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68 Prozent der Ferienwohnungen in Mitte sind illegal

Bezirksamt Mitte ließ Anzahl von Ferienwohnungen in Berlin ermitteln.

Bezirksstadtrat Stephan von Dassel präsentierte heute erste Ergebnisse einer von ihm beauftragten Studie zur Ermittlung der Anzahl von Ferienwohnungen in Berlin. Demnach sind rund 68% der Ferienwohnungen im Bezirk Mitte illegal, berlinweit sogar ca. 75%.

Härting_und_von_Dassel

Rechtsgutachter Prof. Niko Härting (links) und Bezirksstadtrat Stephan von Dassel (rechts)

Der Beauftragung dieser Studie voraus­gegangen waren die Aussagen eines ebenfalls vom Stadtrat beauftragten Rechtsgutachtens zu verschiedenen rechtlichen Fragestellungen. Denn der bezirkliche wie auch der Berliner Datenschutzbeauftragte hielten das von Stadtrat von Dassel beabsichtigte Vorgehen für nicht für zulässig, weil es keine Ermächtigung im Gesetz zur Internetrecherche gäbe (Artikel im Tagesspiegel) und ein konkreter Anfangsverdacht notwendig sei. Zudem sei keine externe Vergabe möglich, weil es sich um personengebundene Daten handele. Später änderte der Berliner Datenschutzbeauftragte seine Position zur Rechtmäßigkeit der Internetrecherche, Klärungsversuche über die rechtlichen Möglichkeiten zwischen Bezirk und dem Berliner Datenschutzbeauftragten blieben erfolglos (Artikel Berliner Morgenpost), und da mehrere Juristen die rechtliche Gültigkeit der Position des Datenschutzbeauftragten bezweifelten, beauftragte schließlich von Dassel Prof. Niko Härting mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens. Dieser stellte die Ergebnisse seines Gutachtens der Presse vor. Demnach ist die automatisierte Erfassung und Adressenzuordnung aller im Internet angebotenen Ferienwohnungen durch einen Dienstleister rechtlich zulässig, da es sich um Sachdaten, nicht um personenbezogene Daten handelt. Erst die Übergabe der Daten an das Bezirksamt stellt einen Personenbezug her, da das Bezirksamt Feststellungen zur Identität der Wohnungsinhaber treffen kann. Die Übergabe der Daten ist aber nach dem ASOG rechtmäßig, da die Zweckentfremdung die öffentliche Sicherheit stört. Bei einer deutlichen Überschreitung der Zahl der über die Recherche erfassten Zahl an Ferienwohnungen gegenüber der dem Amt in Zweckentfremdungsanträgen gemeldeten Zahl ist dies gegeben. Auch in der Sichtbarmachung von Geodaten aus dem Quelltext einzelner Angebotsseiten und dem portalübergreifendem Abgleich zur Feststellung von Adressen bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Auch die Aufnahme von Namen und Telefonnummern in die vom Dienstleister dem Bezirksamt zu übergebende Recherchedatei ist nach Bundesdatenschutzgesetz unbedenklich, stellt Prof. Härting fest.

Auf Grundlage der Ergebnisse des Rechtsgutachtens beauftragte von Dassel die Firma Neofonie GmbH als Dienstleister für die Onlineauswertung der Ferienwohnungsangebote in Berlin. Dieser wertete 15 Online-Portale für Ferienwohnungen und damit schätzungsweise 95 Prozent aller Online-Angebote aus, und fertigte daraus eine Auflistung aller frei verfügbaren Daten inklusive der URL-Adressen und rechnete die darin enthaltenen Geodaten in konkrete Adressen um. Die Sammlung der Daten erfolgte in den vergangenen Wochen.

Bisher liegen als Ergebnisstand die Zahlen für das gesamte Berliner Stadtgebiet und den Bezirk Mitte vor, denen die Anzahl der den Bezirksämtern zur Anmeldung der Zweckentfremdung gemeldeten und vom Amt mit Bestandsschutz (bis 2016) bestätigten Ferienwohnungen als Vergleich entgegensteht:

Ergebnis:

Gebiet Ferienwohnungen
lt. Online-Recherche
Ferienwohnungen mit
bestätigtem Bestandsschutz
Stadtgebiet Berlin 23.103 5.682
davon keinem Bezirk
zuzuorten
1.736  
Bezirk Mitte 4.866 1.557

Die Anzahl der in dieser Studie online recherchierten Ferienwohnungen liegt damit bei weitem über der Zahl der den Bezirksämtern gemeldeten und bestätigten Ferienwohnungen. Bezogen auf die jetzt ermittelten Zahlen an Ferienwohnungen ergibt sich der Anteil von 75% berlinweit bzw. 68% im Bezirk Mitte an illegalen Ferienwohnungen.

Folgende Einschränkungen hat dabei die Studie bzw. deren Ergebnisse laut deren Verfasser:

  • Es sind schätzungsweise nur 95 Prozent der Online-Angebote erfasst
  • Es ist nicht ausgeschlossen, dass Online-Angebote aufgrund der Diskussion und Medienberichterstattung deaktiviert wurden
  • Die Ferienwohnungen könnten zur einmaligen Vermietung online gestellt worden sein
  • Die Liste der Online-Angebote enthält auch alle dauerhaft zulässigen Ferienwohnungen, die nicht in Wohngebäuden, sondern in Gewerbegebäuden untergebracht sind

Gegenüber früheren Internetrecherchen zu Ferienwohnungen in Berlin hat sich herausgestellt, dass die genauen Geodaten gegenüber früher immer mehr verschleiert werden, eine genaue Adresszuordnung also stark erschwert wurde. Eine so genannte „heatmap“ stellt die mit einer Unschärfe behafteten Daten grafisch dar, darin ist zu erkennen, dass Ferienwohnungen über das ganze Stadtgebiet existieren, wobei drei örtliche „Hitzepunkte“, also Gebiete mit einer Häufung von Ferienwohnungen in Mitte, Friedrichshain/Kreuzberg und Tempelhof festzustellen sind.

Bis Anfang September sollen auch die Ergebnisse aus der Erhebung für die anderen 11 Berliner Bezirke vorliegen, die Stadtrat von Dassel dann auch den Bezirken, die über die Beauftragung der Studie unterrichtet wurden, zur Verfügung stellen wird.

Der Senat sollte nach Ansicht des Bezirksstadtrats ein Interesse an einer schnellen Verwertung der Daten in den Bezirken haben und den besonders betroffenen Bezirken – ggf. befristet – die Einstellung zusätzlichen Personals gestatten.

Die Neofonie GmbH wird versuchen, aus den vorhandenen Daten die Mehrfachanbieter zu filtern, um den Bezirken eine Priorisierung der weiteren Verfahren zu ermöglichen.

Eine Wiederholung der Abfrage ist jederzeit möglich.

Zu den Konsequenzen für nicht gemeldete bzw. bestätigte Betreiber von Ferienwohnungen, gegen die Ordnungsgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden können, sagt von Dassel:

  • Die Online-Angebote jetzt zu deaktivieren ist sinnlos, die für die Ordnungswidrigkeitsverfahren notwendigen Ausgangsinformationen sind vorhanden
  • Alle Ferienwohnungsanbieter werden aufgefordert, die illegale Vermietung sofort einzustellen und die Wohnungen wieder dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen
  • Die Höhe des Bußgeldes ist ermessensabhängig – eine „verspätete“ Meldung ans Bezirksamt ist besser als gar keine, eine nachgewiesene reguläre Vermietung ist das Ziel der Bezirke und hat Einfluss auf das Bußgeld
  • Die Bezirke haben ein hohes Interesse an möblierten Wohnungen und die Möblierung kann die vom Land Berlin übernehmbare Miete erhöhen

Nachträge:
Die Regelungen im Gesetz werden verschärft (Tagesspiegel).

Der Tagesspiegel und Focus haben berichtet: keine Verlängerung und für 95% auch keine Genehmigungen.

Online-Formular der Senatsverwaltung zur Meldung möglicher Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat ab sofort ein berlinweit einheitliches Online-Formular zur Meldung von möglichen Gesetzesverstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot eingerichtet (Pressemitteilung vom 20.4.2016). Bürgerinnen und Bürger können so auf einfachem Weg Online die Bezirksämter auf mögliche Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot mittels dieses Hinweisformulars aufmerksam machen.

Interview mit Herrn Vida, vom Portal Wimdu, vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (rbb-online), Stephan la Barré will weiter an Touristen vermieten (Berliner Morgenpost). Die TAZ berichtet über verfassungsrechtiche Bedenken.

Die Pressemitteilung des Gerichts zum Urteil. Es berichtete u.a. MieterEcho online, die FAZ und der Tagesspiegel (und Hintergrundfragen).

Ein weiteres Urteil in erster Instanz zu Zweitwohnungen (Süddeutsche und Tagesspiegel, mit Kommentar). Hier soll die zeitweilige Vermietung erlaubt bleiben, weil die Wohnungen ja zeitweilig selbstgenutzt und deshalb dem Wohnungsmarkt keine Wohnungen entzogen würden. Aber wie lässt sich kontrollieren, ob der Zweitwohnsitz nicht nur pro forma angemeldet wurde? Der Nachweis einer Zweckentfremdung wird dadurch auf jeden Fall noch schwieriger. So fragt der Tagesspiegel schon, ob das Verbot kippt.

Die Höhe der Bußgelder liegt bisher bei 300 bis 40.000 Euro (Tagesspiegel und Anfrage im Abgeordnetenhaus).

Berliner Homesharing Club als Lobbyorganisation für Airbnb (TAZ).

Wie sich herausgestellt hat, nutzen auch Bezirksämter Wohnungen zur Unterbringung von Obdachlosen, nicht mit normalen Mietverträgen, sondern zu Tagessätzen, diese Zweckentfremdung von Wohnraum soll beendet werden (Antrag 0861/V für die BVV am 23.11.17)

Veranstaltung zum Zweckentfremdungsverbotsgesetz (Ferienwohnungen und Leerstand) von „Wem gehört Moabit?“ im November 2017.

WDR Film über Airbnb: „Kritisch Reisen: Airbnb – Im Bett mit dem Supervermieter“ vom 18.7.2018

49 Kommentare auf "68 Prozent der Ferienwohnungen in Mitte sind illegal"

  1. 1
    Moamamba says:

    „die vom Land Berlin übernehmbare Miete erhöhen“
    Was soll das bedeuten? Warum übernimmt das Land Berlin die Kosten für möblierte Wohnungen?

  2. 2
    Jürgen Schwenzel says:

    @ Moamamba
    Das Interesse Berliner Bezirke an möblierten Wohnungen ist dadurch begründet, dass seit etlicher Zeit deutlich zu wenig (bis keine) Wohnungen für obdachlos gewordene Familien zu finden sind. Diese Familien verfügen entsprechend nicht über Mobiliar, so dass auch möblierte Wohnungen für diese Familien interessant sein können. Und für möblierte Wohnungen ist eben ein Aufschlag auf die Sätze unmöblierter Wohnungen möglich, so dass die Sozialämter – im Fall der Bedürftigkeit der betroffenen Familien – dann auch höhere Mietkosten als bei unmöblierten Wohnungen übernehmen.

  3. 3
    taylan says:

    Gute aktion! Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass auch mal angedacht war, durch den Bezirk Mitte die zweckentfremdung von Wohnraum durch Ferienwohnungen auch für die anderen Berliner Bezirke mit zu unterbinden, was den Vorteil gehabt hätte, mit mehr Personal stellen konzentriert gegen illegale Ferienwohnungen vorgehen zu können. Genau das ist ja auch eine Forderung aus o.g. studie. Leider wurde der Vorschlag damals von spd und cdu in der bvv abgelehnt mit einer Begründung, die sich mir immer noch nicht erschließt. …es sei ja völlig unklar, ob es genügend Büroräume für die Mitarbeiter gäbe, sagte mir eine spd-bezirksverordnete von Angesicht zu Angesicht. Ja, sorgen muss man haben…

  4. 4
  5. 5
  6. 6
    Mieter-Aktivist says:

    Super Aktion heute von BASTA Erwerbsloseninitiative:
    Ferienwohnung „beschlagnahmt“, da findet die Hartz-4 Beratung heute und morgen statt, heute abend Film, morgen abend Lesung ….
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/aktion-in-wedding-erwerbsloseninitiative-beschlagnahmt-ferienwohnung/12847508.html

    http://basta.blogsport.eu/
    https://twitter.com/hashtag/bastafewo?f=tweets&src=hash
    https://twitter.com/BastaBerlin

    Zum Programm
    http://wem-gehoert-moabit.de/termine/?event_id=277

    Kommt in die Soldiner Straße 26, ganz oben!

  7. 7
  8. 8

    Mitteilung von BASTA heute:
    „Vermieter will Ferienwohnung räumen
    – Erwerbsloseninitiative Basta verlässt Ferienwohnung in der Soldiner Straße 26
    – mehr als 50 Menschen besuchen Ferienwohnung
    – Vermieter droht mit Polizeieinsatz
    – Sozialberatung findet in der Schererstraße statt

    Am Morgen des 20.1. hat die Erwerbsloseninitiative Basta die Ferienwohnung in der Soldiner Straße 26 verlassen. Zuvor drohte Herr Minhoff, der Vermieter, den anwesenden Erwerbslosen mit einer morgendlichen Räumung ihrer Sozialberatung. Eine Sozialberatung sei seiner Meinung nach eine Zweckentfremdung der Wohnung. „Zweckentfremdung liegt dort vor, wo eine Wohnung nur noch für Touristen zugänglich ist und nicht mehr für Mieter*innen“ kontert Lisa. Die Initiative hat sich daraufhin entschlossen die Wohnung zu verlassen. Die Sozialberatung soll zugänglich für die Nachbarschaft bleiben und nicht durch einen Polizeieinsatz gestört werden. Die Beratung findet daher heute wie üblich in der Schererstraße statt. „Die Aktion war für uns ein Erfolg. Wir konnten uns mit Nachbarn austauschen und haben viel Zuspruch erhalten. Auch das mediale Echo hat uns positiv überrascht. Leider tauchten in der Berichterstattung die Stimmen der von Wohnungslosigkeit Betroffenen nicht auf.“ sagt Boris. Um ihr Anliegen zu unterstreichen hinterlassen die Erwerbslosen ein Transparent. „Kürzen und Räumen – Jobcenter und Vermieter – Hand in Hand“ ist darauf zu lesen. Denn auch Instrumente des Jobcenters wie Umzugsaufforderungen, Mietobergrenzen und Kürzungen tragen ihren Teil zu der Problematik Wohnungslosigkeit bei. „Es lässt sich festhalten“, so Boris, „über den Tag waren mehr als fünfzig Menschen in der Wohnung. Wir als Erwerbslose haben gezeigt, dass auch wir eine laute Stimme in dieser Stadt sein können.“

  9. 9

    Erschreckend diese Graphik:
    sie zeigt, wie die Vermietung von Ferienwohnungen über Airbnb von Januar 2011 bis September 2015 zugenommen hat:
    http://www.berliner-zeitung.de/berlin/ferienwohnungen-in-berlin-airbnb-waechst-und-waechst,10809148,32373958.html

    DAS IST ZECKENTFREMDUNG und nicht eine Sozialberatung in einer Ferienwohnung, Herr Minhoff!

    Mal sehn, ob die Ankündigung von Senator Geisel gegen Ferienwohnungen ab Mai 2016 stärker vorzugehen, den gewünschten Erfolg haben wird:
    http://www.berliner-zeitung.de/berlin/mehr-kontrollen-durch-wohnungsaemter-so-will-berlin-gegen-illegale-ferienwohnungen-vorgehen,10809148,32982926.html

  10. 10
  11. 11
  12. 12
  13. 13
    Jürgen says:

    Der Tagesspiegel meldete gestern, dass das Ferienwohnungsportal Wimdu beim Verwaltungsgericht Klage gegen das Zweckentfremdungsverbot eingereicht hat und der Berliner Verband von Ferienwohnungenbetreibern die Klage unterstützt.
    Pressemitteilung Wimdu
    Website derAppartment Allianz Berlin e.V.

  14. 14
    Jürgen Schwenzel says:

    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat ab sofort ein berlinweit einheitliches Online-Formular zur Meldung von möglichen Gesetzesverstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger können so auf einfachem Weg Online die Bezirksämter auf mögliche Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot aufmerksam machen. Das Hinweisformular der Senatsverwaltung ist im Artikel-Nachtrag verlinkt.

  15. 15
    Susanne Torka says:

    Sehr gut,
    da hab ich doch gleich mal den Leerstand in der Rostocker Straße 25 eingetragen:
    https://moabit.crowdmap.com/reports/view/237

  16. 16
  17. 17
  18. 18
    Zeitungsleser says:

    Das Zweckentfremdungsverbot vor dem Berliner Verwaltungsgericht wegen verfassungsrechtlichen Bedenken von Anbietern:
    http://www.taz.de/!5307396/

  19. 19
    Mieter says:

    … und das Breliner Verwaltungsgericht erklärt das in Berlin geltende Verbot der Zweckentfremdung als verfassungsgemäß. Die Pressemitteilung des Gerichts:
    https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.485801.php

  20. 20
  21. 21
    Susanne Torka says:

    Verschiedene Artikel zum Gerichtsurteil über Zweitwohnungen sind im Nachtrag oben verlinkt.

  22. 22
  23. 23
    Max says:

    Eigentlich bin ja aus Moabit weggezogen, aber trotzdem stolperte ich über den folgenden Artikel:
    http://spon.de/aeRJ4

  24. 24
    Susanne Torka says:

    Danke Max und herzliche Grüße in den Süden!
    Man kann die beiden auch hören:
    http://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/wirtschaft_aktuell/201611/75597.html

  25. 25
    Zeitungsleser says:

    Das Zweckentfremdungsverbot wirkt – bis Sept. 2016 1.500 Wohnungen dauerhaft vermietet:
    http://www.morgenpost.de/berlin/article209334233/Bezirke-machen-Tausende-Ferienwohnungen-fuer-Mieter-frei.html

  26. 26
    Zeitungsleser says:

    Die Vermieter scheinen ihre Angebote teilweise zu verlagern, statt kurzfristiger Ferienwohnungsvermietung jetzt die möblierten Apartements:
    https://www.neues-deutschland.de/artikel/1040643.betten-hebeln-die-mietpreisbremse-aus.html

  27. 27

    Statt Ferienwohnungen gibt es jetzt die möblierten Appartements, Ausschnitt aus der Abendschau vom 21.3.17:
    https://www.youtube.com/watch?v=58mAMRsVtpI

  28. 28
    Jürgen says:

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG) hält das Berliner Zweckentfremdungsverbotgesetz für teilweise verfassungswidrig. Es hat deshalb heute in 41 Berufungsverfahren die Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Regelungen des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar sind als sie sich Rückwirkung beimessen.
    Quelle: Pressemitteilung des OVG Berlin

  29. 29
  30. 30
    Zeitungsleser says:

    Hier im Tagesspiegel auch noch die Reaktion des Senats, bei 6.000 Altfällen könnte es Wirkung zeigen, ansonsten aber keine Panik:
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/zweckentfremdungsverbot-in-berlin-rot-rot-gruen-reagiert-gelassen-auf-ferienwohnungs-urteil/19631342.html

  31. 31
  32. 32
  33. 33
  34. 34
    Mieter-Aktivist says:

    Morgen Bürgersprechstunde 15-17 Uhr in der Osloer Straße (Familienzentrum) mit Dr. Obermeyer, sie ist auch für Zweckentfremdung zuständig:
    http://wem-gehoert-moabit.de/termine/?event_id=412

  35. 35
    BVV-Beobachter says:

    Lang hat’s gedauert, bis diese Schriftliche Anfrage (Ds. 0144/V) zum Leerstand in Moabit (das ist ja auch Zweckentfremdung genauso wie Ferienwohnungen) beantwortet wurde – und da ist an der einen oder anderen Stelle ja noch mal Nachhaken angesagt:
    z.B. wenn es Baumaßnahmen gibt, die sich hinziehen, wie in der Sickingen/Ecke Ufnaustraße und keine Genehmigung für den Leerstand beantragt und damit natürlich auch nicht genehmigt wurde
    https://moabit.crowdmap.com/reports/view/274
    oder wenn Zweckentfremdung und Bauaufsicht gar nichts voneinander wissen, wie Turm/Ecke Wilsnacker oder Perleberger 50 – die Schrottimmobilie:
    https://moabit.crowdmap.com/reports/view/96
    https://moabit.crowdmap.com/reports/view/90
    oder wenn im Amt nach Monaten der Leerstandsmeldung noch nicht klar ist, ob es sich bei vom Vermieter unbewohnbar gemachten Wohnungen noch um „schützenswerten Wohnraum“ im Sinne des Gesetzes handelt:
    https://moabit.crowdmap.com/reports/view/33

    Hier die Antwort lesen „auf Antwort klicken“:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=2689

  36. 36
    Mieter-Aktivist says:

    Eine interessante Handlungsmöglichkeit zeigt ein neuer Artikel des Berliner Mietervereins in Bezug auf die Huttenstraße 71 und die Vermietungspraxis von Berlin Aspire auf – „das Sstem von innen sprengen …“:
    http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1017/zweckentfremdung-durch-ferienwohnungen-trick-mit-kurzfristmietvertraegen-101712a.htm

  37. 37
    Netzgucker says:

    Im rbb-super.markt von heute zur Vermietung von Zweitwohnungen als Ferienwohnungen „Zweckentfremdungsverbot, mir doch egal!“:
    https://www.rbb-online.de/supermarkt/sendungen/20171023_2015/airbnb.html

    Zweitwohnung als Ferienwohnung- ganz legal. Senat will nun Gesetzeslücke schließen
    https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2017/10/Zweitwohnung-Ferienwohnung-Berlin-Kampf-Bezirke-Great-Stay.html

    Gesetz wird überarbeitet:
    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2017/10/senat-ueberarbeitet-gesetz-zu-ferienwohnungen.html

  38. 38
    Mieter-Aktivist says:

    Bericht über eine Veranstaltung in Schöneberg:
    https://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/ferienwohnungen.html

    Die Berliner Mietergemeinschaft hat ihre Umfrage zu Ferienwohnungen wieder aktiviert:
    https://www.bmgev.de/politik/umfrage-zu-fewos/ferienwohnungen-umfrage.html

  39. 39
    Zeitungsleser says:

    Diskussion über die Gesetzgebung zu Ferienwohnungen zwischen Grüne, Wimdu und Mieterbund:
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/ferienwohnungen-in-berlin-vermietungsportal-wimdu-lud-gruene-und-mieterbund-zur-diskussion/20549010.html

  40. 40
  41. 41
  42. 42
    Zeitungsleser says:

    Der Tagesspiegel schreibt, dass seit 2014 ca. 8.000 Wohnungen an den Wohnungsmarkt zurückgeführt wurden:
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/zweckentfremdungsverbot-in-berlin-8000-zweckentfremdete-wohnungen-zurueck-auf-dem-wohnungsmarkt/20908372.html

  43. 43

    Die Vorlage zur Beschlussfassung über die Gesetzesänderung ist veröffentlicht:
    https://www.parlament-berlin.de/ados/18/StadtWohn/vorgang/sw18-0108-v.pdf

  44. 44
    Mieter-Aktivist says:

    Auch in Mitte: Proteste gegen neues Boardinghouse in der Brunnenstraße:
    https://leute.tagesspiegel.de/mitte/unter-nachbarn/2018/05/25/46063/

  45. 45
  46. 46
    Netzgucker says:

    Die Blüten der Phantasie – unverfroren – Wohnmobil statt Ferienwohnung
    https://leute.tagesspiegel.de/friedrichshain-kreuzberg/talk-of-the-kiez/2018/08/09/51072/

  47. 47
  48. 48
  49. 49

    Im Kampf gegen illegale Ferienwohnungen ist Berlin längst nicht so weit wie arcelona oder Amsterdam (oder jetzt neuerdings München!):
    Nur ein kleiner Teil der Anbieter hat Registriernummern:
    https://www.turmstrasse.de/ts-images/download/180829_05_September_2018.pdf
    in der „ecke turmstraße“, Nr. 5 sept 2018, Seite 7

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