Leerstand Bandelstraße 30/31
Kein Gewinn im vorgesehenen Umfang
Seit mindestens acht Jahren stehen in der Bandelstraße 30/31 in Tiergarten mehrere Wohnungen leer. Das Bezirksamt hat viel Geduld mit einem Eigentümer, der die „Sorge vor Rechtsstreitigkeiten“ sowie die neuen Gesetze zur Mietenbegrenzung als Hindernisse für die Wiedervermietung anführt.
Die Initiative „Wem gehört Moabit“ hatte den Leerstand immer wieder gemeldet. In dem Nachkriegsbau wohnten viele ältere Menschen, die nach und nach gestorben sind. Auch ein Anwohner hatte den Bezirk Mitte mehrfach darauf hingewiesen, dass die Wohnung seines 2012 verstorbenen Schwiegervaters seitdem nicht mehr vermietet worden ist. Über den Zustand des Hauses sagt er: „Das ist zwar alles einfacher Standard und die Wohnungen sind abgewohnt, aber das könnte man mit ein paar Malerarbeiten in Ordnung bringen.“
Das Bezirksamt hat den Leerstand von fünf Wohnungen seit 2017 genehmigt und auf Antrag des Eigentümers mehrfach verlängert. Doch die geplanten „grundlegenden Sanierungsarbeiten“, die der Eigentümer als Begründung angegeben hatte, wurden nie durchgeführt.
Seit Mitte 2019 ist der Leerstand illegal. Nach Auskunft der zuständigen Stadträtin Ramona Reiser (Linke) ist wegen der Zweckentfremdung bereits ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Nach wie vor behauptet der Vermieter, ein privater Eigentümer aus Hamburg, die Wohnungen seien in diesem Zustand langfristig nicht vermietbar und „insbesondere nicht wirtschaftlich zu vermieten“ – so hat die Stadträtin in einer Antwort auf eine Anfrage in der Bezirksverordnetenversammlung den Eigentümer zitiert. Es seien diverse Mängel an der Elektroinstallation und den Entsorgungsleitungen vorhanden. Darüber hinaus gebe der Eigentümer an, Sorge vor Rechtsstreitigkeiten zu haben. Ganz offen erklärte er, dass die Wohnungen aufgrund der Vorschriften zur Mietenbegrenzung in Berlin nicht „im vorgesehenen Umfang“ gewinnorientiert vermietet werden können. Es sei ihm nicht zuzumuten, einen hohen Investitionsaufwand angesichts des Mietendeckels zu betreiben. Erschwerend komme hinzu, dass das Gebäude seit Ende 2018 im Milieuschutzgebiet liege. „Eine dreiste Begründung“, findet Susanne Torka von „Wem gehört Moabit?“ Sie fordert, dass der Bezirk den Leerstand endlich ahndet.
Inzwischen wurde die Bandelstraße 30/31 verkauft. Das bezirkliche Vorkaufsrecht konnte nach Auskunft von Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) nicht ausgeübt werden, da keine städtische Wohnungsbaugesellschaft zur Verfügung stand. Auch eine Abwendungsvereinbarung konnte mit dem Käufer nicht abgeschlossen werden. Dank des Mietendeckels dürften die Gewinnaussichten des neuen Eigentümers trotzdem getrübt sein.
Text: Birgit Leiß, Fotos: Christian Muhrbeck (Stand: 29.04.2020)
Zuerst erschienen im MieterMagazin, Nr. 5/2020
Schriftliche Anfrage zu diesem Haus (noch nicht beantwortet):
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3390
Die Anfrage ist ja noch nicht beantwortet, ist aber auch noch ziemlich neu, aber leider sehr unkonkret. Na warten wir mal ab, was die Antwort sein wird.
Leider haben viele Eigentümer mit der Taktik so viele Wohnungen wie möglich leer stehen zu lassen Erfolg. Das Amt lässt sich mit Anträgen, dass modernisiert werden müsse oder Ähnliches, jedenfalls jahrelang hinhalten. Im Fall der Bandelstraße 30 wurde die erste leerstehende Wohnung wurde schon 2013/14 gemeldet. Jetzt haben wir 2020 (!) und das Haus wurde verkauft. Es ist anzunehmen, dass die Verkaufsabsichten bereits seit Jahren bestanden. Kein städtisches Wohnungsbauunternehmen wollte in den Kaufvertrag eintreten, um das Vorkaufsrecht auszuüben. Vermutlich war der Preis völlig überteuert und rechnete bereits einen Verkauf von Eigentumswohnungen mit ein, wie es bei vielen anderen Moabiter Häusern in den letzten Jahren der Fall war, z.B. bei der Wiclefstraße 9, siehe:
https://moabit.crowdmap.com/reports/view/385
Das ist doch eine durchsichtige Taktik! Falls wirklich die Umwandlung in Eigentumswohnungen das Ziel war, dann können jetzt die leeren Wohnungen sofort verkauft werden, da kann auch der Milieuschutz für das Gebiet nichts ändern, obwohl es die Umwandlungsverordnung gibt, denn wenn der Eigentümer sich verpflichtet 7 Jahre nur an die Mieter zu verkaufen, dann muss die Umwandlung genehmigt werden.
Wenn nicht doch die Abteilung Zweckentfremdung die Wiedervermietung durchsetzen kann. Das Verfahren ist hier ja schon weit vorangeschritten. Also sollte so bald wie möglich die Rückführungsanordnung für die leeren Wohnungen durchgesetzt werden. Gibt es noch Hoffnung für die Bandelstraße 30/31?
Auch die Berliner Woche hat berichtet:
https://www.berliner-woche.de/moabit/c-soziales/an-der-bandelstrasse-sind-acht-wohnungen-unvermietet_a266971
Die schriftliche Anfrage (Kommentar Nr. 1) ist beantwortet, auf 2. Antwort vom 26.5.2020 klicken!
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3390
Warum wird der Verkauf des Hauses gar nicht erwähnt? Wird hier noch der alte Eigentümer angeschrieben? Und überhaupt: es gab Leerstandsgenehmigungen bis 30.6.2019 (!!) und bis jetzt konnte der Zustand der Wohnungen und die Kontrolle, welche Maßnahmen überhaupt durchgeführt wurden noch nicht erfolgen – wegen Pandemie oder wegen Schneckentempo?
Eine weitere Anfrage ist beantwortet – anscheinend muss das Verfahren nach dem Verkauf neu aufgerollt werden, allerdings wurde der neue Eigentümer noch nicht angeschrieben, sondern der alte, da der neue noch nicht im Grundbuch steht, heißt es und, dass man dem neuen den Leerstand des alten Eigentümers nicht anlasten könne (auf 2. Antwort vom 30.7.2020 klicken!):
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3468
Oh Mann, wann geht das endlich weiter?
Hier der Bericht von der Kundgebung geegen Leerstand. In der Perleberger Straße 13 stehen 11 Wohnungen leer:
https://wem-gehoert-moabit.de/2020/08-kundgebung-gegen-leerstand-perleberger-strasse-13/
auch das nd hat über die Perleberger 13 berichtet:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1140571.zweckentfremdungsverbot-verwaiste-wohnungen-in-moabit.html