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Verstöße gegen den Milieuschutz ohne Folgen

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Grundrissänderungen müssen in Milieuschutzgebieten vom Bezirksamt genehmigt werden, auch bei Leerwohnungen. Verstöße sind jedoch keine Seltenheit und bleiben für die Eigentümer meist folgenlos, wie ein Beispiel aus Mitte zeigt. Es geht um das Gebäude Turmstraße 11 im Erhaltungsgebiet[…]