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Bauliche Verdichtung des „ZAH“ der Berliner Stadtmission

Bebauungsplanentwurf 1-107 zur Entwicklung des Standorts „Zentrum am Hauptbahnhof“ der Berliner Stadtmission liegt aus.

Vom 15. Juli bis 15. August 2019 liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans 1-107 für die langfristige Entwicklung des Standorts „Zentrum am Hauptbahnhof“ der Berliner Stadtmission (Grundstücke Seydlitzstraße 20-22 und Lehrter Straße 67-69A) im Rahmen der sogenannten „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB“ aus. Mit dem künftigen Bebauungsplan soll der im Auftrag der Stadtmission vom Büro sauerbruch hutton 2017 entwickelte und öffentlich vorgestellte Masterplan, der eine phasenweise städtebauliche Neustrukturierung verschiedener Nutzungen und deutliche Verdichtung des Gebietes vorsieht, als planungsrechtliche Sicherheit für die langfristige Entwicklung dieses Standortes der Berliner Stadtmission festgesetzt werden.

Im Wesentlichen sieht der Masterplan vor:

  • Charakteristische Durchmischung der Nutzungen mit Hotel und Tagung, Wohnen, Wohnen für Sondergruppen, Verwaltung, Dienstleistungs- und Begegnungsangebote
  • Hoher Anteil für Verwaltungen und allgemeine Angebote der Berliner Stadtmission
  • Wohnanteil von insgesamt ca. einem Drittel mit Schwerpunkt im südlichen Teil des Geländes in einem parkartigen, ruhigeren Bereich
  • Übriger Teil des Grundstücks als öffentlich zugänglicher, lebendiger und gut frequentierter Begegnungsort
  • Öffnung zum gegenüberliegenden Geschichtspark
  • Blockrandbebauung an Seydlitzstraße und Lehrter Straße mit Öffnungen
  • Gebäudehöhen mit 25m entlang der Straßen und einzelne Punkthäuser mit 36m Höhe

Im Juni 2017 war der Entwurf des vom in der Lehrter Straße ansässigen Büros „sauerbruch hutton“ erstellten Masterplans dem Stadtentwicklungsausschuss der BVV Tiergarten vorgestellt worden, nachdem zuvor Martin Zwick vom Vorstand der Berliner Stadtmission beim Betroffenenrat einen Vorbericht gegeben hatte.

Baurechtlich will der Bezirk die Umsetzung des Masterplans durch die Ausweisung des gesamten Gebietes als „Urbanes Gebiet“ regeln. „Urbane Gebiete“ dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Der Typus „Urbanes Gebiet“ wurde im Sommer 2017 als zusätzlicher Gebietstypus zu den bisher bestehenden Typen wie Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet etc. im Baurecht (§6 Baunutzungsverordnung zum Baugesetzbuch) geschaffen. Die Festlegung als „Urbanes Gebiet“ ermöglicht in städtischen Lagen eine höhere bauliche Dichte und andere Nutzungsmischung, als dies mit den bisherigen Kategorien möglich war. Für sechs Teilgebiete des gesamten „urbanen Gebietes“ werden in textlichen Festsetzungen die Bauhöhen, Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl und Nutzungsanteile z.B. für spezielle Wohnformen, Büros, Hotel, Veranstaltungen, Sakralraum, kulturelle, soziale Zwecke etc. geregelt.

Eine perspektivische Visualisierung aus dem Masterplan zeigt die langfristig beabsichtigte erhebliche Verdichtung auf das 2,35-fache der Geschossflächenzahl (GFZ) gegenüber dem Bestand. Als Zeitraum der langfristigen Perspektive werden 45 Jahre genannt.

Visualisierung der baulichen Entwicklung der Gebäude im Masterplan, © Sauerbruch Hutton Gesellschaft von Architekten

Schon von 2020 bis 2022 soll der 1. Bauabschnitt realisiert werden: nach Abriss des Bestandsgebäudes Seydlitzstraße 21 sollen ein neues Veranstaltungszentrum, darüber Büroräume der Stadtmission, und auf den oberen zwei Etagen Zwei- und Ein-Zimmer-Wohnungen entstehen, östlich angrenzend das bezirklich genutzte »Stadtteilzentrum „Bildungs-und Kulturbrücke“ Lehrter Str./Seydlitzstr.« (siehe https://lehrter-strasse-berlin.net/lokale-planungen#BerlinerStadtmission).

Visualisierung Veranstaltungs- und Kongresszentrum mit aufgesetzter Büro- und 2 Wohn-Etagen (links) und Stadtteilzentrum (rechts) von Süden gesehen. Visualisierung: © Sauerbruch Hutton Gesellschaft von Architekten

Grundlage ist der Siegerentwurf eines anonymen Architekturwettbewerbs auf Basis des Masterplan-Entwurfs, aus dem das Büro sauerbruch hutton als Sieger hervorgegangen war. Nach früheren Äußerungen von Baustadtrat Ephraim Gothe soll das Baurecht für diesen Abschnitt schon vor Verabschiedung des B-Plans durch eine Befreiungsregelung ermöglicht werden.

Beteiligungsmöglichkeiten beim laufenden förmlichen B-Plan Verfahren
(15.7. bis 15.8.2019)

Sie haben die Möglichkeit, sich an den Planungen zu beteiligen. Sie können Pläne und Entwürfe einsehen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planungen Äußerungen hierzu abgeben. Die Anhörungsergebnisse werden in die weiteren Planungen einfließen.

Die Unterlagen sind im Auslegungszeitraum auch über das Internet downloadbar.

1-107 – Masterplan, PDF-Dokument (2.5 MB), Download

1-107 – Bebauungsplan (Vorentwurf), PDF-Dokument (527.8 kB), Download

1-107 – Begründung, PDF-Dokument (493.1 kB), Download

1-107 – Umweltbeitrag, PDF-Dokument (849.4 kB), Download

ergänzend: Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren,PDF-Dokument (179.3 kB), Download

Ort: Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung,
Müllerstraße 146, 13353 Berlin, Zimmer 167, Telefon 9018-45873

Zeit: Vom 15. Juli bis einschließlich 15. August 2019 während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 9 bis 15 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Ihre Stellungnahme können Sie formlos per Post an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, 13341 Berlin, per E-Mail an stadtplanung@ba-mitte.berlin.de oder über das  Onlineformular auf der Website beim Bezirksamt Mitte  abgeben.


Nachtrag vom 04.11.2021
Das Bezirksamt Mitte hat in seiner Sitzung am 02.11.2021 zur Auswertung des Anhörungsergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans 1-107 „Berliner Stadtmission“ beschlossen, dass die Auswertung zu keinen die Grundzüge der Planung berührenden Änderungen geführt hat, und dass auf Grundlage des konkretisierten Bebauungsplanentwurfs 1-107 das Verfahren mit der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB fortgeführt werden soll.

Der BA-Beschluss BA-Vorlage 1732/2021 mitsamt der 3 dazugehörigen Anlagen sind veröffentlicht bei der Veröffentlichung der Bezirksamtsbeschlüsse:
BA-Vorlage 1732/2021 Beschluss über das Anhörungsergebnis
BA-Vorlage 1732/2021 Anlage 1
Zusammenfassung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
BA-Vorlage 1732/2021 Anlage 2 Zusammenfassung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
BA-Vorlage 1732/2021 Anlage 3
Karte mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen

15 Kommentare auf "Bauliche Verdichtung des „ZAH“ der Berliner Stadtmission"

  1. 1
    H. E. says:

    Hoffentlich entsteht dort nicht wieder so eine grauenhafte Pappe-Architektur wie im Mittelbereich Lehrter Straße !?

  2. 2
    Betroffenenrat Lehrter Straße says:

    Am Montag, 12. August um 16 Uhr, gibt es ein Treffen im B-Laden, bei dem über Einwände und Anregungen zum B-Plan für das Stadtmissionsgelände gesprochen wird.

  3. 3
    Peter says:

    Gibt es eigentlich eine Stellungnahme oder einen Brief des Betroffenenrat zum Bebauungsplanvorschlag?

    Persönlich finde ich die Blockrandbebauung in Kombination mit den Traufhöhen von 25 Metern, sowie das heranrücken an den Bürgersteig als heftig. Vor allem weil der Neubau SOS Kinderdorf mit 22 Metern auch schon sehr hoch ist und die Gebäude in der Seydlitzstraße und dem Lesser Ury Weg eigentlich die 16 Meter nicht überschreiten.

    Weiterhin ist es löblich, dass die Stadtmission auf ökologische Anreise mittels Fahrrad oder ÖPNV setzt, aber was macht sie denn mit den Menschen die trotzdem mit dem Auto anreisen. Eine angemessene Tiefgarage für PKW wäre das mindeste, um die umliegenden Straßen und Bewohner nicht unnötig zusätzlich zu belasten.

  4. 4

    @ Peter,
    es tut uns leid, aber wir sind nicht rechtzeitig fertig geworden. Am Montag hat es einfach nicht geklappt. Deshalb hier erst jetzt unsere Stellungnahme:

    „Stellungnahme zum B-Plan Vorentwurf 1-107 „Berliner Stadtmission“ vom 02.07.2019 für die Grundstücke Seydlitzstraße 20-22 und Lehrter Straße 67-69A im Bezirk Mitte von Berlin im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gema?ß § 3 Abs. 1 BauGB
    Der vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplans 1-107 soll planungsrechtlich den vom Architekturbüro sauerbruch hutton im Auftrag der Berliner Stadtmission erarbeiteten Masterplan umsetzen.
    Dieser sieht eine massive Verdichtung gegenüber dem aktuellen Bestand vor. Laut Masterplan 2017 beträgt die Bruttogeschossfläche (BGF) im Bestand 32,470 m², die mit dem Masterplan1 vorgesehene Gesamt-BGF 76,210 m². Die Bruttogeschossfläche würde mit der Umsetzung des Masterplans das 2,35-fache des Bestandes betragen. Laut diesem Masterplan ergibt sich bei der Grundfläche des Grundstücks von 35,455 m² mit der vorliegenden Planung eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,15. In der Erläuterung des B-Plan Vorentwurfs sind diese Angaben, die die Massivität der beabsichtigten baulichen Verdichtung des „Zentrum am Hauptbahnhof“ mit dem Masterplan gegenüber dem Bestand quantitativ verdeutlichen, nicht genannt. Auch dem Papier „Sicherung der Ziele des Masterplans“ der Berliner Stadtmission gehen die Zahlen nicht klar zu entnehmen. Eine mit Anspruch an Transparenz durchgeführte Bürgerbeteiligung zu einem Bebauungsplan sieht anders aus, als dies mit den im Auslegungsprozess veröffentlichten Unterlagen erfolgt. Der in den „Leitlinien für Bürgerbeteiligung“ des Bezirks Mitte formulierte Anspruch an eine „klare Kommunikation“ wird so nicht praktiziert!
    Es gibt einige Fehler in der Beschreibung des Bestandes, dabei überlassen wir es Ihnen, diese Beschreibung auf den sachlich richtigen Stand zu bringen, da wir es nicht als Bürgeraufgabe empfinden, redaktionelle Arbeit zu leisten.
    Die Qualität der parkähnlichen Anlage wird zwar benannt, aber die planungsbedingten Auswirkungen auf diese Grünfläche werden nicht adäquat berücksichtigt. Die massive Vergrößerung (vermutlich Abriss und Neubau) des Gebäudes im Innenbereich (MU 6) sowie das beabsichtigte neue Wohngebäude (MU 5) reduzieren massiv die jetzige Parkfläche mit besonders hoher Qualität. Eine so hohe Qualität, wie bisher vorhanden, wird sich auf der geringen Fläche bei weitem nicht wieder herstellen lassen.
    Die derzeit vorhandene Freifläche im nördlichen Teil wird schon durch den ersten Bauabschnitt, aber aber auch durch die weitere Bebauung Seydlitzstraße / Ecke Lehrter Straße deutlich reduziert. Der Abriss von Gebäuden im Innenbereich und die Errichtung eines Sakralbaues (Fläche ABCDA in MU 6 und MU 2) wird diese verloren gegangene Grünfläche keineswegs ersetzen können oder ausgleichen, da der Bereich um den Sakralbau als hochfrequentierter Stadtplatz geplant ist.

    Die Umsetzung des Masterplans stellt für uns keine langfristige gebietsverträgliche Entwicklung dar (Baumasse, Klimaverträglichkeit, Grünflächenverlust).
    Die Aussagen zum Biotopflächenfaktor im Vergleich zum Bestand sind von uns nicht aus den Unterlagen zu ersehen. Klimatische Folgen sind nicht enthalten. Die Qualität der Flächen im Hinblick auf Programmplan Erholung und Freiflächen, Programmplan Naturhaushalt und Umweltschutz, Programmplan Biotop- und Artenschutz, sowie Landschaftsbild und Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sind für uns nicht nachvollziehbar, um die Planung der Baumaßnahmen als gebietsverträglich einstufen zu können.
    Eine derartige Unterschreitung des Biotopflächenfaktors unterhalb des Mindestwertes von 0,6 halten wir für nicht akzeptabel, auch wenn diese Möglichkeit gesetzlich vorgesehen ist, da sich das Gebiet laut Senatsverwaltung UVK in einem multifakturell, 5fach negativ belasteten Gebiet befindet (Umweltgerechtigkeitsmonitoring). Bei allen Faktoren mit der höchsten Beladungsstärke.
    Beim Thema Wohnen werden besondere Wohnformen benannt, sowie Mindest- bzw. Maximal Flächenanteile für die einzelnen Teilgebiete. Uns fehlt eine zusätzliche Festlegung (ggf. in einem städtebaulichen Vertrag) mit einer angemessenen Quote von Wohnungen mit Sozialbindung in den Gebieten MU 4 und 5. Für weitere Wohnungen zusätzlich zu den 10% besonderer Wohnbedarf sollten Wohnungen mit Sozialbindung auch in MU 2, 3 und 6 vorgesehen werden.
    Wir sehen keine zwingende Notwendigkeit der Gebäudehöhe von 36 m als sog. Städtebauliche Dominanten, zumal dadurch nicht mehr Grünfläche erhalten bleibt.
    Insgesamt sprechen wir uns für eine deutliche Verringerung der Gesamtbaumasse des Masterplans aus.“

  5. 5
  6. 6
    H. E. says:

    Wenn man diesen Link aufruft und dann im Text „Anlage 2 (PDF)“ anklickt, erscheinen zwei Pläne:
    https://lehrter-strasse-berlin.net/lokale-planungen#BerlinerStadtmission

    Der obere zeigt die vorhandene Bebauung, der untere in rot die geplante Bebauung. Interessanterweise fehlt bei den Neubauten (rot) der Schattenwurf, der bei den weißen Altbauten vorhanden ist.
    Auf der anderen Seite der Lehrter Straße steht ein langer und sanierter Wohnungsbau mit einem Hochhaus am linken Ende. Dieses Hochhaus mit 12 Geschossen ist annähernd so hoch wie das geplante Hochhaus (rot) zwischen dem geschwungenen Neubau (rot) und dem Eckhaus (rot). Daher kann man den Schatten des weißen Hochhauses auf das rote Hochhaus übertragen. Man sieht dann, wie die dreieckige öffentliche Grünfläche mittags verschattet wird. Nachmittags ist sie je nach Jahreszeit länger oder kürzer in der Sonne.

    Wenn man wissen möchte, wie man sich auf dem Gehweg vor dem geplanten roten Hochhaus fühlen wird, kann man nahe an das vorhandene weiße gegenüber herangehen und nach oben sehen. Wenn man wissen möchte, wie man sich auf der dreieckigen Grünfläche vor dem geplanten Hochhaus fühlen wird, kann man durch das Tor der Gedenkstätte und dann rechts in das nett angelegte (leider etwas verfallene) Wäldchen gehen und diagonal zu dem vorhandenen Hochhaus hinüber sehen. Oder man stellt sich vor das neue charmante Hochhaus am neuen Quartiersplatz und fragt sich, ob man das als positiv empfindet … und träumt dann vielleicht von einem angenehmen Stadtbild.

    Wie schon gesagt, ich finde, dass jedes Hochhaus ein Hochhaus zu viel ist. Auch hier hätte ich es besser gefunden, wenn man an Stelle der noch vorhandenen Randbebauung (drei Etagen) eine neue mit normaler Höhe und sechs bis sieben Geschossen wie daneben in dem geschwungenen Neubau geplant hätte. Man hätte bestimmt auch die erforderliche Nutzung untergebracht. Ich würde mir jedoch dafür andere Fassaden als die Pappedinger in Mittenmeng wünschen.

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  9. 9
    Nachbar says:

    Seit wann plant die Stadtmission denn teure Mikroapartments zusammen mit dem Stadtteilzentrum? Da war doch bisher immer die Rede von Mikroapartments für besonders bedürftige Nutzer*innen?
    Dringlichkeitsantrag in der heutigen BVV:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=10716

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    Jürgen says:

    Das Bezirksamt Mitte hat in seiner Sitzung am 02.11.2021 zur Auswertung des Anhörungsergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans 1-107„Berliner Stadtmission“ beschlossen, die Links dazu sind im Nachtrag vom 04.11.2021 nachzulesen

  11. 11
    Zeitungsleser says:

    Zur Zeit wird folgende Kleidung gesucht:
    Turnschuhe, Socken der Größen 41 bis 50, Kapuzenpullover, lange Unterhosen und Trainingshosen in den Größen S bis XL benötigt. Die Spenden können werktags von 8 bis 18 Uhr am Empfang der Berliner Stadtmission in der Lehrter Straße 68 kontaktlos abgegeben werden.
    https://www.berliner-zeitung.de/news/berliner-stadtmission-turnschuhe-und-kleidung-fuer-obdachlose-gesucht-li.199120

  12. 12
    Nachbar says:

    Bau jetzt in der Genehmigungsliste, auf S. 4:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/bau-und-wohnungsaufsicht/genehmigungen-juni-2022.pdf

    „Seydlitzstraße 21 Neubau Zentrum am Hauptbahnhof mit einem Nachbarschaftszentrum (ca. 1.100 m²), einem Veranstaltungszentrum (ca. 2.000 m²), 36 Wohnungen, ca. 700 m² Bürofläche und ca. 2.800 m² Konferenzräume“

    Um die Mietpreise der Wohnungen soll es Streit gegeben haben, jedenfalls hat die BVV vor ca 1 Jahr beschlossen: Keine Abrissgenehmigung, wenn nicht Ersatzwohnraum für 7,92 Euro! Hier die Drucksache:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=10716

  13. 13
    Susanne says:

    Im April 2023 erklärte die Stadtmission, dass der Neubau des Kongresszentrums mit Stadtteilzentrum innerhalb der nächsten 5 Jahre nicht kommt:
    https://lehrter-strasse-berlin.net/stadtteilzentrum-der-stadtmission-kommt-nicht/

  14. 14
  15. 15
    H. E. says:

    @ Susanne
    Vielleicht ist es ja gut, dass sich das Bauvorhaben verzögert.
    Vielleicht führt das ja im Laufe der Jahre zu einem Umdenken hinsichtlich des geplanten Städtebaus – z. B. betreffend das Hochhaus.
    Bitte siehe hierzu meinen Kommentar Nr. 6.

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