So können Sie mitmachen!

Teilabriss und Neubebauung Rathenower Straße 16

Vorentwurf Bebauungsplan II-91-1 liegt aus

Zum Bebauungsplanverfahren II-91-1 für eine Teilfläche des Grundstücks Rathenower Straße 15-17, bekannt als Rathenower Straße 16, führt das Bezirksamt Mitte, Abteilung Stadtentwicklung vom 28. Oktober bis einschließlich 15. November 2019 die sogenannte „früh­zei­tige Öffent­lich­keits­be­tei­ligung“ gemäß § 3 Abs. 1 des Bau­gesetz­buches“ durch. Es handelt sich um das Grund­stück gegenüber der Birken­straße zwischen „Zille-Haus“ im Norden, der Kita Rathenower Straße 15 im Süden und dem Fritz-Schloß-Park im Osten. Das Gelände Rathenower Straße 16 mit dem an den Fritz-Schloß-Park angrenzenden 8-stöckigen „Hoch­haus“ sowie drei­stöckigem Flachbau wird derzeit durch verschiedene soziale Träger u.a. der Kiezküche des Trägers Bildungsmarkt und der Moschee „Haus der Weisheit“ genutzt.

Ausliegende Unterlagen
Die Originalunterlagen können im Auslegungszeitraum 28.10.2019 – 15.11.2019 in den Räumen des Fachbereichs Stadtentwicklung, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, eingesehen werden. Sie haben vor Ort die Möglichkeit Nachfragen zu stellen, in die Bebauungspläne Einsicht zu nehmen und Ihre Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung einzureichen.
Während des Auslegungszeitraums stehen die Unterlagen per Internet zum Download bereit:

Informationen zum Bebaungsplanverfahren mit obigen Links, Kontaktmöglichkeiten zum Stadtentwickungsamt und der Möglichkeit Ihre Stellungnahme über ein Formular zu übermitteln finden sie auf der Bezirksamts Veröffentlichung zur Auslegung.

Was ist geplant?
Mit dem Bebauungsplanverfahren II-91-1 soll die auf Grundlage eines kooperativen Gut­achter­ver­fah­rens gefun­dene städte­bau­liche Kon­zep­tion eines öffent­lichen Stadt­platzes mit Anbindung an den Fritz-Schloß-Park, Erhalt und Ausbau von sozialen Ein­rich­tungen und der Neubau eines Wohn­ge­bäu­des mit öffent­lichen Nutzungen in den unteren Geschos­sen, planungsrechtlich gesichert werden.

Gutachterverfahren
Im Januar 2019 wurden im Rahmen des Gut­achter­ver­fahrens von drei teil­nehmenden Büros ange­fer­tigte Ent­würfe, S.E.K Archi­tek­tinnen, DMSW Archi­tektur und Landschaft, sowie DAHM Archi­tekten + Ingenieure, in einem öffent­lichen Zwischen­kolloquium mit Bürger*innen vor­ge­stellt und dis­ku­tiert.

Die teil­nehmende Öffent­lichkeit sprach sich dabei größten­teils für den Entwurf des Büros S.E.K Architek­tinnen aus, der sich von den beiden anderen Bei­trägen grund­legend unter­schied. Dieses Büro wollte einen größeren Teil des dreistöckigen Bestands­gebäudes erhalten, der geplante Neubau lag gegenüber der Kreuzung mit der Birkenstraße, der Quartiersplatz in der Sichtachse von der Birkenstraße aus. Der Entwurf stand im Widerspruch zu einer Baufeldvorgabe und entsprach im wesentlichen einem Entwurf, mit die S.E.K. Architektinnen 2015 Plan „Besondere Wohnformen, Rathenower Straße Berlin Mitte (Moabit)“ beim Wettbewerb „Experimenteller Geschosswohnungsbau in Berlin“ ebenso wie acht weitere Projekte zur Realisierung ausgewählt worden waren. Der Entwurf wurde aber – anders als mittlerweile realisierte Projekte des Wettbewerbs – aufgrund von Widerständen der mit der Umsetzung der Planung vorgesehenen landes­eigenen Wohnungsbaugesellschaft Mitte WBM dann doch nicht realisiert.

Beim Abschluss­kolloquium im Februar 2019 ent­schied sich die stimm­berechtigte Jury beste­hend aus Architek­t*innen, Mit­arbeite­r*innen des Bezirks­amt Mitte, der Senats­verwal­tung für Stadt­ent­wick­lung und Wohnen, der GSE Gesell­schaft für Stadt­ent­wick­lung gGmbH, und der landes­eigenen WBM für das Konzept des Büros DAHM Architekten. Dieser Entwurf wurde anschließend im Auftrag der WBM, an die das Grund­stück Rathenower Straße 16 vom Land Berlin über­tragen werden soll, vom Büro GRUPPE PLANWERK weiter bearbeitet. Auf dem überarbeiteten Siegerentwurf beruht der nunmehr aus­liegende Bebau­ungs­plan-Vorentwurf.


Lageplan Rathenower Straße 16


Perspektivenansicht


Nutzungsplan Erdgeschoss

Bauplanungen
Während das „Hoch­haus“ erhalten und im Innern für die künftigen Nutzungen umgebaut werden soll, ist für den dreigeschossigen Flachtrakt ein Abriss geplant. Ebenfalls abgerissen werden soll der künstlich angelegte Hügel mitsamt dem Garagentrakt und die Verbindungsbrücken vom Hügel zu den Gebäuden. Auf der südlichen Seite des Geländes soll ein U-förmiger Neubau mit fünf und 8-stöckigen Gebäudeteilen mit der Öffnung des „U“ zur Parkseite hin entstehen. Da das Gelände zum Park ansteigt, wird außerdem ein zum Park gelegenes Gebäude­teil einge­schossig als mit Grün gedeckter Keller­raum für Haus­keller, 98 Fahr­rad­stell­plätze und 10 Pkw-Stell­plätze für Mobi­li­täts­ein­geschrän­kte zum Park hin ent­stehen, das von diesem aus als Grün­fläche erscheint. Zur Rathenower Straße hin, zwischen Zille-Haus, „Hoch­haus“ und dem Neubau, soll ein neuer Quar­tiers­platz entstehen, zwischen „Hoch­haus“ und dem Neubau entsteht eine bar­riere­freie Zuwegung in den Park hinein. Zwischen Südseite des Neubaus und der Kita Rathenower Straße 15 wird eine Zufahrt als südliche Erschließung entstehen, auch die vorhandene Erschließung der Kita bleibt. Östlich des Hoch­hauses sieht der Bebauungs­­plan­­vor­entwurf eine ein­­ge­­schos­­sige Erwei­te­rung­ des EG des Hoch­­hauses in den Park hinein vor. Da der Park schon höher liegt, ist zur Belichtung dieses Gebäude­­trakts ein Innen­hof vorgesehen. Die Bebauungs­­­plan­­grenze zum Fritz-Schloß-Park hin ist der vor­handene Spazier­weg im Fritz-Schloß-Park, bis zu den Gebäudekanten bleibt aber einige Meter Abstand.

Nutzungen
Entstehen soll einerseits bezahl­barer Wohn­raum sowohl in kon­ven­­tio­­neller wie auch in beson­­deren Wohn­­formen für unter­­schied­­liche Ziel- und Bedarfs­­gruppen (z.B. auch betreu­tes Wohnen). Ergänzend sollen vorrangig in den Erd­geschoss­zonen Flächen für gemein­­schaft­­liche und sozio­kultu­­relle Nut­zungen sowie für Bera­tungs- und Büro­­zwecke von Trägern der Jugend- und Sozial­­hilfe ent­stehen. Die Nutzung des zu errich­­tenden Neu­baus soll zu ca. 1/3 gewerb­liche / kultu­relle / soziale Ein­rich­­tungen und zu 2/3 Wohnen umfassen. Im zu erhal­tenden 8-Geschos­­ser wird von nahezu 100 % gewerb­­lichen / kul­tu­rellen / sozia­­len Nutz­ungen ausge­­gangen. Ins­gesamt beträgt der Wohn­­anteil mit 7.800 qm 45 % der 11.800 qm Brutto­­ge­­schoss­­­fläche. Die Begründung zum Bebau­ung­s­­plan­­­vor­entwurf führt folgende Nutz­ungen auf: „Vorge­sehene und vor­han­dene Nutzungen sind Beschäf­tigungs- und Jugend­hilfe, Obdach­­­losen­­­be­treuung, Moschee, Kiez­küche, besondere Wohn­formen (Cluster), Gastro­nomie, Verwal­tung/Büro und Wohnnutzung.“

Planungsrecht
Der derzeit rechtsgültige B-Plan II-91 von 1975 setzt das Plangebiet Rathenower Straße 15-17 als Fläche für die Nutzungen Gemein­bedarf mit Grundschule, Jugendclub, Kita, Kinderheim und Jugend­wohnheim fest.

Planungs­rechtlich soll der künftige Bebauungs­plans II-91-1 das Gebiet als „Urbanes Gebiet“ festlegen. Das Maß der Nutzung wird durch die Grundfläche (zeichnerisch), durch Begrenzung der maximalen Geschoss­fläche auf insgesamt 17.800 qm und die Zahl der Vollgeschosse bestimmt. Zur Sicherung des aus­gewählten städte­bau­lichen Konzeptes ist eine erweiterte Bau­körper­aus­wei­sung erfor­der­lich. Im weiteren Verfahren werden Flächen mit einem Mindest­anteil von 50 % an wohnungs­bezogener Geschoss­fläche für eine Miet­preis- und Belegungs­bindung gesichert (noch zu treffende Regelungen im städte­bau­lichen Vertrag zum „koope­rativen Modell der Bau­land­ent­wicklung“ auch mit weiteren noch zu treffenden Ver­trags­ver­ein­barungen). Festsetzungen zum Immissionsschutz und zu Grünfestsetzungen werden ebenfalls im weiteren Verfahren konkretisiert. Durch eine mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belastende Fläche wird die Anbindung an den Fritz-Schloß-Park gesichert. Für den Geltungsbereich des neuen B-Plans II-91-1 treten mit Inkrafttreten alle Festsetzungen aus dem alten B-Plan II-91 für den Geltungsbereich des neuen B-Plans II-91-1 außer Kraft.

Vorlauf Planungsgeschichte
Über die lange Vorgeschichte von Seite des Bezirksamts Mitte  zur Rathenower Straße 16 lesen Sie den Artikel Rathenower Straße 16 – leergezogen und abgerissen? vom März 2010

und: „Was soll das eigentlich sein – experimenteller Wohnungsbau“ (von März 2019).

Nachträge:

Freiraumplanung Platz
Am Abend des 29. Oktober 2019 fand im Auftrag der WBM eine öffentliche Akteurs­konferenz statt, bei der drei Landschafts­planungs­büros sowie das koor­di­nie­rende Planungs­büro Jahn, Mack & Partner Anregungen von Akteuren und inte­res­sier­ten Anwohne­r*innen  aufnahmen. Die Landschaft­planungs­büros sind beauftragt, jeweils Frei­raum­planungs­vorschläge für den Quartiers­platz und seine Verknüpfungen zur Umgebung zu machen. Im Februar 2020 sollen die Ergebnisse in einer öffent­lichen Veran­staltung vorge­stellt werden.


„Brutalismus“-Symposium und Workshop, Antrag Runder Tisch Denkmalschutz und Anti-Teilabriss Moratorium

Am 1. + 12. November fanden Symposium und Workshop von der Initiative Wem gehört Berlin statt zum Erhalt des Ensembles und Denkmalschutz (Einladungsplakat).

Video zum Brutalismus-Symposium und Workshop:

 

Am 26. Februar 2020 beriet der BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung zu einem BVV-Antrag zur Überprüfung des Denkmalschutzes für die Rathenower Straße 15-18 sowie eines Moratoriums gegen den Teilabriss. Als Gäste waren dazu eingeladen die Initiative „Wem gehört Berlin“, die im Dezember 2019 in einem offenen Brief einen Runden Tisch zur Überprüfung des Denkmalschutzes für das Gebäudeensemble und ein Moratorium gegen den mit der aktuellen Planung vorgesehenen Teilabriss angeregt hatte, der Landeskonservator und Direktor des Landesdenkmalamts Dr. Christian Rauhut, sowie Vertreter der beiden vorgesehen Firmen, die die um- und neugebauten Objekte Rathenower 16 künftig nutzen wollen.
Zunächst stellten Lara Möller und Theresa Keilhacker die Initiative „Wem gehört Berlin“ und ihr Ansinnen vor.
Danach nahm Landeskonservator Dr. Christian Rauhut zum Antrag auf Denkmalschutz Stellung. Er erläuterte, dass 2005 die Moabiter Gebäude systematisch auf „Denkmal­verdacht“ überprüft wurden, damals kein Denkmalwert festgestellt. Auch nach jetziger Einschätzung des Berliner Landes­denkmal­amts ist der „Denkmal­verdacht“ nicht ausreichend groß, dass sich das Landes­denkmalamt zu einer intensiven Beschäftigung mit dem Gebäude­komplex veranlasst sieht. Die Einstufung eines Gebäudes / Gebäude­kom­plexes setze sehr hohe Ansprüche. Denkmal­schutz sei nicht das Mittel um mangelnde Unter­haltung oder Nutzungs­­änderungs­­über­­legungen zu regeln. Rauhut betonte, dass er das strittige Gebäude sowohl von der Bausubstanz, kultureller und ökologischer Werte als besonders erhaltenswert ansieht.
Die GSE sowie die WBM stellten noch einmal die geplanten Nutzungen dar. Sie betonten, dass für alle derzeitig im Gebäudekomplex untergebrachten sozialen Träger Räume vorgesehen sind, wobei die Moschee im Neubau unterkommt. Mit der Neubauplanung werde eine deutlich größere Baumasse entstehen und so zuzätzlicher Platz für soziale Einrichtungen und Wohnungen, insbesondere auch für Menschen in sozialen Problemlagen durch die vorgesehenen Clusterwohnungen für betreute Wohngemeinschaften entstehen, zusätzlich entstünden 1-3 Zimmer Wohnungen. GSE, WBM und auch Bezirksstadtrat Ephraim Gothe äußerten ihre Sorge, dass ein Runder Tisch oder eine andere Form der weiteren Befassung zum Denkmalschutz die Realisierung über einen langen Zeitraum verzögere, schon jetzt sei die Fertigstellung nicht vor 2024 zu erreichen.
Der Ausschuss entschied mit großer Mehrheit die Ablehnung des Antrags auf Einrichtung des Runden Tischs und eines Anti-Abriss-Moratoriums.

 

Präsentation und Diskussion der Freiraumplanungskonzepte

Die WBM lädt ein zur Präsentation der Kon­zepte der beauf­trag­ten Planungs­büros zur Freiraum­planung für den neuen Quartiers­platz Rathenower Straße 16, der Möglich­keit Nach­fragen an die Plane­r*innen zu stellen und direkt mit Plane­r*innen und Gut­achte­r*innen zu diskutieren. Die Veranstal­tung findet am 5. März 2020 von 18-20 Uhr im Zilleklub, Rathenower Str. 17 (1.OG), 10559 Berlin statt.

 

Nachtrag vom 18.3.2020 zum Wettbewerbsergebnis Freiraumplanung


Lageplan des geplanten Stadtplatzes mit Zilleklub,
Sporthalle, Hochhaus und Neubau,
© bgmr Landschaftsarchitekten


Perspektive auf den zukünftigen Stadtplatz,
© bgmr Landschaftsarchitekten


Schnitt mit dem den Stadtplatz überspannenden Deck,
© bgmr Landschaftsarchitekten

Nachdem am 5. März die Entwürfe der drei beauf­tragten Land­schafts­planungs­büros in einer öffent­lichen Veran­staltung im ZilleKlub vorge­stellt worden waren, entschied am Folgetag ein Preis­gericht über den Siegerentwurf: Der origi­nelle Entwurf „Am Fritz“ (gemeint ist der Fritz-Schloß-Park) des Büros bgmr Land­schafts­archi­tekten, der schon bei der öffent­lichen Veranstaltung auf großes Interesse stieß, wurde von der Jury ausgewählt. Er dient als Grund­lage für die weitere Bear­bei­tung der Frei­raum­planung für die Umsetzung des Stadt­platzes Rathenower Straße 16 durch einen von der WBM beauftragten Generalplaner.

Der Entwurf „Am Fritz“ von bgmr beinhaltet eine Remi­niszenz an den Wall, der eine begeh­bare Ebene vom Zillehaus aus parallel zum Bestands­gebäude Rathenower Str. 16 bildet. Das obere sogenannte „Deck“ aus dem Bestand (Wallanlage) bleibt mit einer Stützen­kon­struk­tion erhalten und bildet das zentrale Element des neuen Quartiers­platzes. Es bildet somit eine bespiel­bare Brücke und zugleich Auss­ichts­ebene über dem Platz. Der Zugang von der Rathenower Straße erfolgt über eine neue Frei­treppe zum ZilleKlub, der besteh­ende Zugang vom Park durch das „Hochhaus“ bleibt erhalten. Am süd­lichen Ende des „Decks“ ist keine Treppe geplant, aber über eine Rutsche wieder auf die Straßen­ebene herab kommen. Der zentrale Platz­bereich wird mit Gräsern und Zitter­pappeln als „Klima-Hain“ bepflanzt. Über diesen kann Regen­wasser versickern und über Rigolen, die auch für den weiteren Platz notwendig sind, abgeführt werden kann. Kieztische und Bänke bieten Sitzmöglickeiten.

An der „Deck“-Unterseite laden Schaukeln zum Spiel ein, bei Veran­stal­tungen auf dem Platz bietet das „Deck“ bei Regen eine Unter­stell­mög­lich­keit. Der weitere Platz­bereich ist universell durch die Nach­bar­schaft und Institutionen nutzbar, um einander zu begegnen, Märkte zu veranstalten oder gemeinsam zu Essen und Spielen. Am südlichen Ende, wo im von der WBM geplanten Neubau ein Café entstehen soll, kann eine kleine Außen­fläche fürs Café entstehen. Vom Stadtplatz aus kann man barriere­frei über einen lang geschwungenen Weg, über Treppen auch abgekürzt in den Fritz-Schloß-Park kommen. Entlang der Rathenower Straße grenzen lange Sitz­bänke und Bäume den Platz vom Straßenraum ab.

Bericht zum Wettbewerbsergebnis von Anka Stahl, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – Stadtumbauprogramm

Berliner Woche zum offenen Brief der Initiative gegen den Teilabriss (s. oben): „WBM widerspricht der Initiative“. Keine Wohnungen im gehobenen Preissegment, Zwischennutzung für die Nutzer*innen des Flachbaus, evtl. Behelfsbau für das Haus der Weisheit, Rückkehr in die neuen Räume …

2020 ist eine Broschüre der WBM zur Geschichte und Neuplanung der Rathenower Straße erschienen: https://www.wbm.de/fileadmin/projekte/WBM_website/presse/Downloads/210812_Broschu__re_onlineVersion_barrierefrei.pdf

Für das Haus der Weisheit wurde in 2021 immer noch keine Lösung gefunden. Am 22.2.2022 hat sich das Stadtteilplenum Moabit mit diesem Thema beschäftigen (hier der Bericht).

Berliner Zeitung vom 8.8.2022

Dokumentation der WBM des Nachbarschaftsfests im September 2022.

Im Dezember 2022 wurde der langgestreckte Gebäudeteil abgerissen. Links der Zustand am 15.12.

Berliner Woche vom 4.1.2023

 

 

 


 

Information vom 28. Juli 2023
Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans II-91-1 im Zeitraum vom 7. August bis 8. September 2023
(Bekanntmachung im Amtsblatt vom 28. Juli 2023)

Der Entwurf des Bebauungsplans II-91-1 vom 7. Juni 2023 für das Grundstück Rathenower Straße 16 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird mit Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) veröffentlicht.

Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchsdurchgeführt.

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs wird in der Zeit vom 7. August 2023 bis einschließlich 8. September 2023 im Internet unter https://www.berlin.de/bebauungsplaene-mitte/ sowie über die Beteiligungsplattform https://mein.berlin.de (Beteiligungsportal des Landes Berlins) durchgeführt und die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf können dort eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Beteiligungsunterlagen im Bezirksamt Mitte von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Facility Management, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Zimmer 167, 1. Etage, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer: 9018-45752 oder per E-Mail stadtplanung@ba-mitte.berlin.de zur Verfügung gestellt und können eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können zum Bebauungsplanentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belangegegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebeneStellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Fragen zum Bebauungsplanentwurf können auch unter der Telefonnummer: 9018-45752 oder per E-Mail: stadtplanung@ba-mitte.berlin.de gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit ausliegt.

Nachtrag vom 07.08.2023
Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf II-91-1 vom 7. Juni 2023 sind auf der Website des Bezirksamts Mitte von Berlin während des Zeitraums der Beteiligung vom 07.08.2023 – 08.09.2023 unter folgendem Link abrufbar:
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/verbindliche-bauleitplanung/bebauungsplan/bebauungsplan.1349546.php

29 Kommentare auf "Teilabriss und Neubebauung Rathenower Straße 16"

  1. 1
  2. 2
    vilmoskörte says:

    Zu Kommentar 1: Finde ich gut, das Gebäude ist in seiner Gänze erhaltenswert.

    BTW: Wenn man über Abriss redet, sollte man erstmal an den häßlichen Nazi-Bau Rathaus Tiergarten denken, der zudem Moabit auch noch seines einzigen Stadtplatzes beraubt hat. Ebenso werden viele Gebäude der DDR abgerissen (Ahornblatt, Palast der Republik, …), derweil die Nazibauten unter irgendeinen eigenartigen Schutz gestellt zu sein scheinen.

  3. 3

    Video zum Brutalismus-Symposium und Workshop, mit dem Denkmalschutz für das Ensemble vorgeschlagen wird (auch im Nachtrag zum Artikel):
    https://www.youtube.com/watch?v=FCRKldchV0c&feature=youtu.be

  4. 4
  5. 5
    Zeitungsleser says:

    Die Berliner Woche zitiert aus dem Offenen Brief der Initiative Wem gehört Berlin? zum Erhalt des Ensembles Rathenower Straße aus den 1970er Jahren mit der Forderung eines Runden Tisches. Warum aber ist im Brief von Wohnungen vorwiegend im gehobenen Preissegment, die gebaut werden sollen, die Rede? Das kritisiert BVV-Vorsteher Frank Bertermann zurecht und auch mit dem Vergleich „es ist wie eine Kirche abzureißen und den Kirchturm stehen zu lassen“ kann ich nichts anfangen:
    https://www.berliner-woche.de/moabit/c-bauen/offener-brief-zum-geplanten-teilabriss-des-jugendzentrums-rathenower-strasse_a247144

    Hier ist übrigens der offene Brief zu finden:
    http://www.architektenfuerarchitekten.de/wordpress/wp-content/uploads/2019/12/191217bRettet-die-Rathenower-Stra%C3%9Fe-15-18_erg-2.pdf

  6. 6
    Zeitungsleser says:

    Weiterhin gruselige Falschinformation! So wie der Artikel geschrieben ist, denken die Leser doch, dass der Zilleklub abgerissen werden soll, was nun überhaupt nicht der Fall ist – im Gegenteil:
    https://leute.tagesspiegel.de/mitte/macher/2020/01/08/107938/initiative-will-jugendzentrum-in-der-rathenower-strasse-retten/

  7. 7
    BVV-Beobachter says:

    Antrag der Linken für einen Runden Tisch vor Abriss (Drs. 2279/V):
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=9831

  8. 8
    Jürgen Schwenzel says:

    Der Antrag auf einen Runden Tisch zum Denkmalschutz und auf ein Anti-Abriss Moratorium wurde gestern im BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung mehrheitlich abgelehnt, nachdem Landeskonservator Dr. Christian Rauhut gegenüber dem Ausschuss erklärt hatte, dass bei einer systematischen Erfassung der Moabiter Gebäude auf Denkmalschutz kein Denkmalverdacht festgestellt wurde und auch aktuell das Landesdenkmalamt auf Basis der zur Verfügung stehenden Unterlagen keinen Denkmalverdacht sieht. Deshalb werde das Landesdenkmalamt auch keine aufwendige vertiefte Prüfung auf Denkmalschutz durchführen. Alles weitere oben im Nachtrag.

  9. 9
    Jürgen Schwenzel says:

    Am 6.3. entschied eine Jury über den Siegerentwurf zur Freiraumplanung des künftigen Quartiersplatzes Rathenower Straße 16. Eine Kurzbeschreibung des ausgewählten Entwurfs ist im Nachtrag zum Artikel zu finden.

  10. 10
  11. 11
    Susanne Torka says:

    Am 27.1.2021 gab es eine Kundgebung für den Einzug der Jugendzentren Potse und Drugstore in die Rathenower Straße 15-18 – ich frage mich nur, welche Räume in dem Flachbau, der eigentlich abgerissen werden soll, geeignet wären.
    https://www.neues-deutschland.de/artikel/1147825.potse-die-jugend-bleibt-unbeugsam.html

    Das zu kleine Ersatzangebot im Rockhaus wurde abgelehnt:
    https://www.neues-deutschland.de/artikel/1147824.jugendzentrum-potse-linke-freiraeume-erhalten.html

  12. 12
    H. E. says:

    Wie so oft mit öffentlichen Gebäuden: man läßt sie über Jahrzehnte verfallen und dann wird es richtig teuer. Wobei man dieses Gebäude offenbar allein mit dem Geld sanieren könnte, das ein Abriss kosten würde.
    Was der geplante Abriss mit Nachhaltigkeit zu tun haben soll, ist mir ein Rätsel. Und dass das dann auch noch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft machen will, ist m. E. allein schon ein Skandal.
    Es ist übrigens die gleiche WBM, die auf der Mierendorff-Insel für 13,50 € pro qm eine dieser Modularen Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten vermieten will. Zur Erinnerung: im sozialen Wohnungsbau beträgt die Miete 6,50 € pro qm.

    https://leute.tagesspiegel.de/mitte/unter-nachbarn/2021/02/24/160899/?utm_source=TS-Leute&utm_medium=link&utm_campaign=leute_newsletter&utm_source=leute-mitte

  13. 13
    H. E. says:

    Im Deutschen Architektenblatt (DAB) vom Juli ist ein fast zweiseitiger Artikel zum Teilabriss des ehemaligen Jungendzentrums Rathenower Straße. In dem Artikel geht es um den Denkmalschutz und dass das Gebäude erhalten bleiben sollte.
    Die Gebäude werden aus denkmalpflegerischer Sicht als absolut denkmalwürdig bezeichnet, was auch der Landeskonservator erkannt hat. Ein Abriss wird außerdem als Ressourcenverschwenung betrachtet.

  14. 14
    Moabiterin says:

    Online zu finden unter:
    https://www.ak-berlin.de/baukultur/publikationen/architektenblatt/dab/deutsches-architektenblatt-2021.html
    … und dann auf den kleine Button rechts gehen.

  15. 15
    Jürgen says:

    @HE zu 13: Deine Aussage, dass „auch der Landeskonservator“ das Gebäude als absolut denkmalwürdig bezeichnet hat, trifft in dieser Form nicht zu und wird auch nicht in dem von Dir genannten Artikel von Felix Torkar ausgesagt. Er schreibt nur, dass der Landeskonservator bei dem Sympoium gesprochen hat, ging aber nicht auf das von ihm gesagte ein. Explizeit für die Ausweisung des Denkmalschutzes hatte sich vielmehr Prof. Dr. Gabi Dolff-Bonekämper ausgesprochen. Wie oben im Artikel nachzulesen ist, Landeskonservator Christoph Rauhut sah bei dem Sympopium, wie in diesem MoabitOnline-Artikel nachzulesen ist, dass der „Denkmalverdacht“ nicht genügend groß sei, dass sich das Landes­denkmalamt zu einer intensiven Beschäftigung mit dem Gebäude­komplex veranlasst sieht. Er betonte aber, dass er das strittige Gebäude sowohl von der Bausubstanz, kultureller und ökologischer Werte als besonders erhaltenswert ansieht. Anscheinend ist das aber für die Ausweisung als Denkmal noch nicht genug.
    Was uns Felix Torkar mit seiner Artikelüberschrift „SOS Kinderdorf – verkannte Perle“ in dem Kontext des beabsichtigten Teilabrisses des sagen will, ist mir ein Rätsel. SOS Kinderdorf e.V. war zwar eine Zeitlang als Nachfolgeträger von Mentos im Hochhaustrakt mit dem Jugendberatungsdienst untergebracht, aber schon vor Jahren dann in das Zille-Haus umgezogen. Während der Umbaumaßnahmen des Zillehauses seit Anfang des Jahres musste auch SOS-Kinderdorf einen Ausweichstandort beziehen, das hat aber nichts mit dem in Diskussion stehenden Gebäudeteil zu tun.

  16. 16
    Netzgucker says:

    Bericht in der Abendschau von Sa. 27.11.2021, der Abriss hat begonnen – und ein Moratorium wird gefordert:
    https://www.rbb-online.de/abendschau/videos/archiv.html

  17. 17
    H. E. says:

    Die Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte (WBM) scheint spezialisiert zu sein auf Bauvorhaben, die – freundlich ausgedrückt – nicht gerade sehr freundlich daherkommen.
    Auf der Mierendorff-Insel errichtet die WBM zur Zeit mitten im Kiez einen Plattenbau als Flüchtlingsunterkunft für 570 (!!) Geflüchtete, der im Kiez schon jetzt als Getto bezeichnet wird. Und das auch, obwohl bekannt ist, dass z. B. in Hamburg schon länger nicht mehr als 300 Geflüchtete an einem Ort untergebracht werden, da sonst die Integration sowohl im Haus als auch im Kiez problematisch wird.
    Das Haus selbst erinnert mich mit seiner äußeren Gestaltung eher an eine Hemdenfabrik von H&M in Südchina oder an eine Kaserne der Bundeswehr als an einen Wohnungsbau in Berlin. Hinzu kommt, dass den Bewohnern der vorhandenen Nachbarhäuser ein 25 Meter langer Müllplatz mit 26 Containern und Tonnen an den Zaun und den Geflüchteten vor die Wohnzimmer und Balkone gestellt wird, obwohl man die Container und Tonnen auch im Gebäude unterbringen könnte.

  18. 18
    Zeitungsleser says:

    Die Berliner Woche zum Teilabriss, Zwischenlösung für Haus der Weisheit und Antrag der Linken in der BVV:
    https://www.berliner-woche.de/moabit/c-bauen/zwischenloesung-fuer-haus-der-weisheit_a333119

  19. 19
    H. E. says:

    „Wer abreißt, ist von gestern“, sagt die Präsidentin der Berliner Architektenkammer. Recht hatse !! Leider kann man den unten stehenden Artikel betreffend das Jugendzentrum Moabit noch nicht online lesen.
    Auf jeden Fall kommen bei ihr die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) und das Bezirksamt Mitte wegen der erst über viele Jahre hinweg mageren Instandhaltung des Jugendzentrums und nun wegen seines Abrisses und der damit erfolgenden Vertreibung der Jugendlichen nicht gerade gut weg.
    Vielleicht kann jemand den Artikel lesen und dann noch einmal den Link posten.
    https://plus.tagesspiegel.de/berlin/wer-abreisst-ist-von-gestern-berlins-architekten-chefin-fordert-vorrang-von-sanierung-vor-neubau-358219.html

  20. 20
    Susanne says:

    Wie kommst Du darauf, dass die Jugendlichen vertrieben werden? Das existierende Jugendzentrum „Zillehaus“ wird doch gerade mal wieder gründlich renoviert und deutlich besser nutzbar sein danach.
    Wenn hier alle Gebäude pauschal als Jugendzentrum bezeichnet werden, weil sie auf dem B-Plan aus den 1970er Jahren so bezeichnet wurden (also alles zusammen Schule, Jugendzentrum, Kita und das Jugendheim, das nach ca. 5 Jahren schon nicht mehr exisiterte, weil Heime aufgelöst wurden), dann ist das natürlich sehr irreführend. In diesen Gebäuden war seit den 1980er Jahren schon kein Jugendzentrum mehr, außer dem einen „Zillehaus“ (unter verschiedenen Namen), das bleibt.
    Der Garagenhügel wird abgerissen und der langgestreckte Flachbau – sonst nichts. Findest Du das wirklich schade?

  21. 21
    H. E. says:

    @ 19 und 20

    Frau Keilhacker hat in dem Interview folgendes gesagt:
    “ … wird das Jugendzentrum Moabit aus den 1970er Jahren gerade abgerissen. Und mit dem Abriss werden die Jugendlichen aus Mitte verdrängt, die hier einen Campus mit Schule, Freizeit, Sport und Erholungsflächen neben einer Kita und Jugendheim haben könnten“.

    Aber was die bauliche Seite betrifft:
    Dass man den nur ca. 50 Jahre alten dreigeschossigen langen Riegel abreisst, ist heute nicht mehr vertretbar, da Abriss und dann Neubau eine immense Umweltverschmutzung und Energie-, Ressourcen- und Geldverschwendung bedeuten. Allein der Stahlbeton-Rohbau ist Millionen wert, die Fassade hätte man energetisch sanieren und das innere an neue Nutzungen anpassen können. Sicher hätte man auch – wie es heute oft gemacht wird – mit Leichtbau aufstocken können.
    Dass man den Garagenhügel abreisst, ist richtig. Das bringt die Flächen für einen Stadtplatz und für Gebäude mit weiteren Nutzungen.

  22. 22
  23. 23
    Jürgen says:

    Die Berliner Zeitung berichtet zum Teilabriss des Flachbaus, der Kritik daran und dem Neubauvorhaben. Die Schadstoffsanierung des Flachbaus sei laut WBM beendet und die Abrissarbeiten stehe unmittelbar bevor, anschließend seien großflächig Leitungsarbeiten im Boden geplant. Für den 24. September plane die WBM eine „Marktplatzveranstaltung“ auf der Baustelle an der Rathenower Str. 16 bei der die Öffentlichkeit über die Pläne informieren will.

  24. 24
  25. 25
    H. E. says:

    Der Abriss hat begonnen. Was für ein Wahnsinn in der heutigen Zeit !

    Ein neuer Artikel in der Berliner Woche:
    https://www.berliner-woche.de/moabit/c-bauen/wbm-baut-neue-wohnungen-und-einen-spielplatz_a368240

  26. 26
    Jürgen says:

    Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans II-91-1 vom 7. Juni 2023 im Zeitraum vom 7. August bis 8. September 2023 laut Amtsblatt vom 28. Juli 2023

    Der Entwurf des Bebauungsplans II-91-1 vom 7. Juni 2023 für das Grundstück Rathenower Straße 16 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird mit Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) veröffentlicht.

    Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchsdurchgeführt.

    Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs wird in der Zeitvom 7. August 2023 bis einschließlich 8. September 2023 im Internet unter https://www.berlin.de/bebauungsplaene-mitte/ sowie über die Beteiligungsplattform https://mein.berlin.de (Beteiligungsportal des Landes Berlins) durchgeführt und die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf können dort eingesehen werden.

    Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Beteiligungsunterlagen im Bezirksamt Mitte von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Facility Management,Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Zimmer 167, 1. Etage, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer: 9018-45752 oder per E-Mail stadtplanung@ba-mitte.berlin.de zurVerfügung gestellt und können eingesehen werden.

    Während der Veröffentlichungsfrist können zum Bebauungsplanentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belangegegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebeneStellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

    Fragen zum Bebauungsplanentwurf können auch unter der Telefonnummer: 9018-45752 oder per E-Mail: stadtplanung@ba-mitte.berlin.de gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit ausliegt.

  27. 27
    H. E. says:

    Ergänzung zu 26:
    Bei der Anzeige zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Tagesspiegel ist mir aufgefallen, dass das Grundstück als sogenanntes „Urbanes Gebiet“ entwickelt werden soll. Auf einem derartigen Grundstück sind gewerbliche, soziale und kulturelle Nutzungen zusammen mit Wohnungsbau möglich.
    Das ist ja gut so, aber die Anwendung als „Urbanes Gebiet“ ermöglicht dem Bauherren auch eine extrem hohe Ausnutzung des Grundstücks, d. h. er kann ein extrem großes Bauvolumen verwirklichen, das sehr viel größer ist als z. B. bei einem reinen Wohnungsbauvorhaben. Das Grundstück wird also mit sehr viel mehr Baumasse und dichter und höher vollgebaut, die Abstände zwischen den Gebäuden können geringer sein und der Schallpegel höher. Für den Bauherren ist das gut, für Bewohner in der Regel nicht. Auch das ULAP-Quartier wird z. B. als Urbanes Gebiet entwickelt.
    Früher wurde in Bebauungsplänen in der Regel die Geschossflächenzahl (GFZ) genannt, die das Verhältnis von Grundstücksfläche zu Geschossfläche beschreibt. Hierbei sollte z. B. bei Wohnungsbauvorhaben die 3,0 nicht überschritten werden. Kürzlich habe ich jedoch in Charlottenburg gesehen, dass statt dieser Zahl nur die Geschossfläche in Quadratmetern genannt wurde, was natürlich überhaupt nichts aussagt, da der Bezug zur Grundstücksgröße fehlt. Damit kann natürlich sehr schön verheimlicht werden, wenn eine GFZ extrem hoch wird.

    Falls hier auch keine GFZ genannt wird, sollte man sehr direkt danach fragen und dieses einfordern.

  28. 28
    Jürgen Schwenzel says:

    Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf II-91-1 vom 7. Juni 2023 sind auf der Website des Bezirksamts Mitte von Berlin während des Zeitraums der Beteiligung vom 07.08.2023 – 08.09.2023 unter folgendem Link abrufbar:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/verbindliche-bauleitplanung/bebauungsplan/bebauungsplan.1349546.php

  29. 29
    H. E. says:

    Hier ein Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan. In diesem wird ganz unten gesagt, dass die Geschossflächenzahl (GFZ), die den Umfang des Bauvolumens festlegt, bei insgesamt 2,1 liegt. Das ist ja mal ganz erfreulich, da es weniger ist als bei Urbanen Gebieten eigentlich möglich ist.
    Zitat:
    „Begründung zum Bebauungsplan II-91-1
    Absatz 3.2.3 Geschossfläche
    Die Geschossfläche (GF) gemäß § 20 BauNVO ist die sich aus den Außenmaßen ergebende Fläche in allen Vollgeschossen, d.h. aus der Addition der Grundflächen aller Vollgeschosse. Im Bebauungsplan wird die maximal zulässige Geschossfläche festgesetzt: In der Teilfläche MU 1 sind insgesamt 5.644 m² (für das Bestandsgebäude 5.290 m², für den eingeschossigen
    Erweiterungsbau 264 m² und für die überbaubare westliche Fläche 90 m²) zulässig, in der Teilfläche MU 2 für den Neubau 12.385 m² Geschossfläche und zusammen maximal 18.029 m². Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird rechnerisch ermittelt und gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche bebaut werden darf. Damit ergibt sich rechnerisch für die Teilfläche MU 1 eine GFZ von ca. 1,7, für die Teilfläche MU 2 ein GFZ von ca. 2,5 und insgesamt eine Ausnutzung von GFZ ca. 2,1.
    Die Dichtewerte liegen somit weit unter den Orientierungswerten für die Bestimmung des Maßes der Nutzung gemäß § 17 BauNVO von 3,0 GFZ für ein urbanes Gebiet.“

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