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Thomasiusstraße

Christian Thomasius, * 1.1.1655 (Leipzig) + 23.9.1728 (Halle/Saale)
Philosoph, Jurist

Thomasius kämpfte zur Zeit der Aufklärung für die Freiheit des Selbstdenkens, gegen Hexenwahn und Folter im Gerichtsprozess.
Nachdem er Magister der Philosophie geworden war, studierte Thomasius in Leipzig die Rechte und promovierte 1697 zum Dr. juris. Aufsehen erregte er 1687 an der Leipziger Universität mit einem Verstoß gegen die damalige Tradition, Vorlesungen in lateinischer Sprache abzuhalten. Er war der Erste, der in einem deutschen Hörsaal deutsch gesprochen hat. Doch erst 1711 hat sich die deutsche Sprache in den Vorlesungen wirklich durchgesetzt. Diese Maßnahme ebnete dem Bürgertum den Weg in die Aufklärung, da jetzt auch Ungelehrte Zugang zum Wissen erhielten.

Darüber hinaus betätigte sich Thomasius als Publizist und Verleger. In seiner ab 1688 herausgegebenen Zeitschrift „Teutsche Monate“ griff er die Heuchelei der Rechtgläubigen, den scholastisch überalterten Universitätsbetrieb sowie den fürstlichen Polizeistaat an. Die „Teutschen Monate“ erschienen zwei Jahre lang. Schließlich wurde Thomasius auf Betreiben der Geistlichkeit und seiner Juristenkollegen wegen seiner aufklärerischen Gesinnung aus Leipzig entfernt. Als Vorwand nannte man ein Gutachten, worin er die reformiert-lutherische Mischehe zwischen fürstlichen Personen für einwandfrei erklärte. Das brachte ihm den Vorwurf der Glaubensschändung ein. Endlich fand man einen Grund, um den ungeliebten Rechtsphilosophen aus dem Amt zu entlassen
1690 verließ Thomasius Leipzig und siedelte nach Halle über. Hier war er maßgeblich am Aufbau der 1694 gegründeten Friedrichs-Universität beteiligt. Die Stadt wurde unter seinem Einfluss ein Zentrum der Aufklärung und des Pietismus von internationalem Ansehen. Später nahm Thomasius Abstand zu der pietistischen Frömmigkeitsbewegung, deren feindliche Einstellung gegenüber weltlichen Freuden er ablehnte.
Christian Thomasius zeigte 1705 sein philosophisches und rechtswissenschaftliches Verständnis, als er ein Recht ohne religiösen Bezug forderte. Sein großes Verdienst auf rechtlichem Gebiet besteht darin, dass er positiv auf die Abschaffung der Folter eingewirkt hat. Bereits 1705 bezeichnete Thomasius in einer Disputation die Folter als Schmach christlicher Staaten. Die Forderungen des im Zeichen der Aufklärung wirkenden Rechtsgelehrten trug zunächst in Preußen Früchte: 1740 wurde dort die Folter abgeschafft.
Darüber hinaus sagte er dem Hexenwahn den Kampf an. Im Gegensatz zu früheren Gegnern der Hexenverfolgungen stellte er den Glauben an den Teufel in Frage. Damit entzog er dem Hexenwahn, der auf der Vorstellung des Teufelspaktes beruhte, die Grundlage. In der Dissertation De crimine magiae (1701), die in deutsch als „Kurze Lehrsätze von dem Laster der Zauberey“ 1703 erschien, forderte er die Abschaffung der Hexenprozesse, da die Hexerei für ihn nur ein fiktives Verbrechen darstelle. Thomasius wollte darin diejenigen beschämen, die den Glauben an den Einfluss des Teufels auf die Menschen predigten und diesen gleichzeitig vom Ursprung des Christentums ableiteten. Geschickt wies er darauf hin, dass sich der Glaube an den Teufel und die Möglichkeit von einem Bündnis mit Satan erst seit dem 13. Jahrhundert in der christlichen Kirche etabliert hat. Thomasius führte aber nicht nur den Glauben an einen Pakt mit dem Teufel ad absurdum, sondern er wehrte sich dagegen, diejenigen zu verurteilen, die die Existenz eines Teufels, der die Menschen zu allerlei Schaden anstiftet, leugnen:
Denn so ferne es nicht folgt/daß/ wenn ich einen Gott glaube/ich auch nothwendig einen Teuffel glauben muß/also folgt hinwieder keineswegs nicht/daß/ da ich einen Teuffel leugne/ich auch nothwendig Gott und seine Existenz leugnen muß“
„Zu was nützet denn also das Bündniß auff Seiten des Teuffels?“
„Denn wenn gar keine Hexen und Zauberer sind, so kan auch niemand mit denselben einige Gemeinschafft haben.“

Die Straße wurde um 1901 angelegt und benannt

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