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Lübecker Straße 40 – Lautes Sprechen im Treppenhaus verboten

Mit einem Mietvertrag voller abstruser und nicht zulässiger Klauseln versuchte der Vermieter der Lübecker Straße 40 Mietinteressenten über den Tisch zu ziehen. Unter Androhung von Schadensersatz sollte zum Beispiel untersagt werden, den Mietvertrag jemandem zu zeigen.

Die Wohnung in Moabit war schön, frisch gestrichen und sehr ansprechend. Nur wenige Tage nach der Besichtigung erhielten die Interessenten die Zusage. Bevor sie den Vertrag unterschrieben, wollten sie diesen jedoch sehen. Der Vermieter gab dem Ansinnen nur widerwillig statt. Ihr ungutes Gefühl hat die Wohnungssuchenden nicht getäuscht. Der Staffelmietvertrag strotzte nur so vor merkwürdigen Klauseln. So sollten sie auf ihr Recht auf Mietminderung verzichten und unterschreiben, dass das Besichtigungsprotokoll nachträglich geändert werden kann. „Diese Klauseln sind als Formularklauseln nach Paragraf 307 BGB oder nach 305 c BGB unwirksam“, erklärt dazu der Rechtsexperte des Berliner Mietervereins (BMV), Frank Maciejewski, denn sie würden den Mieter unangemessen benachteiligen. Das gleiche gilt für das Verschwiegenheitsgebot. Kurios war im vorliegenden Fall auch die Vorschrift, wonach „laut sprechen und lange Gespräche führen“ im Treppenhaus untersagt seien. Sogar der Telefon- und Internetanbieter sollte vorgeschrieben werden.

Ob man einen solchen Vertrag unterschreibt, muss man selber entscheiden. „Der Mieter muss sich dann allerdings auf unerfreuliche Auseinandersetzungen einstellen – auch wenn er am Ende gewinnt“, so Maciejewski. Im beschriebenen Fall verzichteten die Interessenten lieber darauf – trotz der schönen Wohnung.

Rechtsanwalt Cornelius Krakau ist nicht überrascht über das unseriöse Gebaren dieses Vermieters. Er vertritt eine Familie mit vier Kindern, die im März 2019 vom Eigentümer der Lübecker Straße 40 auf die Straße gesetzt wurde. Noch heute leben sie in einer Pension. Das Amtsgericht erklärte die Zwangsräumung später zwar für ungültig, doch die Wohnung war bereits weitervermietet worden. Die Mieter hatten lediglich darauf bestanden, dass der Vermieter ihnen für die Dauer der Behebung eines Wasserschadens eine Ersatzunterkunft zur Verfügung stellt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Eigentümer hat Berufung eingelegt.

Stand: 05.08.2020

Text: Birgit Leiß, Foto: Sabine Mittermeier

Zuerst erschienen im MieterMagazin, Ausgabe August 2020: https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0820/abstruse-mietvertragsklauseln-in-der-luebecker-strasse-40-lautes-sprechen-im-treppenhaus-verboten-082014a.htm

2 Kommentare auf "Lübecker Straße 40 – Lautes Sprechen im Treppenhaus verboten"

  1. 1
    Heide Menzel says:

    Hallo,
    ich habe zwar nicht so einen Mietvertrag überreicht bekommen, aber dafür einen unteridischen Privatvermieter gehabt, der wahrlich ein Vonoviagen hat. Meine Wohnung, die zwar optisch schön renoviert war, barg jede Menge Mängel, die über ein Jahr hinweg von Handwerkern behoben werden mußten. Die Heizanlage war so marode, daß wir im Winter Untertemperaturen in den Räumen hatten, was nach Auskunft der Altmieter im Haus schon seit Jahren der Normalzustand war und sich niemand getraut hat, dagegen vorzugehen.

    Als ich dies beanstandet habe nebst der Mängel, die behoben werden mußten, forderte mich mein Vermieter auf, auszuziehen, da ich ihm zu anstrengend sei.

    Es gab auch fortan ständig Probleme mit der Heizung die häufig auch unangenehme Geräusche bei abgedrehtem Ventil verursacht hat. Der einzige Vorteil den die Wohnung hatte war, daß es sehr ruhig im Haus war Da sollte sich jedoch nach 4 Jahren ändern, da ein absoluter Chaot just unter meine Wohnung zog, der Sohn des Eigentümers unter mir war . Der hatte vor Jahren da schonmal gewohnt und hatte sich durch extremes Stören bei den Altmietern ausgezeichnet.

    Als ich meinen Vermieter aufforderte, diesen abzumahnen und dagegen vorzugehen, tat er nichts. Auch nach einem bezeugten Lärmprotokoll nicht, sondern schickte mir eine fristlose Kündigung mit allen mögichen Anschuligungen von manipulierten Mietern im Haus, die sich mittlerweile gefunden hatten. Die Krönung war, daß das Amtsgericht Mitte da auch noch zugestimmt hat.

    Fakt ist, daß dieser Mann sogar im Haus für sein skrupelloses und dreistes Verhalten unter der Eigentümerschaft bekannt und unbeliebt ist. Nachdem er aber Großvermieter mit 4 Wohnungen im Komplex ist, hat er eben oft die Mehrheit.

    Man muß sich schon wundern, wie Gerichte so entscheiden . Da kann man wirklich nur das Vertrauen in die Justiz verlieren. Auch ich mußte zur Zwischenmiete in eine Pension ziehen und konnte nach 4 Mlonaten ein kleines Appartment finden, was ich jetzt erstmal bewohnen und mir von da aus in Ruhe etwas suchen werde.

    Leider ist die Politik an der Wohnungslage nicht unschuldig. Denn sie läßt weiterhin zu , daß der Ausverkauf Berlins fortgesetzt wird und leider oftmals Luxuswohungen oder Büroflächen entstehen anstatt daß die Bürger berücksichtigt werden und solche Vermieter nicht mehr zum Zuge kommen können.

  2. 2
    Mottek says:

    Na, dann versuch doch mal einer testweise, in der Krupp in ein ganz bestimmtes Haus einzuziehen … vorher sehr aufmerksam lesen, welchen sittenwidrigen Kram man da so unterschreiben soll. Noch sind wir hier nicht in Amerika, noch hat der Mieter ein paar Rechte bei der Nutzung seiner Mietwohnung.

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