Wohnraumvernichtung durch Bayer und Bezirksamt Mitte
Wieder Abriss von Wohnhäusern an der Fennbrücke
2010 schickte Bayer, damals noch Bayer Schering Pharma AG, den Mieter*innen der Häuser Fennstraße 35-37 / Am Nordhafen 1 (Straße wurde aufgehoben und in temporäre Grünfläche integriert) die Kündigungen, Gewerbemietverträge wurden nicht verlängert. Einige wehrten sich mit Unterstützung des Berliner Mietervereins. Bei der damaligen öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans (B-Plans) 1-47 wurde gefordert, dass Bayer „bezahlbaren Ersatzwohnraum“ bauen muss. Dem folgte das Bezirksamt damals nicht. Aber es gab wenigstens einen Sozialplan.
Abgerissen wurde 2016. Eine schicke Firmenzentrale am Humboldthafen (MoabitOnline) sollte neu gebaut werden. Bis heute ist dort eine Grünfläche, nichts wurde gebaut! Bayer hatte die Pläne geändert und das schon Mitte 2011, aber dennoch den Abriss durchgezogen (Links zu Artikeln im MieterMagazin s. MoabitOnline).
Jetzt werden die Häuser an der Tegeler Straße 2-5 entmietet und stehen auf Abriss. Nachbar*innen berichten, dass alle die Kündigung bekommen haben. Der Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan 1-61 wurde schon am 16.6.2009 (!) gefasst mit dem Ziel eines Gewerbegebietes an dieser Stelle. Aber bis jetzt ist noch nicht an diesem Plan weitergearbeitet worden (Liste B-Pläne Mitte, unter dem Link bei Sachdaten geht es zum Inhalt, hier u.a. Datum Aufstellungsbeschluss). Die Abteilung Stadtentwicklung vertröstet: sie würden noch auf die Pläne des Projektentwicklers von Bayer warten. Vorraussichtlich solle die frühzeitige Bürgerbeteiligung aber noch in 2021 stattfinden. In dieser zukünftigen Planung ist aber an der Ecke insgesamt Gewerbegebiet vorgesehen. Also sind auch die Häuser Tegeler Straße 6 und 7 sowie Fennstraße 33 und 34 bedroht.
Also Entmietung und Abriss jetzt schon in vorauseilendem Gehorsam? Hier wird günstiger Wohnraum mit Hilfe des Bezirksamts vernichtet!
Ramona Reiser, Stadträtin für Jugend, Familie und Bürgerdienste, erklärte heute bei der Bürger*innensprechstunde, „Negativbescheide“ seien bereits ausgestellt. Es brauche nicht einmal eine Abrissgenehmigung, da die Wohnhäuser in einem sog. „beschränkten Arbeitsgebiet“ laut Baunutzungsplan liegen, in dem Wohnen nicht erlaubt ist. Das hatte man vor mehr als 100 Jahren, als die Wohnhäuser gebaut wurden, eben gerade oft auch in der Nähe der Arbeitsplätze, anders gehandhabt. Auch im südlichen Bereich der Lehrter Straße standen die Wohnhäuser Lehrter Straße 6-22 in einem beschränkten Arbeitsgebiet, waren also illegal. Dort allerdings wurde bereits in den 1980er Jahren der Versuch unternommen sie durch einen B-Plan zu legalisieren, erneut ab 2013 als Mischgebiet, aber auch dieser B-Plan 1-91B ist wegen „Abwägungsfehlern“ immer noch nicht festgesetzt.
Wohnhäuser in beschränkten Arbeitsgebieten gibt es in Mitte an vielen verschiedenen Stellen. Hier ist das Bezirksamt dringend aufgefordert zu handeln und diese Wohnhäuser durch B-Pläne zu schützen. Es geht nicht an, dass erst interessierte Investoren die Bauleitplanung in die Hand nehmen. Sie ist schließlich das wichtigste Instrument für die Lenkung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde.
In die morgige Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wird ein Dringlichkeits-Antrag (Drs. 3312/V) eingebracht werden, die ca. 150 Wohnungen durch einen neuen B-Plan zu schützen, alle planungsrechtlichen Anstrengungen zu unternehmen, dass die Abrisse nicht durchgeführt und die Kündigungen zurückgenommen werden. Ob das noch helfen kann, werden wir sehen.
Fotos: Jürgen Schwenzel und Susanne Torka
Nachträge:
Kurzer Bericht im Tagesspiegel.
Weitere Anfragen und Anträge in der BVV vom 16.9.21: Antrag zum Vorgang der Abrisse durch Bayer (Drs. 3385/V), große Anfrage zu Möglichkeiten der Unterstützung (Drs. 3322/V), Anfrage zu weiteren Gebieten mit ebensolchem Planungsrecht (Drs. 3328/V).
Pressemitteilung über den Verkauf (Sale-and-Leaseback) der Sellerstraße 31 an Quest Investment Partners.
Kämpferische Kundgebung vor den Häusern der Tegeler Straße mit etwa 70 Personen am 14. September 2021. Mehrere Reden wurden gehalten, allgemeiner Tenor: „Abriss geht gar nicht“. Auch die Coordination gegen Bayergefahren hatte ein Grußwort geschickt, das verlesen wurde. Mit dabei waren Bündnis Zwangsräumungen verhindern, IG Habersaathstraße – Neue Heimat Mitte, Wem gehört Moabit, Mietenwahnsinn Nord, Berliner Bündnis Mietenwahnsinn, Mieter*innengewerkschaft Berlin, Deutsche Wohnen & Co enteignen und viele mehr.
Offener Brief der Interessengemeinschaft der Bewohner*innen des Mettmannkiezes vom 16. September 2021. Kontakt: Mettmann-Quartier_bleibt@gmx.de oder Mettmann-Kiez@gmx.de
Bericht in der Berliner Morgenpost (hinter Bezahlschranke), die B.Z. hat einen Tag später berichtet. Auch in der U-Bahn im Berliner Fenster sollen Informationen gekommen sein.
Eine Anfrage im Abgeordnetenhaus zum Abriss der Häuser, Plänen von Bayer usw. wurde schon Ende September beantwortet, leider stimmt die Antwort wenig hoffnungsfroh.
Das MieterMagazin hat im Oktober berichtet, sowie Big Business Crime.
Stichwort Bayer der CBG (Coordination gegen Bayergefahren) 4/2021: Kahlschlag in Berlin. Bayer entmietet
Wegen der ungenauen und ausweichenden Antworten jetzt eine weitere Anfrage ans Bezirksamt Mitte, Kleine Anfrage 1180/V (beantwortet 15.11.21). Zusätzlich wird der Ausschussvorsitzende noch bei der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27. Oktober unter dem TOP Aktuelle Stunde nachfragen.
Schlussbericht des Bezirksamts Mitte zur Dringlichkeitsanfrage, siehe Kommentar Nr. 16.
Dieser Antrag (Drs. 3341/V) wurde in der BVV vom 16.12.21 beschlossen, aber das passiert trotzdem nicht.
Wortprotokoll aus der BVV vom 20.1. zur Dringlichkeitsanfrage der Linken (Drs. 138/VI).
Ca. 35 Personen haben am 24.1. gegen den Abriss von 2 leeren Gebäuden, ein Seitenflügel und der Garagentrakt, Tegeler Straße 2-3 protestiert. Die Bagger rollten noch nicht an. Anscheinend hat die Naturschutzbehörde wegen Verdacht auf ein mögliches Winterquartier für Fledermäuse den „Bauherrn“ aufgefordert, ein Gutachten zu erstellen.
Verschiedene Zeitungsartikel sind in den Kommentaren erwähnt: Weddingweiser, Tagesspiegel (Bezahlschranke), Berliner Zeitung mit Kommentar, TAZ, Junge Welt, Berliner Woche.
Beim BVV-Ausschuss für Stadtemtwicklung und Facility Management am 26.1.2022 wurde der Abriss der Häuser in der Tegeler Straße ausführlich behandelt und Bayer sollte seine Pläne vorstellen. Haben sie vielleicht mit dieser Investition zu tun? Beim Ausschuss kam allerdings nichts weiter als „wird benötigt für Baustelleneinrichtungen“. Hier das Wortprotokoll. Beim Ausschuss am 23.2. zeigte sich, dass die Gespräche mit Mieter*innen am 18.2. ein Umdenken erreicht haben. Baustadtrat Gothe erklärte, dass er mit Bayer zwei Runde Tische mit den Mieter*innen vereinbaren möchte. Diese hatten am 15.2. Drohbriefe erhalten, wenn sie nicht bis zum 28.2. (Kündigungsfrist) ausziehen.
Hier die Pressemitteilung der Interessengemeinschaft der Bewohner*innen.
Tagesspiegel Leute Mitte zum Bayer Abriss und Widerstand.
In der BVV vom 17.2.2022 wurde der Antrag angenommen, mit dem das Bezirksamt ersucht wird, die Abrissgenehmigungen zu überprüfen und ein externes Rechtsgutachten einzuholen, das klären soll, ob Wohnhäuser in einem beschränkten Arbeitsgebiet dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz unterliegen und bis dahin den Abriss auszusetzen (Drs. 191/VI).
Berliner Abendblatt zum Besuch der SPD bei den Mieter*innen der Häuser.
Bericht vom Treffen am 26.2. (Kommentar Nr. 40, da muss man jetzt auf die 1. Seite der Kommentare zurückschalten) in der Jungen Welt.
Offener Brief der Interessengemeinschaft der Bewohner*innen vom 3.3.2022. Tagesspiegel Leute Mitte zum Runden Tisch.
Antwort auf eine Anfrage im Abgeordnetenhaus zur rechtlichen Situation der Häuser im „beschränkten Arbeitsgebiet“, Antwort bestätigt das Rechtsamt Mitte, obwohl viele Fachleute eine andere Meinung vertreten.
Neben einer Einwohner*innen-Anfrage (Drs. 0271/VI) zum Umgang mit dem Offenen Brief und einem Antrag der Grünen (Drs. 0263/VI) zum Runden Tisch, der Forderungen des Briefes aufnimmt, bringt die Fraktion der Linken einen Antrag (Drs. 0266/VI) zur Aufstellung einer Umstrukturierungssatzung in die BVV am 17.3. ein.
Artikel in der Jungen Welt zur BVV-Sitzung an 17.3.2022.
Bericht zum Stadtentwicklungsausschuss am 23.3.2022 im Kommentar Nr. 52.
Bericht vom sogenannten Runden Tisch zur Tegeler Straße am 26.3. (Pressemitteilung der Linksfraktion) im Kommentar Nr. 54.
Artikel im MieterEcho Nr. 423, April 2022: Mettmannkiez bleibt! Der Redaktionsschluss war leider schon vor dem zweiten Runden Tisch am 24.3., bei dem Bayer bekannt gegeben hat, dass alle Häuser auf Abriss stehen und nicht nur die drei, in denen die Mieter*innen bereits Kündigungen erhalten haben.
Stichwort Bayer 2/2022: Häuserkampf. Mettmannkiez vs. Bayer
Rede zu den Häusern an der Tegeler Straße zum Kiezspaziergang gegen Abriss von der Habersaathstraße über Mettmannkiez bis zur Rathenower Straße am 1.4..
Zum Stadtentwicklungsausschuss vom 27.4. ein Kurzbericht von Frank Bertermann (Kommentar Nr. 62). Das wird spannend, wie die BVV im Mai nun mit dem Antrag zur Umstrukturierungssatzung umgehen wird.
Im Stadtentwicklungsausschuss vom 29.6. wurden die Pläne von Bayer nur im nichtöffentlichen Teil vorgestellt (Tagesordnung). Dazu die Pressemitteilung der Interessengemeinschaft der Mieter*innen.
… und Artikel in der Jungen Welt.
Februar 2023: Der leere Seitenflügel der Tegeler Straße 3, der direkt an das noch teilweise bewohnte Vorderhaus angebaut ist, wurde eingerüstet. Die Hausverwaltung informierte über Fassadenuntersuchungen. Aber gegenüber der Kita hieß es: Abrissvorbereitung. Hier kann die Pressemitteilung der Initiative mit einem Schreiben an Bezirksstadtrat Gothe heruntergeladen werden. Auf Gefahren beim Abriss wird hingewiesen, da beim Abriss der Remisen im vergangenen Jahr die Gasleitung beschädigt wurde. Die Morgenpost hat berichtet. Und auch die Berliner Woche.
Der leere Seitenflügel wird tatsächlich seit Ende Februar per Hand abgerissen (s. Kommentar Nr. 72).
Bayer weiht neue Produktionsanlage ein (rbb-Abenschau vom 23.11.23).
Bei der Ausschuss-Sitzung Stadtentwicklung am 22. November 2023 hat Bayer seine Pläne vorgestellt (Präsentation). Die Infos zur Tegeler-/Fennstraße finden sich auf den S. 8-10. Danach kommen die Infos zu den Planungen zur Blockentwicklung S-Bahnhof Wedding (Block 205/212). Hier soll es angeblich möglich sein, auch Umsetzwohnungen für die vertriebenen Mieter*innen aus der Tegeler-/Fennstraße zur Verfügung zu stellen. Nur das beide Planungen natürlich nicht zeitlich aufeinander abgestimmt sind. Vergleiche auch Kommentar Nr. 73.
Es gibt ein neues Rechtsgutachten zur Beurteilung der Häuser als schützenswerter Wohnraum usw. und ein entsprechender Antrag der Fraktion Die Linke (Drs. 1549/VI) für die BVV vom 20.6.2024. Hier ist das Rechtsgutachten als Anlage verlinkt, direkt aufrufen geht nicht. Bitte Kommentar Nr. 75 beachten.
Hat das Bezirksamt der Bayer AG die folgenden Auflagen gemacht oder wird es sie machen?
1.) Nach der Entmietung darf die Bayer AG die Grundstücksflächen 50 Jahre lang nicht verkaufen.
2.) Nach der Entmietung darf auf der Grundstücksfläche nicht höher als 25 Meter gebaut werden, also keine Hochpunkte und keine Hochhäuser.
Aus der Mail von Frank Bertermann vom 23.03.2022 an betroffene Mieter*innen und die Initiative Mettmannplatz:
„Liebe Mieterinnen und Mieter der Fenn 33, 34/Tegeler 1-7,
im heutigen Stadtentwicklungsausschuss der BVV-Mitte gab es die TOPs
1. „Sachstand zum Runden Tisch in der Tegeler Straße“.
2. Antrag „Mieter*innen im Mettmannkiez unterstützen – Umstrukturierungssatzung für die Fennstraße 33,34/ Tegeler Straße 1 sowie Tegeler Straße 2-7 erlassen“ (Fraktion Die Linke)
Hier meine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse:
Zu 1. „Sachstand zum Runden Tisch in der Tegeler Straße“.
Stadtentwicklungsstadtrat Ephraim Gothe informierte zum aktuellen Stand:
a) Der Abriss der Wohngebäude Tegeler 2-5 bedarf keiner Abrissgenehmigung. Bayer muss den Abriss lediglich beim Bezirksamt anzeigen. Die „Abrissgenehmigung“ erfolgte bereits durch die Erteilung des Negativattestes des Bereiches Zweckentfremdung des Bezirksamtes Mitte im Nov. 2020. (persönliche Anmerkung.: Er unterschlug dabei allerdings die Information, dass Bayer eine Auflage vom Umweltamt hat, gutachterlich nachzuweisen, dass durch den Abriss keine Tierarten gefährdet werden. Solange dieses Gutachten nicht abschließend vorliegt, das keine Beeinträchtigung von Tieren belegt, darf ein Abriss nicht erfolgen).
b) Er ist der Auffassung, dass Bayer eine Prüfung aller Flächen auf ihrem Gesamtgelände beidseitig der Fennstraße durchführen sollte, die belegt, dass ein zwingender Flächenbedarf für die geplanten Umbaumaßnahmen besteht, der den Abriss der Wohngebäude erforderlich macht.
c) Er ist der Auffassung, dass es bauliche und technische Möglichkeiten geben sollte, die ein störungsfreies nebeneinander von Gewerbe und Wohnen am Standort ermöglichen können, so dass ein Abriss der Wohngebäude nicht erforderlich ist (z. B. Brandwandbebauung, Werkswohnungen).
d) Er ist der Auffassung, dass Bayer in Kooperation mit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft Wohnungen an anderer Stelle schaffen sollte, um Ersatzwohnraum für die betroffenen Mieter*innen anbieten zu können.
e) Morgen findet die 2. Sitzung des Runden Tisches statt, die zweigeteilt wurde.
– Der 1. Teil ist für eine Stunde geplant und ist den direkt abrissbetroffenen Mieter*innen der Tegeler 2-5 vorbehalten.
– Am 2. Teil danach können alle Mieter*innen teilnehmen.
– Die Veranstaltung soll von Herrn von Dassel (Bezirksbürgermeister) moderiert werden. Herr Wild (Berliner Mieterverein) ist eingeladen.
– Heute erfolgte dazu die Einladung an die Fraktionen. Die Mieter*innen wurden am letzten Freitag von ihm mit einer Postwurfsendung eingeladen.
– Die zu klärenden Themen sollen dabei sein:
1. Wie können einvernehmliche Lösungen zwischen Bayer und den Mieter*innen gefunden werden.
2. Warum ist ohne vorliegende Planungen aktuell der Abriss von Wohnhäusern erforderlich.
– Bisher hat Bayer keine Umbau- und Erweiterungsplanungen vorgelegt.
– Zusage, den Ausschuss auch zwischen den Sitzungen aktuell zu informieren.
Die Bezirksverordneten Frau Kleedörfer (Die Linke) kritisierte:
– dass die kurzfristige Einladung am die Fraktionen eine vernünftige Vorbereitung nicht ermöglicht
– keine unabhängige Moderation erfolgt
und schlug die Durchführung eines zukünftigen Stadtentwicklungsausschuss Vorort vor.
Auf Nachfragen von Frau Kleedörfer, erklärte Herr Gothe:
– dass die Veranstaltung gemeinsam von Herrn von Dassel (Bezirksbürgermeister) und Herrn Wild (Berliner Mieterverein) moderiert werden soll,
– dass er ihren Vorschlag einer Ausschusssitzung Vorort mit Begehung des Bayer-Areal unterstützt,
– er keine Kenntnis darüber hat, ob die Kita langfristig erhalten bleiben kann,
– die 2. Sitzung der Runden Tisches von einem Vertreter des Bezirksamtes protokolliert wird.
Die Nachfrage von Frau Kleedörfer an den Ausschussvorsitzenden, Herrn Nguyen (Bü90/Grüne), ob er nicht auch Mieter*innen zur heutigen Ausschusssitzung eingeladen hat, verneinte dieser. Er fand es aber eine gute Idee und sagte zu, beim nächsten Mal auch Mieter*innen einzuladen, wenn es wieder im Ausschuss thematisiert wird.
Herr Gothe erklärte anschließend, dass er im Ergebnis einer Vorortdiskussion mit mehreren Mieter*innen (pers. Anm.: Vermutlich meinte er damit ein SPD-Vororttreffen vor einigen Wochen) von diesen die Rückmeldung bekam, dass ihnen keine „Mieterinitiative Mettmannkiez“ bekannt sei.
Zu 2. Antrag „Mieter*innen im Mettmannkiez unterstützen – Umstrukturierungssatzung für die Fennstraße 33,34/ Tegeler Straße 1 sowie Tegeler Straße 2-7 erlassen“
Herr Schug (SPD) signalisierte für seine Fraktion die grundsätzliche Zustimmung zum Antrag. Er erklärte sein Unverständnis darüber, dass das Bezirksamt der Auffassung ist, nicht bereits jetzt ein Sozialplanverfahren beauftragen zu können. Seines Erachtens ist dies auf Grundlage des § 180 BauGB https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__180.html auch jetzt möglich. (pers. Anm.: Eine Auffassung, die ich nur unterstützen kann und von Anbeginn des Verfahrens vertreten habe). Im Ergebnis wurde vereinbart, den Antrag zu vertagen und in der kommenden Sitzung erneut zu behandeln. Hierzu soll dann ein/e Vertreter*in des bezirklichen Rechtsamtes und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingeladen werden, die die Möglichkeit der Einleitung eines Sozialplanverfahrens bisher verneint haben.
Zum Ende hakte Frau Kleedörfer nochmals wegen ihres Vorschlages einer Vorortausschusssitzung nach. Der Ausschussvorsitzende sagte eine Prüfung zu, verwies jedoch auf die derzeitige Coronalage, die u. U. eine solche Sitzung in Anwesenheit schwierig machen könnte. Auch problematisierte er, dass es neben der Begehung auch eines Raumes für die Sitzung Vorort bedarf.
Soviel meine kleine Zusammenstellung der Ergebnisse, wie sie sich für mich darstellten.
Mit nächtlichen Grüßen vom Frank Bertermann“
In dem nd-Artikel über immer mehr Abriss von bezahlbarem Wohnraum geht es auch ausführlich um die Häuser in der Tegeler Straße im Mettmannkiez und um die rechtliche Beurteilung im Bezug auf Zweckentfremdung (Abriss gehört ja dazu):
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1162447.abriss-bezahlbarer-wohnungen-abreissen-fuer-die-rendite.html
Am Do, den 24.3. fand der Runde Tisch zur Unterstützung der Mieter*innen statt. Hier unsere Presseerklärung dazu:
Runder Tisch zur Tegeler Straße: Eine Trauerfeier
Am Donnerstag, den 24. März, fand der runde Tisch für die Mieter*innen der Tegeler Straße, die von der BAYER AG verdrängt werden sollen, statt. Ziel der Veranstaltung sollten „einvernehmliche Lösungen“ zwischen dem Weltkonzern und den Mieter*innen der Tegeler sowie Fennstraße sein.
BAYER stellte gestern die Pläne des Konzerns an der Tegeler Straße im Wedding vor. Diese beinhalteten lose Ideen für das Areal. Eine Baustellenplanung o.ä. wurden vom Standortleiter und seinen Mitarbeiter*innen nicht vorgelegt. BAYER beteuerte, dass sie die Fläche der Wohnhäuser Tegeler Straße 2-5 für die Auslagerung der Produktion im Falle eines Umbaus benötigen würden. Warum sie diese Produktionscontainer nicht auf den übrigen freien Flächen des Areals installieren können, wurde nicht ersichtlich.
Darüber hinaus erklärte der Standortleiter den Mieter*innen, dass die Zahlung von Abfindungen nicht möglich sei, da dies eine Veruntreuung des Geldes der Aktionär*innen darstellen würde. Er warnte die Mieter*innen, dass „jeder Euro nur einmal ausgegeben werden könne“ — wenn der Konzern Gerichtskosten übernehmen müsste, könnten demnach keine Mietdifferenzen gezahlt werden. In welchem Umfang Mehrausgaben für die Mieter*innen überhaupt übernommen werden könnten, wollte er aber nicht sagen.
Die Mieter*innen der Tegeler Straße 1, 6-7 sowie der Fennstraße 33 und 34 waren zurecht beunruhigt über das Auftreten BAYERS. Auf die Frage hin, wann denn die „mittelfristigen“ Planungen des Konzerns für das Areal in die Tat umgesetzt und die anderen Häuser abgerissen werden sollen, sagte der Standortleiter, es werden wohl „keine drei Monate werden, aber auch keine 10 Jahre“.
Martha Kleedörfer, wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion in der BVV, erklärt dazu:
„Der Runde Tisch wurde von BAYER fast ausschließlich dazu genutzt, die Mieter*innen weiter unter Druck zu setzen. Der Standortleiter konnte keinen triftigen Grund nennen, weswegen die Wohnhäuser genau jetzt abgerissen werden müssten. BAYER hat offensichtlich nur den Aktionär*innen gegenüber ein soziales Verantwortungsgefühl — nicht aber den Mieter*innen!
Die einzige konkrete Zusage, die der Standortleiter machte, war die Übernahme von Umzugskosten — davon können sich die Mieter*innen nur leider keine Preissteigerungen von 300 Prozent leisten. Viele der Mieter*innen zahlen aktuell weniger als 6 Euro/m2. Solche Wohnungen — generell bezahlbare Wohnungen — findet man im Wedding nicht mehr.
Wir sind fest überzeugt, BAYER sollte diese Wohnhäuser in erster Linie gar nicht abreißen. Denn wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg — die Baustelle inkl. Produktionscontainer könnten auch auf einer anderen Fläche aufgebaut werden. Aber selbst wenn sie die Häuser abreißen müssten, muss der Konzern Mietdifferenzen auf unbestimmte Zeit sowie andere Mehrkosten der Mieter*innen übernehmen. Wir als Linksfraktion haben einen Antrag gestellt, der ein vernünftiges Sozialplanverfahren fordert. Wir erwarten, dass sich die anderen Fraktionen dem Antrag anschließen und der Bezirk dieses zum Schutz der Mieter:innen aufnimmt! Denn BAYER lässt die Menschen nun im Regen stehen. Das ist unwürdig!“
War denn bei diesem Runden Tisch auch das Bezirksamt dabei und was hat dieses gesagt?
@ H.E.,
na ja logisch! Das hat doch eingeladen. Siehe die verschiedenen BVV-Anfragen und -Anträge, die Forderungen der Interessengemeinschaft der Bewohner*innen zum Runden Tischs usw. Von Dassel als Moderation, ein Vertreter des BMV zur Unterstützung für Mieter*innen, Bayer droht und will Ersatzwohnungen suchen, aber höchstens Umzugskosten bezahlen, evtl. eine Küche. Aber sie haben zum ersten Mal rausgelassen, dass auch die anderen Häuser, die noch keine Kündigungen bekommen haben, abgerissen werden sollen – Zeitraum 3 Monate bis 10 Jahre.
Was ein Schwachsinn.
von Dassel: Bayer wird gebraucht mit Forschung und Produktion …. als ob die Häuser da stören!
Kommt zur Demo:
Fr. 1.4., 17 Uhr, Start Habersaathstraße 48 – Tegeler Straße – Ende: Rathenower 16, Infos hier:
https://wem-gehoert-moabit.de/termine/?event_id=856&lang=de
Zu 56:
Kiezsparziergang oder doch eine Mietendemo am 1.4.2020 ?
Davon habe ich bisher in sämtlichen Vorbereitungen der Housing-Aktionswpche 25.3. bis 2.4.22 nichts mit bekommen. Größerer Mietenprotest in unserem Bezirk ist nach der langen Winterpause auch mal notwwendig.
Zu 48-50:
Nach meine zwischenzeitlichen Recherchen haben tatsächlich die Bezirksgrünen mit der CDU, FDP und AfD durch Enthaltung den BVV-Antrag in der März-BVV zu Fall gebracht. B 90/Die Grünen und die Linken haben in der BVV Mitte eine knappe Mehrheit ähnlich wie in der BVV Kreuzberg/Friedrichshain. Warum ist diese Mehrheit bei dieser wichtigen Abstimmung nicht zum Tragen gekommen ?
Kann das BVV-Abstimmungsergebnis mit der Abstimmung der einzelnen BVV-Fraktionen – und die stritigen Punkte dieses am Ende gescheiterten BVV-Antrages nochmal dargestellt bzw. veröffentlicht werden ?
Mit dem neuerlichen Scheitern an der 5%-Hürde hatte die grüne Partei bei den Landtagswahlen im Saarland am Sonntag eine deutliche Wahlniederlage erfahren, und wenn wichtige sozial- und mietenpolitische Frorderungen der Betroffenen nicht unterstützt werden, sehe ich diese Partei nicht mehr für wählbar.
@ 57,
??? was war am 1.4.2020 ???
Für den 1.4.2022 hat die Habersaathini die Aktion auf ihrem Flyer als „Stadtpolitischen Spaziergang“ bezeichnet – ikannst Du natürlich auch eine Mietendemo nennen. In Kommentar 56 ist ja der Flyer verlinkt auf der Terminseite von „Wem gehört Moabit?“
Ich rechne aber nicht mit einem „größeren“ Mietenprotest, sondern erwarte eher die „üblichen Verdächtigen“ …
Artikel im MieterEcho Nr. 423, April 2022 (der Redaktionsschluss war leider schon vor dem zweiten Runden Tisch am 24.3., bei dem Bayer bekannt gegeben hat, dass alle Häuser auf Abriss stehen und nicht nur die drei, in denen die Mieter*innen bereits Kündigungen erhalten haben):
https://www.bmgev.de/mieterecho/archiv/2022/me-single/article/mettmannkiez-bleibt/
@ 59
Zitat aus dem Artikel im mieterecho:
„Für die BVV-Sitzung am 17. März gibt es Anträge der Fraktionen der Grünen und der Linken, die das Thema aufgreifen.“
Dass man von der CDU und der FDP in dieser Sache nichts erwarten kann, scheint mir logisch. Aber wo war die sozial-demokratische Partei (SPD)? Und von Stadtrat Ephraim Gothe (auch SPD) erwarte ich seit seiner Baugenehmigung für den Hamberger Großmarkt an der Siemensstraße gar nichts, aber auch wirklich gar nichts mehr.
Vielleicht sollten die Bürger anfangen, auch bei solchen Sachen und nicht nur bei großen Wohnungskonzernen über Enteignung nachzudenken. Der soziale Aspekt sollte beim Thema Wohnen Vorrang haben vor jeglichem Investoreninteresse. Das könnte doch eigentlich die Berliner Baupolitik langsam mal begreifen, da in Berlin mehr als 50 % der Haushalte aufgrund ihres geringen Einkommens ein Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein haben.
Hier soll es weitergehen mit Entmietung und Wohnraumvernichtung unter Mitwirkung des Bezirksamtes Mitte:
https://www.berliner-woche.de/mitte/c-bauen/papageienplatte-soll-doch-abgerissen-werden_a344048
Der Stadtentwicklungsausschuss der BVV Mitte orchestrierte gestern wieder ein intellektuelles und politischen Tiefpunktkonzert. Konzertmeister: Baustadtrat Gothe und der Ausschussvorsitzende. Im Orchestergraben: Grüne/SPD-Zählgemeinschaft
Vor dem Hintergrund der gestern bekanntgewordenen ersten Abrissmaßnahmen auf dem Grundstück durch Bayer, wurde im ersten Akt im NICHTÖFFENTLICHEN Teil ein Tagesordnungspunkt „Aktueller Stand: Bayer/Tegeler Straße“ behandelt. Warum der für die Einladung verantwortliche Ausschussvorsitzende der Auffassung war, dass die dortigen Infos zu geheim für die Öffentlichkeit und die abrissbetroffenen Bewohner*innen seien, wird wohl ebenfalls sein Geheimnis bleiben. Politisch unsensibel dürfte es auf jeden Fall gewesen sein.
Im zweiten Akt stand der Antrag der Fraktion Die Linke zu „Mieter*innen im Mettmannkiez unterstützen – Umstrukturierungssatzung für die Fennstraße 33,34/ Tegeler Straße 1 sowie Tegeler Straße 2-7 erlassen“ zur Diskussion und Abstimmung. https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=11200
Das Bezirksamt legte dar, dass es leider bisher nicht rausbekommen hat, wie sie mit dem Instrument umgehen sollen. Sie waren angeblich nicht in der Lage, sich dazu ausreichend beim Senat oder den Bezirken, wie z. B. Pankow, zu informieren, die damit bereits Erfahrungen haben. Allerdings hätten sie vielleicht auch nur mal beim Berliner Mieterverein anfragen sollen, die bereits 2010 dazu berichtet hatten https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1010/101024.htm.
Vor dem Hintergrund sprangen die Grünen nun dem Baustadtrat bei und wollten den Antrag in einen „Prüfantrag“ verwässern. Prüfanträge werden von den Fraktionen immer gern dann angewandt, wenn sie selbst keine richtige Meinung oder Ahnung haben. Und dass das Bezirksamt alle BVV-Anträge vor Umsetzung zu prüfen hat, ist natürlich auch eine Binsenweisheit der politischen Vorschule. Der Vorstoß scheiterte dann allerdings an einen Abstimmungspatt im Ausschuss.
Um dem Orchestermissklang dann aber noch einen draufzusetzen, enthielten sich die Grünen zusammen mit der SPD bei der Endabstimmung zum Antrag, so dass er mit den Gegenstimmen von CDU und FDP (zusammen 3) gegen die Linken (2) abgelehnt wurde und nun mit einem ablehnenden Ausschussvotum in die Mai-BVV kommt. Jetzt bleibt wohl nur, auf Erkenntnisgewinne bei der Zählgemeinschaft bis zur Mai-BVV zu hoffen.
in der BVV am kommenden Donnerstag werden mehrere Anträge zum Mettmannkiez abgestimmt:
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=11259
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=11263
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=11200
Hier meine kleine Zusammenfassung der Ergebnisse zu den Anfragen und Anträgen zur Tegeler/Fenn aus der heutigen BVV.
1. Die Fraktion Die Linke hat mit Drucksache 0366/VI folgende Mündliche Anfrage gestellt: „Was unternimmt das Bezirksamt zur Rettung der Wohngebäude Fenn 33,34-Tegeler 1-7 vor „Bayer-Abriss“
1. Ist es nicht zutreffend, dass die einzige realistische Möglichkeit zur Rettung der 140
Wohnungen die Änderung des Planungsrechtes ist und wenn ja, warum unternimmt
das Bezirksamt diesbezüglich nichts?
2. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass es auf Grundlage der „Stellungnahme zu
den rechtlichen Überlegungen zum „Wohnraum Tegeler Straße““, eine
aussichtsreiche Möglichkeit besteht, die vom Bezirksamt im November 2021
ausgestellten Negativatteste für Wohngebäude in der Tegeler Straße aufzuheben
und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Würde der Senat das Bezirksamt
im Falle der Aufhebung (finanziell) unterstützen?
3. Welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt aus den organisatorisch und inhaltlich
gescheiterten beiden Runden Tischen am 10.03 und 24.03.2022 für zukünftige
Verfahren dieser Art und in diesem konkreten Fall?
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=11302
Hier die Antworten in Kurzform (ohne weitere Kommentare):
Antwort Stadtentwicklungsstadtrat Ehraim Gothe zu Tegeler/Fenn
– 130 weitere Grundstücke in Mitte betroffen mit ähnlicher Konstellation, wo ZweckentfremdungsVO nicht zieht
– Er hat einen Brief an Senator Geisel mit Problemanzeigen geschrieben
– Abgh soll Gesetz ändern, damit Ersatzneubau erfolgen muss
– Wie kann zusätzlich Milieuschutz oder Sanierungsgebiet helfen
– Diskussion in Baustadträtesitzung vor 2 oder 3 Wochen
– Ergebnis: Senator Geisel will dazu Fachkonferenz durchführen
– Heute Gespräch mit Bayer mit Vorstellung des neuen Masterplans durch Bayer
– Vollkommende Umstrukturierung soll erfolgen für Zentrum für Zell- und Gentharapie mit Charite, Oberthema: „Boston an der Spree“
– Neubebauung mit Instituten mit Synergie zum Mettmannplatz
– Es soll sich ein Campus mit einem Maximum an Offenheit und Begegnung entwicklen
– In der Fennstraße soll der Verkehr reduziert werden
– Präsentation soll im nächsten Stadtentwicklungsausschuss erfolgen
– Alter Masterplan von 2010 ohne Einbeziehung Teleger Straße
– Neuplanungen machen Abriss Wohnbebauung erforderlich
– 5-6 Jahre für Wettbewerbe erforderlich
– Auch wenn die Umsetzung erst in 5-6 Jahren zu erwarten ist (z. B. Wettbewerbe), haben die Pläne gezeigt, dass der zeitnahen Abriss der Häuser wegen der erforderlichen Baustelleneinrichtungen zur Sanierung der hintere Gewerbegebäude erforderlich ist
– Frage an Bayer: Warum erst jetzt Info und 5 Monate nichts erzählt?
– Frage an Bayer: Wo entsteht Ersatzwohnraum?
– Ersatzwohnraum könnte jenseits des Kerncampus im Zusammenhang mit einer Wohnungsbaugesellschaft möglich sein
– Standorte für soziale Infrastruktur wird geprüft
– Zugeständnis Bayer, dass Kommunikation nicht gut war. Grund: Entscheidungen werden nicht in Berlin, sondern in Leverkusen getroffen
– Campus könnte auch in anderen Ländern möglich sein
Antwort Bezirksbürgermeister von Dassel zu Tegeler/Fenn
– Die Runden Tische werden nicht als gescheitert betrachtet. Es gab Austausch mit Mieter*innen
2. Antrag Die Linke Drcuksache 0266/VI zu „Mieter*innen im Mettmannkiez unterstützen –
Umstrukturierungssatzung für die Fennstraße 33,34/ Tegeler Straße
1 sowie Tegeler Straße 2-7 erlassen“ (zur Ausschussdiskussion siehe Kommentar 62)
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=11200
Die SPD hat leider den Unsinn aus der Ausschusssitzung wieder aufgenommen und einen Änderungsantrag gestellt, der den Ursprungsantrag zum „Prüfantrag“ aufweicht. Leider wurde der Änderungsantrag insb. mit Unterstützung der Grünen von der BVV beschlossen. Nun heißt es: „Das Bezirksamt wird ersucht – unabhängig vom Grundsatz, weiterhin alle planungsrechtlichen Möglichkeiten zum Erhalt der Wohnhäuser einzuleiten (vergl. BVVBeschluss DS 3312/V) – für das Gebiet der Grundstücke Fennstraße 33,34/ Tegeler Straße 1 sowie Tegeler Straße 2-7 zu prüfen, ob eine Rechtsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Baugesetzbuch* (sog. Umstrukturierungssatzung) erlassen werden kann.“.
Was mit dem Prüfergebnis dann werden soll, darüber schweigt sich der Beschluss leider aus.
3. Bei 2 weiteren Anträgen hab ich die Abstimmungsergebnisse aktuell nicht präsent
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=11263
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=11259
Nachtrag zum Kommentar 62
Der Antrag 0327/VI „Wohngebäude Tegeler Straße – Ist die Abrissverfügung rechtsgültig?“ (Initiator: Die Grünen) wurde beschlossen. Darin heißt es: „In Ergänzung zu Drucksache 0191/VI – Kein Abriss von 140 Wohnungen in der Tegeler Straße! – wird das Bezirksamt ersucht die am 04.November 2020 erteilte Abrissverfügung der Wohnhäuser Tegeler Straße Nr. 2,3,4 und 5 auf ihre rechtliche Zulässigkeit gemäß Berliner (ZwVbG) hin zu überprüfen. Insbesondere ist zu prüfen, ob es sich bei den Wohnhäusern um schützenswerten Wohnraum handelt. Darüber hinaus fordern wir das Bezirksamt auf
1. den Prüfauftrag mit höchster Dringlichkeit zu behandeln,
2. die verbliebenen Mieter*innen sowie die Bayer AG über den Vorgang schriftlich zu informieren,
3. bis zum Abschluss der Ergebnisse die Durchführung von Abrissmaßnahmen zu verhindern,
4. die Bezirksverordneten der BVV Mitte über die Dauer des Prüfauftrags in Kenntnis zu setzen.
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=11263
persönliche Einschätzung:
zum Antragsvortext: Mit Beschluss 0191/VI „Kein Abriss von 140 Wohnungen in der Tegeler Straße“ (Initiator: Die Linke). hat die BVV bereits die Beauftragung eines externen Rechtsgutachtens beschlossen. Das Bezirksamt hat dies bereits abgelehnt und sucht lediglich die Unterstützung des Senates. Mit dem neuen Beschluss wird das Bezirksamt nun aufgefordert, sich selbst zu prüfen um am Ende festzustellen, dass es einen falschen Bescheid erteilt hat, der Bayer den Abriss von Häusern ohne Erstellung von Ersatzwohnraum ermöglicht? Wer da an einen Erfolg glaubt, den glaubt sicherlich auch, dass die Erde doch eine Scheibe sein könnte.
zu 1. Vor dem Hintergrund der vielfältigen ergebnislosen Prüfaufträge der Vergangenheit ist die Aufforderung, dass nun als dringlich zu betrachten, eher ein Zeichen von Hilflosigkeit
zu 2. Das macht wenigstens noch irgendeinen Sinn. Die Frage ist nur, was die Mieter*innen mit den Informationen anfangen können. Na vielleicht die Risse in ihren Wänden stopfen, die beim drohenden Abriss der ersten Häuser zu erwarten sind.
zu 3. Dafür gibt es bekanntlich keinerlei Rechtsgrundlage, da das Bezirksamt mit Erteilung des Negativattestes für die Zweckentfremdung bereits dem Abriss freie Bahn gegeben hat. Einer gesonderten „Abrissgenehmigung“ bedarf es nicht und somit hat das Bezirksamt auch keine Einflussmöglichkeit.
zu 4. Dazu ist das Bezirksamt ohnehin nach dem Bezirksverwaltungsgesetz verpflichte und bedarf somit keiner gesonderten Antragsaufforderung
Resümee: Ist leider nur ein Schaufensterantrag. Wenn man wirklich was erreichen will, hilft nur ein externes Rechtgutachten, dass möglicherweise die Fehlerhaftigkeit der Ausstellung des Negativattestes des Bezirksamt feststellt. Das hat das Bezirksamt aber bereits abgelehnt. Es steht allerdings jeder Fraktion frei, hier tätig zu werden und so ein Gutachten selbst zu beauftragen. Die finanziellen Mittel dazu haben mindestens die größeren Fraktionen über ihre Sachkosten problemlos.
Im Mai 2022 wurde die sogenannte Vorhabenliste des Bezirks aktualisiert:
https://mittemachen-berlin.de/die-vorhabenliste-des-bezirksamtes-mitte-von-berlin/
Darin jetzt der B-Plan 1-61 (für Bayer):
https://mittemachen-berlin.de/vorhaben/bebauungsplan-1-61/
https://mein.berlin.de/vorhaben/2020-00160/
Hier wird auch der Verantwortliche im Stadtplanungsamt genannt.
Ob die Vereinbarung des Bezirksamts mit dem Eigentümer der Habersaathstraße, die nur dann zustande kommt, wenn die letzten 7 Mieter*innen zustimmen auch eine Auswirkung auf den Mettmannkiez haben wird?
https://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1221127.php
Im Nachtrag ist jetzt die Pressemitteilung der Interessengemeinschaft der Mieter*innen zum Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Vorstellung der Bayer-Pläne und Begehung des Werksgeländes zum Download bereitgestellt:
https://moabitonline.de/wp-content/uploads/2021/08/220628_PM-Mettmannkiez_Ausschusssitzung-mit-BAYER-unter-Ausschluss-der-Oeffentlichkeit.pdf
Zum Ausschluss der Öffentlichkeit und weiteren Entwicklung:
https://www.jungewelt.de/artikel/429946.gentrifizierung-omert%C3%A0-im-wedding.html
Jetzt ist auch die Zeitschrift Stichwort Bayer der CBG (Coordination gegen Bayer Gefahren) 2/2022 online, hier der Artikel zum Mettmannkiez:
http://cbgnetwork.org/8037.html
In der letzten Woche wurde der leerstehende Seitenflügel der Tegeler Straße 3 eingerüstet, bei Mieter*innen wurden Fassadenuntersuchungen angekündigt, während die Kita in einem angrenzenden Haus von Abrissvorbereitungen hörte.
Die Interessengemeinschaft der Mieter*innen hat eine Pressemitteilung verfasst und ein Schreiben an Bezirksstadtrat Gothe beigefügt, in dem sie auf Gefahren für die noch teilweise bewohnten Häuser Tegeler Straße 3 und 4 hinweist.
https://moabitonline.de/wp-content/uploads/2021/08/230208_PM_Mutmassliche-Abrissvorbereitung-an-erstem-Wohnhaus.pdf
Ich wollte es ja vorher nicht glauben, als der leere Seitenflügel eingerüstet wurde und mit Planen zugehängt, dass tatsächlich abgerissen wird. Aber das Haus wird tatsächlich von oben her in Handarbeit abgetragen. Vor einer guten Woche lagenn die ganzen herausgerissenen Heizungen herum, die laut Mieter*innen erst 2001 eingebaut worden waren.
Nach Aussage der Mieter*innen-Initiative haben sie ein Schreiben von Baustadtrat Gothe bekommen mit folgendem Inhalt:
„In meiner Bauaufsicht ist am 9. Februar eine Abbruchanzeige eingegangen. Beigefügt war ein Gutachten eines Sachverständigen zu Fragen der Standsicherheit und der Statik.
Darüber hinaus hat die Bauaufsicht auf Nachfrage noch folgende Hinweise bekommen:
Der Seitenflügel in der Tegeler Str. 3 ist komplett leer; es gibt lediglich einen Mieter im Vorderhaus.
Die Auswirkungen auf den Mieter und die Kita auf dem Nachbargrundstück sollen so gering wie möglich sein.
Der Abriss erfolgt daher auch mittels Handabbruch (ein Abrissbagger kommt entsprechend nicht zum Einsatz).
UmNat hat dem Abriss bereits zugestimmt, ein Rauchschwalbennest am Dach des Vorderhauses bleibt erhalten.
In Abstimmung mit UmNat wird aktuell ein ganzheitliches Niststättenkonzept durch (einen neuen) Gutachter für die gesamte Tegeler Straße bis Ende des Jahres erstellt.
Wenn Sie dazu weitere Hinweise oder Nachfragen, können Sie mir gerne auf diese Mail antworten.
Mit freundlichen Grüßen, Ephraim Gothe“
Mieter*innen erklären, dass im Vorderhaus der Tegeler Str. 3 sieben Menschen in drei Wohnungen wohnen.
Zuletzt waren die Bayer-Hausabrissplanungen Tegeler/Fenn-Straße Thema im nichtöffentlichen Teil des Stadtentwicklungsausschuss am 29.06.2023. Die Ausschussmitglieder der Fraktion Die Linke zogen unter Protest gegen den Ausschlusses des Öffentlichkeit damals aus der Sitzung aus. Dem Vernehmen nach sollen dort von den Bayer-Vertreter*innen handgezeichnete Pläne ohne wenig konkrete inhaltliche Aussagen vorgelegt worden sein.
In der Stadtentwicklungsausschuss der BVV-Mitte am 22.11.2023 hieß es nun endlich mal wieder unter dem TOP „Aktuelle Themen“ in öffentlicher Sitzung „Bayer (u.a. Tegeler Straße/ Fennstraße)“. Vorgestellt wurden die Planung vom Bayer-Standortleiter Dr. Stefan Klatt, der die wenigen Powerpointbilder zum Thema mit folgenden Informationen „anreicherte“:
– Die Tegeler 2-5 müssen wegen der Herstellung der Baufreiheit und Bauorganisation der Baustelle für ein angrenzendes Produktionsgebäude abgerissen werden.
– In Tegeler 2-5 wurden 10 Mietparteien gekündigt. 4 Mietparteien sind mit Unterstützung von Bayer ausgezogen – für einer Mietpartei besteht wegen nicht erfolgter Mietzahlung ein Räumungstitel, der noch nicht vollstreckt wurde – mit einer Mietpartei laufen gerichtliche Auseinandersetzungen, u. a. wegen des Vorwurfs, das Bayer-Betriebsgelände mit einer Kamera ausspioniert zu haben.
– Der leere Seitenflügel der Tegeler 3 wurde abgerissen
– Langfristig soll der Abriss aller Gebäude Fenn 33-34/Tegeler 1-7 erfolgen
– Zur Unterstützung der Mieter*innen wurde die „Mieterberatung Mettmannkiez“ beauftragt, die auch von Bayer finanziert wird. (Anm.: Bei Google-Recherche war eine Mieterberatung mit diesem Namen nicht auffindbar)
– Bei Bayer ist eine Mitarbeiterin mit der Unterstützung der Mieter*innen beauftragt.
– Kürzlich wurde alle Mieter*innen per Postwurfsendung über die Inanspruchnahmemöglichkeit der Mieterberatung informiert. Darauf zeigte 2 Mietparteien Interesse.
– Bayer versucht Ersatzwohnungen zu finden, was sich jedoch schwierig gestaltet.
– Bayer hat keine eigenen Wohnungen und beabsichtigt auch nicht, eigene Wohnungen zu bauen. Evtl. besteht die Möglichkeit, auf einem sich derzeit in Planung befindlichen anderen Grundstück im „Block S-Bhf. Wedding“ Wohnungen anbieten zu können, in dem Bayer Grundstücke besitzt. (Anm.: Hier handelt sich um den Block Müllerstraße/ Bahntrasse-Lindower Str./Reinickendorfer Str., für den aktuell Planungen für ein Wohn- und Gewerbegebet mit dem Bezirk abgestimmt werden)
Resümee:
• Nix Neues
• Bayer will weiterhin abreißen
• Ersatzwohnungen wird es auf lange Zeit (wenn überhaupt) nicht geben
• Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!
Die von Bayer im November-Ausschuss vorgestellt Präsentation ist jetzt oben im Nachtrag verlinkt:
https://moabitonline.de/wp-content/uploads/2021/08/Bayer_BVV_Stadtentwicklung_22.11.2023_sent.pdf
Die BVV-Fraktion Die Linke hat ein paar 1.000er in die Hand genommen und es nun schwarz auf weiß, was viele bereits seit langer Zeit befürchtet hatten: Das Bezirksamt Mitte hat es sich leider zu leicht gemacht, statt alle Rechtsmittel zu nutzen, den Abriss der Häuser zu verhindern und die Mieter*innen zu unterstützen. Die Auseinandersetzung geht somit wohl in die nächste Runde und die Bayer-Hoffnung, den Bezirk bereits ausgenoggt zu haben, dürfte sich hoffentlich nicht erfüllt sein.
Im Ergebnis gibt es für den kommenden Donnerstag, dem 20.06., einen BVV-Antrag, der das Bezirksamt auffordert, die ausgestellten „Negativatteste“ zurückzunehmen, zukünftig die Wohnungen dem Zweckentfremdungsrecht zu unterwerfen und eine Umgestaltungssatzung zum Schutz der Mieter*innen auf den Weg zu bringen. Und so liest es sich im Original: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=12486
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Vorbemerkung: An der Fennstraße 33, 34/Tegeler Straße 1 sowie Tegeler Straße 2-7 sind 140 Wohnungen auf dem Gelände der Bayer AG vom Abriss und damit Menschen von dem Verlust ihres Wohnraums bedroht. Dabei handelt sich rechtlich um schützenswerten Wohnraum.
Das Bezirksamt wird ersucht, seine Rechtspositionen bezüglich der folgenden Fragestellungen unter Berücksichtigung des „Rechtsgutachten betreffend den beabsichtigten Abriss der Wohnbebauung im „Mettmann-Kiez“ im Bezirk Mitte von Berlin (Fennstraße/Tegeler Straße) und rechtliche Optionen des Bezirksamts für ein weiteres Vorgehen“ der GGSC-Rechtsanwaltskanzlei vom 02.05.2024 zu prüfen und im Ergebnis der Prüfung die sich daraus ergebenden notwendigen Schritte umgehend einzuleiten:
1. Unterliegen die Wohngebäude Fennstraße 33,34/ Tegeler Straße 1 sowie Tegeler Straße 2-7 dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz?
und
2. Bestehen Möglichkeiten des Erlasses einer Rechtsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Baugesetzbuch* (sog. Umstrukturierungssatzung)?
Das Bezirksamt wird in diesem Zusammenhang insbesondere ersucht:
1. Die erteilten Negativatteste gemäß § 5 ZwVbVO zurückzunehmen/aufzuheben.
2. Die Wohnungen als schützenswerten Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) anzusehen und zukünftig alle Anträge, die auf eine Umnutzung oder einen Abbruch der Gebäude abzielen, dementsprechend zu bearbeiten.
3. Eine Rechtsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Baugesetzbuch* (sog. Umstrukturierungssatzung) – analog zum BVV-Beschluss DS 0266/VI vom 19. Mai 2022 – zu erlassen. Diese Umstrukturierungssatzung soll Grundlage für einen Sozialplan gemäß § 172 Absatz 5 BauGB sein. Die folgenden Grundsätze sind zu berücksichtigen:
– Unter Berücksichtigung der bisherigen Wohnungsgröße soll der Mietpreis der zukünftigen Wohnung (Nettokaltmiete), auch bei ggf. besserer Ausstattung, den aktuell gezahlten Mietpreis der jeweiligen Wohnung nicht wesentlich übersteigen. Dabei gilt für die zu bezuschussende Nettokaltmiete eine Obergrenze von 6,50 €/m² (nettokalt). Dies soll auch bei einer Erhöhung der Wohnungsgröße der zukünftigen Wohnung bis maximal 20 % gelten. Die jeweilige Mietdifferenz ist vom derzeitigen Eigentümer (Bayer-Schering AG) unbefristet zu übernehmen.
– Für belegungsgebundene Wohnungen müssen die Regelungen unter 1. nicht angewandt werden. Für Mieter*innen mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, die belegungsgebundene Wohnungen des Bezirkes in Anspruch nehmen, kann dies zu den bestehenden Mieten möglich sein.
– Für Mieter*innen, die Bezieher*innen der Grundsicherung (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes) nach dem SGB II sind, sind Verfahren festzulegen, die langfristig sicherstellen, dass die zukünftigen Wohnungsmieten nicht die Höchstgrenzen der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung überschreiten. Dennoch vorhandene Mietdifferenzen sind vom derzeitigen Eigentümer (Bayer-Schering AG) unbefristet zu übernehmen.
– Die sonstigen üblichen Sozialplanregelungen (z. B.: Aufwendungsersatzanspruch und/oder Entschädigungen, Mietminderung, Umzugsunterstützung und Erstattung von Umzugskosten u. a.) sollen von den o. g. Regelungen unabhängig weiterhin gelten.
– Mit der Erarbeitung des Sozialplans/der Sozialpläne ist eine eigentümerunabhängige Mieterberatung zu beauftragen.
Begründung:
Vor dem Hintergrund des Versuches, alle rechtlichen Möglichkeiten zum Erhalt der Wohngebäude Fennstraße 33, 34/Tegeler Straße 1 sowie Tegeler Straße 2-7 im Mettmannkiez zu nutzen und die Mieterinnen und Mieter davor zu schützen, ihre bezahlbaren Wohnungen und damit ihren Lebensmittelpunkt zu verlieren, hat die Fraktion Die Linke in der BVV Berlin Mitte ein „Rechtsgutachten betreffend den beabsichtigten Abriss der Wohnbebauung im „Mettmann-Kiez“ im Bezirk Mitte von Berlin (Fennstraße/Tegeler Straße) beauftragt, welches die bisherigen Rechtspositionen des Bezirksamtes Mitte insbesondere zu den Fragestellungen
– Unterliegen die Wohngebäude Fennstraße 33, 34/ Tegeler Straße 1 sowie Tegeler Straße 2-7 dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG)?
– Ist der Erlass einer Rechtsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Baugesetzbuch* (sog. Umstrukturierungssatzung) möglich?
juristisch beleuchten sollte.
Das erstellte Gutachten der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll (siehe Anlage) zeigt – entgegen der bisherigen Rechtsauffassungen des Bezirksamtes auf – dass
– die Wohnungen in der Tegeler Straße 1-7 sowie der Fennstraße 33 und 34 schützenswerter Wohnraum sind,
– ein Abriss somit nicht bzw. nur unter der Berücksichtigung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetz möglich ist,
– der Erlass einer Rechtsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Baugesetzbuch* (sog. Umstrukturierungssatzung) möglich ist.
Dieses Gutachten stellt die bestehende Praxis des Bezirksamtes bezüglich der oben genannten Wohnungen grundsätzlich in Frage und erfordert daher ein Umsteuern in der Genehmigung des Abrisses der Wohnungen und dem Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung.
Zu: Unterliegen die Wohngebäude Fennstraße 33, 34/ Tegeler Straße 1 sowie Tegeler Straße 2-7 dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz?
Am 20.04.2020 wurden beim Bezirksamt Mitte für die 4 Grundstücke in der Tegeler Straße Anträge auf Abbruch der Wohngebäude eingereicht. Diese wurden mit Datum vom 04.11.2020 genehmigt. Mit Datum vom 29.10.20 wurde für die 4 Grundstücke die Ausstellung von zweckentfremdungsrechtlichen Negativattesten beantragt. Diese wurden am 03.11.2020 erteilt (vergl. Beantwortung der Großen Anfrage DS 3322/V zu „Keine Wohnhausabrisse und Mieter*innenvertreibung in der Tegeler Straße 2-5 sowie Tegeler Straße 6-7 und Tegeler Straße 1/Fennstraße 33/34 durch Bayer-Schering II“ vom 30. Oktober 2021.
Des Weiteren heißt es im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage DS 1180/V des ehemaligen Bezirksverordneten Frank Bertermann zu 1. u. a.: “Für die Grundstücke Tegeler Str. 2 – 5 wurden Negativatteste erteilt. Für die restlichen Grundstücke wurden keine zweckentfremdungsrechtlichen Anträge gestellt. Eine Verpflichtung zur {kostenpflichtigen} Beantragung von Negativattesten besteht grundsätzlich nicht, da es sich nicht um Wohnraum im Sinne des ZwVbG handelt.”
Grundlage für die Erteilung der zweckentfremdungsrechtlichen Negativatteste war die Rechtsauffassung des Bezirksamtes, dass es sich bei den Wohnungen nicht um schützenswerten Wohnraum im Sinne des ZwVbG handeln würde. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf die Beantwortung der Schriftliche Anfrage von Niklas Schenker (Die Linke) und Tobias Schulze (Die Linke) DS 19/10998 vom 15.02.2022 zu “Abriss von 140 Wohnungen durch die Bayer AG im Mettmannkiez” https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-10998.pdf
Entgegen dieser Rechtsauffassung stellt das Gutachten der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll fest: „Demnach dürfte die Auffassung des Bezirksamts, die Wohnungen seien rechtlich nicht zur dauernden Wohnnutzung geeignet, jedenfalls insoweit rechtlich unzutreffend sein, als für die Wohnnutzung in der Vergangenheit tatsächlich Baugenehmigungen erteilt wurden.”
Im Fazit heißt es dann: “Im Ergebnis des Vorstehenden ergibt sich, dass die Wohnungen an der Fennstraße/Tegeler Straße zweifelsfrei als schützenswerter Wohnraum im Sinne des § 1 Abs. 3 S. 1 ZwVbG anzusehen sind, soweit die Wohnnutzung in der Vergangenheit – auch vor dem Inkrafttreten des Baunutzungsplans – baurechtlich genehmigt worden ist. Dies ist ausweislich der vorliegenden Bauscheine aus den Jahren 1878 bis 1884 jedenfalls für die Gebäude Tegeler Weg [Anm.:muss Straße heißen] 2, 3 und 4 der Fall.”
Das Gutachten widerlegt damit die bisherige Rechtsauffassung des Bezirksamtes.
Zu: Ist der Erlass einer Rechtsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Baugesetzbuch* (sog. Umstrukturierungssatzung) möglich?
Die BVV-Mitte hat mit der DS 0266/VI mit der Überschrift “Mieter*innen im Mettmannkiez unterstützen – Umstrukturierungssatzung für die Fennstraße 33,34/ Tegeler Straße 1 sowie Tegeler Straße 2-7 erlassen” am 19.05.2022 u. a. beschlossen: ”Das Bezirksamt wird ersucht – unabhängig vom Grundsatz, weiterhin alle planungsrechtlichen Möglichkeiten zum Erhalt der Wohnhäuser einzuleiten (vergl. BVV-Beschluss DS 3312/V) – für das Gebiet der Grundstücke Fennstraße 33,34/ Tegeler Straße 1 sowie Tegeler Straße 2-7 zu prüfen, ob eine Rechtsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Baugesetzbuch* (sog. Umstrukturierungssatzung) erlassen werden kann.” Im Weiteren werden die dabei zu beachtenden Grundsätze dargestellt, die auch in den hier vorliegenden Antragstext übernommen wurden.
Trotz Beschlussfassung hat es das Bezirksamt seit nunmehr 2 Jahren nicht für nötig gehalten, mit Vorlage zur Kenntnisnahme die BVV über eine Beschlussbearbeitung zu informieren, geschweige denn, den Beschluss umzusetzen. Es ist somit davon auszugehen, dass das Bezirksamt der Rechtsauffassung unterliegt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beschlussumsetzung nicht vorliegen würden.
Dieser Rechtsauffassung sind die Aussagen des Gutachtens der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll entgegenzustellen, das diesbezüglich ausweist: „Im Ergebnis ist festzuhalten, dass es sich bei den von Bayer zum Abriss bestimmten Gebäuden in der Tegeler Straße im „Mettmann-Kiez“ um schutzwürdigen Wohnraum im Sinne des § 1 Abs. 3 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz handelt, sodass dessen Beseitigung der Erteilung einer Genehmigung nach §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz bedürfte. Dies gilt uneingeschränkt für die Gebäude Tegeler Straße 2, 3 und 4, für die Baugenehmigungen („Bau-Erlaubnis-Scheine“) aus der Zeit zwischen 1878 und 1884 für die Nutzung zu Wohnzwecken vorliegen.
Möglich und zulässig wäre jedoch der Erlass einer Umstrukturierungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BauGB, um einen den sozialen Belangen Rechnung tragenden Ablauf rechtlich zu sichern. Grundlage wäre wiederum ein auf diesem Wege aufzustellender Sozialplan. Das Bezirksamt kann entweder den Sozialplan selbst erstellen bzw. in Auftrag geben und Bayer die Kosten hierfür auferlegen oder Bayer die Erarbeitung des Sozialplanentwurfs auf eigene Kosten aufgeben. Der weitere Vollzug der Abrissmaßnahme ist dann davon abhängig, dass das Bezirksamt für den Rückbau eine Genehmigung nach § 172 Abs. 5 BauGB erteilt. Voraussetzung für die Genehmigungserteilung wäre jeweils, dass die entsprechenden Auflagen aus dem Sozialplan, z. B. entsprechende Umsetzungswohnungen zu ähnlichen Mieten verfügbar sind, erfüllt sind.
Im Übrigen erscheint es auch möglich und zulässig, dass das Bezirksamt in dem für das Bayer-Areal aufzustellenden Bebauungsplan für einen Gewerbecampus einen gewissen Anteil von Wohnungen vorsieht und im bebauungsplanbegleitenden Sozialplan vorsieht, dass sich der Bezirk hieran ein Belegungsrecht vorbehält und die durch den Abriss verdrängten Bewohner nach Errichtung der Wohnungen im Bebauungsplangebiet ein „Rückkehrrecht“ erhalten, wozu sich Bayer zu verpflichten hätte.”
Dem Schutz der Wohngebäude Fennstraße 33, 34/Tegeler Straße 1 sowie Tegeler Straße 2-7 ist eine hohe Priorität einzuräumen. Eine noch höhere Priorität muss jedoch dem Schutz der Mieterinnen und Mieter vor dem Verlust ihrer bezahlbaren Wohnungen eingeräumt werden.
Es sind daher alle Maßnahmen zu ergreifen, die Mieter*innen und Mieter vor dem Verlust ihres Lebensmittelpunktes bewahren, denn angemessener und bezahlbarer Ersatzwohnraum in halbwegs räumlicher Nähe dürfte leider den “Tatbestand der Illusion” erfüllen.
Tagesspiegel-Artikel von Teresa Roelcke leider hinter der Bezahlsperre:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/schutzenswerter-wohnraum-im-wedding-gutachten-konnte-abriss-von-bayer-wohnungen-stoppen-11851451.html
Und hier der Tsp.Artikel vom 19.06. im Wortlaut
Wedding: Gutachten bestätigt Schutzwürdigkeit von Wohnungen in Tegeler Straße
Ein Rechtsgutachten sieht die Wohnungen in Wedding als schützenswerten Wohnraum. Die Linksfraktion fordert das Bezirksamt auf, seine Rechtsauffassung zu überarbeiten.
Diese Häuser im Mettmannkiez sollen abgerissen werden. Jetzt soll ein Gutachten deren Schutzwürdigkeit bestätigen.
Laut Linksfraktion wurde in einem aktuellen Gutachten der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll festgestellt, dass die Wohnungen an der Tegeler Straße 1-7 sowie der Fennstraße 33 und 34 in Berlin-Wedding schützenswerter Wohnraum sind. Diese Einschätzung stehe im Gegensatz zur bisherigen Rechtsauffassung des Bezirksamtes Mitte. Die Linksfraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Mitte setzt sich für den Erhalt der betroffenen 140 Wohnungen ein und hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, wie aus einer Pressemitteilung vom Mittwoch hervorgeht.
Die Wohnungen, die sich auf dem Gelände der Bayer AG befinden, sind vom Abriss bedroht. Nun fordert die Linksfraktion das Bezirksamt auf, seine bisherige Position zu überdenken und die Wohnungen als schützenswert anzuerkennen. Laut dem Gutachten wäre ein Abriss der Gebäude nur unter Berücksichtigung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes möglich.
Linken-Sprecherin Kleedörfer: „Widerspricht dem Sinne des Rechts“
Martha Kleedörfer, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, betont: „Das Gutachten von Prof. Dr. Beckmann bestätigt, was wir schon vor zwei Jahren sagten: Der Abriss der bezahlbaren Wohnungen in der Tegeler und Fennstraße am Zweckentfremdungsrecht vorbei widerspricht dem Sinne des Rechts.“
Weiterhin fordert die Fraktion, im Falle eines unumgänglichen Abrisses einen umfangreichen Sozialplan zu entwickeln, der sicherstellt, dass den betroffenen Mieterinnen und Mietern vergleichbare Wohnungen zu bezahlbaren Preisen angeboten werden.
Quelle: Die Linke Bezirksverband Mitte https://www.dielinke-berlin-mitte.de/politik/aktuelles/detail/pressemitteilung-neues-gutachten-zeigt-tegeler-strasse-ist-rechtlich-schuetzenswert/
Weitere Presseartikel:
Berliner Zeitung 19.06.24 https://www.berliner-zeitung.de/news/neues-gutachten-bestaetigt-schutzwuerdigkeit-der-wohnungen-an-der-tegeler-strasse-li.2226550
Tagesspiegel | 22.06.2024 | Seite 59
140 Wohnungen von Bayer: Neues Gutachten soll vor Abriss schützen
Drückt man auf die einzige Klingel in der Tegeler Straße 4 im Wedding, auf der noch ein Name steht, schaut ein Bewohner im ersten Stock aus dem Fenster. Ja, er sei der einzige verbliebene Mieter hier im Haus, sagt er, wohne seit 44 Jahren in der Wohnung, gemeinsam mit seinem 82-jährigen Vater. Auch im Nachbarhaus, Nummer 5, wohne nur noch eine Partei. Der Pharma-Riese Bayer, Eigentümer der beiden Häuser, genau wie der benachbarten Tegeler Straße 1 bis 3, 6 und 7, sowie Fennstraße 33/34, möchte sie abreißen. Der Bezirk Mitte meint, die Häuser, die zusammen den kleinen Mettmannkiez bilden, seien kein „schützenswerter Wohnraum“, weil sie planungsrechtlich in einem Industriegebiet liegen. Einen neues Rechtsgutachten der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) könnte nun aber dazu führen, die Häuser doch vor dem Abriss zu schützen: Der Verwaltungsrechtler Jörg Beckmann kommt darin zu dem Schluss, dass die 140 Wohnungen im Kiez durchaus als „schützenswert“ eingestuft werden müssen. Dann wäre es wesentlich schwieriger für Bayer, eine Abrissgenehmigung zu bekommen.
Wie viele von den Wohnungen noch bewohnt sind, will Bayer nicht beantworten. Die, die es sind, sind für Berliner Verhältnisse extrem günstig: Für etwas mehr als 60 Quadratmeter zahle er unter 400 Euro im Monat, sagt der Bewohner von seinem Fenster aus. In der Tegeler Straße 6 und 7 sind noch mehr Wohnungen bewohnt, aber an vielen Klingeln steht „Bayer AG“. Wenn Nachbarn auszögen, nutze das Unternehmen die Wohnungen als Büros, erzählt ein Bewohner. Neue Bewohner will das Bayer offenbar keine. Das Unternehmen möchte seine „Flächen und Gebäudenutzungen neu strukturieren“, schreibt eine Sprecherin dem Tagesspiegel. Dafür müssten die Häuser abgerissen werden. Wofür genau die Flächen der Wohnhäuser genutzt werden sollen, schreibt sie nicht. In der Vergangenheit hatte ein Unternehmensmanager gesagt, es gehe zunächst darum, „Baufreiheit“ zu schaffen, also Ausweichflächen für die Baustelle. Der Konflikt um die Häuser zieht sich seit Jahren. Drei Häuser jenseits der Fennstraße hatte Bayer bereits 2016 abgerissen, um dort ein Verwaltungsgebäude zu errichten. Von dem Gebäude ist aber bis heute nichts zu sehen, stattdessen dient die Fläche als Erweiterung des Parks in der Nachbarschaft. Den Abriss der Häuser in der Tegeler Straße hatte der Bezirk im November 2020 genehmigt. Ein Gebäudetrakt wurde 2022 bereits zurückgebaut. Vermutlich sind die Genehmigungen inzwischen nicht mehr gültig, das Bezirksamt antwortete auf eine entsprechende Anfrage nicht. Wie kam das Bezirksamt darauf, dass der Wohnraum hier nicht „schützenswert“ sein könnte? Das Bezirksamt leitete das aus dem Umstand ab, dass der Kiez planungsrechtlich seit dem Ende der Fünfzigerjahre als „beschränktes Arbeitsgebiet“ festgelegt ist und damit nicht als Wohnquartier gilt. Damit habe die Entwicklung von Industrie und Gewerbe Priorität, schrieb das Bezirksamt im Februar 2022. Wohnnutzung sei hier sogar „bebauungsrechtlich unzulässig“, deswegen verstoße ein Abriss auch nicht gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz. „Bau-Erlaubnis-Scheine“ aus dem 19. Jahrhundert. Das Gutachten könnte nun dazu führen, dass der Bezirk diese Einschätzung revidieren muss. Verwaltungsrechtler Beckmann hat im Auftrag der Linksfraktion der BVV Mitte untersucht, ob es sich bei den Häusern nicht doch um „schützenswerten Wohnraum“ gemäß Zweckentfremdungsverbotsgesetz handelt. Er hat hierfür unter anderem die Baugenehmigungen für die Häuser in der Tegeler Straße 2, 3 und 4 aufgetrieben, sogenannte „Bau-Erlaubnis-Scheine“ aus der Zeit zwischen 1878 und 1884. Damit kann er belegen, dass, wie er schreibt, „für die Wohnnutzung in der Vergangenheit tatsächlich Baugenehmigungen erteilt wurden.“ Daher liege heute noch „eine baurechtlich legale Nutzung“ vor, die höher zu bewerten sei als „eine nachträgliche Entwertung des Wohnraums durch Änderung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen. “Die Wohnungen seien daher „zweifelsfrei als schützenswerter Wohnraum“ anzusehen, schreibt Beckmann. Das betreffe auch die Gebäude im Kiez, für die keine „Bau-Erlaubnis-Scheine“ vorlägen – unter anderem deswegen, weil Bayer „die Einheiten selbst jahrelang zu Wohnzwecken vermietet und daraus entsprechende Einnahmen erzielt“ habe. Es sei „treuwidrig“, wenn Bayer nun behaupte, „es handele sich rechtlich nicht um Wohnraum. “Was folgt aus dem Gutachten? Martha Kleedörfer von der Linksfraktion in der BVV Mitte fordert, das Bezirksamt müsse nun „umlenken und bezahlbaren Wohnraum schützen.“ Das Gutachten habe bestätigt, dass der „Abriss der bezahlbaren Wohnungen in der Tegeler und Fennstraße am Zweckentfremdungsrecht vorbei“ dem Sinne des Rechts widerspreche.