Auslegung Bebauungspläne Gewerbefläche nördlich Quitzowstraße
Das Bezirksamt Mitte legt drei Bebauungsplan-Entwürfe für die Gewerbefläche zwischen Quitzowstraße 23 einschließlich Deportationsrampe als östliche Grenze und Quitzowstraße 56 als westliche Grenze aus.
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplans II-184 umfasst die Fläche östlich des Grundstücks Quitzowstraße 23, die Grundstücke Quitzowstraße 23-33, eine Teilfläche des ehemaligen Bahngeländes südlich der Ellen-Epstein-Straße sowie Teilflächen der Ellen-Epstein-Straße und der Quitzowstraße.
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplans II-185 umfasst die Grundstücke Quitzowstraße 36, 38, 40, 45-47 und 50 sowie Teile der Ellen-Epstein-Straße und der Quitzowstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit.
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplans II-186 umfasst die Grundstücke Quitzowstraße 51-52 und 54-56 sowie Teile der Ellen-Epstein-Straße und der Quitzowstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit.
Ziel der Bebauungspläne ist es, die Voraussetzungen für den Erhalt und die bestandsorientierte Weiterentwicklung der innerstädtischen Gewerbestandorte zu schaffen und Planungssicherheit für bestehende gewerbliche Nutzungen und Betriebe sowie für das Gebiet zukünftig Nutzende herzustellen.
Durch die Herstellung einer städtebaulichen Ordnung des Plangebietes sollen Impulse und Synergieeffekte entstehen, die zu einer nachhaltigen Sicherung des Gewerbestandortes führen. Daneben soll der im Rahmen des Integrierten Standortmanagements erzielte Kompromiss zwischen den beteiligten Firmen und der Verwaltung weitestgehend planungsrechtlich gesichert werden.
Mit der Einschränkung des Gewerbegebietes durch den Ausschluss bestimmter gemäß § 8 BauNVO (Baunutzungsverordnung) allgemein bzw. ausnahmsweise zulässiger Nutzungen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erhöhung des Anteils an kleinteiligem, produzierendem Gewerbe und Dienstleistungen geschaffen werden. Der bestehende Einzelhandel (LIDL Markt) in der Quitzowstraße ist von diesem Ausschluss nicht betroffen. Zugleich werden so die Beeinträchtigungen für die im gemischten Gebiet befindlichen Wohngebäude südlich der Quitzowstraße reduziert und die Zentrenstruktur geschützt.
Innerhalb des Gewerbegebietes erfolgt eine flächenmäßige Festsetzung des Nutzungsmaßes. Das Nutzungsmaß wird mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,4 bei einer maximal zulässigen Oberkante baulicher Anlagen von 48 m über NHN (entspricht ca. 13 m über dem Gehweg Quitzowstraße) festgesetzt. Das Gewerbegebiet ist innerhalb der Baugrenzen unter Berücksichtigung der nachbarschaftlichen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben in der vollen Tiefe überbaubar. Zur Entwicklung eines der Nutzung als Gewerbegebiet angemessenen Landschafts- und Ortsbildes und um den Umwelt- und Naturschutzbelangen gerecht zu werden, wird die Pflanzung von Bäumen auf den Grundstücken, Dach- und Fassadenbegrünungen festgesetzt.
Der an der Ellen-Epstein-Straße befindliche Gedenkort wird in seiner derzeitigen Ausprägung planungsrechtlich gesichert. Das dazugehörige Flächendenkmal wird nachrichtlich übernommen. (s. B-Plan ii-184)
Die Bebauungsplanentwürfe sind in der Zeit vom 19. Oktober bis einschließlich 19. November 2020 im Internet unter http://www.berlin.de/bebauungsplaene-mitte sowie der Beteiligungsplattform http://mein.berlin.de veröffentlicht. Darüber hinaus haben Sie nach vorheriger Terminvereinbarung die Möglichkeit, die Unterlagen im Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, 1. Etage, Zimmer 166, einzusehen. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse stadtplanung@ba-mitte.berlin.de oder die Telefonnummern (030) 9018-45838.
Ihre Stellungnahme können Sie u. a. vor Ort, formlos per Post an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, 13341 Berlin, per E-Mail an stadtplanung@ba-mitte.berlin.de oder über das auf der zum jeweiligen Bebauungsplan zugehörigen auf der Website befindliche Onlineformular abgeben.
Nachtrag:
Am 4. Januar 2021 startet die Auslegung des Entwurfs des B-Plans II-187, der westlich an die obigen Bebauungsplanentwürfe angrenzt. Nachfolgend der Text aus der Bekanntmachung in der Tagespresse mitsamt der Karte des Geltungsbereichs.
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs
Bebauungsplan II-187 (Geltungsbereich vgl. Kartenausschnitt)
Ziel/Zweck: Voraussetzungen Es sollen für gewerbliche die planungsrechtlichen Nutzungen (Gewerbegebiet) geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuches aufgestellt.
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen: Sie können den Entwurf des Bebauungsplans und die zugehörige Begründung einsehen und Auskunft über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung verlangen. Sie haben die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Der Bebauungsplan liegt in der Zeit vom 04.01.2021 bis einschl. 04.02.2021 öffentlich aus. Bitte nutzen Sie während der COVID-19-Pandemie die Möglichkeit zur Einsichtnahme im Internet unter:
www.berlin.de/bebauungsplaene-mitte sowie die Beteiligungsplattform: mein.berlin.de.
Darüber hinaus haben Sie nach vorheriger Terminvereinbarung die Möglichkeit, die Unterlagen im Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, 1. Etage, Zimmer 166, einzusehen. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse: stadtplanung@ba-mitte.berlin.de oder die Telefonnummer (030) 9018-45838.
Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und Berliner Datenschutzgesetz. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten/E-Mail-Adresse dient ggf. der weiteren Kommunikation. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mitausliegt.
Zitat aus obigem Artikel:
“ … sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erhöhung des Anteils an kleinteiligem, produzierendem Gewerbe und Dienstleistungen geschaffen werden. … Zugleich werden so die Beeinträchtigungen für die Wohngebäude südlich der Quitzowstraße reduziert und die Zentrenstruktur geschützt.“
Sieh an: „kleinteiliges Gewerbe und Dienstleistungen“ und „schützen der Wohngebäude südlich der Quitzowstraße“.
Sollten etwa die Abt. Stadtentwicklung und ihr Stadtrat Ephraim Gothe (SPD) inzwischen begriffen haben, dass solche Kolosse wie der Hamberger Großmarkt, den sie damals gegen die Meinung vieler Bewohner und der Bürgerinitiative Siemensstraße genehmigt haben, dort in der Gegend nichts zu suchen haben?
Falls ja, herzlichen Glückwunsch, Herr Stadtrat!
Zur Erinnerung:
Dort, wo 130 Pappeln standen, wo die Güterbahnhofgleise und -rampen waren und wo jetzt Hamberger steht, war ursprünglich sogar mal ein Park geplant. Da das nicht mehr sein sollte, hatte die Bürgerinitiative Siemensstraße vorgeschlagen, statt der Hamberger Betonbude entlang der Ellen-Epstein-Straße Büro- und Kleingewerbeflächen und zur Siemensstraße hin Wohnungen zu bauen oder wenigsten den Hamberger 10 bis 15 Meter von der Straße für einen Grünzug abzurücken. Gescheitert sind damals alle Bemühungen an der Deutschen Bahn, die das Grundstück an Hamberger verkaufen wollte, und an der CDU und der SPD, weil diese in der BVV für Hamberger gestimmt haben.
Eines habe ich daraus gelernt: Man sollte Politiker so etwas nie allein entscheiden lassen und man sollte ihnen auf die Füsse treten, wenn man etwas erreichen will. Das hat ja schon Klara Franke gesagt.
Wiederholungen machen nichts richtiger. Für den oben dargestellten Bereich war immer schon – seit der ersten Frühzeitigen Bürgerbeteiligung 1998 – kleinteiliges Gewerbe vorgesehen, mit Hilfe des „Integrierten Standortmanagements“ sollten kleine Betriebe auf dem wild gegliederten Grundstück (was die Grundstücksgrenzen angeht) vor Verdrängung geschützt und örtliche Arbeitsplätze erhalten werden. Dieser Geländeteil war immer schon in Bahneigentum, aber wenig für Bahnzwecke genutzt, hier waren allerdings zum Teil Kunden der Bahn angesiedelt. Ganz anders sah die Situation auf der „Hamberger-Ecke“ aus: Dort befanden sich großflächige Betriebsanlagen, in diesem Falle Ladestraßen, und kein Gewerbe.
Die Bundesbahn/Reichsbahn bzw. später die Deutsche Bahn waren von der Bundesregierung angehalten worden, für Betriebszwecke nicht mehr benötigtes Gelände möglichst hochpreisig zu verkaufen, um das bis anhin aufgelaufene Defizit von Bundesbahn und Reichsbahn zu verringern. Baustadtrat Horst Porath (übrigens SPD) hatte damals planungsrechtlich gegen das von der Bahn verfolgte Interesse, die Flächen selbst zu entwickeln und höchstmöglich auszunutzen, erfolgreich angekämpft.
Soweit mir bekannt ist, dürfen wegen des Tanklagers im Westhafen nördlich der Siemensstraße gar keine Wohnungen gebaut werden.
@ Andreas
Da mir scheint, dass du meine obige Ironie vielleicht nicht bemerkt hast, möchte ich ausdrücklich feststellen, dass ich für das kleinteilige Gewerbe bin, das hier mit dem B’plan gesichert werden soll. Und das eben auch aus dem Grund, damit dort nicht vom nächsten auswärtigen Investor so eine städtebauliche Monstrosität wie der Münchener Weisswurstkarton (Hamberger Großmarkt) abgeladen wird. Bei „Google Maps“ und dann „Satellit“ kann man am besten sehen, wie wenig diese Kiste mit ihren Abmessungen an die Siemensstraße passt.
Dafür, dass der frühere Baustadtrat Horst Porath die früheren Absichten der Bahn erfolgreich bekämpft hat, möchte ich ihm noch heute danken. Leider war sein Nachfolger aus meiner Sicht in dieser Sache auf der falschen Seite. Er hat m. E. voll im Interesse der DB und damit gegen die Interessen der Kiezbewohner gehandelt. Damit hat er sicher auch zu einem gewissen Wählerstimmenschwund bei der SPD beigetragen.
Dass die 130 Pappeln gefällt werden durften, war übrigens die Folge eines Gutachtens einer Mitarbeiterin aus dem Gartenbauamt Berlin-Köpenick, die privat Gutachten gemacht hat und einen angeblich schlechten Zustand der Pappeln bescheinigt hat. Wie gewisse Parteien und das Bezirksamt damals so eine „gutachterliche Unabhängigkeit“ mittragen konnten, kann ich heute noch nicht nachvollziehen.
Noch in der Voruntersuchung „Stadtumbau West“ von 2005/2006 von Sen Stadt war übrigens bei Hamberger ein 15 Meter breiter Grünzug entlang der Siemensstraße vorgesehen. Da hätten die Pappeln stehen bleiben können.
Zu deiner obigen Anmerkung betreffend Wohnungsbau an der Siemensstraße:
Wenn entlang der Siemensstraße wegen dem Tanklager des Westhafens keine Wohnungen gebaut werden dürfen, dann müsste man Teile des Virchowkrankenhauses sofort schliessen, weil diese näher an den Öltanks sind als die Siemensstraße.
Am 4. Januar 2021 beginnt im Rahmen der „frühzeitigen Auslegung“ nach BauGB die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs II-187, für den sich westlich an die Bebauungsplanentwürfe II-184, II-185 und II-186 anschließenden Bereich des Gewerbestreifens für die Grundstücke Quitzowstraße 59, 61, 68, 69, 70, 72, 74 und 82. Die Auslegungszeitraum endet am 4. Februar 2021.
Mehr Infos in der Pressemitteilung mit der Ankündigung der Auslegung.