
    http://www.tvbvideo.de/video/77213f8db42s.html

    und der Tagesspiegel fragt einen Tag nach seinem Bericht, ob die Richterin nicht als befangen zu beurteilen sei:
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/ein-fall-von-befangenheit-richterin-in-mietstreit-in-der-kritik/7995596.html

  19. 19
    Rané says:

    Tja, das nennt man wohl Klassenjustiz. Aber es steht eh nicht gut um unsere „Dritte Gewalt“. Liegt es an der Ausbildung ? Zumindest verfügen die RichterInnen in der letzten Instanz noch über den Sachverstand, der eigentlich selbstverständlich ist. Liebe MieterInnen meine vollste Solidarität. Da kann man einen noch so guten Anwalt haben, wenn der Richter oder die Richterin eine Pfeife ist, nützt das wenig. Es müsste doch in einer Demokratie möglich sein, die unqualifizierten aus dem Amt zu entfernen. Werde das mal mit meinem Anwalt in eigener Sache besprechen.

  20. 20
    Netzsurfer says:

    Über diese Richterin hat auch das MieterEcho schon vor kurzem berichtet
    http://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/richterin-paschke.html

    oder auch Anwaltsseiten
    http://mietrecht-berlin.de/2012/07/prof-lammel-raecht-aprilscherz/

    zur Illustration auch noch eine ihrer Kolumnen in der Zeitschrift Grundeigentum
    http://www.grundeigentum-verlag.de/ge-02.02-f.php3?id=2207

  21. 21
    Susanne Torka says:

    Nachdem Frau Schneider-Neudeck mit ihren Anwält_innen Ende März nach dem Berufungsverfahren im Landgericht vor der TV-Berichterstattung mit dunkler Sonnenbrille flüchtete, war sie am 5.4. bei dem Verfahren gegen Frau Brandenburger erst gar nicht dabei.
    Der Richter (Richterin Paschke hatte Urlaub) ließ zwar immer noch keinen Zweifel daran, dass das Gericht bezüglich des Baulärms von der Anwendung der Baulückenrechtsprechung ausgeht. D. h., dass bei „Minderbebauung“ in der Innenstadt damit zu rechnen sei, dass irgendwann gebaut werde und deshalb diese Baumaßnahmen nicht zu Mietminderungen berechtigen würden. Dem widerspricht der Mieteranwalt Müller und erklärt, dass die Urteile von Landgerichten und BGH, auf die man sich bezieht nicht vergleichbare Sachverhalte betreffen würden. Der Richter sagte, das Gericht verkenne nicht, dass es Beeinträchtigungen gegeben habe, aber aus rechtlichen Gründen würden diese nicht zur Mietminderung berechtigen.
    Das ist der eine Teil der Klage, die sich auf die Widerklage bezieht (d.h. die Mieter haben um die Räumungsklagen abzuwenden, die als Mietminderung zurückbehaltene Miete unter Vorbehalt gezahlt und forderten diese in Widerklage zurück). Und das ist auch der Teil, den das Gericht am 26.3. in den anderen Verfahren für aussichtslos erklärte, weshalb es in der Presse hieß, die 2.000 – 3.000 Euro, die die Mieter die Miete gemindert hätten, seien wohl verloren.
    Aber im Bezug auf die zugemauerten Fenster von Frau Brandenburger, bzw. das neue Haus vor ihrem Küchen- und Badfenster, hat das Gericht eindeutig festgestellt, dass das für einen Mieter nicht ohne weiteres hinzunehmen sei. Dafür sei die Mietminderung von 20% durchaus angemessen, die das Amtsgericht zu Grunde gelegt hätte.
    Der Vermieter habe gewusst, was er tat, es sei nicht aus Versehen passiert. Außerdem habe er einen großen wirtschaftlichen Vorteil daraus gezogen. Der Richter forderte den Vermieter auf diesen wirtschaftlichen Vorteil als Kompensation an die Mieter weiterzugeben und drängte auf eine außergerichtliche einvernehmliche Lösung.
    Dafür wird es auch einen Verhandlungstermin geben. Am 10.4. werden die Anwälte der Vermieterseite den Anwälten der Mieter ein Angebot unterbreiten.
    Rechtsanwalt Müller stellte fest, dass bisher alle Rechte eingeklagt werden mussten, dass auch dieses Angebot ohne das Gerichtsverfahren nicht zu stande gekommen wäre.
    Schließlich ging es noch um einige andere Details, wie das Loch im Treppenhaus neben der Eingangstür, das – so der Richter – selbstverständlich zu beseitigen sei. Er würde nicht verstehen, warum das Loch in der Wand sei, es sei kein Normalzustand und erklärte nochmal genau die Lage zum Anwalt der Vermieterseite gewandt: „falls Sie nicht wissen, was Sie beseitigen müssen.“
    Schließlich ging es noch um den Einbau des Aufzugs, der per einstweiliger Verfügung bis zum 31.3. hätte beendet sein sollen. Der Fahrstuhl ist wohl am 4.4. fertig eingebaut worden und sollte morgens am 5.4. vom TÜV abgenommen werden, wobei festgestellt wurde, dass Kabel durchgenschnitten worden seien. O-Ton Anwalt Vermieterseite: „Ich unterstelle das nicht den Mietern.“
    Die Nerven liegen jedenfalls ziemlich blank – was verständlich ist.
    Das Gericht beruft sich auf Gesetze und einen engen Auslegungsspielraum und auf die richterliche Unabhängigkeit. Wohnungspolitik also die Gesetze müsse die Politik machen. Aber man merkt auch, dass die Berichterstattung nicht spurlos an den Menschen vorübergeht, wenn auch einer der Beisitzer erklärte: Wea in der Presse steht, ist egal, das ändert die Entscheidung nicht einen Jota.“

    Ansonsten lest bitte die drei im Nachtrag zum MoabitOnline-Artikel oben verlinkten Berichte aus der Tagespresse durch. Da sind noch weitere interessante Einzelheiten zu erfahren.

  22. 22
    Fernsehzuschauer says:

    Heute in Report Mainz waren zum Thema „Zwangsräumungen durch das neue Mietrecht vereinfacht“ Eva Bugenhagen und die Czaparas in der Calvinstraße zu sehen:

    http://www.swr.de/report/presse/mietrecht/-/id=1197424/nid=1197424/did=11359752/1u4bgej/index.html
    http://www.swr.de/report/mietrecht/-/id=233454/nid=233454/did=11184540/1ux1ahg/index.html

    Auch der nun tatsächlich neu eingebaute Fahrstuhl war zu sehen, funktionieren tut er aber wohl nicht.

  23. 23
    Susanne Torka says:

    Links zum neuen Mietrecht wurden oben im Nachtrag zum Artikel ergänzt.

  24. 24
    Pressemitteilung Calvin 21 says:

    Werden die Bewohner der Calvinstr. 21 jetzt aus ihren Wohnungen vertrieben?
    Mieterinnen und Mieter der Calvinstr. 21 // Luxussanierer
    Die Verkündung des Urteils steht bevor
    Dürfen die Bewohner nach jahrelangen Schikanen durch die „Terrial GmbH“ weiter in ihren Wohnungen wohnen bleiben oder werden die sechs Urteile des Amtsgerichts, die den Mietern Recht geben, von der Vorsitzenden Richterin Paschke am Berliner Landgericht aufgehoben? Es ist in den letzten Wochen viel geschehen im Hause Calvinstr. 21: Eine 87jährige Mieterin stürzte in dem mit Holz verkleideten Treppenhaus und zog sich einen Bruch zu. Die Bewohner verfolgt ständig der Gedanke, was im Falle eines Brandes im Treppenhaus wäre? In einem solchen Fall sind sie dem Feuer schutzlos ausgeliefert, ohne eine Chance zu fliehen. Die Haustürklingel funktioniert nicht, Besuchern muss der Schlüssel durchs Fenster auf die Straße geworfen werden. Bis heute (05.05.2013) wurde auch der neue, vom Landgericht angeordnete Fahrstuhl noch nicht in Betrieb genommen. Angeblich sei der Einbau durch Unbekannte „sabotiert“ worden, hieß es seitens der Anwälte der „Terrial GmbH“, woraufhin sich die Bewohner des Hauses einer Befragung durch die Polizei unterziehen mussten…
    Einladung zur Teilnahme am Gerichtstermin mit Gelegenheit zu Interviews mit den Beteiligten
    Die Verhandlung über das Schicksal der Bewohnerinnen und Bewohner der Calvinstr. 21 findet am Dienstag, den 07. Mai 2013 (12:30 Uhr) vor dem Berliner Landgericht Saal III 3123 (Littenstr. 12 – 17, 10179 Berlin) statt.
    Gerne möchten wir Sie zu einer medialen Begleitung des Gerichtstermins in dieser Sache einladen.
    Die Hausbewohner und Mieteranwälte stehen Ihnen am 07. Mai 2013 ab 11.30 Uhr vor dem Landgericht Saal III 3123 persönlich zur Verfügung.
    Roman Czapara (Sprecher der Bewohnerinnen und Bewohner der Calvinstr. 21) ist unter der Telefonnummer 030 3917663 zu erreichen.

  25. 25
  26. 26
    Susanne Torka says:

    Berliner Zeitung zur Urteilsverkündung des Landgerichts:
    http://www.berliner-zeitung.de/bezirke/prozess-wegen-mietminderungen-calvinstrasse–baulaerm-ist-hinzunehmen,10809310,22704664.html

    weitere Informationen oben im Nachtrag zum Artikel.

  27. 27
    Susanne Torka says:

    Die letzte Berufungsverhandlung ging heute nach 10 Minuten schnell zu Ende. Richterin Paschke hatte zu erkennen gegeben, dass sie den Fall Eva Bugenhagen genauso sieht, wie die anderen. Mietminderung wegen Baulärm von den Nachbargrundstücken nicht anerkennen wolle, nur 3% wegen der Belastungen im eigenen Haus.
    Dann stellte Rechtsanwalt Franke einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende.

  28. 28

    Wer sich über die Entscheidung der Richterin Paschke zur Calvinstraße 21 geärgert hat, hat die Gelegenheit bei einer Aktion aktiv zu werden. Es gibt nämlich wieder ein Seminar der Richterin für den Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen:
    Mittwoch, 12. Juni, 13:30, Lützowufer 15
    http://zwangsraeumungverhindern.blogsport.de/2013/06/08/kundgebung-gegen-seminar-von-richterin-paschke-fuer-vermieterinnen-mi-12-juni-1330-uhr-luetzowufer-15/

    Am 29. Mai gab es da schon eine Aktion
    http://zwangsraeumungverhindern.blogsport.de/2013/05/29/vermieterinnen_seminar-von-richterin-paschke-besucht/

  29. 29
    Susanne Torka says:

    Der Artikel oben wurde um weitere Nachträge ergänzt, die letzten drei Abschnitte sind neu!

  30. 30
    Mieteraktivist says:

    Das Vermieter*innen Seminar der Richterin Paschke wurde wegen der Kundgebung des Bündnisses Zwangsräumung verhindern abgesagt, hier ein kurzes Video:
    http://www.youtube.com/watch?v=AF2QwWBmmzs&feature=youtu.be
    Die Miete*rinnen aus der Calvinstraße waren mit einem Transparent “Wes Brot ich fress, des Lied ich sing!” dabei unterstützt von einer Sängerin aus der Nachbarschaft.

  31. 31
    gleich nebenan says:

    Raubtierkapitalismus pur! Es ist echt unglaublich, wie sich halbseidene Firmen in diesem Land mit dem Recht des Stärkeren alles herausnehmen und womit sie jahrelang munter durchkommen können.
    Ein Einzelner wär bei solchen asozialen Verhalten dagegen schon zehnmal im Knast gelandet oder hätte Sozialdienste bis zum Umfallen schieben müssen…
    Ein Lichtblick ist auf jeden Fall, dass die Mieter in der Calvinstrasse zusammenhalten! Wirklich super! Hoffentlich macht das Beispiel Schule!

  32. 32
    Hans Richter says:

    @ gleich nebenan
    es sind keine halbseidenen Firmen, die sich irgendwelche Rechte rausnehmen, sondern Politiker, die sich freiwillig kastrieren lassen – und den Bürger gleich mit. Und ich sage euch allen, es ist der Tag nicht mehr fern, an dem die, die die Kohle haben, noch hemmungsloser die Gesetze schreiben und uns vorschreiben, wie wir zu leben haben.

  33. 33
    Jürgen Schwenzel says:

    Exclusiv im Ersten: Miete rauf, Mieter raus!

    Die ARD berichtet heute abend im 1. Programm zum Thema Verdränung, u.a. auch zur Calvinstraße 21
    Beginn der Sendung voraussichtlich 22:00 Uhr (ursprünglich angekündigt für 21:45), doch wegen eines „Brennpunkts“ erst 15 Minuten später.

    http://mediathek.daserste.de/sendung-verpasst/16450376_reportage-dokumentation/16460516_miete-rauf-mieter-raus-?datum=20130812

  34. 34
    Mieter says:

    Die ARD Dokumentation ist schon auf youtube
    http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=LRQWPBU0gXI

  35. 35
    Susanne Torka says:

    Pressemitteilung: Calvinstraße 21 kämpft weiter

    Die Mieter laden Sie zu ein zu einer:

    Kundgebung und öffentlichen Lesung
    am Dienstag, dem 27. August 2013 ab 18.00 Uhr
    vor der Calvinstraße 21!

    Seit mehr als drei Jahren wehren sich sechs Mietparteien der Calvinstraße 21 in Moabit gegen eine geplante Luxusmodernisierung und Komplett-Entkernung ihres Hauses. Schikanen wie zugemauerte Fenster, ein herausgerissener Fahrstuhl, die Beräumung der Mieterkeller oder eine Dauerbeschallung mit Baulärm haben die Mieter bis heute nicht dazu bewegen können, ihre Mietverhältnisse aufzugeben und ihre Wohnungen zu verlassen.

    In einem vollkommen außer Rand und Band geratenen Berliner Wohnungsmarkt sehen sich immer mehr Mieter immer dreister werdenden Versuchen von Investoren ausgesetzt, sie aus ihren angestammten Quartieren zu verdrängen. Freigezogene Wohnungen werden dann entweder viel teurer neu vermietet oder zu für die meisten Berliner unerschwinglichen Preisen als Eigentumswohnungen verkauft.
    Der erfolgreiche Widerstand der Mieter aus der Calvinstraße 21 findet große Beachtung in der Öffentlichkeit (zuletzt in der ARD-Doku „Miete rauf, Mieter raus!“) und wird nunmehr auch von Künstlern unterstützt.

    Auftreten wird die Schriftstellerin und aktuelle Kleist-Preisträgerin Katja Lange-Müller, die Texte einer bisher unbekannten Berliner Literatin vortragen wird. Außerdem sind Redebeiträge einer Mieterin aus der Bergstraße (bekannt aus der ARTE-Doku „Betongold“), eines Bewohners der Calvinstr. 21 und Lieder der Moabiter Sopranisti Altistin Kim Seligsohn.
    Für Rücksprache: 0172 4877716.

  36. 36
    Taylan says:

    Hallo,

    anbei der Link zu einer Kleinen Anfrage aus dem Berliner Abgeordnetenhaus zu den Nebentätigkeiten der Richterin Frau P. http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17-12566.pdf

    Man gewinnt den Eindruck, der rot-schwarze Senat (Kleine Anfragen werden aus Senatssicht und nicht aus SPD oder CDU-Sicht beantwortet) drückt sich vor einer Antwort, ob das Verhalten der Richterin einwandfrei war. Ich hoffe, entsprechender Vorfall wandert nun in den Rechtsausschuss des AGHs und wird dort thematisiert.

  37. 37
  38. 38
  39. 39
    Susanne Torka says:

    Morgen, 14.10. um 11 Uhr:

    Pressegespräch im Landgericht Berlin, Littenstraße 12-17, Raum 1123

    Als Gesprächspartner stehen zur Verfügung:
    Dr. Bernd Pickel, Präsident des Landgerichts
    Herr Hoffmann, ehem. Vorsitzender Richter einer Mietberufungskammer
    Ulrich Wimmer, Pressesprecher der Berliner Zivilgerichte

    ….. aus der Einladung:

    …. die Neutralität der Gerichte wird in einzelnen Mietprozessen in der Presse und in Internetforen intetnsiv diskutiert. Doch nicht immer wird in der Berichterstattung über Mietthemen deutlich, welche Rolle „die Justiz“ in dem Geschehen einnemenn darf, nach welchen rechtlichen Vorgaben sie tätig wird und wo sie Entscheidungsspielräume hat und wo nicht In der Oft hitzigen Diskussion kommen auch die Fakten des jeweiligen Prozesses in den Medien manchmal zu kurz …

    Die Veranstaltung bietet einen Überblick über den Verfahrensstand in den Berufungsverfahren betreffend Wohnungen in der Calvinstraße, die erneut am 18.10.13 vor der Zivilkammer 63 verhandelt werden.

    Um eine Anmeldung bis zum 13.10. einschließlich wird aus organisatorischen Gründen gebeten, an: pressestelle@kg.berlin.de

    Und denkt an den 18.10. ab 9 Uhr die Berufungsverhandlungen. Es gibt besondere Sicherheitsauflagen (schaut in den Veranstaltungskalender) KOMMT ZUR UNTERTÜTZUNG DER MIETER!

  40. 40
    Susanne Torka says:

    Der Präsident des Landgerichts Berlin, Bernd Pickel, warb in der heutigen Pressekonferenz um „Vertrauen in die Unabhängigkeit der Gerichte“, schließlich sei die richterliche Unabhängigkeit das „Markenzeichen der Justiz“.
    Ganz interessant diese Wortwahl. Was ist ein „Markenzeichen“? So etwas wie eine „Marke“? Also ein Image?
    Es ging um die Calvinstraße 21, es wäre durch verschiedene Berichte der Eindruck erweckt worden, dass die Mieter vor dem Landgericht verloren hätten, aber so ein Berufungsprozess sei niemals „schwarz – weiß“, keine Partei gewinne vollständig und die Mieter hätten bisher mehr gewonnen als verloren. Am Beispiel von Helga Brandenburger wurden die einzelnen Komponenten der Klagen auf drei Seiten auseinander dividiert und die Ergebnisse aufgelistet. Das ist der spektakulärste Fall und der einzige, in dem die Revision zugelassen wurde. Aber einiges war auch schön gerechnet, z.B. die Kündigungen seien vom Tisch – ohne zu erwähnen, dass diese durch die Zahlung der Mietrückstände (= Mietminderungsbeträge) vom Tisch kamen.
    Schließlich ging es ausführlich um die Nebentätigkeiten der Richterin Paschke, in denen der Gerichtspräsident kein Problem sieht. Das allerdings hat die Journalisten nicht überzeugt, wie die letzten Meldungen in der Tagesspresse zeigen:
    http://www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/umstritten-warum-duerfen-wir-nicht-in-ihre-akten-schauen–werte-frau-richterin-,7169128,24579862.html
    http://www.berliner-zeitung.de/berlin/mieterstreit-calvinstrasse-wie-viel-naehe-ist-erlaubt-,10809148,24626904.html
    http://www.taz.de/Unabhaengigkeit-der-Justiz/!125530/
    http://www.taz.de/Kommentar/!125534/
    http://www.neues-deutschland.de/artikel/836008.calvinstrasse-21-bewegt-auch-die-richter.html

    Eigentlich sollten Richter selbst genügend Fingerspitzengefühl haben, dass ihre Nebentätigkeiten nicht zu Zweifeln an ihrer Unabhängigkeit führen. Schließlich haben sie es selbst in der Hand, bei wem sie Vorträge halten.

  41. 41
    Susanne Torka says:

    Noch ein Artikel zur „Unabhängigkeit der Justiz“
    http://www.heise.de/tp/blogs/8/155145

  42. 42
  43. 43
    Susanne Torka says:

    5.670 €/qm Maisonette Penthouse Calvinstraße 20-20 A (wenn ich das Bild richtig deute!):
    http://www.immonet.de/angebot/21920453?drop=sel

    Wer hat so viel Kleingeld?

  44. 44
    Susanne Torka says:

    Kurzbericht aus dem Landgericht heute morgen im Nachtrag und der Artikel im Tagesspiegel hier:
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/mietstreit-um-die-calvinstrasse-in-berlin-landgericht-gibt-bewohnern-recht/8953816.html

    Weitere werden gewiss folgen (und dann oben verlinkt). Erstmal gewonnen, aber der Stress geht weiter! Haltet durch!

  45. 45
    Rané says:

    Leider muss man heute oft bis zur letzten Instanz gehen,doch ist diese zumindest noch juristisch unabhängig.
    Hoffen wir, das es so bleibt, denn das würde unsere Demokratie in den Grundfesten (Gewaltenteilung) erschüttern. Bin allerdings für eine regelmässige Überprüfung der Personen, die ein Richteramt ausüben, durch eine unabhängige juristische Kommission.
    Es gibt einfach zu viele Fehlurteile in der ersten Instanz die zahlreiche Existenzen vernichtet haben, weil die Leute nicht nicht Kraft und das Geld hatten, um weiter für ihre Rechte zu kämpfen. Ob bei Juristen oder Ärzten, bei beiden Berufsgruppen sollte das Berufsethos im Vordergrund stehen.

  46. 46
    Susanne Torka says:

    @ Rané,
    so wirklich gelesen hast Du wohl kaum, um was es im Mietstreit der Calvinstraße ging und geht. Die 1. Instanz, also das Amtsgericht, Werner Noffke, mittlerweile in Rente, hatte den Mietern noch voll Recht gegeben, sowohl bei der Mietminderung wegen Baulärm als auch im Fall der durch den Neubau zugemauerten Fenster, „die Mauer muss weg!“.
    Dann hat die umstrittene Richterin Paschke im Landgericht im Mai die Mietminderung wegen Baulärm aufgrund der ebenfalls umstrittenen „Baulückenrechtsprechung“ gekippt, lediglich einige wenige Prozent, wegen Bauarbeiten und schlechtem Zustand im eigenen Haus hat sie akzeptiert. Und jetzt ging es um die Duldung der Modernisierung, die vom Tisch ist. Nach 4 Jahren Stress, „alles zurück auf 2009“! Der Vermieter wird eine neue Modernisierungsankündigung schreiben und dann geht alles von vorne los!

    Übrigens: weitere Presseartikel sind oben im Nachtrag verlinkt.
    Revision abgelehnt. Das Landgericht ist die zweite und letzte Instanz.

  47. 47
    Rané says:

    @ Susanne
    Abgesehen von meiner allgemeinen Beurteilung der Juristen gibt es, auch in diesem Fall, immer noch das Verfassungsgericht.

  48. 48
    Mieter Calvin 21 says:

    Neue Vermieterschikanen in der Calvinstr. 21:
    Die Terrial Stadtentwicklungs GmbH will den Mietern das Recht auf freie Meinungsäußerung nehmen.

    Nachdem bisher alle Versuche der Vermieterin – der Terrial Stadtentwicklungs GmbH aus Biberach – eine von den Mietern des Hauses abgelehnte „Luxusmodernisierung“ durchzusetzen vor Gericht scheiterten, klagt nunmehr die Vermieterin auf Entfernung des auf der Mietpartei Czapara angebrachten Transparentes mit der Aufschrift „Wir lassen uns nicht Luxussanieren“. Das ca. 6 m lange Transparent befindet sich – neben einem weiteren im 4. Stock bislang unbeanstandet gebliebenen Transparent mit der Aufschrift „Renovierung ja,Vertreibung nein“ – bereits seit Ende des Jahres 2011 ausschließlich auf der Balkonfläche der Mietwohnung Czapara angebracht.

    Erstmalig im Juni 2013 wurde von der Vermieterin die Entfernung u. a. mit der Begründung verlangt, dass der„Gesamteindruck des Gebäudes“ beeinträchtigt sei, denn durch das Transparent wird „der Eindruck einer marterialischen Kampfbereitschaft“ der Mieter entstehen, der darauf schließen lässt, dass die Vermieterin „etwas Unmögliches verlangen würde“.

    Mit dem Transparent der Mietpartei Czapara wird nicht mehr und nicht weniger als die Einhaltung einer gesetzgeberischen Vorgabe eingefordert, denn wie der BGHbereits mehrfach entschieden hat, sind „Luxusmodernisierungen“ nach dem Willen des Gesetzgebers unerwünscht (BGH-Urteil vom 20.07.2005 VIII ZR 253/04). Alle bislang in Sachen Modernisierung ergangenen Urteile bestätigen die Richtigkeit der Ansicht der Mieter, die Modernisierungsvorhaben der Terrial abzulehnen.

    Seit dem 12. Oktober 2013 sind alle Transparente auf dem Hausgrundstück Calvinstr. 21 durch Filzbahnen, die auf dem vor dem Hausgrundstück Calvinstr. 21 aufgestellten Gerüst angebracht worden sind, so verhängt, dass eine Einsichtnahme auf die gesamte Transparentfläche nicht mehr möglich ist.
    „Dies ist ein Anschlag auf das durch die Verfassung auch den Mietern verbriefte Recht der freien Meinungsäußerung“, so RA Müller, der die Interessen der Mietpartei Czapara vertritt. Das Verhängen des Transparentes stellt zudem eine „schikanöse Rechtsausübung dar und hat zu unterbleiben“. Gegen die Beseitigung der Transparente wurde daher im selben Verfahren daher eine Widerklage eingereicht
    mit dem Ziel, die angebrachten Tücher zu beseitigen.

    Wir laden Sie daher ein, an dem Gerichtstermin teilzunehmen.
    18. November 2013, Amtsgericht Mitte, Saal 1504 Littenstraße 12-17, 10179 Berlin.
    Die Hausbewohner und der Mieteranwalt steht ihnen ab 9.15 Uhr vor dem Amtsgericht Mitte, zur Verfügung.

  49. 49
    Nachbar says:

    … und im Nebenhaus Calvinstraße 20 versucht die Terrial schon seit einiger Zeit eine Dachgeschosswohnung mit 111 qm für 585.000 Euro zu verkaufen:
    http://www.immobilienscout24.de/expose/48285046

    Diese Preise sind einfach unglaublich!

  50. 50
    taylan says:

    Hallo,

    anbei verweise ich auf die Beantwortung einer mündlichen Anfrage durch den Senat zu Richterin P. Der Senat hält es nicht für notwendig, derartige Lobby-Arbeit zu regulieren.

    http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/NichtbehMdlAn/n17-03716.pdf

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