So können Sie mitmachen!

Auslegung Entwurf Bebauungsplan II-7b-1 VE Stromstr. Ecke Turmstr.

Vom 03.02. bis 03.03.2020 liegt der Entwurf des B-Plans II-7b-1 VE für die Grundstücke Turmstraße 28 und 29, Stromstraße 60-62 sowie eine Teilfläche der Verkehrsfläche der Stromstraße im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Moabit öffentlich aus. Es handelt sich um das ehemalige Hertie Gelände samt Parkplatz, dem Eckgebäude Turm- Ecke Stromstraße und das denkmalgeschützte Gebäude Stromstraße 61 (ehemals Kallasch&Jonas).

Auf Grundlage eines in Kooperation mit dem Bezirk Mitte von Berlin durchgeführten städtebaulich-hochbaulichen Workshopverfahrens plant der Vorhabenträger (Leopold Stiefel, Ingolstadt) auf den Grundstücken Turmstraße 28-29 und Stromstraße 60 bis 62 ein Ensemble aus Wohn- und Geschäftshäusern zu errichten. Neben Einzelhandelsnutzungen im Erdgeschoss und ersten Vollgeschoss, die die Nutzungen des ehemaligen Hertie-Grundstücks ergänzt, sind Büro- Verwaltungseinrichtungen sowie Wohnnutzung geplant.

Visualisierung des Bauvorhabens, (c) Steimle Architekten

Beteiligungsmöglichkeiten:
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Sie können Pläne und Entwürfe einsehen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planungen Äußerungen hierzu abgeben. Die Anhörungsergebnisse werden in die weitere Planung einfließen.
Ort: Die Unterlagen liegen aus beim Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, Zimmer 167, Telefon 9018-45873
Zeitraum: Vom 3. Februar bis einschließlich 3. März 2020 während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 9 bis 15 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Im Auslegungszeitraum vom Bezirksamt Mitte im Internet bereitgestellte Downloads von Unterlagen:
II-7b-1VE – Bebauungsplan, PDF-Dokument (934.1 kB)
II-7b-1VE – Begründung, PDF-Dokument (3.1 MB)
II-7b-1VE – Projektplanung, PDF-Dokument (4.3 MB)
II-7b-1VE – Information über die Datenverarbeitung, PDF-Dokument (179.3 kB)

Ihre Stellungnahme können Sie formlos per Post an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, 13341 Berlin, per E-Mail an stadtplanung@ba-mitte.berlin.de oder ein Onlineformular des Bezirksamts Mitte abgeben, dass sie ebenso wie die vom Bezirksamt bereitgestellten Unterlagen während des Auslegungszeitraums hier (Seite des Bezirksamts) finden.


Ursprungsartikel „Quartier statt Mall“, erschienen am 26.8.2019, zuerst veröffentlicht in der »Ecke Turmstraße« (Nr. 4 /2019).

Auf der großen Brache Turm- / Stromstraße sollen Geschäfte, Büros, Praxen und 120 Woh­­nungen entstehen.

Eine der prominentesten und mit über 35 Jahren wohl auch ältesten Moabiter Brachen liegt direkt gegenüber dem neuen Schultheiß-Quartier. Anwohnern ist die Ecke Turm-/ Strom­straße sehr vertraut, vor allem das kleine, zwei­geschos­sige Wohnhaus von 1866, ein einzeln stehendes Baudenkmal. Zum vertrauten Bild gehörte immer auch das Tra­di­tions­geschäft »Blumen Hetzer« direkt an der Kreuzungsecke, mit einem kleinen Verkaufs­hütt­chen und üppigen Auslagen mit Pflanzen und Kräutern aller Art. Das Geschäft konnte vor einiger Zeit feste Ladenräume gleich nebenan in der Turmstraße beziehen.

Denn auf der Ecke und entlang der Stromstraße soll ein Großprojekt realisiert werden, das – neben dem umgebauten Hertie-Kaufhaus und dem Schultheiß-Quartier – das gesamte Areal komplettieren wird. Geplant ist ein neues Quartier mit Geschäften, Arztpraxen und Büros sowie Woh­nungen, der unmittelbar an das Ex-Hertie anschließt. Eigentümer des Grundstücks (zu dem auch das Hertie-Gebäude gehört) ist seit längerem das Ingolstädter Familien­unter­nehmen von Leopold Stiefel, der einst den Elektronik-Riesen Media Markt mitgründete und nun als »Immobilien Family Office« DIGIVEST und MCBauinvest (GmbH) bundesweit im Bau und der Verwaltung von Immobilien aktiv ist. Das Unter­nehmen steht dafür, so Ralf Schmitt, Geschäfts­führer des Family Office, Projekte nicht nur zu entwickeln, sondern auch im Bestand des Unter­nehmens zu halten, statt sie anschließend gewinn­bring­end weiter­zu­ver­kaufen. Das erfordere lang­fristiges Denken und auch die energetische Zukunfts­fähigkeit der Projekte.

Um der Anwohnerschaft frühzeitig das Moabiter Vorhaben vorzustellen, hatte das Unternehmen Anfang August zu einer öffentlichen Info-Veranstaltung mit Vertretern des Investors und des Bezirksamts sowie des Stuttgarter Architekturbüros Steimle eingeladen, dessen Siegerentwurf bei einem Wettbewerbsverfahren nun realisiert werden soll. Vorgesehen ist eine siebengeschossige Blockrandschließung in Traufhöhe entlang der Stromstraße: mit Geschäften und Läden in den unteren beiden Geschossen, darüber sollen in weiteren zwei Geschossen Büros und Arztpraxen Platz finden und in den oberen drei Geschossen Wohnen. Eine Tiefgarage findet im Untergeschoss Platz, die Einfahrt und auch der Lieferverkehr sollen von der oberen Stromstraße aus erfolgen.

Visualisierung Teil des Abschnitts an der Stromstraße mit dem eingebetteten Baudenkmal Stromstraße 62,
(c) Steimle Architekten

An der Kreuzung markiert eine prägnante Eckbebauung mit insgesamt neun Geschossen (knapp 32 Meter Höhe) die exponierte Lage. Der zweigeschossige Altbau in der Stromstraße wird denkmalgerecht saniert und soll als Solitär zu neuer Geltung kommen.

Visualisierung Turmstraße Ecke Stromstraße, (c) Steimle Architekten

Schmitt betont, dass das Projekt keine weitere Shopping Mall oder ein Center ist. Vielmehr entspricht es – wie schon das Ex-Hertie – der Mischstruktur einer klassischen Einkaufs­straße. Dazu gehören auch der Erhalt der Bürgersteige und eine kleine Platz­situation an der Spitze. Außerdem soll es Durchgänge von der Strom- zur Wilhelms­havener Straße geben.

Visualisierung von oben, (c) Steimle Architekten

Insgesamt sind ca. 5.600 qm Brutto­geschoss­fläche (BGF) für den Einzelhandel und weitere ca. 2.300 qm für Büros vorgesehen. Den größten Anteil nimmt jedoch mit ca. 12.000 qm BGF die Wohn­nutzung ein: ca. 120 Wohn­ungen sind geplant, die sich vor allem im geschützten und von Straßen­lärm abge­schirm­ten Innen­­bereich befinden. In einer kamm­artigen Struktur sind fünf- und sechs­­ge­schos­­sige, abge­treppte Bauten vor­ge­sehen, die alle nach Westen bzw. Süden orientiert sind.

Wie viele der Wohnungen preisgebunden sein werden, wird noch verhandelt. Wäh­rend der Investor den frei­wil­ligen Anteil eher bei bis zu 20 % sieht (auf­grund des Sanie­rungs­gebiets greift das Berliner Modell der koope­rativen Bau­land­­ent­­wick­lung nicht, so dass für den Investor keine Pflicht besteht, förderfähige Wohnungen zu bauen). Dagegen möchte der Bezirk gern die 30 %-Marke ansteuern. Nach den Vorstellungen des Investors könnte der Bau im Frühjahr 2021 beginnen und bis Herbst 2023 abgeschlossen sein. Der Aufstellungsbeschluss für einen vorhaben­bezogenen Bebauungs­plan wurde bereits gefasst. Die üblichen Beteiligungs­runden (BVV-Ausschüsse, Träger öffentlicher Belange etc.), wozu auch eine intensive Bürgerbeteiligung gehört, erfolgen während der Planerstellung.

Das Publikum nahm die Infor­ma­tio­nen und vor­ge­stell­ten Pläne durch­aus wohl­wollend und zustim­mend auf – das ist schon bemerkens­wert in Moabit, wo man gerade größere Bau­pro­jekte sehr kritisch unter die Lupe nimmt. Es gab einige Nach­fragen und Anregungen – unter anderem eine Bitte, die sich an die Archi­tekten richtete: Man möge doch möglichst jene Schieß­scharten­fenster vermeiden, mit denen Berlin ohnehin schon viel zu oft geschlagen sei. Ein Wunsch, der wohl vielen aus dem Herzen sprach.

Gastautorin: Ulrike Steglich, zuerst veröffentlicht in der »Ecke Turmstraße« (Nr. 4 /2019).

 


Nachtrag vom 31.10.2019

Das Bezirksamt Mitte hat am 29.10.2019 die Aufstellung des vor­haben­be­zogenen Bebau­­ungs­plans II-7b-1 VE „Strom-/ Turmstraße“ für die Grund­stücke Turmstraße 28-29 und Strom­­straße 60-63 sowie einer Teil­­fläche der Strom­­straße sowie die Durch­­führung der früh­­zei­­tigen Öffent­lich­keits- und Behör­den­betei­ligungen beschlossen.

Folgende Dokumente sind dazu veröffentlicht worden:

 

Nachtrag vom 03.02.2020
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Auslegung des Entwurf des B-Plans II-7b-1 VE für die Grundstücke Turmstraße 28 und 29, Stromstraße 60-62 sowie eine Teilfläche der Verkehrsfläche der Stromstraße im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Moabit
Zeitraum der Beteiligung: 03.02.2020 – 03.03.2020

Im Auslegungszeitraum vom Bezirksamt Mitte bereitgestellte Downloads von Unterlagen:
II-7b-1VE – Bebauungsplan, PDF-Dokument (934.1 kB)
II-7b-1VE – Begründung, PDF-Dokument (3.1 MB)
II-7b-1VE – Projektplanung, PDF-Dokument (4.3 MB)
II-7b-1VE – Information über die Datenverarbeitung, PDF-Dokument (179.3 kB)

 

Nachtrag vom 27.08.2021
Das Bezirksamt Mitte hat in seiner Sitzung am 03.08.2021 über die Auswertungen der „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ und  der „frühzeitigen Behördenbeteiligung“ zum Bebauungsplan II-7b-1VE „Strom-/Turmstraße“ beschlossen, dass diese zu keiner grundlegenden Änderungen der Planung geführt haben und für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt wird. Ebenfalls hat das Bezirksamt beschlossen, dass auf formalen Gründen das Verfahren zum Bebauungsplanentwurfs II-7b-1, dem Vorgänger des aktuellen vorhabenbezogenen Bebauungsplans, eingestellt wird.

10 Kommentare auf "Auslegung Entwurf Bebauungsplan II-7b-1 VE Stromstr. Ecke Turmstr."

  1. 1
    H. E. says:

    Einzelhandelsflächen – ob groß oder klein – hat Moabit schon jetzt viel zu viel. Wozu also zweigeschossige Ladenflächen und so viele?
    Büros hat ganz Berlin zu viel. In der Europacity entstehen weitere tausende Büroarbeitsplätze und alle zusammen provozieren weiteren Zuzug nach Berlin und vergrößern damit die Wohnungsnot. Wozu also hier so viele Büroflächen?
    Dagegen sollen nur lächerliche 120 und offenbar ziemlich große Wohnungen entstehen und davon insgesamt vielleicht nur 20 % Sozialwohnungen. Und das, obwohl extremer Wohnungsmangel herrscht und über 50 % der Berliner Haushalte wegen ihres geringen Einkommens ein Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein haben.

    Besser wär eine gesunde Berliner Mischung:
    Im EG an der Strasse Einzelhandel (aber kein großflächiger wie z. B. Aldi, Lidl und Co) und Gastronomie,
    im 1. OG Büros, Praxen und evt. teilweise Wohnungen,
    darüber nur noch Wohnungen und davon 50 % Sozialer Wohnungsbau (wie z. B. in Wien selbstverständlich).
    Aber offenbar braucht die Berliner Politik erst noch ein paar desaströse Wahlergebnisse.

  2. 2
    Jürgen Schwenzel says:

    Das Bezirksamt Mitte hat am 29. Oktober 2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungplans II-7b-1 VE beschlossen. PDF-Dokumente mit dem BA-Beschluss zur Aufstellung des B-Plans, des B-Plan Vorentwurfs und einer 63-seitigen Projektpräsentation sind im Nachtrag zum Artikel verlinkt.

  3. 3
    H. E. says:

    Angesichts der geplanten Fassade schlage ich folgendes vor:
    Alle Berliner Architekten setzen sich zusammen und entwerfen eine Fassade, die für Wohnungen und Büros gleichermaßen paßt und die dann jeder Architekt bei seinen Bauten überall in Berlin verwenden kann.
    Entworfen wird heute sowieso am PC. Man entwirft also einmal ein zimmergroßes Element einer Fassade und dann drückt man die Wiederholungstaste und der PC setzt dann je nach Größe des Bauvorhabens hundert oder dreihundert (Innenministerium) oder fünfhundert (BND) oder mehr derartige zellengleiche Elemente nebeneinander und je nach Etagenanzahl drei, vier, zehn, 30 oder 40 (bei Hochhäusern) übereinander.
    Jeder Architekt und auch der Senat und die Bezirksämter kriegen den Entwurf auf ihre PC’s. Kein Architekt braucht dann mehr sein künstlerisches Ego zu bemühen und die Verwaltung muss nicht jedesmal darüber nachdenken, ob sie das genehmigen soll, zumal ein gutes Stadtbild als Thema sowieso in Politik und Verwaltung kein Thema mehr zu sein scheint – wie man ja m. E. schon überall in der Stadt an den knastartigen Fassaden sehen kann (Hotel an der Lehrter Straße, Hotel an der Gedächtniskirche, Innenministerium, BND, Pwc am Hauptbahnhof, Bildungsministerium an der Spree usw.).
    Hoffentlich sind bald alle Baulücken zugebaut, damit uns das an vielen Stellen noch immer schöne Berliner Stadtbild erhalten bleibt.

  4. 4
    Jürgen says:

    Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für ein Bebauungsplanverfahren
    Pressemitteilung Nr. 015/2020 vom 24.01.2020

    Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, Ephraim Gothe, informiert:
    Für das Bebauungsplanverfahren II-7b-1VE für die Grundstücke Turmstraße 28-29 und Stromstraße 60-62 sowie eine Teilfläche der Stromstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit wird
    vom 3. Februar bis einschließlich 3. März 2020
    die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches durchgeführt.

    Ort: Bezirksamt Mitte von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, 1. Etage, Zimmer 167 während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 9 bis 15 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.: (030) 9018-45873.

    Die Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind ab dem Tag der Offenlegung auch im Internet einzusehen unter
    https://www.berlin.de/bebauungsplaene-mitte/
    sowie auf der Beteiligungsplattform https://www.mein.berlin.de

    Sie haben die Möglichkeit, sich an den Planungen zu beteiligen. Sie können Pläne und Entwürfe einsehen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planungen Äußerungen hierzu abgeben. Die Anhörungsergebnisse werden in die weiteren Planungen einfließen.

    Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und Berliner Datenschutzgesetz; weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mitausliegt.

    Auf Grundlage eines in Kooperation mit dem Bezirk Mitte von Berlin durchgeführten städtebaulich-hochbaulichen Workshopverfahrens plant der Vorhabenträger (Leopold Stiefel, Ingolstadt) auf den Grundstücken Turmstraße 28-29 und Stromstraße 60 bis 62 ein Ensemble aus Wohn- und Geschäftshäusern zu errichten.
    Neben Einzelhandelsnutzungen im Erdgeschoss und ersten Vollgeschoss, die die Nutzungen des ehemaligen Hertie-Grundstücks ergänzt, sind Büro- Verwaltungseinrichtungen sowie Wohnnutzung geplant.

    Ansprechpartner im Bezirksamt:
    Bezirksamt Mitte von Berlin, Herr Granow, Tel.: (030) 9018-45873

    Medienkontakt:
    Bezirksamt Mitte, Bezirksstadtrat Ephraim Gothe, Tel.: (030) 9018-44600

  5. 5
    BVV-Beobachter says:

    Die BVV-Fraktion der Grünen hat gestern für die am 20. Februar 2020 stattfindende Bezirksverordnetenversammlung einen Antrag zur Beschlussfassung (BVV Drucksache 2363/V) eingebracht, in dem das Bezirksamt Mitte ersucht wird, innerhalb der Auslegungszeit des Entwurfs des Bebauungsplans eine Informationsveranstaltung für die Bürger*innen durchzuführen, in der die Planungen dargestellt werden und die Bürger*innen ihre Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen vorbringen können. Die vorgebrachten Stellungnahmen sollen protokolliert und in den diesbezüglichen Auswertungsergebnissen Berücksichtigung finden. Die Veranstaltung soll in der unmittelbaren Nähe des Plangebietes stattfinden.

    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=9915

  6. 6
    H. E. says:

    Zu 5:
    Ist doch schön, dass die B’90/Grünen 12 Tage vor dem Ende eines monatelangen Planungsprozesses aufgewacht sind und eine Beteiligung der Bürger an der Planung fordern.

    Hier meine heute zum Bebauungsplan abgegebene Stellungnahme:
    Eine rechts und links gleich breite Betonung der Gebäudeecke Turm-/Stromstraße durch ein 8. und 9. Geschoss ist akzeptabel. Nicht nachvollziehbar sind ein 8. und 9. Geschoss bei dem Rest des Gebäuderiegels an der Stromstraße. Dieses wirkt zu wuchtig und sieht nach einem Gefallen für den Investor aus.
    Nur 60 % der Geschossfläche für Wohnen aber 40 % für Gewerbe ist angesichts des Berliner Wohnungsmangels nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel.
    5.600 Quadratmeter Verkaufsfläche für Einzelhandel ist viel zu viel. Es ist nicht nachvollziehbar, das auch im 1. Obergeschoss Einzelhandel sein soll. Gegenüber im Schultheiss-Quartier steht extrem viel Verkaufsfläche leer und an der Turmstraße und in den Seitenstraßen ist oder geht der normale kleinflächige Einzelhandel bereits kaputt.
    Nachvollziehbar wäre Einzelhandel nur im EG, Büros und Praxen nur im 1. OG und darüber ausschließlich Wohnungen.
    Die Eintönigkeit der Fassade und das Fehlen jeglicher Erker trägt zu einem öden Stadtbild analog der Europacity bei. Es passt eher in ein Hochhaus-Quartier in Hongkong als nach Berlin.

    Leider habe ich nicht geprüft, ob auch großflächiger Einzelhandel (ALDI, LIDL usw.) erlaubt und vorgesehen ist. Wenn das der Fall sein sollte, sollte man ihn verhindern.

  7. 7
    Susanne Torka says:

    Folgende Stellungnahme heute abgegeben:

    Ich halte die vollständige Überbaubarkeit des kompletten Grundstück für zu massiv und nicht akzeptabel, keine Versickerungsmöglichkeit. Wo bleibt das Regenwasser?
    Außerdem sollte der Wohnanteil unbedingt erhöht werden und ganz besonders der Anteil an Sozialwohnungen. Da 50% der Berlinerinnen und Berliner WBS-berechtigt sind, ist ein 50% Anteil an Sozialwohnungen geboten.
    Der Gewerbeanteil ist zu hoch, insbesondere der Anteil an Einzelhandel. Im gegenüberliegenden Schultheiss-Quartier stehen viele Flächen leer, deshalb sollte hier Einzelhandel nur im EG erlaubt werden, im 1. OG Büros, Arztpraxen und ähnliches. Darüber nur Wohnen, auch wenn der Fachplan Wohnen das Plangebiet nicht als potentiellen Wohnbaustandort darstellt. Dies kann geändert werden. Es fehlen die Zahlen der bereits jetzt genehmigten Einzelhandelsfläche im Stadtteilzentrum und es fehlt die kritische Betrachtung der Auswirkungen des bereits gebauten Schultheiss-Quartiers.
    Das Haus, das an den Altbau in der Stromstraße angrenzt, ist zu hoch. Die Grundstückszufahrten erscheinen mir sinnvoll angeordnet. Die Anzahl der Tiefgaragenstellplätze für PW , aufgeschlüsselt nach Kunden- und Bewohnerverkehr fehlt ebenso, wie die Anzahl der Fahrradstellplätze.
    Für das denkmalgeschützte Gebäude Stromstraße 61 sollte eine kulturelle Nutzung festgelegt werden. Wie ist es möglich, dass die Gesimsaufbauten nicht mehr zu finden sind, nachfragende Moabiter wurden in der Zwischenzeit stets beruhigt, dass sie eingelagert wären. Die seitliche Freistellung des Denkmals ist zu begrüßen.
    Informationen zur sozialen Infrastruktur müssen gegeben werden, insbesondere die Notwendigkeit von Spielflächen, Kita- und Schulplätzen entsprechend der Zahl der zukünftig dort wohnenden Familien. Insbesondere da ein Spielflächen-Defizit schon jetzt besteht. Es wäre sinnvoll nicht nur 2 Nistkästen für den Haussperling anzubringen, sondern viel mehr, da Lebensraum für Höhlenbrüter zunehmend vernichtet wird.
    Fast sämtliche Vorgaben aus dem Landschaftsprogramm für das Gebiet werden von der Planung konterkarriert (u.a. Beseitigung von Bodenversiegelungen, Schaffung zusätzlicher Lebensräume, Kompensation von baulichen Verdichtungen, Erhöhung des Anteils naturhaushaltswirksamer Flächen, Erhöhung des Vegetationsanteils usw.). Das gleiche gilt für den StEP Klima.

    Anmerkung S. 6: Paech-Gelände, ist vielleicht Paechbrot gemeint?

  8. 8
    H. E. says:

    Zu 7:
    Oh, „2 Nistkästen für den Haussperling“!
    Ist das vielleicht ein Lieblingstier des SPD-Stadtrates für Stadtentwicklung?
    Beim Hamberger Großmarkt an der Siemensstraße hat er damals dafür gesorgt, dass im idyllischem Stahlstützen-Wald unter dem wunderbaren Blechdach über dem Parkplatz sogar drei (!!!) Nistkästen aufgehängt werden mussten.

  9. 9
    Jürgen says:

    Im Nachtrag vom 27.08.2021 ist der Beschluss des Bezirksamts über die Ergebnisse der Auswertung der „frühzeitigen öffentlichen Beteilungsverfahren (keine die Grundzüge der Planung erforderlichen Änderungen), die jetzt folgende Behördenbeteiligung, und die Einstellung des vorherigen, nicht vorhabenbezogenen B-Planverfahrens sowie der aktuelle Bebauungsplanentwurf verlinkt

  10. 10
    H. E. says:

    Na ist doch schön! Wozu wurde also überhaupt mal wieder eine Bürgerbeteiligung gemacht?
    Offenbar entstehen Wohnungen nur auf 60 % der Geschossfläche, aber auf 40 % Gewerbe- und Büroflächen. Und das, obwohl Büros nun wirklich nicht mehr gebraucht werden und Wohnungen dagegen extreme Mangelware sind. Ist doch wieder mal ein großer Erfolge des Bezirksamtes und des SPD-Stadtrates.
    In einem obigen Kommentar habe ich geschrieben, dass auf nur ca 20 % der Geschossfläche Wohnen Sozialwohnungen entstehen werden. Ist das richtig? Wenn ja, wäre auch das ein ärmlicher Erfolg der Politik, denn über 60 % der Berliner haben aktuell ein Anrecht auf eine Sozialwohnung (so neulich der Tagespiegel) und heute sind entsprechend dem Berliner Modell bei Wohnungsbauvorhaben eigentlich 30 % Sozialwohnungen Pflicht – was auch immer noch zu wenig ist und warum von aufgewachten Teilen der Berliner Politik generell auch schon 50 % gefordert werden.

Schreibe einen Kommentar

Beachte bitte die Netiquette!