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Verstöße gegen den Milieuschutz ohne Folgen

Grundrissänderungen müssen in Milieuschutzgebieten vom Bezirksamt genehmigt werden, auch bei Leerwohnungen. Verstöße sind jedoch keine Seltenheit und bleiben für die Eigentümer meist folgenlos, wie ein Beispiel aus Mitte zeigt.

Es geht um das Gebäude Turmstraße 11 im Erhaltungsgebiet Birkenstraße. In mindestens drei Vorderhaus-Wohnungen fanden nach Informationen des Bezirksverordneten Sven Diedrich (Linke) umfangreiche Umbauten statt, die „massive Veränderungen der Grundrisse“ zur Folge hatten. Kurz darauf wurden die ehemals familiengerechten Wohnungen zimmerweise auf dem Internet-Portal „Housing Anywhere“ angeboten – zu Preisen von 620 Euro für ein 8 Quadratmeter großes möbliertes Zimmer. Nach Auskunft des Stadtentwicklungsamts Mitte waren die Grundrissänderungen mit Bescheid von Oktober 2020 versagt worden.

Doch den Eigentümer, eine luxemburgische Immobiliengesellschaft, die das Haus 2021 erworben hatte, störte das offenbar nicht. Vielleicht hat sich auch herumgesprochen, dass die Ahndung von solchen Verstößen im Bezirk Mitte offenbar keine Priorität hat.

Sven Diedrich wollte im Februar 2023 in einer Anfrage an die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wissen, wie man dagegen vorgehen will. Eine Antwort stand Anfang Mai noch aus, trotz Fälligkeit zum 15. März. Auf eine Anfrage des MieterMagazins teilte das Stadtentwicklungsamt lediglich mit, dass man in den letzten Jahren in 23 Fällen aufgrund „erhaltungsrechtlicher Vorgänge“ ein Bußgeld verhängt hat. Ob das auch für die Turmstraße 11 gilt, ob es gar eine Aufforderung zum Rückbau geben wird – diese Fragen wollte man dem MieterMagazin genauso wenig beantworten wie die Frage, ob überhaupt schon einmal ein Rückbau angeordnet wurde.

Text (Stand: 30. Mai 2023): Birgit Leiß, Foto: Susanne Torka

Zuerst erschienen im MieterMagazin von Juni 2023: https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0623/verstoesse-gegen-den-milieuschutz-ohne-folgen-im-bezirk-mitte-062312a.htm

4 Kommentare auf "Verstöße gegen den Milieuschutz ohne Folgen"

  1. 1
    H. E. says:

    Dass ein derartiges Verhalten in einem Bezirksamt heute noch möglich ist, ist unglaublich. Und das auch noch unter einem Stadtrat von der SPD, Herrn Ephraim Gothe.
    Man sollte gegen den Stadtrat und die Amtsleiterin unverzüglich eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit im Amt einreichen.

  2. 2
    Michael says:

    Werter H.E., bitte beschäftigen Sie sich doch erst einmal mit der Materie und besonders den übermäßig hohen Hürden, die Gesetze und Rechtsprechung vor so eine Anordnung des Rückbaus gestellt haben, bevor Sie derart hart mit Dem Bezirksamt, das ich gar nicht übermäßig in Schutz nehmen möchte, ins Gericht gehen. Allein schon aufgrund der drastischen Vorbildwirkung, wird die Behörde ganz sicher (intern) alle möglichen Konsequenzen geprüft haben und noch prüfen. In der Realität und besonders bei wieder vermieteten Objekten, ist es schon ein äußerst ambitioniertes Unterfangen, einen Rückbau letztlich durchzusetzen zu können. Das liegt aber nicht an der Untätigkeit oder Unfähigkeit von Herrn Gothe oder der Amtsleitung. Darüber hinaus kann sich ein mögliches Klageverfahren auch leicht über Jahre hinziehen, ohne dass es ein spruchreifes und berichtenswertes Resultat vorliegt. Dass Verstöße gegen die Erhaltungssatzungen oder -verordnungen meist folgenlos blieben, finde ich überdies eine wenig fundierte und reißerische Aussage. Welche Quellen liegen dieser denn zu Grunde?

  3. 3
    H. E. says:

    In dem Artikel wird genau beschrieben, dass das BA offenbar zu wenig und zu langsam handelt. Was braucht es denn noch?

  4. 4
    Nachbarin says:

    Warum ist eigentlich die Kleine Anfrage in der BVV von Februar (!) 2023 immer noch nicht beantwortet?
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3945

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