So können Sie mitmachen!

Mittelbereich Lehrter Straße – jetzt beteiligen!

Für einen Monat, noch bis zum 19. Mai 2010 liegen die Unterlagen zum Bebauungsplan 1-67 (B-Plan) für den Mittelbereich der Lehrter Straße im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aus (siehe Details unten am Ende des Artikels). Bürger_innen können Stellungnahmen dazu abgegeben. Am 26. April hatte das Bezirksamt zu einer Erörterungsveranstaltung in den großen Saal der Berliner Stadtmission eingeladen. Der Tagesspiegel berichtete.

Auf dem Podium: Baustadtrat Ephraim Gothe, Henrik Thomsen (Vivico), Sylvia Carpaneto und Florian Köhl, die Sieger des städtebaulichen Wettbewerbs sowie Christian von Lengerke, dessen Büro den Bebauungsplan bearbeitet. Moderation: Heinz Tibbe, gruppe planwerk, Beauftragter des Bezirks Mitte für den Stadtumbau West in diesem Teil von Moabit. Ganz so voll wie zu den vorherigen Veranstaltungen beim Wettbewerb war die Versammlung diesmal nicht. Aber eine ganze Reihe Anwohner_innen, die sich dafür interessieren, wie es vielleicht in einigen Jahren oder eher doch Jahrzehnten hinter der langen Backsteinmauer aussehen wird, waren zur Erörterungsveranstaltung gekommen.

Gothe erklärte Vorlauf und Ziel des Verfahrens. Der Bezirk Mitte habe sich entschieden, den Entwicklungsdruck, der auf der Lehrter Straße spätestens seit Eröffnung des Hauptbahnhofs liege nicht der Eigendynamik von Investoren zu überlassen. Dann hätte jeweils von Fall zu Fall über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens entschieden werden müssen. Mit dem Wettbewerb im vergangenen Jahr und der Aufstellung des B-Plans wolle der Bezirk der Entwicklung vorgreifen und Bebauungsdichte, zulässige Nutzungen, Wege- und Freiraumbezieungen festlegen, damit der „Markt“ sich in den „Plan“ einpassen muss. Proteste von Anwohnern gegen Hostel– und Hotelbauten hatten allerdings Ende 2008 erst einen kräftigen Anstoß dazu geben müssen, worauf die Bezirksverordnetenversammlung Mitte den Erhalt der Lehrter Straße als Wohnstraße verabredete und die Zukunftswerkstatt auf den Weg brachte. Die Erörterungsveranstaltung war bereits die vierte Veranstaltung im Rahmen dieser Zukunftswerkstatt, eine weitere zum Thema Verkehr folgt am 21. Juni 2010.

Carpaneto und Köhl stellten die Überarbeitung ihres Konzeptes vor:

In einigen Details wurde die Planung geändert. Das betrifft allderdings nicht so Grundlegendes wie die vorgesehene Geschossfläche, die gebaut werde soll, nämlich 76.000 Quadratmeter, davon 60% Wohnen und 40% Gewerbe. Auch die vorgesehenen vier Baufelder mit ihren Zufahrten und Tiefgaragen sind nicht verändert. Die Geschosshöhen der Baukörper sind mit roten römischen Zahlen angegeben (den Plan anklicken für eine größere Ansicht). Zur Bahntrasse hin soll generell Dienstleistung und Gewerbe angesiedelt werden, zur Lehrter Straße hin Wohnen. Weitere Nutzungsschwerpunkte sind neu in den Plan aufgenommen worden, im nördlichen Bereich (auf dem Plan links) mehr Gewerbe, im südlichen Bereich (rechts auf dem Plan) vorwiegend Wohnen. Einer der Zwischenriegel ist entfallen und ganz rechts im Anschluss an die bestehende Bebauung ist ein weiterer geschützter Gartenbereich ähnlich wie der hinter der Backsteinmauer entstanden. Auch der zentrale Platz gegenüber des Haupteingangs zum Poststadion ist verändert worden. Hier steht jetzt ein viergeschossiger Würfel, um den sich Geschäfte, Arztpraxen und Gastronomie gruppieren sollen. Damit gibt es eine bessere Verbindung von der Lehrter Straße über die von allen gewollte Brücke über die Bahn ins zukünftige Heidestraßenquartier. Schließlich sollen die Kinder, die dort in Zukunft mal wohnen werden in der Kurt-Tucholsky-Schule an der Rathenower Straße eingeschult werden.

Die Architekten betonten, dass mit  der Überarbeitung der Planung auf die Wünsche der Jury eingegangen wurde und eine gute Zusammenarbeit mit der Vivico besteht. Als mögliches Szenario für die Entwicklung stellen sie sich vor, dass zunächst der Grünzug an der Bahntrasse als Ausgleichsmaßnahme gebaut wird, für den die Gelder schon bereitliegen, danach verschiedene Modelle der Wohnbebauung verwirklicht werden könnten, dann das Gewerbe im Norden und zum Schluss das Gelände der Kleingärtner von der Eisenbahnlandwirtschaft.

Von Lengerke, als Bearbeiter des B-Plans erklärte, dass die bei der Erörterungsveranstaltung gemachten Äußerungen inhaltlich in die Abwägung einfließen. Es wird allerdings trotz Tonmitschnitt kein Wortprotokoll angefertigt. Der B-Plan bezieht die östliche Seite der Lehrter Straße von der Kulturfabrik, Lehrter Straße 35 bis zu den Wohnhäusern Lehrter Straße 20-22 ein. Es soll ein Mischgebiet festgesetzt, jedoch störende Nutzungen wie Tankstellen oder Gartenbaubetriebe ausgeschlossen werden. Die Abgrenzung der neu zu schaffenden öffentlichen Grünfläche zwischen Erschließungsweg für die Kulturfabrik und dem Klara-Franke-Spielplatz wird erst im weiteren Verfahren geklärt werden. Zu diesem Thema ist weitere Bürgerbeteiligung vorgesehen, eine Veranstaltung zu den Freiräumen nach der Sommerpause.

Tibbe präzisierte die Pläne der Kulturfabrik, die einen Bauantrag für die oberen zur Zeit nicht genutzten Geschosse stellt, die mit einem Fahrstuhl an der südlichen Brandwand erschlossen werden sollen. Im Erdgeschoss sollen Außenflächen für das Café entstehen. Deshalb soll der Spielplatz in Ost-West-Richtung gedreht und nach hinten erweitert werden. Am bahnbegleitenden Grünzug (Baubeginn 2011) sollen etwa 2.000 Quadratmeter sogenannte „Pioniergärten“ neu entstehen, die von Mieter_innen, Kleingärtner_innen oder Vereinen genutzt werden können. Wer daran Interesse hat, kann sich jetzt schon beim Bezirksamt melden. Auf die Nachfrage an wem im Bezirksamt der Wunsch nach einem Garten zu richten sei, erklärte sich Gothe höchstpersönlich für zuständig (ephraim.gothe@ba-mitte.verwalt-berlin.de).

In der folgenden Diskussion wurden viele verschiedene Fragestellungen angesprochen: Ob nicht eine kleinteiligere Nutzungsmischung innerhalb eines Gebäudes ein lebendigeres Quartier entstehen lassen würde, als die vorgesehene Zonierung. Hierzu wurde erklärt, dass die Zonierung dem Lärm von der Bahntrasse geschuldet sei, die Bautypen jedoch kleinteilige Durchmischung zulassen würden. Ausdrücklich sind Baugruppen erwünscht, die selbst entscheiden können, ob sie zum Beispiel Werkstätten oder Büros in ihr Wohngebäude integrieren. Weiterhin wurde über die Verkehrsbelastung, die Erschließung des Gebietes mit Fahrstraßen und Fuß- sowie Radverbindungen und über die Tiefgaragen diskutiert. Es gab Befürchtungen, dass die Wohnhäuser an der Lehrter Straße möglicherweise den Sport im Poststadion beeinträchtigen könnten. Außerdem wurde die Frage gestellt, warum denn das gesamte Plangebiet als Mischgebiet (MI) ausgewiesen werden soll und nicht die bereits bestehenden Wohngebäude und evtl. weitere Teilbereiche, in denen vorwiegend Wohnen vorgesehen ist, als allgemeines Wohngebiet (WA). Denn in Wohngebieten gelten zum Beispiel viel strengere Lärmemmissionswerte, was im Konfliktfall den Bewohnern mehr Rechte gibt. Geschäfte können dann nicht mitten in der Nacht beliefert werden. Es wurde die Frage gestellt, warum die GRZ höher ist, als die in Mischgebieten übliche 0,6 nämlich 0,8. Die Baumasse auf dem Grundstück und die Dichte erscheint vielen Anwohner_innen zu hoch. Sie hätten sich, wie in der zum Wettbewerb erarbeiteten Broschüre dargelegt, mehr ökologisches Bauen und sozialverträglichen Umgang mit den jetzigen Nutzer_innen seien es Kleingärtner_innen oder Kleingewerbetreibende vorgestellt. Auch die Sorge um Fällungen von Bäumen treibt viele um.

Zum Schluss möchte ich auffordern, informieren Sie sich, nehmen Sie die Gelegenheit wahr, ihre persönliche Stellungnahme zum B-Plan 1-67 für den Mittelbereich der Lehrter Straße abzugeben. Alle Einwände müssen bearbeitet werden.

Hier die Links vom Stadtplanungsamt des Bezirksamts Mitte zu den Unterlagen des Entwurfs des Bebauungsplans 1-67 für die Grundstücke Lehrter Straße 20-31 und 35, die angrenzenden Flurstücke 161, 163 und 202 sowie Teilflächen des Grundstücks Heidestraße 35, 39 und des hier angrenzenden Flurstücks 211 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit:

Presseveröffentlichung (PDF, 95 KB)
Begründung (PDF, 2,6 MB)
Planzeichnung (PDF, 2,8 MB)

Die Unterlagen liegen aus in der Iranischen Straße 3, Zimmer 237a, Tel. 9018-45732, während der Dienststunden Montag bis Mittwoch 9 – 15 Uhr, Donnerstag 9 – 18 Uhr und Freitag 9 – 14 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung. Auch im B-Laden ist während der Öffnungszeiten Montag und Donnerstag von 15 – 19 Uhr ein Exemplar einzusehen.

Die Schlussdokumentation des oben etwas verkürzt „Wettbewerb“ genannten „städtebaulichen Gutachterverfahrens Lehrter Straße“ ist hier herunterzuladen (pdf, 8,1 MB).

Fotos: Jürgen Schwenzel

Kritische Anmerkung zum vorheringen Planungsprozess

Nachtrag vom 4. Juni 2010:
Die ausgelegten Unterlagen sind nach Wegfall der Bereitstellung durch das Bezirksamt beim Betroffenenrat Lehrter Straße bereit gestellt.

Nachtrag vom 11.1.2011:
Als Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der BVV am 20.1. sind die Auswertungen der Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Planzeichnung im Netz zu finden.

Nachtrag Juli 2011:
Die Planung geht weiter und wurde Ende Juni 2011 bei einer Veranstaltung zum neuen Stadtplatz, der  gegenüber vom Poststadioneingang liegen soll, vorgestellt. Die Berliner Woche berichtete am 6.7. 2011. Weitere Informationen, Protokoll und Präsentation unter: www.lehrter-strasse-berlin.net.

weitere Nachträge:
In der BVV vom 22.3.2012 wir über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und die Durchführung der Abwägung zum B-Plan 1-67 für den Mittelbereich beschlossen. Unter diesem Link sind die Einwendungen und wie mit ihnen umgegangen wird (Drs. 0211/IV), herunterzuladen.

10 Kommentare auf "Mittelbereich Lehrter Straße – jetzt beteiligen!"

  1. 1
    ein Aktiver der Initiatve Mittelbereich says:

    Schön wie der Baustadtrat das gesagt hat (Zitat aus dem Artikel):
    „Der Bezirk Mitte habe sich entschieden, den Entwicklungsdruck, der auf der Lehrter Straße spätestens seit Eröffnung des Hauptbahnhofs liege nicht der Eigendynamik von Investoren zu überlassen. Dann hätte jeweils von Fall zu Fall über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens entschieden werden müssen. Mit dem Wettbewerb im vergangenen Jahr und der Aufstellung des B-Plans wolle der Bezirk der Entwicklung vorgreifen und Bebauungsdichte, zulässige Nutzungen, Wege- und Freiraumbezieungen festlegen, damit der “Markt” sich in den “Plan” einpassen muss.“
    Nur mir fehlt der Glaube!
    Die Vorgaben, wie dicht bebaut werden soll hat doch die Vivico als Eigentümerin gemacht, wenn sich die jetzt vorgesehenen 76.000 qm auch nicht am oberen Ende der anvisierten 75.000 – 80.000 qm finden, sondern eher am unteren Ende. Vielleicht hätte man ja auch drunter bleiben können. Und die Entscheidung der Jury für den Grünzug an der Bahn – dort, wo wegen befürchteter Lärmemmission nicht gut gebaut werden kann, dürfen die Leute spazieren gehen und ihre „Pioniergärten“ – was immer das sein soll – genießen. Na Prost Mahlzeit.
    Hier nochmal den bissigen Kommentar eines Kollegen nachlesen:
    https://moabitonline.de/1970
    Wie ein Wappentier zur beschämenden Zirkusattraktion wird …

  2. 2

    Das kann man natürlich diskutieren, wieweit die „Politik“ unabhängig ist. Trotzdem …
    Es geht darum viele Einwendungen zum Plan zu machen, denn jede muss bearbeitet und in die Abwägung aufgenommen werden. Jahrelange Erfahrung der Beteiligung bei B-Planverfahren zeigt zwar, das die Einwendungen tendenziell eher „weggewogen“ werden, trotzdem …
    Ein wenig Zeit für die Zukunft der Stadt an diesem Ort, könnte man/frau ja noch aufbringen.
    Vielleicht stellen ein paar Formulierungskünstler_innen hier ein paar Textbausteine für alle zur Verfügung, so wie beim Gastronomiegroßmarkt schon jede Menge Argumente gesammelt sind.
    Wem das ganze zu fremd und technisch ist, kann sich zu den angegebenen Zeiten im Stadtplanungsamt den Plan erklären lassen und auch dort seine Einwendung zu Protokoll geben.

  3. 3
    nachbarin says:

    In der Begründung wird unter dem Punkt „Einschätzung der faunistischen und artenschutzrechtlichen Bedeutung (S. 13) erwähnt, dass es unwahrscheinlich ist, dass sich auf den Brachflächen trotz der geeigneten Biotopstruktur Zauneidecksen angesiedelt haben könnten, weil diese Tiere nur einen kleinen Aktionsradius haben. Also ist das wohl eine wichtige Tierart, die besonderen Schutz genießt.
    Meine Frage: hat jemand dort schon Zauneidechsen beobachtet?

  4. 4

    […] soll gebaut werden und die Kleingärten, die der Naherholung vieler Moabiter dienen, müssen Platz machen für Wohnen […]

  5. 5
    R@lf says:

    Lieber Jürgen Schwenzel, danke für den informativen Artikel. Besonders gefiel mir die Formulierung:
    >>…etwas verkürzt “Wettbewerb” genannten “städtebaulichen Gutachterverfahrens Lehrter Straße“…<<
    Wenn 1 Vivico-Stamm-Architekturbüro sich mit 2 anderen halbwegs unabhängigen messen darf, ist das wohl kaum "Wettbewerb" zu nennen. Vielfalt schon gar nicht. Im Rahmen der gemachten Vorgaben ist noch weniger von "Wettbewerb" zu sprechen, da sich die "Wettbewerber" sozusagen von vorne herein in einer eisernen Klammer bewegten. Daß wenigstens eines dieser Büros, nämlich das in der Lehrter Straße ansässige Sauerbruch & Hutton ( http://www.sauerbruchhutton.de ), das Rückgrat hatten, sich diesem Diktat zu entziehen, ist hoch anzurechnen. Noch höher, daß dieses Büro einige wesentliche BürgerInnenforderungen in Betracht gezogen hatte. Natürlich wäre auch über diesen Entwurf zu diskutieren gewesen. Den vorliegenden "Sieger-Entwurf" kann mensch nur als uninspiriert bezeichnen. Schade und traurig.

    Sorgt für viele sinnvolle und deutliche Einsprüche! Wir wollen dem Amtsschimmel wenigstens etwas schwerverdauliches Papier zu fressen geben, damit er sich weniger mit "BürgerInnenbeteiligung" brüsten kann, die er mit blöden I-A-I-A und ständigem Auskeilen zum Verstummen bringen möchte. Dieser Esel scheißt kein Gold, sondern nur…

  6. 6

    Hier die Stellungnahme des Betroffenenrats zum Mittelbereich Lehrter Straße (B-Plan 1-67), die heute an das Bezirksamt abgeschickt wurde:

    Bezirksamt Mitte von Berlin
    Amt für Planen und Genehmigen
    Fachbereich Stadtplanung PlanG1 201
    Iranische Straße 3
    13347 Berlin
    Fax 9018-48845732

    Berlin, den 17.5.2010
    Sellungnahme B-Plan 1-67 frühzeitige Bürgerbeteiligung

    Hiermit nehmen wir zu den ausgelegten Unterlagen wie folgt Stellung:

    Voranstellen möchten wir ein Zitat aus dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Aufgabe, Begriffe und Grundsätze der Bauleitplanung (§ 1), Abs. 5:
    “Die Bauleitpläne (Bebauungsplan) sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine men­schen­würdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebau­liche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.”
    Das ist eine große Aufgabe, die in der Realität nicht einfach umzusetzen sein wird, doch müssen wir den B-Plan für den Mittelbereich der Lehrter Straße auch an dieser Anforderung messen. Wir sehen in der vorliegenden Planung ein sehr starkes Entgegenkommen der planenden Behörde gegenüber dem Eigentümer Vivico. Der Bezirk muss das Wohl der Allgemeinheit nach gesunden Wohnverhältnissen (durch Frischluftzufuhr verhindern von Schwüle in den dicht bebauten Gebieten der Innenstadt) und eine sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten. Sozial gerecht heißt in unseren Augen nicht, die Innenstadt für die Erfordernisse der oberen Schichten herzurichten und damit die Mieten im Gebiet insgesamt nach oben zu treiben. Die Vivico sollte den Boden zu Preisen abgeben, die für die dort seit vielen Jahren wirtschaften­den Gewerbetreibenden und auch für die Gärtner erschwinglich sind, für Mieten, die auch weiteren sozialen und ökologischen Projekten ermöglichen sich anzusiedeln. Das wäre zukunftsweisend und nachhaltig, Beispiele: Solartankstelle, gemeinschaftliches Wohnen, außerhalb von Eigentum und Baugruppen. Die Verantwortung für den Klimaschutz ist ernst zu nehmen und verbietet weitere Verdichtung in der Innenstadt. Deshalb lockere Bebauung.
    Altlasten und Grünzug (Begründung S. 8 )
    Am Grünzug muss Boden ausgetauscht werden oder laut Gutachten teilweise mit einer Bitu­men­schicht versiegelt werden. Allein für diese Maßnahmen werden laut eben diesem Gutachten ca. 2 Mio. Euro benötigt. Die aktuellen Untersuchungen wurden hauptsächlich dort vorgenommen, wo der Grünzug und seine beiden Zugänge laut Senatsplanung (Ausgleichs­maß­nahmen) liegen sollen. In der weiteren Entwicklung des Gebie­tes werden sich voraus­sichtlich noch jede Menge Altlasten finden, z.B. dort, wo die Loko­motiven gewaschen wurden, wo die Lokschuppen standen und die Drehscheibe. Die Lage des Grünzugs direkt an der Bahn – sozusagen als Abstandsgrün – ist nicht optimal und entwertet diesen massiv. Hier soll Erholung stattfin­den zwischen Bahngleisen und bis zu 7geschossigen Gebäuden, in teilweise verschatteten Bereichen. Als Planungs­alternative stellen wir uns die Heranziehung eines anderen Entwurfs aus dem Städtebaulichen Gutachterverfahrens für den Mittelbereich vor, der die hintere Gebäudereihe für Gewerbe direkt an die Bahn verlegt und den Grünzug vor den Gebäuden in einem großen begrünten Bereich entlang führt. Die Lage eines solchen Grünzuges, der weiter­hin unbedingt öffentlich sein muss, wäre der Erholung wesentlich zuträglicher. Die Lage des Grünzugs ist ein Entgegenkommen an den Eigentümer, denn diese Flächen gelten als nicht verwertbar für Gebäude, wegen der Lärmimmissionen durch die Bahn.
    Eine Konkretisierung, was unter „Pioniergärten“ verstanden wird, wäre notwendig. Hier melden sich immer wieder Nachbarn, die gerne Gärten hätten.

    Ökologie, Baumbestand (Begründung S. 11), Flora und Fauna
    Von den Bäumen auf dem Gelände werden 18 + 4 Platanen (Lehrter 20-22) als wertvoll und grundsätzlich erhaltenswert eingestuft. Abgesehen davon, dass wir wesentlich mehr Bäume und weitere Biotope als erhaltenswert ansehen, muss festgeschrieben werden, dass diese Bäume unbedingt erhalten werden und sich neue Baukörper an dem Vorhandenen aus­richten und nicht umgekehrt Fällgenehmigungen gegen Ausgleichszahlungen oder –pflan­zun­gen dann doch erteilt werden. Der Erhalt der Bäume soll als Auflage direkt im Plan festgelegt werden. Denn was nützt Baumschutz, wenn er doch aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen umgangen werden kann.
    In der derzeitigen Planung wird überhaupt keine Rücksicht auf die weitere vorhandene wert­volle Vegetation genommen. Auch die Fauna wird nicht beachtet, die Bienenvölker, die Kröten, die vielen Insekten. Von Menschen, die auf dem Gelände aufgewachsen sind, wurde uns entgegen der Erkenntnisse des Gutachters das Vorkommen von Eidechsen, Salamandern usw. berichtet. Es ist zu untersuchen, ob auf dem weiten offenen Gelände nicht auch der Steinschmätzer nistet, ein vom Aussterben bedrohter Vogel.

    Klima
    Das Plangebiet befindet sich im Vorranggebiet für Luftreinhaltung (Begründung S. 14)
    Daraus alleine zu folgern, dass bestimmte Vorgaben bei der Heizung der zu bauenden Gebäu­de eingehalten werden müssen, ist längst nich ausreichend. In sämtlichen neueren Veröf­fent­li­chungen zum Thema Klimaschutz in Städten wird vor den ansteigenden Tempera­turen und der zunehmenden nächtlichen Sommerschwüle gewarnt, die in einigen Jahren gesundheits­schädliche Ausmaße anzunehmen droht.

    „Es wird sehr warm werden. Die Rede ist allerdings nicht vom kommenden Sommer: In der Metropolenregion Berlin-Brandenburg wird die durchschnittliche Temperatur bis zum Jahr 2050 voraussichtlich um mindestens 2,5 Grad ansteigen, so der ‚Stadtentwicklungsplan Klima‘, den die Senatsverwaltung beim Deutschen Wetterdienst in Auftrag gegeben hatte. Den deutschen Großstadtregionen drohen im Sommer Hitzeperioden, Trockenheit und starke Stürme, Waldbrände im Umland und Temperaturen um 40 Grad in der Innenstadt.“ (Zitat Berliner Zeitung)

    Deshalb wird aus Klimaschutzsicht auch dazu aufge­rufen, bestehende Grün- und Freiflächen sowie Gartenanlagen in der Stadt als Ausgleichsge­biete zu erhalten. Das ist gerade hier im Mittelbereich der Lehrter Straße dringend geboten. Denn bereits durch die Planungen und Baumaßnahmen der letzten 20 Jahre wurde die Klimasituation in der Innenstadt massiv ver­schlechtert, u.a. dadurch, dass das Frischluft­entstehungsgebiet des Großen Tiergartens durch Randbebauungen von der Umgebung abgeschnitten wurde. Auch die Belüftungsbahn der ehemaligen Bahnanlagen in Nord-Süd-Richtung wurde durch den Bau des Hauptbahnhofs sowie der Regierungsgebäu­de beeinträchtigt. Um so wichtiger wird es, dass Frischluft in die dicht besiedelten Teile Moabits geleitet werden kann, wozu die Verbin­dung der Grünräume wichtig ist. Außerdem sollte alleine aus Klimaschutzgründen jede gewachsene Vegetation in der Innenstadt erhalten bleiben (damit sind natürlich insbesondere die Gärten der Eisenbahn-Landwirtschaft gemeint) und möglichst noch ausgeweitet werden.

    Landschaftsprogramm (Begründung S. 15)
    Im Teilplan Biotop- und Artenschutz ist festgelegt, dass Freiflächen erhalten werden, unnö­tige Versiegelungen beseitigt und zusätzliche Lebensräume für Flora und Fauna geschaffen werden sollen. Das ist im B-Plan-Entwurf nicht zu erkennen.
    Bauplanung innerhalb des Vorranggebiets für Luftreinhaltung sollte also auch durch die Vor­g­a­ben des Landschaftsprogramms gestützt sehr behutsam vorgehen und keine neuen verdich­teten Bereiche schaffen. Hier ist es nicht sinnvoll mit Dichtezahlen wie in Gebieten des Mietswohnungsbaus der 1870er bis 1910er Jahre zu argumentieren. Die dicht bebaute Stadt, nicht ohne Grund als Mietskasernenstadt bezeichnet, ist schon vor knapp 100 Jahren wegen ihrer ungesunden Wohnverhältnissen in Misskredit geraten. Die Gründerzeitviertel sind zwar heute beliebtes Wohngebiet, doch ist die Dichte nach wie vor ein Problem, das zwischenzeitlich mit frei zugänglichen Flächen (Baulücken usw.) ausgeglichen werden konnte. Doch werden diese heute zunehmend bebaut. Die unattraktiven, weil dunklen Wohnungen insbesondere in den Erdgeschosszonen bleiben schlecht nutzbar. Daher soll Neubebauung keinesfalls versuchen, eine annähernde Dichte zu erreichen, da sonst neue Probleme entstehen. Im Mittelbereich der Lehrter Straße sollte ein Quartier entstehen, dass aus ökologischer Sicht Vorzeigefunktion für Berlin übernimmt. 76.000 qm Geschossfläche sind viel zu viel. Größere Gärten und Höfe, teilweise auch für die private oder hausgemeinschaft­liche Nutzung der zukünftigen Bewohner werden das Gebiet attraktiv machen. Keine „Kanninchenställe“ wie in der Seydlitzstraße 1-5 (Zitat aus dem Architekturforum), sondern wegweisende moderne Architektur. Unter Erhalt des Vorgefunde­nen: Gärten, Bäume, Klinkermauer, historische Reste, freie Flächen um in der Stadt einen weiten Ausblick genießen zu können und gleichzeitig dem Luftaustausch zu dienen.
    Hier möchten wir außerdem noch auf das Landschaftsbild und historische Reste eingehen. Unbedingt muss das letzte Gebäude und der Schornstein, die als einziges von den historischen Anlagen der Eisenbahn übrig geblieben sind, erhalten bleiben. Das ist im B-Plan festzulegen.

    Erschließungskonzept (Begründung S. 18f)
    Es sind zu wenig Fußwege als Erschließung der öffentlichen Parkanlage entlang der Bahnflächen vorgesehen. Eine Anbindung über den Spielplatz im Norden des Plangebiets, eine Anbindung über den Döberitzer Verbindungsweg im Süden und nur 2 Zugänge im Plangebiet (Fläche B) sind zu wenig und entsprechen meines Erachtens nach auch nicht den Vorgaben des städtebaulichen Konzepts aus dem Gutachterverfahren. Hier sind innerhalb des Mittelbereichs statt der 2 erwähnten schon 4 Zuwegungen (Geh- und Radfahrrecht) vorgese­hen. Insbesondere fehlen im Plan Aussagen über die südlichen beiden Öffnungen der Klinkermauer, die auch Zugänge zum Grünzug bieten sollten.
    Es sind keine Aussagen für die Fläche um das Bestandsgebäu­de (Fachwerkhaus), das noch aus Bahnzeiten erhalten ist, sind getroffen. (weder Fläche A – Fahrweg, noch Fläche B, öffentlicher Fuß- und Radverbindung). Hier könnte eine öffentliche Nutzung als Gaststätte oder Veranstaltungsbereich mit Außenflächen in Betracht gezogen werden. Vorraussetzung ist allerdings, dass dem Eigentümer Vivico die Auflage gemacht wird, für den baulichen Erhalt des Gebäudes Sorge zu tragen. Das ist in der jetzigen Praxis nicht erkennbar. So mahnen Mieter gegenüber der Vivico vergeblich Instandsetzungsmaßnahmen und ganz normale Wartung (wie z.B. die Reinigung der Regenrinnen) an. Im Gegenteil erscheint es so, als ob vorhandene Mieter vertrieben werden sollen, indem ihnen Kosten für Müllentsorgung und weitere Maßnahmen, die das große freie Gelände betreffen und nicht von ihnen verursacht wurden, anteilig aufer­legt werden. Gegen diese Praxis benötigen sie dringend die Unterstüt­zung des Bezirks.
    Es sollte zusätzlch vorgesehen werden mindestens noch einen Zugang von der Lehrter Straße 16-17 (öffentlich nutzbarer Durchgang durch das Gewerbehaus auf die hinten gelegene Parkfläche) zu bauen.
    Die Erschließung mit Ringstraßen, die einen geringen Querschnitt haben sollten, halten wir zur Vermeidung von Verkehr innerhalb des Gebietes für sinnvoll. Die Autos sollten möglichst schnell in Tiefgaragen verschwinden.

    Mischgebiet oder allgemeines Wohngebiet
    Im nord-westlichen Teil des Geltungsbereiches befinden sich nicht gemischt-genutzte, son­dern überwiegend zum Wohnen genutzte gründerzeitliche Bauten. Läden und Gastro­nomie in der Erdgeschosszone, Kinder- oder Soziale Projekte, selbst nichtstörende Hand­werksbetrie­be sind auch im allgemeinen Wohngebiet zulässig, als das zumindest die Bestands­gebäude ausgewiesen werden sollten. Wir können nicht erkennen, wo in diesem Bereich sich ein Beherbergungsgewerbe befindet. Das muss ein Fehler im Plan sein.
    Die größere Wohnanlage mit dem öffentlich zugänglichen Innenhof stammt nicht aus den 1980er sondern aus den 1990er Jahren. Sie ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
    Die weiter unten (auf Seite 6) beschriebenen südlich der Justizvollzugsanstalt gelegenen Wohngebäude in offener Bauweise sind nicht in den 1950er sondern in den 1920er Jahren gebaut.
    Alle diese Wohnhäuser sind in einer Karte „Berlin 1940“, die auf der Webseite der Senatsver­wal­tung für Stadtentwicklung heruntergeladen werden kann als Wohngebiet ausgewiesen. Es ist nicht einzusehen, warum heute eine für Bewohner schlechtere Ausweisung mit weniger Schutzrechten vorgesehen werden soll. Dagegen wenden wir uns.

    In der Begründung wird erwähnt, dass das Mischgebiet sich aus dem FNP entwickeln lässt. Allerdings ist im FNP bis zur gedachten Verlängerung der Kruppstraße Wohngebiet festgesetzt und erst südlich davon Mischgebiet (die Grenze geht dabei mitten durch ein Wohnhaus). In der BEP (Begründung S. 16) ist Mischgebiet mit hohem Wohnanteil festgelegt. Daran orientiert sich der vorliegende B-Plan-Entwurf.
    Wir widersprechen der Intention des Plans ein Mischgebiet zu entwickeln (Begründung S. 20), da der eigentliche Sinn der Zukunftswerkstatt für die Lehrter Straße, aus der heraus das Staädtebauliche Gutachterverfahren und der jetzt ausgelegte B-Plan entstanden ist, aus Sicht der Anwohner die Sicherung als Wohnstraße beinhaltete und zwar im Sinne einer bunten Berliner Mischung mit geringer Bebauungsdichte um innovative ökologische Experimente zu ermöglichen.
    Die bereits bestehenden Wohnhäuser im Plangebiet sollen als allgemeines Wohngebiet fest­gesetzt werden (wie bereits oben ausgeführt widerspricht diese Ausweisung nicht der tatsäch­lichen Nutzung). Auch für Teile der neu zu erreichtenden Gebäude halten wir eine solche Aus­weisung für sinnvoll, da der Schutz der Bewohner_innen vor Immissionen im Wohnge­biet höher ist, als im Mischgebiet. Insbesondere was Lärmimmissionen von Bau­stellen, Liefer­fahrzeugen für Geschäfte/Gewerbe oder auch Laubsauger (die aus ökologischer Sicht sowieso verboten gehören) betrifft, sind die Schutzzeiten und Lärmwerte im Wohngebiet wesentlich besser. Dort, wo vorrangig Wohnen vorgesehen ist, sollte auch Wohngebiet ausgewiesen werden, z.B. für die Wohngebäude hinter der Mauer und die östlich an die Lehrter Straße 20-22 angrenzende Bebauung. Da in allgemeinen Wohngebieten auch Läden, Schank- und Speise­wirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, die der Versorgung des Gebietes dienen, sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig sind, müssen wir unterstellen, dass es mit der Ausweisung eines Mischgebietes im gesamten Plangebiet darum geht, dem Eigen­tümer den größtmöglichen Spielraum zu verschaffen und den zukünftigen Bewohner_innen nur geringeren Schutzvor Belastungen wie z.B. Lärmimmissionen. Das ist eine einseitige Planung.
    Unabhängig davon stellen wir die Frage, welche prozentuale Verteilung von Gewerbe und Wohnen ein Mischgebiet (vermutlich 50% zu 50%) und ein Mischgebiet mit hohem Wohn­anteil eigentlich haben soll. Eine Mischung von 40% Gewerbe zu 60% Wohnen, halten wir noch nicht für einen hohen Wohnanteil. Ein solcher könnte vielleicht bei 75%-80% angenommen werden. Dabei dürfen die Bestandsgebäude (überwiegend Wohnen) nicht mit eingerechnet werden, da sich sonst der Wohnan­teil auf der neu zu bebauenden Fläche verringern würde.

    Der gewerblich orientierte Schwerpunkt an der hinteren Brandwand der Lehrter Straße 26a (Begründung S. 22) ist sinnvoll, ebenso wie der Ausschluss von Tankstellen.
    Hier möchten wir allerdings die Forderung einbringen, dass es jetzigen Nutzern des Geländes ermöglicht werden sollte kleine Teilstücke zu erwerben. Und das zu einem für diese Nutzer bezahlbaren moderaten Preis. Hier sind etliche Gewerbetreibende seit vielen Jahren tätig, sie sollten nicht einfach vertrieben werden, sondern eine Alternative bekommen.
    Ein Ausschluss von Vergnügungsstätten auf den im Plan MI-1 und MI-2 genannten Teilge­bieten (Begründung S. 22) halten wir für sinnvoll und notwendig um möglichen unerwünsch­ten Entwicklungen eines typischen Bahnhofs­umfeldes entgegen zu wirken.

    Öffentliche Grünflächen (Begründung S. 23)
    Es sollte festgelegt werden, dass die wegen des Zugangs zur Kulturfabrik notwendige Neuordnung der Fläche des bestehen­den Spielplatzes keine Verschlechterung in der Ausstattung des Spielplatzes mit Spielmög­lichkeiten mit sich bringt. Das mag an dieser Stelle als absurde Forderung erscheinen, da ein neu gebauter Spiel­platz in der Regel bessere Spielmöglichkeiten bieten sollte. Wir beziehen uns in diesem Fall aber ausdrücklich auf das Wasserspielgerät, das eine sehr große Qualität auf dem existieren­den Spielplatz darstellt und bei einer Drehung unbedingt erhalten oder an eine neue Stelle verlegt werden muss. Des weiteren ist die alte Kastanie zu schützen.

    Zusätzliche Forderung:
    In den textlichen Festsetzungen muss zusätzlich festgelegt werden, dass Beherbergungs­gewerbe sowie Ferienwohnungen im gesamten Plangebiet ausgeschlossen werden. Auch das kann vermutlich nur im Allgemeinen Wohngebiet umgesetzt werden und ist daher ein Grund mehr für Ausweisung eines solchen auf der größtmöglichen Fläche.

    Mit freundlichen Grüßen
    für den Betroffenenrat Lehrter Straße
    Susanne Torka

  7. 7
    Redaktion says:

    Eine Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV am 20.1.11 auch zum Mittelbereich der Lehrter Straße:
    http://www.berlin.de/ba-mitte/bvv-online/vo020.asp?VOLFDNR=4338&options=4

  8. 8

    Das Bezirksamt bereitet für den Mittelbereich Lehrter Straße die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vor, Sie könnte etwa – Mitte bis Ende Februar starten und dann bis Ende März 2011 laufen. Wann die öffentliche Auslegung erfolgen kann, ist noch längst nicht lklar. Das hängt von den Stellungnahmen und die sich aus den Stellungnahmen noch ergebenden Untersuchungsbedarf (z.B. Bodenbelastungen, Schall etc.) ab.   Momentan werden die Fachgutachten (Altlasten, Lärm, Verkehr) erstellt, die dann in die Begründung des Bebauungsplanes und den Umweltbericht zum Bebauungsplan eingehen werden. Also wahrscheinlich erst nach den Sommerferien öffentliche Auslegung.

  9. 9

    Wie weit es mit der Behördenbeteiligung voran gegangen ist, wissen wir nicht.
    Aber es hat Ende Juni eine Veranstaltung zu den Erschließungsstraßen für den Mittelbereich und für den neuen Stadtplatz gegenüber des Poststadions stattgefunden. Jetzt haben wir die Präsentation des Landschaftsarchitekturbüros sinai dazu erhalten.
    Sie ist auf unserer Webseite herunterzuladen:
    http://www.lehrter-strasse-berlin.net/lokale-planungen
    unter Mittelbereich Ostseite.

  10. 10
    Susanne says:

    In den Unterlagen zur BVV am 22.3.12 ist die Vorlage zur Kenntnisnahme über den Beschluss zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit den Abwägungen zu den einzelnen Einwendungsthemen:
    http://www.berlin.de/ba-mitte/bvv-online/vo020.asp?VOLFDNR=4846&options=4
    Unter diesem Link ist das pdf herunerzuladen.
    —–
    Nach dem Verkauf des Grundstücks an die Groth Gruppe, bitte jetzt hier weiter kommentieren:
    https://moabitonline.de/14357