Teilabriss und Neubebauung Rathenower Straße 16
Vorentwurf Bebauungsplan II-91-1 liegt aus
Zum Bebauungsplanverfahren II-91-1 für eine Teilfläche des Grundstücks Rathenower Straße 15-17, bekannt als Rathenower Straße 16, führt das Bezirksamt Mitte, Abteilung Stadtentwicklung vom 28. Oktober bis einschließlich 15. November 2019 die sogenannte „frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches“ durch. Es handelt sich um das Grundstück gegenüber der Birkenstraße zwischen „Zille-Haus“ im Norden, der Kita Rathenower Straße 15 im Süden und dem Fritz-Schloß-Park im Osten. Das Gelände Rathenower Straße 16 mit dem an den Fritz-Schloß-Park angrenzenden 8-stöckigen „Hochhaus“ sowie dreistöckigem Flachbau wird derzeit durch verschiedene soziale Träger u.a. der Kiezküche des Trägers Bildungsmarkt und der Moschee „Haus der Weisheit“ genutzt.
Ausliegende Unterlagen
Die Originalunterlagen können im Auslegungszeitraum 28.10.2019 – 15.11.2019 in den Räumen des Fachbereichs Stadtentwicklung, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, eingesehen werden. Sie haben vor Ort die Möglichkeit Nachfragen zu stellen, in die Bebauungspläne Einsicht zu nehmen und Ihre Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung einzureichen.
Während des Auslegungszeitraums stehen die Unterlagen per Internet zum Download bereit:
- Bebauungsplan, PDF-Dokument (2.2 MB)
- Begründung, PDF-Dokument (1.0 MB)
- Ergebnis Gutachterverfahren, PDF-Dokument (2.7 MB)
- Information über Datenverarbeitung, PDF-Dokument (179.3 kB)
Informationen zum Bebaungsplanverfahren mit obigen Links, Kontaktmöglichkeiten zum Stadtentwickungsamt und der Möglichkeit Ihre Stellungnahme über ein Formular zu übermitteln finden sie auf der Bezirksamts Veröffentlichung zur Auslegung.
Was ist geplant?
Mit dem Bebauungsplanverfahren II-91-1 soll die auf Grundlage eines kooperativen Gutachterverfahrens gefundene städtebauliche Konzeption eines öffentlichen Stadtplatzes mit Anbindung an den Fritz-Schloß-Park, Erhalt und Ausbau von sozialen Einrichtungen und der Neubau eines Wohngebäudes mit öffentlichen Nutzungen in den unteren Geschossen, planungsrechtlich gesichert werden.
Gutachterverfahren
Im Januar 2019 wurden im Rahmen des Gutachterverfahrens von drei teilnehmenden Büros angefertigte Entwürfe, S.E.K Architektinnen, DMSW Architektur und Landschaft, sowie DAHM Architekten + Ingenieure, in einem öffentlichen Zwischenkolloquium mit Bürger*innen vorgestellt und diskutiert.
Die teilnehmende Öffentlichkeit sprach sich dabei größtenteils für den Entwurf des Büros S.E.K Architektinnen aus, der sich von den beiden anderen Beiträgen grundlegend unterschied. Dieses Büro wollte einen größeren Teil des dreistöckigen Bestandsgebäudes erhalten, der geplante Neubau lag gegenüber der Kreuzung mit der Birkenstraße, der Quartiersplatz in der Sichtachse von der Birkenstraße aus. Der Entwurf stand im Widerspruch zu einer Baufeldvorgabe und entsprach im wesentlichen einem Entwurf, mit die S.E.K. Architektinnen 2015 Plan „Besondere Wohnformen, Rathenower Straße Berlin Mitte (Moabit)“ beim Wettbewerb „Experimenteller Geschosswohnungsbau in Berlin“ ebenso wie acht weitere Projekte zur Realisierung ausgewählt worden waren. Der Entwurf wurde aber – anders als mittlerweile realisierte Projekte des Wettbewerbs – aufgrund von Widerständen der mit der Umsetzung der Planung vorgesehenen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Mitte WBM dann doch nicht realisiert.
Beim Abschlusskolloquium im Februar 2019 entschied sich die stimmberechtigte Jury bestehend aus Architekt*innen, Mitarbeiter*innen des Bezirksamt Mitte, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der GSE Gesellschaft für Stadtentwicklung gGmbH, und der landeseigenen WBM für das Konzept des Büros DAHM Architekten. Dieser Entwurf wurde anschließend im Auftrag der WBM, an die das Grundstück Rathenower Straße 16 vom Land Berlin übertragen werden soll, vom Büro GRUPPE PLANWERK weiter bearbeitet. Auf dem überarbeiteten Siegerentwurf beruht der nunmehr ausliegende Bebauungsplan-Vorentwurf.

Lageplan Rathenower Straße 16
Perspektivenansicht
Nutzungsplan Erdgeschoss
Bauplanungen
Während das „Hochhaus“ erhalten und im Innern für die künftigen Nutzungen umgebaut werden soll, ist für den dreigeschossigen Flachtrakt ein Abriss geplant. Ebenfalls abgerissen werden soll der künstlich angelegte Hügel mitsamt dem Garagentrakt und die Verbindungsbrücken vom Hügel zu den Gebäuden. Auf der südlichen Seite des Geländes soll ein U-förmiger Neubau mit fünf und 8-stöckigen Gebäudeteilen mit der Öffnung des „U“ zur Parkseite hin entstehen. Da das Gelände zum Park ansteigt, wird außerdem ein zum Park gelegenes Gebäudeteil eingeschossig als mit Grün gedeckter Kellerraum für Hauskeller, 98 Fahrradstellplätze und 10 Pkw-Stellplätze für Mobilitätseingeschränkte zum Park hin entstehen, das von diesem aus als Grünfläche erscheint. Zur Rathenower Straße hin, zwischen Zille-Haus, „Hochhaus“ und dem Neubau, soll ein neuer Quartiersplatz entstehen, zwischen „Hochhaus“ und dem Neubau entsteht eine barrierefreie Zuwegung in den Park hinein. Zwischen Südseite des Neubaus und der Kita Rathenower Straße 15 wird eine Zufahrt als südliche Erschließung entstehen, auch die vorhandene Erschließung der Kita bleibt. Östlich des Hochhauses sieht der Bebauungsplanvorentwurf eine eingeschossige Erweiterung des EG des Hochhauses in den Park hinein vor. Da der Park schon höher liegt, ist zur Belichtung dieses Gebäudetrakts ein Innenhof vorgesehen. Die Bebauungsplangrenze zum Fritz-Schloß-Park hin ist der vorhandene Spazierweg im Fritz-Schloß-Park, bis zu den Gebäudekanten bleibt aber einige Meter Abstand.
Nutzungen
Entstehen soll einerseits bezahlbarer Wohnraum sowohl in konventioneller wie auch in besonderen Wohnformen für unterschiedliche Ziel- und Bedarfsgruppen (z.B. auch betreutes Wohnen). Ergänzend sollen vorrangig in den Erdgeschosszonen Flächen für gemeinschaftliche und soziokulturelle Nutzungen sowie für Beratungs- und Bürozwecke von Trägern der Jugend- und Sozialhilfe entstehen. Die Nutzung des zu errichtenden Neubaus soll zu ca. 1/3 gewerbliche / kulturelle / soziale Einrichtungen und zu 2/3 Wohnen umfassen. Im zu erhaltenden 8-Geschosser wird von nahezu 100 % gewerblichen / kulturellen / sozialen Nutzungen ausgegangen. Insgesamt beträgt der Wohnanteil mit 7.800 qm 45 % der 11.800 qm Bruttogeschossfläche. Die Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf führt folgende Nutzungen auf: „Vorgesehene und vorhandene Nutzungen sind Beschäftigungs- und Jugendhilfe, Obdachlosenbetreuung, Moschee, Kiezküche, besondere Wohnformen (Cluster), Gastronomie, Verwaltung/Büro und Wohnnutzung.“
Planungsrecht
Der derzeit rechtsgültige B-Plan II-91 von 1975 setzt das Plangebiet Rathenower Straße 15-17 als Fläche für die Nutzungen Gemeinbedarf mit Grundschule, Jugendclub, Kita, Kinderheim und Jugendwohnheim fest.
Planungsrechtlich soll der künftige Bebauungsplans II-91-1 das Gebiet als „Urbanes Gebiet“ festlegen. Das Maß der Nutzung wird durch die Grundfläche (zeichnerisch), durch Begrenzung der maximalen Geschossfläche auf insgesamt 17.800 qm und die Zahl der Vollgeschosse bestimmt. Zur Sicherung des ausgewählten städtebaulichen Konzeptes ist eine erweiterte Baukörperausweisung erforderlich. Im weiteren Verfahren werden Flächen mit einem Mindestanteil von 50 % an wohnungsbezogener Geschossfläche für eine Mietpreis- und Belegungsbindung gesichert (noch zu treffende Regelungen im städtebaulichen Vertrag zum „kooperativen Modell der Baulandentwicklung“ auch mit weiteren noch zu treffenden Vertragsvereinbarungen). Festsetzungen zum Immissionsschutz und zu Grünfestsetzungen werden ebenfalls im weiteren Verfahren konkretisiert. Durch eine mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belastende Fläche wird die Anbindung an den Fritz-Schloß-Park gesichert. Für den Geltungsbereich des neuen B-Plans II-91-1 treten mit Inkrafttreten alle Festsetzungen aus dem alten B-Plan II-91 für den Geltungsbereich des neuen B-Plans II-91-1 außer Kraft.
Vorlauf Planungsgeschichte
Über die lange Vorgeschichte von Seite des Bezirksamts Mitte zur Rathenower Straße 16 lesen Sie den Artikel Rathenower Straße 16 – leergezogen und abgerissen? vom März 2010
und: „Was soll das eigentlich sein – experimenteller Wohnungsbau“ (von März 2019).
Nachträge:
Freiraumplanung Platz
Am Abend des 29. Oktober 2019 fand im Auftrag der WBM eine öffentliche Akteurskonferenz statt, bei der drei Landschaftsplanungsbüros sowie das koordinierende Planungsbüro Jahn, Mack & Partner Anregungen von Akteuren und interessierten Anwohner*innen aufnahmen. Die Landschaftplanungsbüros sind beauftragt, jeweils Freiraumplanungsvorschläge für den Quartiersplatz und seine Verknüpfungen zur Umgebung zu machen. Im Februar 2020 sollen die Ergebnisse in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden.
„Brutalismus“-Symposium und Workshop, Antrag Runder Tisch Denkmalschutz und Anti-Teilabriss Moratorium
Am 1. + 12. November fanden Symposium und Workshop von der Initiative Wem gehört Berlin statt zum Erhalt des Ensembles und Denkmalschutz (Einladungsplakat).
Video zum Brutalismus-Symposium und Workshop:
Am 26. Februar 2020 beriet der BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung zu einem BVV-Antrag zur Überprüfung des Denkmalschutzes für die Rathenower Straße 15-18 sowie eines Moratoriums gegen den Teilabriss. Als Gäste waren dazu eingeladen die Initiative „Wem gehört Berlin“, die im Dezember 2019 in einem offenen Brief einen Runden Tisch zur Überprüfung des Denkmalschutzes für das Gebäudeensemble und ein Moratorium gegen den mit der aktuellen Planung vorgesehenen Teilabriss angeregt hatte, der Landeskonservator und Direktor des Landesdenkmalamts Dr. Christian Rauhut, sowie Vertreter der beiden vorgesehen Firmen, die die um- und neugebauten Objekte Rathenower 16 künftig nutzen wollen.
Zunächst stellten Lara Möller und Theresa Keilhacker die Initiative „Wem gehört Berlin“ und ihr Ansinnen vor.
Danach nahm Landeskonservator Dr. Christian Rauhut zum Antrag auf Denkmalschutz Stellung. Er erläuterte, dass 2005 die Moabiter Gebäude systematisch auf „Denkmalverdacht“ überprüft wurden, damals kein Denkmalwert festgestellt. Auch nach jetziger Einschätzung des Berliner Landesdenkmalamts ist der „Denkmalverdacht“ nicht ausreichend groß, dass sich das Landesdenkmalamt zu einer intensiven Beschäftigung mit dem Gebäudekomplex veranlasst sieht. Die Einstufung eines Gebäudes / Gebäudekomplexes setze sehr hohe Ansprüche. Denkmalschutz sei nicht das Mittel um mangelnde Unterhaltung oder Nutzungsänderungsüberlegungen zu regeln. Rauhut betonte, dass er das strittige Gebäude sowohl von der Bausubstanz, kultureller und ökologischer Werte als besonders erhaltenswert ansieht.
Die GSE sowie die WBM stellten noch einmal die geplanten Nutzungen dar. Sie betonten, dass für alle derzeitig im Gebäudekomplex untergebrachten sozialen Träger Räume vorgesehen sind, wobei die Moschee im Neubau unterkommt. Mit der Neubauplanung werde eine deutlich größere Baumasse entstehen und so zuzätzlicher Platz für soziale Einrichtungen und Wohnungen, insbesondere auch für Menschen in sozialen Problemlagen durch die vorgesehenen Clusterwohnungen für betreute Wohngemeinschaften entstehen, zusätzlich entstünden 1-3 Zimmer Wohnungen. GSE, WBM und auch Bezirksstadtrat Ephraim Gothe äußerten ihre Sorge, dass ein Runder Tisch oder eine andere Form der weiteren Befassung zum Denkmalschutz die Realisierung über einen langen Zeitraum verzögere, schon jetzt sei die Fertigstellung nicht vor 2024 zu erreichen.
Der Ausschuss entschied mit großer Mehrheit die Ablehnung des Antrags auf Einrichtung des Runden Tischs und eines Anti-Abriss-Moratoriums.
Präsentation und Diskussion der Freiraumplanungskonzepte
Die WBM lädt ein zur Präsentation der Konzepte der beauftragten Planungsbüros zur Freiraumplanung für den neuen Quartiersplatz Rathenower Straße 16, der Möglichkeit Nachfragen an die Planer*innen zu stellen und direkt mit Planer*innen und Gutachter*innen zu diskutieren. Die Veranstaltung findet am 5. März 2020 von 18-20 Uhr im Zilleklub, Rathenower Str. 17 (1.OG), 10559 Berlin statt.
Nachtrag vom 18.3.2020 zum Wettbewerbsergebnis Freiraumplanung

Lageplan des geplanten Stadtplatzes mit Zilleklub,
Sporthalle, Hochhaus und Neubau,
© bgmr Landschaftsarchitekten
Perspektive auf den zukünftigen Stadtplatz,
© bgmr Landschaftsarchitekten
Schnitt mit dem den Stadtplatz überspannenden Deck,
© bgmr Landschaftsarchitekten
Nachdem am 5. März die Entwürfe der drei beauftragten Landschaftsplanungsbüros in einer öffentlichen Veranstaltung im ZilleKlub vorgestellt worden waren, entschied am Folgetag ein Preisgericht über den Siegerentwurf: Der originelle Entwurf „Am Fritz“ (gemeint ist der Fritz-Schloß-Park) des Büros bgmr Landschaftsarchitekten, der schon bei der öffentlichen Veranstaltung auf großes Interesse stieß, wurde von der Jury ausgewählt. Er dient als Grundlage für die weitere Bearbeitung der Freiraumplanung für die Umsetzung des Stadtplatzes Rathenower Straße 16 durch einen von der WBM beauftragten Generalplaner.
Der Entwurf „Am Fritz“ von bgmr beinhaltet eine Reminiszenz an den Wall, der eine begehbare Ebene vom Zillehaus aus parallel zum Bestandsgebäude Rathenower Str. 16 bildet. Das obere sogenannte „Deck“ aus dem Bestand (Wallanlage) bleibt mit einer Stützenkonstruktion erhalten und bildet das zentrale Element des neuen Quartiersplatzes. Es bildet somit eine bespielbare Brücke und zugleich Aussichtsebene über dem Platz. Der Zugang von der Rathenower Straße erfolgt über eine neue Freitreppe zum ZilleKlub, der bestehende Zugang vom Park durch das „Hochhaus“ bleibt erhalten. Am südlichen Ende des „Decks“ ist keine Treppe geplant, aber über eine Rutsche wieder auf die Straßenebene herab kommen. Der zentrale Platzbereich wird mit Gräsern und Zitterpappeln als „Klima-Hain“ bepflanzt. Über diesen kann Regenwasser versickern und über Rigolen, die auch für den weiteren Platz notwendig sind, abgeführt werden kann. Kieztische und Bänke bieten Sitzmöglickeiten.
An der „Deck“-Unterseite laden Schaukeln zum Spiel ein, bei Veranstaltungen auf dem Platz bietet das „Deck“ bei Regen eine Unterstellmöglichkeit. Der weitere Platzbereich ist universell durch die Nachbarschaft und Institutionen nutzbar, um einander zu begegnen, Märkte zu veranstalten oder gemeinsam zu Essen und Spielen. Am südlichen Ende, wo im von der WBM geplanten Neubau ein Café entstehen soll, kann eine kleine Außenfläche fürs Café entstehen. Vom Stadtplatz aus kann man barrierefrei über einen lang geschwungenen Weg, über Treppen auch abgekürzt in den Fritz-Schloß-Park kommen. Entlang der Rathenower Straße grenzen lange Sitzbänke und Bäume den Platz vom Straßenraum ab.
Bericht zum Wettbewerbsergebnis von Anka Stahl, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – Stadtumbauprogramm
Jetzt wird über Denkmalschutz debattiert:
https://www.berliner-woche.de/moabit/c-bauen/initiative-will-brutalismus-bau-als-ganzes-erhalten_a240874
Zu Kommentar 1: Finde ich gut, das Gebäude ist in seiner Gänze erhaltenswert.
BTW: Wenn man über Abriss redet, sollte man erstmal an den häßlichen Nazi-Bau Rathaus Tiergarten denken, der zudem Moabit auch noch seines einzigen Stadtplatzes beraubt hat. Ebenso werden viele Gebäude der DDR abgerissen (Ahornblatt, Palast der Republik, …), derweil die Nazibauten unter irgendeinen eigenartigen Schutz gestellt zu sein scheinen.
Video zum Brutalismus-Symposium und Workshop, mit dem Denkmalschutz für das Ensemble vorgeschlagen wird (auch im Nachtrag zum Artikel):
https://www.youtube.com/watch?v=FCRKldchV0c&feature=youtu.be
Zu den Zukunftsplänen:
https://www.rbb888.de/themen/bauzombies-in-berlin0/mitte/rathenower-strasse-16-in-moabit-.html
Die Berliner Woche zitiert aus dem Offenen Brief der Initiative Wem gehört Berlin? zum Erhalt des Ensembles Rathenower Straße aus den 1970er Jahren mit der Forderung eines Runden Tisches. Warum aber ist im Brief von Wohnungen vorwiegend im gehobenen Preissegment, die gebaut werden sollen, die Rede? Das kritisiert BVV-Vorsteher Frank Bertermann zurecht und auch mit dem Vergleich „es ist wie eine Kirche abzureißen und den Kirchturm stehen zu lassen“ kann ich nichts anfangen:
https://www.berliner-woche.de/moabit/c-bauen/offener-brief-zum-geplanten-teilabriss-des-jugendzentrums-rathenower-strasse_a247144
Hier ist übrigens der offene Brief zu finden:
http://www.architektenfuerarchitekten.de/wordpress/wp-content/uploads/2019/12/191217bRettet-die-Rathenower-Stra%C3%9Fe-15-18_erg-2.pdf
Weiterhin gruselige Falschinformation! So wie der Artikel geschrieben ist, denken die Leser doch, dass der Zilleklub abgerissen werden soll, was nun überhaupt nicht der Fall ist – im Gegenteil:
https://leute.tagesspiegel.de/mitte/macher/2020/01/08/107938/initiative-will-jugendzentrum-in-der-rathenower-strasse-retten/
Antrag der Linken für einen Runden Tisch vor Abriss (Drs. 2279/V):
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=9831
Der Antrag auf einen Runden Tisch zum Denkmalschutz und auf ein Anti-Abriss Moratorium wurde gestern im BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung mehrheitlich abgelehnt, nachdem Landeskonservator Dr. Christian Rauhut gegenüber dem Ausschuss erklärt hatte, dass bei einer systematischen Erfassung der Moabiter Gebäude auf Denkmalschutz kein Denkmalverdacht festgestellt wurde und auch aktuell das Landesdenkmalamt auf Basis der zur Verfügung stehenden Unterlagen keinen Denkmalverdacht sieht. Deshalb werde das Landesdenkmalamt auch keine aufwendige vertiefte Prüfung auf Denkmalschutz durchführen. Alles weitere oben im Nachtrag.
Am 6.3. entschied eine Jury über den Siegerentwurf zur Freiraumplanung des künftigen Quartiersplatzes Rathenower Straße 16. Eine Kurzbeschreibung des ausgewählten Entwurfs ist im Nachtrag zum Artikel zu finden.
Dazu ein Artikel in baunetz.de: https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen-Petition_fuer_Erhalt_des_Jugendzentrums_von_Neumann_Groetzebach_Plessow_in_Moabit_7425663.html