Teilabriss und Neubebauung Rathenower Straße 16
Vorentwurf Bebauungsplan II-91-1 liegt aus
Zum Bebauungsplanverfahren II-91-1 für eine Teilfläche des Grundstücks Rathenower Straße 15-17, bekannt als Rathenower Straße 16, führt das Bezirksamt Mitte, Abteilung Stadtentwicklung vom 28. Oktober bis einschließlich 15. November 2019 die sogenannte „frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches“ durch. Es handelt sich um das Grundstück gegenüber der Birkenstraße zwischen „Zille-Haus“ im Norden, der Kita Rathenower Straße 15 im Süden und dem Fritz-Schloß-Park im Osten. Das Gelände Rathenower Straße 16 mit dem an den Fritz-Schloß-Park angrenzenden 8-stöckigen „Hochhaus“ sowie dreistöckigem Flachbau wird derzeit durch verschiedene soziale Träger u.a. der Kiezküche des Trägers Bildungsmarkt und der Moschee „Haus der Weisheit“ genutzt.
Ausliegende Unterlagen
Die Originalunterlagen können im Auslegungszeitraum 28.10.2019 – 15.11.2019 in den Räumen des Fachbereichs Stadtentwicklung, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, eingesehen werden. Sie haben vor Ort die Möglichkeit Nachfragen zu stellen, in die Bebauungspläne Einsicht zu nehmen und Ihre Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung einzureichen.
Während des Auslegungszeitraums stehen die Unterlagen per Internet zum Download bereit:
Informationen zum Bebaungsplanverfahren mit obigen Links, Kontaktmöglichkeiten zum Stadtentwickungsamt und der Möglichkeit Ihre Stellungnahme über ein Formular zu übermitteln finden sie auf der Bezirksamts Veröffentlichung zur Auslegung.
Was ist geplant?
Mit dem Bebauungsplanverfahren II-91-1 soll die auf Grundlage eines kooperativen Gutachterverfahrens gefundene städtebauliche Konzeption eines öffentlichen Stadtplatzes mit Anbindung an den Fritz-Schloß-Park, Erhalt und Ausbau von sozialen Einrichtungen und der Neubau eines Wohngebäudes mit öffentlichen Nutzungen in den unteren Geschossen, planungsrechtlich gesichert werden.
Gutachterverfahren
Im Januar 2019 wurden im Rahmen des Gutachterverfahrens von drei teilnehmenden Büros angefertigte Entwürfe, S.E.K Architektinnen, DMSW Architektur und Landschaft, sowie DAHM Architekten + Ingenieure, in einem öffentlichen Zwischenkolloquium mit Bürger*innen vorgestellt und diskutiert.
Die teilnehmende Öffentlichkeit sprach sich dabei größtenteils für den Entwurf des Büros S.E.K Architektinnen aus, der sich von den beiden anderen Beiträgen grundlegend unterschied. Dieses Büro wollte einen größeren Teil des dreistöckigen Bestandsgebäudes erhalten, der geplante Neubau lag gegenüber der Kreuzung mit der Birkenstraße, der Quartiersplatz in der Sichtachse von der Birkenstraße aus. Der Entwurf stand im Widerspruch zu einer Baufeldvorgabe und entsprach im wesentlichen einem Entwurf, mit die S.E.K. Architektinnen 2015 Plan „Besondere Wohnformen, Rathenower Straße Berlin Mitte (Moabit)“ beim Wettbewerb „Experimenteller Geschosswohnungsbau in Berlin“ ebenso wie acht weitere Projekte zur Realisierung ausgewählt worden waren. Der Entwurf wurde aber – anders als mittlerweile realisierte Projekte des Wettbewerbs – aufgrund von Widerständen der mit der Umsetzung der Planung vorgesehenen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Mitte WBM dann doch nicht realisiert.
Beim Abschlusskolloquium im Februar 2019 entschied sich die stimmberechtigte Jury bestehend aus Architekt*innen, Mitarbeiter*innen des Bezirksamt Mitte, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der GSE Gesellschaft für Stadtentwicklung gGmbH, und der landeseigenen WBM für das Konzept des Büros DAHM Architekten. Dieser Entwurf wurde anschließend im Auftrag der WBM, an die das Grundstück Rathenower Straße 16 vom Land Berlin übertragen werden soll, vom Büro GRUPPE PLANWERK weiter bearbeitet. Auf dem überarbeiteten Siegerentwurf beruht der nunmehr ausliegende Bebauungsplan-Vorentwurf.
Lageplan Rathenower Straße 16
Perspektivenansicht
Nutzungsplan Erdgeschoss
Bauplanungen
Während das „Hochhaus“ erhalten und im Innern für die künftigen Nutzungen umgebaut werden soll, ist für den dreigeschossigen Flachtrakt ein Abriss geplant. Ebenfalls abgerissen werden soll der künstlich angelegte Hügel mitsamt dem Garagentrakt und die Verbindungsbrücken vom Hügel zu den Gebäuden. Auf der südlichen Seite des Geländes soll ein U-förmiger Neubau mit fünf und 8-stöckigen Gebäudeteilen mit der Öffnung des „U“ zur Parkseite hin entstehen. Da das Gelände zum Park ansteigt, wird außerdem ein zum Park gelegenes Gebäudeteil eingeschossig als mit Grün gedeckter Kellerraum für Hauskeller, 98 Fahrradstellplätze und 10 Pkw-Stellplätze für Mobilitätseingeschränkte zum Park hin entstehen, das von diesem aus als Grünfläche erscheint. Zur Rathenower Straße hin, zwischen Zille-Haus, „Hochhaus“ und dem Neubau, soll ein neuer Quartiersplatz entstehen, zwischen „Hochhaus“ und dem Neubau entsteht eine barrierefreie Zuwegung in den Park hinein. Zwischen Südseite des Neubaus und der Kita Rathenower Straße 15 wird eine Zufahrt als südliche Erschließung entstehen, auch die vorhandene Erschließung der Kita bleibt. Östlich des Hochhauses sieht der Bebauungsplanvorentwurf eine eingeschossige Erweiterung des EG des Hochhauses in den Park hinein vor. Da der Park schon höher liegt, ist zur Belichtung dieses Gebäudetrakts ein Innenhof vorgesehen. Die Bebauungsplangrenze zum Fritz-Schloß-Park hin ist der vorhandene Spazierweg im Fritz-Schloß-Park, bis zu den Gebäudekanten bleibt aber einige Meter Abstand.
Nutzungen
Entstehen soll einerseits bezahlbarer Wohnraum sowohl in konventioneller wie auch in besonderen Wohnformen für unterschiedliche Ziel- und Bedarfsgruppen (z.B. auch betreutes Wohnen). Ergänzend sollen vorrangig in den Erdgeschosszonen Flächen für gemeinschaftliche und soziokulturelle Nutzungen sowie für Beratungs- und Bürozwecke von Trägern der Jugend- und Sozialhilfe entstehen. Die Nutzung des zu errichtenden Neubaus soll zu ca. 1/3 gewerbliche / kulturelle / soziale Einrichtungen und zu 2/3 Wohnen umfassen. Im zu erhaltenden 8-Geschosser wird von nahezu 100 % gewerblichen / kulturellen / sozialen Nutzungen ausgegangen. Insgesamt beträgt der Wohnanteil mit 7.800 qm 45 % der 11.800 qm Bruttogeschossfläche. Die Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf führt folgende Nutzungen auf: „Vorgesehene und vorhandene Nutzungen sind Beschäftigungs- und Jugendhilfe, Obdachlosenbetreuung, Moschee, Kiezküche, besondere Wohnformen (Cluster), Gastronomie, Verwaltung/Büro und Wohnnutzung.“
Planungsrecht
Der derzeit rechtsgültige B-Plan II-91 von 1975 setzt das Plangebiet Rathenower Straße 15-17 als Fläche für die Nutzungen Gemeinbedarf mit Grundschule, Jugendclub, Kita, Kinderheim und Jugendwohnheim fest.
Planungsrechtlich soll der künftige Bebauungsplans II-91-1 das Gebiet als „Urbanes Gebiet“ festlegen. Das Maß der Nutzung wird durch die Grundfläche (zeichnerisch), durch Begrenzung der maximalen Geschossfläche auf insgesamt 17.800 qm und die Zahl der Vollgeschosse bestimmt. Zur Sicherung des ausgewählten städtebaulichen Konzeptes ist eine erweiterte Baukörperausweisung erforderlich. Im weiteren Verfahren werden Flächen mit einem Mindestanteil von 50 % an wohnungsbezogener Geschossfläche für eine Mietpreis- und Belegungsbindung gesichert (noch zu treffende Regelungen im städtebaulichen Vertrag zum „kooperativen Modell der Baulandentwicklung“ auch mit weiteren noch zu treffenden Vertragsvereinbarungen). Festsetzungen zum Immissionsschutz und zu Grünfestsetzungen werden ebenfalls im weiteren Verfahren konkretisiert. Durch eine mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belastende Fläche wird die Anbindung an den Fritz-Schloß-Park gesichert. Für den Geltungsbereich des neuen B-Plans II-91-1 treten mit Inkrafttreten alle Festsetzungen aus dem alten B-Plan II-91 für den Geltungsbereich des neuen B-Plans II-91-1 außer Kraft.
Vorlauf Planungsgeschichte
Über die lange Vorgeschichte von Seite des Bezirksamts Mitte zur Rathenower Straße 16 lesen Sie den Artikel Rathenower Straße 16 – leergezogen und abgerissen? vom März 2010
und: „Was soll das eigentlich sein – experimenteller Wohnungsbau“ (von März 2019).
Nachträge:
Freiraumplanung Platz
Am Abend des 29. Oktober 2019 fand im Auftrag der WBM eine öffentliche Akteurskonferenz statt, bei der drei Landschaftsplanungsbüros sowie das koordinierende Planungsbüro Jahn, Mack & Partner Anregungen von Akteuren und interessierten Anwohner*innen aufnahmen. Die Landschaftplanungsbüros sind beauftragt, jeweils Freiraumplanungsvorschläge für den Quartiersplatz und seine Verknüpfungen zur Umgebung zu machen. Im Februar 2020 sollen die Ergebnisse in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden.
„Brutalismus“-Symposium und Workshop, Antrag Runder Tisch Denkmalschutz und Anti-Teilabriss Moratorium
Am 1. + 12. November fanden Symposium und Workshop von der Initiative Wem gehört Berlin statt zum Erhalt des Ensembles und Denkmalschutz (Einladungsplakat).
Video zum Brutalismus-Symposium und Workshop:
Am 26. Februar 2020 beriet der BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung zu einem BVV-Antrag zur Überprüfung des Denkmalschutzes für die Rathenower Straße 15-18 sowie eines Moratoriums gegen den Teilabriss. Als Gäste waren dazu eingeladen die Initiative „Wem gehört Berlin“, die im Dezember 2019 in einem offenen Brief einen Runden Tisch zur Überprüfung des Denkmalschutzes für das Gebäudeensemble und ein Moratorium gegen den mit der aktuellen Planung vorgesehenen Teilabriss angeregt hatte, der Landeskonservator und Direktor des Landesdenkmalamts Dr. Christian Rauhut, sowie Vertreter der beiden vorgesehen Firmen, die die um- und neugebauten Objekte Rathenower 16 künftig nutzen wollen.
Zunächst stellten Lara Möller und Theresa Keilhacker die Initiative „Wem gehört Berlin“ und ihr Ansinnen vor.
Danach nahm Landeskonservator Dr. Christian Rauhut zum Antrag auf Denkmalschutz Stellung. Er erläuterte, dass 2005 die Moabiter Gebäude systematisch auf „Denkmalverdacht“ überprüft wurden, damals kein Denkmalwert festgestellt. Auch nach jetziger Einschätzung des Berliner Landesdenkmalamts ist der „Denkmalverdacht“ nicht ausreichend groß, dass sich das Landesdenkmalamt zu einer intensiven Beschäftigung mit dem Gebäudekomplex veranlasst sieht. Die Einstufung eines Gebäudes / Gebäudekomplexes setze sehr hohe Ansprüche. Denkmalschutz sei nicht das Mittel um mangelnde Unterhaltung oder Nutzungsänderungsüberlegungen zu regeln. Rauhut betonte, dass er das strittige Gebäude sowohl von der Bausubstanz, kultureller und ökologischer Werte als besonders erhaltenswert ansieht.
Die GSE sowie die WBM stellten noch einmal die geplanten Nutzungen dar. Sie betonten, dass für alle derzeitig im Gebäudekomplex untergebrachten sozialen Träger Räume vorgesehen sind, wobei die Moschee im Neubau unterkommt. Mit der Neubauplanung werde eine deutlich größere Baumasse entstehen und so zuzätzlicher Platz für soziale Einrichtungen und Wohnungen, insbesondere auch für Menschen in sozialen Problemlagen durch die vorgesehenen Clusterwohnungen für betreute Wohngemeinschaften entstehen, zusätzlich entstünden 1-3 Zimmer Wohnungen. GSE, WBM und auch Bezirksstadtrat Ephraim Gothe äußerten ihre Sorge, dass ein Runder Tisch oder eine andere Form der weiteren Befassung zum Denkmalschutz die Realisierung über einen langen Zeitraum verzögere, schon jetzt sei die Fertigstellung nicht vor 2024 zu erreichen.
Der Ausschuss entschied mit großer Mehrheit die Ablehnung des Antrags auf Einrichtung des Runden Tischs und eines Anti-Abriss-Moratoriums.
Präsentation und Diskussion der Freiraumplanungskonzepte
Die WBM lädt ein zur Präsentation der Konzepte der beauftragten Planungsbüros zur Freiraumplanung für den neuen Quartiersplatz Rathenower Straße 16, der Möglichkeit Nachfragen an die Planer*innen zu stellen und direkt mit Planer*innen und Gutachter*innen zu diskutieren. Die Veranstaltung findet am 5. März 2020 von 18-20 Uhr im Zilleklub, Rathenower Str. 17 (1.OG), 10559 Berlin statt.
Nachtrag vom 18.3.2020 zum Wettbewerbsergebnis Freiraumplanung
Lageplan des geplanten Stadtplatzes mit Zilleklub,
Sporthalle, Hochhaus und Neubau,
© bgmr Landschaftsarchitekten
Perspektive auf den zukünftigen Stadtplatz,
© bgmr Landschaftsarchitekten
Schnitt mit dem den Stadtplatz überspannenden Deck,
© bgmr Landschaftsarchitekten
Nachdem am 5. März die Entwürfe der drei beauftragten Landschaftsplanungsbüros in einer öffentlichen Veranstaltung im ZilleKlub vorgestellt worden waren, entschied am Folgetag ein Preisgericht über den Siegerentwurf: Der originelle Entwurf „Am Fritz“ (gemeint ist der Fritz-Schloß-Park) des Büros bgmr Landschaftsarchitekten, der schon bei der öffentlichen Veranstaltung auf großes Interesse stieß, wurde von der Jury ausgewählt. Er dient als Grundlage für die weitere Bearbeitung der Freiraumplanung für die Umsetzung des Stadtplatzes Rathenower Straße 16 durch einen von der WBM beauftragten Generalplaner.
Der Entwurf „Am Fritz“ von bgmr beinhaltet eine Reminiszenz an den Wall, der eine begehbare Ebene vom Zillehaus aus parallel zum Bestandsgebäude Rathenower Str. 16 bildet. Das obere sogenannte „Deck“ aus dem Bestand (Wallanlage) bleibt mit einer Stützenkonstruktion erhalten und bildet das zentrale Element des neuen Quartiersplatzes. Es bildet somit eine bespielbare Brücke und zugleich Aussichtsebene über dem Platz. Der Zugang von der Rathenower Straße erfolgt über eine neue Freitreppe zum ZilleKlub, der bestehende Zugang vom Park durch das „Hochhaus“ bleibt erhalten. Am südlichen Ende des „Decks“ ist keine Treppe geplant, aber über eine Rutsche wieder auf die Straßenebene herab kommen. Der zentrale Platzbereich wird mit Gräsern und Zitterpappeln als „Klima-Hain“ bepflanzt. Über diesen kann Regenwasser versickern und über Rigolen, die auch für den weiteren Platz notwendig sind, abgeführt werden kann. Kieztische und Bänke bieten Sitzmöglickeiten.
An der „Deck“-Unterseite laden Schaukeln zum Spiel ein, bei Veranstaltungen auf dem Platz bietet das „Deck“ bei Regen eine Unterstellmöglichkeit. Der weitere Platzbereich ist universell durch die Nachbarschaft und Institutionen nutzbar, um einander zu begegnen, Märkte zu veranstalten oder gemeinsam zu Essen und Spielen. Am südlichen Ende, wo im von der WBM geplanten Neubau ein Café entstehen soll, kann eine kleine Außenfläche fürs Café entstehen. Vom Stadtplatz aus kann man barrierefrei über einen lang geschwungenen Weg, über Treppen auch abgekürzt in den Fritz-Schloß-Park kommen. Entlang der Rathenower Straße grenzen lange Sitzbänke und Bäume den Platz vom Straßenraum ab.
Bericht zum Wettbewerbsergebnis von Anka Stahl, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – Stadtumbauprogramm
Berliner Woche zum offenen Brief der Initiative gegen den Teilabriss (s. oben): „WBM widerspricht der Initiative“. Keine Wohnungen im gehobenen Preissegment, Zwischennutzung für die Nutzer*innen des Flachbaus, evtl. Behelfsbau für das Haus der Weisheit, Rückkehr in die neuen Räume …
2020 ist eine Broschüre der WBM zur Geschichte und Neuplanung der Rathenower Straße erschienen: https://www.wbm.de/fileadmin/projekte/WBM_website/presse/Downloads/210812_Broschu__re_onlineVersion_barrierefrei.pdf
Für das Haus der Weisheit wurde in 2021 immer noch keine Lösung gefunden. Am 22.2.2022 hat sich das Stadtteilplenum Moabit mit diesem Thema beschäftigen (hier der Bericht).
Dokumentation der WBM des Nachbarschaftsfests im September 2022.
Im Dezember 2022 wurde der langgestreckte Gebäudeteil abgerissen. Links der Zustand am 15.12.
Information vom 28. Juli 2023
Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans II-91-1 im Zeitraum vom 7. August bis 8. September 2023
(Bekanntmachung im Amtsblatt vom 28. Juli 2023)
Der Entwurf des Bebauungsplans II-91-1 vom 7. Juni 2023 für das Grundstück Rathenower Straße 16 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird mit Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) veröffentlicht.
Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchsdurchgeführt.
Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs wird in der Zeit vom 7. August 2023 bis einschließlich 8. September 2023 im Internet unter https://www.berlin.de/bebauungsplaene-mitte/ sowie über die Beteiligungsplattform https://mein.berlin.de (Beteiligungsportal des Landes Berlins) durchgeführt und die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf können dort eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Beteiligungsunterlagen im Bezirksamt Mitte von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Facility Management, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Zimmer 167, 1. Etage, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer: 9018-45752 oder per E-Mail stadtplanung@ba-mitte.berlin.de zur Verfügung gestellt und können eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können zum Bebauungsplanentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belangegegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebeneStellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Fragen zum Bebauungsplanentwurf können auch unter der Telefonnummer: 9018-45752 oder per E-Mail: stadtplanung@ba-mitte.berlin.de gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit ausliegt.
Nachtrag vom 07.08.2023
Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf II-91-1 vom 7. Juni 2023 sind auf der Website des Bezirksamts Mitte von Berlin während des Zeitraums der Beteiligung vom 07.08.2023 – 08.09.2023 unter folgendem Link abrufbar:
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/verbindliche-bauleitplanung/bebauungsplan/bebauungsplan.1349546.php
Jetzt wird über Denkmalschutz debattiert:
https://www.berliner-woche.de/moabit/c-bauen/initiative-will-brutalismus-bau-als-ganzes-erhalten_a240874
Zu Kommentar 1: Finde ich gut, das Gebäude ist in seiner Gänze erhaltenswert.
BTW: Wenn man über Abriss redet, sollte man erstmal an den häßlichen Nazi-Bau Rathaus Tiergarten denken, der zudem Moabit auch noch seines einzigen Stadtplatzes beraubt hat. Ebenso werden viele Gebäude der DDR abgerissen (Ahornblatt, Palast der Republik, …), derweil die Nazibauten unter irgendeinen eigenartigen Schutz gestellt zu sein scheinen.
Video zum Brutalismus-Symposium und Workshop, mit dem Denkmalschutz für das Ensemble vorgeschlagen wird (auch im Nachtrag zum Artikel):
https://www.youtube.com/watch?v=FCRKldchV0c&feature=youtu.be
Zu den Zukunftsplänen:
https://www.rbb888.de/themen/bauzombies-in-berlin0/mitte/rathenower-strasse-16-in-moabit-.html
Die Berliner Woche zitiert aus dem Offenen Brief der Initiative Wem gehört Berlin? zum Erhalt des Ensembles Rathenower Straße aus den 1970er Jahren mit der Forderung eines Runden Tisches. Warum aber ist im Brief von Wohnungen vorwiegend im gehobenen Preissegment, die gebaut werden sollen, die Rede? Das kritisiert BVV-Vorsteher Frank Bertermann zurecht und auch mit dem Vergleich „es ist wie eine Kirche abzureißen und den Kirchturm stehen zu lassen“ kann ich nichts anfangen:
https://www.berliner-woche.de/moabit/c-bauen/offener-brief-zum-geplanten-teilabriss-des-jugendzentrums-rathenower-strasse_a247144
Hier ist übrigens der offene Brief zu finden:
http://www.architektenfuerarchitekten.de/wordpress/wp-content/uploads/2019/12/191217bRettet-die-Rathenower-Stra%C3%9Fe-15-18_erg-2.pdf
Weiterhin gruselige Falschinformation! So wie der Artikel geschrieben ist, denken die Leser doch, dass der Zilleklub abgerissen werden soll, was nun überhaupt nicht der Fall ist – im Gegenteil:
https://leute.tagesspiegel.de/mitte/macher/2020/01/08/107938/initiative-will-jugendzentrum-in-der-rathenower-strasse-retten/
Antrag der Linken für einen Runden Tisch vor Abriss (Drs. 2279/V):
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=9831
Der Antrag auf einen Runden Tisch zum Denkmalschutz und auf ein Anti-Abriss Moratorium wurde gestern im BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung mehrheitlich abgelehnt, nachdem Landeskonservator Dr. Christian Rauhut gegenüber dem Ausschuss erklärt hatte, dass bei einer systematischen Erfassung der Moabiter Gebäude auf Denkmalschutz kein Denkmalverdacht festgestellt wurde und auch aktuell das Landesdenkmalamt auf Basis der zur Verfügung stehenden Unterlagen keinen Denkmalverdacht sieht. Deshalb werde das Landesdenkmalamt auch keine aufwendige vertiefte Prüfung auf Denkmalschutz durchführen. Alles weitere oben im Nachtrag.
Am 6.3. entschied eine Jury über den Siegerentwurf zur Freiraumplanung des künftigen Quartiersplatzes Rathenower Straße 16. Eine Kurzbeschreibung des ausgewählten Entwurfs ist im Nachtrag zum Artikel zu finden.
Dazu ein Artikel in baunetz.de: https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen-Petition_fuer_Erhalt_des_Jugendzentrums_von_Neumann_Groetzebach_Plessow_in_Moabit_7425663.html
Am 27.1.2021 gab es eine Kundgebung für den Einzug der Jugendzentren Potse und Drugstore in die Rathenower Straße 15-18 – ich frage mich nur, welche Räume in dem Flachbau, der eigentlich abgerissen werden soll, geeignet wären.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1147825.potse-die-jugend-bleibt-unbeugsam.html
Das zu kleine Ersatzangebot im Rockhaus wurde abgelehnt:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1147824.jugendzentrum-potse-linke-freiraeume-erhalten.html
Wie so oft mit öffentlichen Gebäuden: man läßt sie über Jahrzehnte verfallen und dann wird es richtig teuer. Wobei man dieses Gebäude offenbar allein mit dem Geld sanieren könnte, das ein Abriss kosten würde.
Was der geplante Abriss mit Nachhaltigkeit zu tun haben soll, ist mir ein Rätsel. Und dass das dann auch noch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft machen will, ist m. E. allein schon ein Skandal.
Es ist übrigens die gleiche WBM, die auf der Mierendorff-Insel für 13,50 € pro qm eine dieser Modularen Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten vermieten will. Zur Erinnerung: im sozialen Wohnungsbau beträgt die Miete 6,50 € pro qm.
https://leute.tagesspiegel.de/mitte/unter-nachbarn/2021/02/24/160899/?utm_source=TS-Leute&utm_medium=link&utm_campaign=leute_newsletter&utm_source=leute-mitte
Im Deutschen Architektenblatt (DAB) vom Juli ist ein fast zweiseitiger Artikel zum Teilabriss des ehemaligen Jungendzentrums Rathenower Straße. In dem Artikel geht es um den Denkmalschutz und dass das Gebäude erhalten bleiben sollte.
Die Gebäude werden aus denkmalpflegerischer Sicht als absolut denkmalwürdig bezeichnet, was auch der Landeskonservator erkannt hat. Ein Abriss wird außerdem als Ressourcenverschwenung betrachtet.
Online zu finden unter:
https://www.ak-berlin.de/baukultur/publikationen/architektenblatt/dab/deutsches-architektenblatt-2021.html
… und dann auf den kleine Button rechts gehen.
@HE zu 13: Deine Aussage, dass „auch der Landeskonservator“ das Gebäude als absolut denkmalwürdig bezeichnet hat, trifft in dieser Form nicht zu und wird auch nicht in dem von Dir genannten Artikel von Felix Torkar ausgesagt. Er schreibt nur, dass der Landeskonservator bei dem Sympoium gesprochen hat, ging aber nicht auf das von ihm gesagte ein. Explizeit für die Ausweisung des Denkmalschutzes hatte sich vielmehr Prof. Dr. Gabi Dolff-Bonekämper ausgesprochen. Wie oben im Artikel nachzulesen ist, Landeskonservator Christoph Rauhut sah bei dem Sympopium, wie in diesem MoabitOnline-Artikel nachzulesen ist, dass der „Denkmalverdacht“ nicht genügend groß sei, dass sich das Landesdenkmalamt zu einer intensiven Beschäftigung mit dem Gebäudekomplex veranlasst sieht. Er betonte aber, dass er das strittige Gebäude sowohl von der Bausubstanz, kultureller und ökologischer Werte als besonders erhaltenswert ansieht. Anscheinend ist das aber für die Ausweisung als Denkmal noch nicht genug.
Was uns Felix Torkar mit seiner Artikelüberschrift „SOS Kinderdorf – verkannte Perle“ in dem Kontext des beabsichtigten Teilabrisses des sagen will, ist mir ein Rätsel. SOS Kinderdorf e.V. war zwar eine Zeitlang als Nachfolgeträger von Mentos im Hochhaustrakt mit dem Jugendberatungsdienst untergebracht, aber schon vor Jahren dann in das Zille-Haus umgezogen. Während der Umbaumaßnahmen des Zillehauses seit Anfang des Jahres musste auch SOS-Kinderdorf einen Ausweichstandort beziehen, das hat aber nichts mit dem in Diskussion stehenden Gebäudeteil zu tun.
Bericht in der Abendschau von Sa. 27.11.2021, der Abriss hat begonnen – und ein Moratorium wird gefordert:
https://www.rbb-online.de/abendschau/videos/archiv.html
Die Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte (WBM) scheint spezialisiert zu sein auf Bauvorhaben, die – freundlich ausgedrückt – nicht gerade sehr freundlich daherkommen.
Auf der Mierendorff-Insel errichtet die WBM zur Zeit mitten im Kiez einen Plattenbau als Flüchtlingsunterkunft für 570 (!!) Geflüchtete, der im Kiez schon jetzt als Getto bezeichnet wird. Und das auch, obwohl bekannt ist, dass z. B. in Hamburg schon länger nicht mehr als 300 Geflüchtete an einem Ort untergebracht werden, da sonst die Integration sowohl im Haus als auch im Kiez problematisch wird.
Das Haus selbst erinnert mich mit seiner äußeren Gestaltung eher an eine Hemdenfabrik von H&M in Südchina oder an eine Kaserne der Bundeswehr als an einen Wohnungsbau in Berlin. Hinzu kommt, dass den Bewohnern der vorhandenen Nachbarhäuser ein 25 Meter langer Müllplatz mit 26 Containern und Tonnen an den Zaun und den Geflüchteten vor die Wohnzimmer und Balkone gestellt wird, obwohl man die Container und Tonnen auch im Gebäude unterbringen könnte.
Die Berliner Woche zum Teilabriss, Zwischenlösung für Haus der Weisheit und Antrag der Linken in der BVV:
https://www.berliner-woche.de/moabit/c-bauen/zwischenloesung-fuer-haus-der-weisheit_a333119
„Wer abreißt, ist von gestern“, sagt die Präsidentin der Berliner Architektenkammer. Recht hatse !! Leider kann man den unten stehenden Artikel betreffend das Jugendzentrum Moabit noch nicht online lesen.
Auf jeden Fall kommen bei ihr die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) und das Bezirksamt Mitte wegen der erst über viele Jahre hinweg mageren Instandhaltung des Jugendzentrums und nun wegen seines Abrisses und der damit erfolgenden Vertreibung der Jugendlichen nicht gerade gut weg.
Vielleicht kann jemand den Artikel lesen und dann noch einmal den Link posten.
https://plus.tagesspiegel.de/berlin/wer-abreisst-ist-von-gestern-berlins-architekten-chefin-fordert-vorrang-von-sanierung-vor-neubau-358219.html
Wie kommst Du darauf, dass die Jugendlichen vertrieben werden? Das existierende Jugendzentrum „Zillehaus“ wird doch gerade mal wieder gründlich renoviert und deutlich besser nutzbar sein danach.
Wenn hier alle Gebäude pauschal als Jugendzentrum bezeichnet werden, weil sie auf dem B-Plan aus den 1970er Jahren so bezeichnet wurden (also alles zusammen Schule, Jugendzentrum, Kita und das Jugendheim, das nach ca. 5 Jahren schon nicht mehr exisiterte, weil Heime aufgelöst wurden), dann ist das natürlich sehr irreführend. In diesen Gebäuden war seit den 1980er Jahren schon kein Jugendzentrum mehr, außer dem einen „Zillehaus“ (unter verschiedenen Namen), das bleibt.
Der Garagenhügel wird abgerissen und der langgestreckte Flachbau – sonst nichts. Findest Du das wirklich schade?
@ 19 und 20
Frau Keilhacker hat in dem Interview folgendes gesagt:
“ … wird das Jugendzentrum Moabit aus den 1970er Jahren gerade abgerissen. Und mit dem Abriss werden die Jugendlichen aus Mitte verdrängt, die hier einen Campus mit Schule, Freizeit, Sport und Erholungsflächen neben einer Kita und Jugendheim haben könnten“.
Aber was die bauliche Seite betrifft:
Dass man den nur ca. 50 Jahre alten dreigeschossigen langen Riegel abreisst, ist heute nicht mehr vertretbar, da Abriss und dann Neubau eine immense Umweltverschmutzung und Energie-, Ressourcen- und Geldverschwendung bedeuten. Allein der Stahlbeton-Rohbau ist Millionen wert, die Fassade hätte man energetisch sanieren und das innere an neue Nutzungen anpassen können. Sicher hätte man auch – wie es heute oft gemacht wird – mit Leichtbau aufstocken können.
Dass man den Garagenhügel abreisst, ist richtig. Das bringt die Flächen für einen Stadtplatz und für Gebäude mit weiteren Nutzungen.
hier jetzt ein Link zum Interview ohne Bezahlsperre:
https://epaper.tagesspiegel.de/article/6433150bb76bc9b7e15e6d9799c0108d95f51901c29c6a1f5756eecac9642e2d
Die Berliner Zeitung berichtet zum Teilabriss des Flachbaus, der Kritik daran und dem Neubauvorhaben. Die Schadstoffsanierung des Flachbaus sei laut WBM beendet und die Abrissarbeiten stehe unmittelbar bevor, anschließend seien großflächig Leitungsarbeiten im Boden geplant. Für den 24. September plane die WBM eine „Marktplatzveranstaltung“ auf der Baustelle an der Rathenower Str. 16 bei der die Öffentlichkeit über die Pläne informieren will.
Zum Bauprojekt und dem morgigen Nachbarschaftsfest mit Information
https://www.berliner-woche.de/moabit/c-bauen/projektvorstellung-beim-fest-in-der-rathenower-strasse_a357245
https://leute.tagesspiegel.de/mitte/macher/2022/09/21/241338/wbm-plant-neuartige-wohnform-in-der-rathenower-strasse-in-moabit
Der Abriss hat begonnen. Was für ein Wahnsinn in der heutigen Zeit !
Ein neuer Artikel in der Berliner Woche:
https://www.berliner-woche.de/moabit/c-bauen/wbm-baut-neue-wohnungen-und-einen-spielplatz_a368240
Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans II-91-1 vom 7. Juni 2023 im Zeitraum vom 7. August bis 8. September 2023 laut Amtsblatt vom 28. Juli 2023
Der Entwurf des Bebauungsplans II-91-1 vom 7. Juni 2023 für das Grundstück Rathenower Straße 16 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird mit Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) veröffentlicht.
Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchsdurchgeführt.
Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs wird in der Zeitvom 7. August 2023 bis einschließlich 8. September 2023 im Internet unter https://www.berlin.de/bebauungsplaene-mitte/ sowie über die Beteiligungsplattform https://mein.berlin.de (Beteiligungsportal des Landes Berlins) durchgeführt und die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf können dort eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Beteiligungsunterlagen im Bezirksamt Mitte von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Facility Management,Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Zimmer 167, 1. Etage, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer: 9018-45752 oder per E-Mail stadtplanung@ba-mitte.berlin.de zurVerfügung gestellt und können eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können zum Bebauungsplanentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belangegegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebeneStellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Fragen zum Bebauungsplanentwurf können auch unter der Telefonnummer: 9018-45752 oder per E-Mail: stadtplanung@ba-mitte.berlin.de gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit ausliegt.
Ergänzung zu 26:
Bei der Anzeige zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Tagesspiegel ist mir aufgefallen, dass das Grundstück als sogenanntes „Urbanes Gebiet“ entwickelt werden soll. Auf einem derartigen Grundstück sind gewerbliche, soziale und kulturelle Nutzungen zusammen mit Wohnungsbau möglich.
Das ist ja gut so, aber die Anwendung als „Urbanes Gebiet“ ermöglicht dem Bauherren auch eine extrem hohe Ausnutzung des Grundstücks, d. h. er kann ein extrem großes Bauvolumen verwirklichen, das sehr viel größer ist als z. B. bei einem reinen Wohnungsbauvorhaben. Das Grundstück wird also mit sehr viel mehr Baumasse und dichter und höher vollgebaut, die Abstände zwischen den Gebäuden können geringer sein und der Schallpegel höher. Für den Bauherren ist das gut, für Bewohner in der Regel nicht. Auch das ULAP-Quartier wird z. B. als Urbanes Gebiet entwickelt.
Früher wurde in Bebauungsplänen in der Regel die Geschossflächenzahl (GFZ) genannt, die das Verhältnis von Grundstücksfläche zu Geschossfläche beschreibt. Hierbei sollte z. B. bei Wohnungsbauvorhaben die 3,0 nicht überschritten werden. Kürzlich habe ich jedoch in Charlottenburg gesehen, dass statt dieser Zahl nur die Geschossfläche in Quadratmetern genannt wurde, was natürlich überhaupt nichts aussagt, da der Bezug zur Grundstücksgröße fehlt. Damit kann natürlich sehr schön verheimlicht werden, wenn eine GFZ extrem hoch wird.
Falls hier auch keine GFZ genannt wird, sollte man sehr direkt danach fragen und dieses einfordern.
Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf II-91-1 vom 7. Juni 2023 sind auf der Website des Bezirksamts Mitte von Berlin während des Zeitraums der Beteiligung vom 07.08.2023 – 08.09.2023 unter folgendem Link abrufbar:
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/verbindliche-bauleitplanung/bebauungsplan/bebauungsplan.1349546.php
Hier ein Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan. In diesem wird ganz unten gesagt, dass die Geschossflächenzahl (GFZ), die den Umfang des Bauvolumens festlegt, bei insgesamt 2,1 liegt. Das ist ja mal ganz erfreulich, da es weniger ist als bei Urbanen Gebieten eigentlich möglich ist.
Zitat:
„Begründung zum Bebauungsplan II-91-1
Absatz 3.2.3 Geschossfläche
Die Geschossfläche (GF) gemäß § 20 BauNVO ist die sich aus den Außenmaßen ergebende Fläche in allen Vollgeschossen, d.h. aus der Addition der Grundflächen aller Vollgeschosse. Im Bebauungsplan wird die maximal zulässige Geschossfläche festgesetzt: In der Teilfläche MU 1 sind insgesamt 5.644 m² (für das Bestandsgebäude 5.290 m², für den eingeschossigen
Erweiterungsbau 264 m² und für die überbaubare westliche Fläche 90 m²) zulässig, in der Teilfläche MU 2 für den Neubau 12.385 m² Geschossfläche und zusammen maximal 18.029 m². Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird rechnerisch ermittelt und gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche bebaut werden darf. Damit ergibt sich rechnerisch für die Teilfläche MU 1 eine GFZ von ca. 1,7, für die Teilfläche MU 2 ein GFZ von ca. 2,5 und insgesamt eine Ausnutzung von GFZ ca. 2,1.
Die Dichtewerte liegen somit weit unter den Orientierungswerten für die Bestimmung des Maßes der Nutzung gemäß § 17 BauNVO von 3,0 GFZ für ein urbanes Gebiet.“
Bei der heutigen Betroffenenratssitzung berichtete Jürgen über die Festsetzung des Bebauungsplans für die Rathenower Straße 16, hier die Pressemitteilung des Bezirksamts:
https://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1453294.php
Jetzt geht es weiter mit dem Baugenehmigungsverfahren, Baubeginn wird für dieses Jahr angekündigt.
Die Berliner Zeitung berichtet zum Bauvorhaben:
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-mitte-hier-entstehen-mehr-als-100-neue-wohnungen-li.2221808
Die Idee des Projekts an sich ist gut (Clusterwohnungen, Sozial- und Kulturräume, bezahlbarere Wohnraum). Die Umsetzung finde ich aber gar nicht überzeugend. „Investoren-Architektur“ at his best: uninteressante Klötzchen mit Öffnungen.
Wenn dann auch noch günstige Materialen verwendet werden, wovon auszugehen ist, wird hier in exponierter Lage nichts anders als ein „Platte“ gebaut, die spätestens in zehn Jahren, wenn die Materialen und Farben etwas „Patina“ haben, ein städtebaulicher Missstand sind.
Und nachhaltig oder umweltfreundliche ist da auch nichts. Bisschen Dachbegrünung ist absoluter standard und nichts, worauf man stolz sein sollte. Wenn das bei jeder Gelegenheit erwähnt wird, weiß man, dass sonst nichts vorzeigbares geplant ist.
Schade, dass bei öffentlichen Aufträgen nicht etwas mehr auf gute und nachhaltige Architektur geachtet wird. Wenn ein Bauwerk nämlich erst steht, müssen sich mindestens zwei Generationen damit abfinden. Da wäre etws mehr städtebauliche Voraussicht wünschenswert. Stattdessen werden die Bausünden der Vergangenheit wiederholt.
Bauherr ist die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM).
Diese hat kürzlich auf der Mierendorff-Insel an der Quedlinburger Straße 45 insgesamt 146 Wohnungen für Geflüchtete in einem Gebäude errichtet, das mich eher an eine Hemdenfabrik in Süd-China erinnert als an einen Wohnungsbau in Berlin, bei dem man sich doch eigentlich bemühen sollte, einen positiven Beitrag zum Berliner Stadtbild zu liefern.
Außerdem haben die WBM und das Bezirksamt Charlottenburg dort gemeinsam trotz Protesten von Anwohnern mitten in den Hof eine Mülldeponie mit 22 Containern und 4 Tonnen gestellt bzw. genehmigt.
Und die Krönung ist, auf dem zugehörigen Spielplatz und an den Zugängen wurden längliche Betonblöcke – offenbar gedacht als Sitzgelegenheiten – aufgestellt, an deren Kanten und Ecken sich die dort spielenden Flüchtlingskinder richtig schwer verletzen können, wenn sie z. B. mit dem Kopf mit Wucht darauf fallen. Auch dieses scheint das Bezirksamt bisher offenbar in Ordnung zu finden.
Rücksicht auf die Stadtgesellschaft scheint mir bei dieser landeseigenen (!!) Wohnungsbaugesellschaft nicht sehr gefragt zu sein.