So können Sie mitmachen!

„Schultheiss“ Bebauungsplan liegt (erneut) aus

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 1-43VE für die Grundstücke der Perleberger Straße 42, Turmstraße 25-26 und Stromstraße 11-17 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit (Schultheissgelände), liegt in der Zeit vom 16. Mai 2011 bis einschließlich 27. Mai 2011 erneut öffentlich aus.

Im Rahmen dieser erneuten öffentlichen Auslegung findet eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den beabsichtigten Änderungen gegenüber der letzten Änderung statt am
Montag, 23. Mai 2011 um 19:30 Uhr,
Rathaus Tiergarten, ehemaliger BVV-Saal (1. Etage) Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin

Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf  sind während der Auslegungszeit auf der Website des Bezirksamts zur Bauleitplanung verlinkt, bereit stehen dort Presseanzeige (PDF, 0,5 MB), Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-43VE (PDF, 1,8 MB), Begründung 1-43VE (PDF, 0,64 MB) und eine Visualisierung der Projektplanung 1-43VE (PDF, 3,1 MB).

Ausgelegt sind die Unterlagen in Papierform noch bis zum 27. Mai 2011 während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten beim Bezirksamt Mitte von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Amt für Planen und Genehmigen, Fachbereich Stadtplanung, Müllerstr. 146/147 (Altbau), 13353 Berlin, 1.Etage, Zimmer 169, Telefon 9018- 45873.

Sie können Ihre Stellungnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-43VE (nur zu den Änderungen können Stellungnahmen abgegeben werden) während der oben genannten Auslegungszeit formlos postalisch an die angegebene Adresse oder über dieses Onlineformular des Bezirksamts abgeben.

Am 25. Mai 2011 wird sich der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung erneut mit der Schultheiss-Planung befassen. In dieser Sitzung wird in einem weiteren Tagesordnungspunkt ebenfalls Planungen zum Hertie Gelände vorgestellt werden. Link zu Tagesordnung hier. Der Stadtentwicklungsausschuss findet im Otto-Suhr-Saal, dem BVV-Saal im Neuen Stadthaus, Parochialstraße 3, 10179 Berlin statt. Sitzungsbeginn ist um 17:30 Uhr, jedoch stehen zunächst 2 nicht-öffentliche Punkte auf der Tagesordnung. Geschätzter Beginn der zu den genannten Themen ab ca 18:30 Uhr (siehe Kommentar 84). Hier das Protokoll vom 25.5. im Informationssystem der BVV Mitte, auch das Protokoll vom 22.6.11 und vom 31.8.11.

Der Artikel zur Informationsveranstaltung Schultheiss vom März 2011 mit Links zu Einwendungen von einzelnen Bürgern bei der ersten Offenlegung des B-Plans ist hier zu finden.

Herr Nake hat eine Zusammenstellung erarbeitet über die Änderungen zum B-Plan sowie seine Kritik daran, die hier herunterzuladen ist.

Nachtrag:
Hier ein neuer Artikel, der Beiträge eines Eigentümers aus der Lübecker Straße, von Mietern, Einwändungen von Bürgern, sowie die Stellungnahme der Stadtteilvertretung Turmstraße dokumentiert.

 


Ursprünglicher Artikel vom 07.02.2011

Mitte 2006 beantragte die „Stromstraße 11-17 GmbH & Co. Entwicklungs KG“ der „HLG Projektmanagement“ aus Münster beim Bezirksamtsamt Mitte die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungs­planes, der die rechtlichen Grundlagen schaffen soll, auf dem Areal der ehemaligen Schultheiss-Brauerei an der Stromstraße zwischen Turm- und Perleberger Straße ein Einkaufszentrum mit ergänzenden Nutzungen zu errichten. Mehrere der alten Gebäude, auch unter Denkmalschutz stehende, sollten hierfür abgerissen werden. Seit Bekanntwerden der Planungen Ende 2006 wurde das Projekt in Politik kontrovers diskutiert. Partner der HLG zur Finanzierung des Vorhabens ist die IKB Bank. Beide haben u.a. auch das Einkaufszentrum am „Tempelhofer Hafen“ betrieben. Die beiden Gesellschaften stellten beim Turmstraßenfest 2007 gemeinsam ihre Pläne für das Schultheiss-Areal erstmals der breiten Öffentlichkeit vor. Als vorgesehene „Ankermieter“ wurden Kaufland und C&A genannt.

Lange wurde zwischen den Projektentwicklern, Bezirksamt und Landesdenkmalamt um den Erhalt bestimmter unter Denkmalschutz stehender Gebäude gestritten, die u.a. wegen eines vorgesehenen Parkhauses abgerissen werden sollte. Durch das ursprüngliche Konzept der HLG würden mehr als 50 Prozent der gewachsenen Strukturen verloren gehen, kritisierten die Denkmalschützer. Schließlich stellte ein weiterer interessierter Investor 2007 vor dem BVV Stadtentwicklungsausschuss eine alternative Planung vor, die weitaus behutsamer mit dem Denkmalschutz umging und auch eine geringere Bebauungsdichte vorsah. Doch mitten in die Vorstellung der Pläne platzte die Nachricht, dass die HLG Projektmanagement ihre Kaufoption genutzt, das Grundstück der ehemaligen Schultheiss-Brauerei gekauft und damit den Konkurrenten ausgebootet hatte. Im April 2008 schließlich fand die sogenannte „frühzeitige Bürgerbeteiligung“ zum Entwurf des Bebauungsplans für das Vorhaben statt.

Im September 2008 einigten sich Denkmalschützer und Bezirk mit der HLG auf einen Kompromiss. Die meisten der Denkmal geschützten Gebäude bleiben erhalten, allerdings soll eins der den Denkmalschützern am Herzen liegenden Gebäude doch abgerissen. Dafür verzichtete die HLG auf die Überdachung der alten Ladestraße. Und ein Teil der vorgesehen Parkplätze wird in eine Tiefgarage unter einem Neubau an der Turmstraße verlagert. Schon für das Frühjahr 2009 hatte HLG Geschäftsführer Christian Diesen den Beginn der Baumaßnahmen angekündigt. Doch in die hochfliegenden Pläne platzte nicht zuletzt die Finanzkrise, denn die IKB Bank war die erste deutsche Bank, die aufgrund der Finanzkrise ins Straucheln geriet. Und so war dann auch lange nichts konkretes mehr über das Vorhaben zu hören, die Auslegung des Bebauungsplans wurde hinausgeschoben, weil der Investor noch keinen neuen realistischen Zeitpunkt für den Beginn der Um- und Neubauvorhaben absehen konnte, erklärte Mittes Baustadtrat Ephraim Gothe noch im Sommer letzten Jahres.

Doch jetzt ist es soweit: Vom 7.2. bis 7.3.2011 liegt der neue Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebau­ungs­planes 1-43VE für die Grundstücke der Perleberger Straße 42, Turmstraße 25-26 und Stromstraße 11-17 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit (Schultheissgelände) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Folgende Unterlagen sind auf den Seiten des Stadtplanungsamts verlinkt:

Presseanzeige

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-43VE

Projektplan 1-43VE

Begründung 1-43VE

Wer sich dafür interessiert, welche Stellungnahmen zum Vorhaben die „Behördenbeteiligung“ ergeben hat, kann das Dokument, dass im Januar die Bezirksverordneten dazu erhielten, hier herunterladen.

Sie können Ihre Stellungnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-43VE während der oben genannten Auslegungszeit formlos postalisch an die rechts unter Kontakt angegebene Adresse oder über dieses Onlineformular des Bezirksamts Mitte abgeben.

Wer die Unterlagen beim Stadtplanungsamt einsehen und bei Mitarbeitern nachfragen will, kann dies natürlich auch tun. Der B-Plan Entwurf  wird Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung im Bezirksamt Mitte von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Amt für Planen und Genehmigen – Fachbereich Stadtplanung -, Zimmer 169, 1. Etage, Müllerstraße 146/147 (Altbau), 13353 Berlin, Telefon: 9018 45873, bereitgehalten.

Verschiedene bei stadt.plan.moabit bzw. stadt.plan.mitte veröffentlichte Artikel sind hier dokumentiert.

Nachtrag vom 22.2.2011:
Aufgrund der Kritik zur Auslegung des B-Plans nur beim Stadtplanungsamt im Rathaus Wedding hat das Bezirksamt zusätzlich den Plan im Bürgeramt vom Rathaus Tiergarten ausgehangen. Dort ist auch ein extra erstellter A3-Flyer erhältlich, den MoabitOnline hier zum Download bereitstellt.

Nachtrag vom 14.3.2011:
Heute Abend wurde bei der Veranstaltung des Aktiven Stadtzentrums Turmstraße zur Neuwahl der Stadtteilvertretung Turmstraße bekannt gegeben, dass nunmehr am 29. März, 18 Uhr (vormals 19 Uhr) eine Informationsveranstaltung im BVV-Saal des Rathauses Tiergarten, Mathilde-Jacob-Platz 1, zu den Planungen auf dem Schultheiss-Areal stattfinden wird.

Artikel der SPD Alt-Moabit zur B-Planauslegung Schultheiss.

Der Artikel zur Informationsveranstaltung Schultheiss vom März 2011 mit Links zu Einwendungen von einzelnen Bürgern ist hier zu finden.

Stellungnahmen von Bürger/innen aus der Lübecker Straße und von der Stadtteilvertretung Turmstraße vom Mai 2011 sind in dieser Dokumentation zu finden.

Nachtrag vom 15.6.2011:
Am Mittwoch, 22. Juni 2011 steht der Bebauungsplanentwurf für das “Schultheissgelände” auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne (TOP Ö7.2), einen Tag später, am 23. Juni 2011 ist der Plan dann zur Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung Mitte auf die Tagesordnung der BVV gesetzt (TOP Ö9.5). Dort sind unter dem Link auf die Drucksache 2163/III auch alle Unterlagen zum Bebauungsplan verlinkt, darunter auch der Durchführungsvertrag zum B-Plan (Anlage 9).

Nachtrag vom 15.7.2011:
Die Entscheidung ist auf Herbst vertagt, hier der Artikel in der Berliner Woche vom 29.6.11: Eine Parkebene weniger.

Nachtrag vom 23.9.2011:
Die BVV hat am 15. September dem B-Plan zugestimmt. Artikel in der Berliner Woche vom 21.9.2011.

 

weitere Nachträge:

Artikel in der Berliner Zeitung vom 26.9.2011 und einige Fragen von Knuth Pankrath zu diesem Artikel. Die Immobilien-Zeitung berichtet über Baubeginn im 3. Quartal 2012 und Eröffnung im Herbst 2014. Eine ausführlichere Version dieses Artikels, die auch das Hertie-Gelände mit betrachtet, ist hier zu finden.

Der Tagesspiegel berichtet: im Nov. 2011  Das Schultheiss-Areal darf bebaut werden und im März 2012 unter „100-Millionen-Euro-Projekt“ die neuesten Entscheidungen der BVV und weitere Zeitverzögerung. Geplanter Baubeginn jetzt Frühjahr 2013, statt Herbst 2012, Fertigstellung Ende 2014 geplant. Der Bauantrag muss erst noch gestellt werden. Das Mieterecho hat in seiner Mai-Ausgabe ebenfalls berichtet (auch wenn einzelne im Artikel erwähnten Details nicht mehr stimmen).

Nachtrag vom 22.05.2012:
Nach noch erfolgten Änderungen der Begründung des B-Planes im Rahmen der Rechtsprüfung wurde der Bebauungsplan 1-43VE laut Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11/2012 vom 19.05.2012, Seite 135 jetzt rechtskräftig festgesetzt.

 

Festgesetzter Bebauungsplan 1-43VE
mit zusätzlichen nachgetragenen Infos zum Durchführungsvertrag

  • Festgelegter Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-43VE vom 8.5.2012, in Kraft getreten am 20.5.2012
  • Durchführungsvertrag vom 7.6.2011 als Anlage 9 der Drucksache 2163/III über Umweg im Informationssystem des Bezirks Mitte downloadbar
  • 1. Ergänzung zum Durchführungsvertrag vom 2.9.2011 als Anlage 10 der Drucksache 2163/III über Umweg im Informationssystem des Bezirks Mitte downloadbar
  • 2. Ergänzung zum Durchführungsvertrag vom 13.9.2013 nach Investorenwechsel und veränderter Planungskonkretisierung ohne Abänderung des B-Plans 1-43VE, als Information an die BVV Mitte im Juni/Juli 2014
 

Bei einer Veranstaltung am 14.05.2012 in der Moabiter Markthalle hatte HLG Geschäftsführer Diesen den Beginn der Baumaßnahme des Schultheiss-Areals für das Frühjahr 2013 angekündigt.

Nachträge 2013:
In der ecke turmstraße von Februar 2013 wird auf Seite 4 berichtet, dass die HLG mittlerweile Geschäftsanteile des Schultheiss-Areals verkauft hat, was möglicherweise zu Umplanungen führen könnte. Außerdem hat der Bezirk ein Gutachten in Auftrag gegeben, welche gewerblichen Nutzungen an der Turmstraße fehlen. Schließlich möchte die MIB AG auf den freien Flächen bei Hertie gegenüber auch neu bauen, hat aber einen Ablehungsbescheid erhalten.
Zu diesem Thema gibt es auch eine Dringlichkeitsanfrage (Drs. 0718/IV)  in der morgigen BVV.

Der neue Investor ist Dr. Harald Huth mit seiner HGHI (High Gain House Investments GmbH), und der neue Name für das Projekt auf dem Schultheiss-Gelände ist “Shoppingquartier Berlin Mitte” (noch mit dem Vermerk “coming soon” versehen).  Danke für die Info, Vilmos (Kommentar Nr. 232)! Im Stadtentwicklungsausschuss am 27. Februar sollen die Pläne (evtl. unter Ausschluss der Öffentlichkeit) vorgestellt werden (s. Kommentar Nr. 231).

Artikel vom 28.1.2013 in der Berliner Woche über die Planänderungen.

Im März 2013 wurde die Kleine Anfrage (0461/IV) „Schultheiss – Was die Bürger wissen wollen“ vom Bezirksamt beantwortet (s. Kommentar Nr. 244 / 245). Fazit (O-Ton): „Einen neuen B-Plan brauchen wir nicht, wir regeln alles im Rahmen des Genehmigungsverfahrens und halten uns an die Gesetzte, teilweise sind wir ja auch gar nicht zuständig!“

Die Berliner Woche stellt fest, es gibt keine neuen Informationen vom Investor, derzeit werde die Bauvoranfrage geprüft.

In der Immobilien-Zeitung wird vom Verkauf an HGHI (s.o.) im Dezember berichtet, es heißt, dass die Pläne der HLG im Wesentlichen bestehen bleiben:  „… Der vorhandene und bereits festgesetzte Bebauungsplan für das Shoppingcenter werde grundsätzlich umgesetzt, teilt HGHI mit. Die Planung für das Einkaufszentrum werde allerding modifiziert, sodass rund 120 Läden mit ca. 30.000 qm Retailfläche entstehen. Die ursprüngliche Planung für das Einkaufszentrum sah 65 Geschäfte auf zusammen 20.000 qm Centerfläche vor. Im Frühjahr oder Sommer 2014 soll der Baubeginn sein.“

Ein weiteres Immobilien-Portal über HGHI und deren Pläne. Dazu ein Kommentar der B.I. Silberahorn.

Nichts genaues weiß man nicht, schreibt die Berliner Woche.

Verkehrsuntersuchung zu Schultheiss (Stand 7.8.13): Textteil und Anlagen.

Wenn mehr klar ist, soll es dann auch eine Informationsveranstaltung für Bürger geben (aber wann? am 12. März 2014), siehe BA-Beschluss aufgrund dieser Drucksache (0850/IV).

Nachtrag vom 5. März 2014
Die Infoveranstaltung über die Planungen wird am 12.03.2014, 18 Uhr in der Heilandskirche, Thusneldaallee 1, stattfinden. Bezirksamt und Investor HGHI laden gemeinsam ein zur Infoveranstaltung, bei der sie das Projekt unter dem Namen „Schultheiss Quartier“ („S.Q.“) vorstellen .

Auf der Website des Investors zum Schultheiss Quartier finden sich einige Informationen: Die Bruttogesamtfläche wird ca 68.500 m2 betragen, mit den Nutzungen Shopping, Gastronomie, Entertainment und Hotel. Die Einzelhandelsfläche umfasst ca. 30.000 m2 mit ca. 120 Shops wie Lebensmittelfachmarkt, Fashion, Accessoires, Telekommunikation, Elektrofachmarkt, Deko, Drogerie und Bücher. Das Hotel soll 300 Betten haben.Eine Tiefgarage im Untergeschoss (Zufahrt von der Turmstraße) ist mit 500 Stellplätzen geplant. Baubeginn für das Projekt soll im Frühjahr 2014 sein.

Auf der Projekt-Website finden sich auch aktuelle Ansichten, Visualisierungen der Planungen, und Etagenpläne.

https://www.youtube.com/watch?v=xxXhwuToqTA

Bericht in der Abendschau vom 12.3.14 (mit Protest „Wohnen statt Konsumtempel“), in der Berliner Zeitung, der Berliner Morgenpost und im Neuen Deutschland.

Bericht über die Veranstaltung von der B.I. Silberahorn, der insbesondere problematisiert, dass Dr. Hellriegel die Gewerbetreibenden an der Turmstraße eingeladen hat, in das neue Center zu ziehen.

Tagesspiegel-Artikel über die 67 Shopping-Center in Berlin, die bald neu eröffnen, z.B. Huth am Leipziger Platz und am Schluss auch über die Pläne für Moabit: „Nach Ansicht des Handelverbands machen sich die Standorte vor allem untereinander Konkurrenz.“

Stand das Wohnhaus an der Turmstraße wirklich unter Denkmalschutz, wie im Architekturforum behauptet? Das glauben wir nicht.

Bei der Veranstaltung am 31.3.14 zum Zentrenkonzept für die Turmstraße, zu dem die raumplaner und das Bezirksamt eingeladen hatten, hat Rainer Balcerowiak für die Mieterinitiative im Sanierungsgebiet Turmstraße (M.I.S.T.) dieses Statement abgegeben. Bericht über die Veranstaltung in der Berliner Woche. Bericht der AG Wirtschaft der Stadtteilvertretung vom 5.4.2014.

Der gleiche Investor HGHI hat auch die Mall of Berlin gebaut, jetzt Mall of Shame, nachdem rumänischen Bauarbeitern ihr Lohn vorenthalten wurde (Bericht Berlin Street), gibt es eine Online-Petition der FAU.

Informationsbrief des Bezirksamts an Gewerbemieter und Antrag zur Unterstützung/Härteausgleich.

Neue Mieter für das Schultheiss-Quartier (Wirtschaftsmagazin Deal). Anfrage zur Tiefgarageneinfahrt (Kommentar).

Lieblingsorte in Moabit, u. a. das Schultheiss-Areal:

https://www.youtube.com/watch?v=LJLkoX7bCiQ

Kein Sozialplan für die jetzigen Mieter von Schultheiss (Berliner Woche).

Bericht der B.I. SilberahornPlus zum Normenkontrollverfahren. Damit ist der Bebauungsplan unwirksam. Wenn die Begründung des Oberverwaltungsgerichts bekannt geworden ist, werden wir erneut berichten.

Nachträge 2015:
Die Berliner Woche schreibt am 5.1.2015 auch noch nichts genaueres zum Urteil. Immobilienzeitung: Baugenehmigung ist da, aber B-Plan gekippt. Auch das Architekturforum diskutiert u.a. über Wohnungsbau.

Tagesspiegel zitiert die Leiterin des Stadtplanungsamtes, sie sähe bisher „keine Auswirkungen“ des Gerichtsentscheids auf das Projekt.  Die Berliner Morgenpost zitiert die Pressesprecherin des Oberverwaltungsgerichts „Beim Aufstellen des Bebauungsplans hat es Abwägungsfehler gegeben“. Sie sagt aber auch: „Das heißt aber nicht, das grundsätzlich nicht gebaut werden darf“. Und auch nochmal die Berliner Woche und der rbb.

Berliner Woche nennt „Ankermieter“, Media Markt, Kaufland und Meininger-Hotel, als ob die neu wären, und nennt als Baubeginn Mai 2015, Eröffnung frühestens Herbst 2016.

Große Anfrage in der BVV vom 18.2.15 (Drs. 1905/IV).

Was aus Berliner Brauereien so geworden ist: Wohnungsbau, Kulturstandorte, Kleingewerbe … (Berliner Zeitung)

Pressemitteilung des Gerichts „Bebauungsplan unwirksam“: Urteile vom 18. Dezember 2014 – OVG 2 A 15.12 und OVG 2 A 3.13.

Da mittlerweile die Urteilsbegründung des OVG gekommen ist, wieder eine mündliche Anfrage zu den Fehlern im B-Plan (Drs. 2005/IV) in der BVV vom 19.3. Die SPD fragt nach der Fassadengestaltung (Drs. 1955/IV).

Berliner Woche zum Urteil des OVG.

Berliner Zeitung berichtet über die Entmietung und den Baubeginn. Ein Gespräch mit Trainer Sebastian Bauer von der Sport-Oase.

Auch der Tagesspiegel berichtet mit Kurzportraits von Radio Gluth Inhaber, Wilhelm Prandzioch, und Lackierermeister Mohammed El-Hazzuuri. Hier heißt es auch: „Mehrere Anwohner klagten daraufhin gegen das Projekt – und bekamen recht: Im Dezember 2014 kippte das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan. Allerdings hatte das zuständige Bezirksamt einen Tag vor dem Urteil bereits eine Baugenehmigung erteilt – und die gilt zunächst, selbst unter dem alten Bebauungsplan. Nach derzeitigem Stand kann Huth seine kleine Mall also bauen. Gegen die Baugenehmigung liegt zwar der Einspruch eines Nachbarn vor. Über den wird das Bezirksamt aber erst in den nächsten Monaten entscheiden. Solange hat Huth Zeit für sein Projekt.

Charlott Tornow MitVergnügen hat einen schönen Artikel zu Schultheiss geschrieben: „Ihr werdet nie erraten, was in Moabit gebaut werden soll„.

Berliner Woche zur Schließung des Sudhauses (hier wird allerdings Bebauungsplan mit Bauvorbescheid verwechselt). Nur drei Anträge von Gewerbetreibenden für Härtefallausgleich sind bisher beim Bezirk eingegangen.

Bericht über die Veranstaltung in der Urania zu Einkaufcentern in Berlin (Tagesspiegel).

Gutachten von Stadt + Handel: „Potentialanalyse für ergänzenden Einzelhandel im Stadtteilzentrum Berlin-Turmstraße mit besonderer Berücksichtigung der Potentialfläche des ehemaligen Hertie Warenhauses“ (Endbericht 25. März 2013) veröffentlicht von der BI SilberahornPlus im Bericht über die Sitzung der Stadtteilvertretung vom 27.April 2015.

Artikel über die entmieteten Gewerbetreibenden des Schultheiss-Geländes.

Park One wird Parkhausbetreiber (DEAL). MieterEcho über den gekippten B-Plan „Lehrstunde in Sachen Rechtsstaat“ (Nr. 374 – Mai 2015).

Berliner Morgenpost informiert über den Baustart auf dem Schultheiss-Gelände. Die Fertigstellung ist für Ende 2017 oder Anfang 2018 geplant.

Antwort auf eine Kleine Anfrage (KA 1070/IV). Antwort und Anlage anklicken!

Die Buchstaben „TURM-PALAST“ konnten für das Buchstabenmuseum gerettet werden.

Fassadenwettbewerb hat Max Dudler gewonnen (Berliner Woche).

Nina Apin in der TAZ über Huth, der bei Schultheiss keinen Generalunternehmer einsetzen will.

Abriss des schon lange leerstehenden Wohnhauses für den Neubau:

Berliner Zeitung über das Schultheiss-Quartier und den morgigen Spatenstich (Pressemitteilung Bezirksamt). Auch das Inforadio wird morgen früh berichten.

rbb-online zu den gestohlenen Kupferkesseln vom Sudhaus. Und dazu auch eine Dringlichkeitsanfrage in der BVV Mitte (Drs. 2276/IV).

Artikel in der Berliner Woche zum Spatenstich: ganz unaufgeregt und ohne Erwähnung des Diebstahls der denkmalgeschützten Kessel.

100.000 Euro stehen zur Unterstützung der Gewerbetreibenden für 2015 bereit, bisher sind 9 Anträge auf Härteausgleich gestellt worden, von denen 2 wohl nicht berücksichtigt werden (Berliner Woche).

Wieder Erfolg für rumänische Bauarbeiter der „Mall of Shame“ vor Gericht (Berl. Morgenpost).

Mündliche Anfrage zu den Vereinbarungen zwischen Bezirk und Investor bzgl. der Denkmalschutzauflagen im Innenbereich (Drs. 2591/IV).

Mittlerweile macht Schultheiss auch Werbung auf Facebook – und das Kallasch& hat prima geantwortet.

Seit August 2016 gibt es Anwohnerinfos rund um die Baustelle auf der Schultheiss-Quartier-Webseite. Anscheinend gibt es Beschwerden. Erhöhter Lieferverkehr, erhöhter Lärmpegel, eine regelmäßige Straßenreinigung wird angekündigt.

Bericht in der Berliner Zeitung: Die Baugruben sind ausgehoben, an der Turmstraße wird die 2geschossige Tiefgarage gebaut, das Meininger Hotel soll 250 (nicht 300) Zimmer haben, an der Perleberger 7.000 qm Kaufland, Mall mit 150 Geschäften und – tatsächlich jetzt doch – 140 Wohnungen (über Kaufland), d.h. kleine Apartments evtl. für Studenten. Doch das ist nicht unumstritten, weil Gewerbegebiet, könnte also auch noch ein Hotel oder Hostel werden.

Nachdem die Grundsteinlegung vom Bezirksamt schon mal vor einem Jahr angekündigt wurde, gibt es hier verschiedene Fotos von der Grundsteinlegung Anfang September und auch eine Bericht in der Berliner Woche.

Chancen und Risiken für den Einzelhandel in der Turmstraße (Berliner Woche).

B.I. Silberahorn zum Projekt: HGHI Schultheiss zerstört Turmstraße.

Bezirksamtsbeschluss vom 18.10.16 zu den verschwunden Kupferkesseln und Nachbildungen zur Drs. 2692/IV. Dazu auch ein Artikel der Berliner Woche: „Ein schlechter Scherz“, sagt Frank Bertermann (Bü90/Grüne).

Fußgängerüberweg gesperrt, eine Zumutung (Vilmoskörte), mittlerweile nicht nur der Überweg an der Stromstraße, sondern der gesamte Geh- und Radweg, sowie der Parkstreifen.

7 Bauhelfer, die in der FAU Berlin organisiert sind, haben Klagen gegen die Subunternehmen der „Mall of Berlin“ gewonnen und trotzdem noch keinen Cent der eingeklagten Löhne gesehen. Denn diese haben Insolvenz angemeldet oder sind verschwunden. Da jedoch das Arbeitnehmerentsendegesetz regelt, dass der Auftraggeber für die Zahlung der Löhne haftet, hat jetzt der erste der Bauarbeiter eine Lohnklage gegen die Harald Huth gehörende Leipziger Platz GmbH & Co. KG eingereicht. Der Gütetermin wird am 16.12.2016 vor dem Arbeitsgericht Berlin stattfinden (hier weiterlesen: Info FAU Gewerkschaft und hier die gesammelten Infos zur „Mall of Shame“).

Anfrage zur Gehwegsperrung wegen der Schultheissbaustelle in der BVV (Drs. 0107/V).

Weitere Nachträge zum Schultheiss Quartier jetzt bei dem neuen MoabitOnline-Artikel „Schultheiss: Tiefgarage, Straßenbahn und Schleichweg„.

550 Kommentare auf "„Schultheiss“ Bebauungsplan liegt (erneut) aus"

  1. 401
    kultur-fuer-alle says:

    Vielleicht ist ja die Sendung am 20.9. um 18.05 im Deutschlandradio „Shopping is coming home“ zu dem Thema ganz erhellend.

  2. 402
    H. E. says:

    Hier der Link zum interessanten Artikel „Irgendwie läuft es verkehrt an der Mall of Berlin“ aus dem heutigen Tagesspiegel zur „MALL OF BERLIN“. „Mall“ klingt ja ach so international, bei „Mall of Berlin“ denke ich allerdings eher an „Wall of Berlin“.

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/autofahrer-radler-und-fussgaenger-irgendwie-laeuft-es-verkehrt-an-der-mall-of-berlin/10766810.html

    Die Verkehrsprobleme in der Leipziger Straße, die hier geschildert werden, erwarte ich genau so in der Turmstraße durch die Ein- und Ausfahrt der geplanten Tiefgarage unter Schultheiss. Da sollen ja auch mehrere hundert Parkplätze entstehen.

    Und so ganz nebenbei: Auch die Leipziger Strasse gehört zum Bezirk Mitte.

  3. 403
    vilmoskörte says:

    Zur Hässlichkeit des neuen Einkaufszentrums „Mall of Berlin“ und den Bauten von HGHI allgemein, die auch das „Schultheiss Quartier“ bauen wollen, findet sich ein schöner Artikel bei baunetz.de. Zitat daraus:

    Wo mit dem potthässlichen Alexa am Alexanderplatz wenigstens eine Art Pop-Ereignis inszeniert oder mit dem Schloss in Steglitz die aserbaidschanische Postmoderne nachgeholt wurde, die ab 1990 halbfertig an der Friedrichstraße wieder abgerissen worden war, ist hier die gebaute Ereignislosigkeit entstanden. Ronald Reagan würde dazu sagen: „Mr. Tchoban, tear down this mall!“.

    Ich erwarte nichts Gutes für das Schultheiss-Areal, wenn HGHI und seine Architekten des Grauens hier bauen.

  4. 404
  5. 405
    vilmoskörte says:

    Warum man nicht unbedingt einen Kaufland-Markt braucht und dass ein Kaufland-Markt nicht unbedingt ein Zentrum stärkt, kann man bei den krautreportern nachlesen: https://krautreporter.de/78–kaufland-kommt

  6. 406
    H. E. says:

    Zu 115:

    Falls ich im Sommer etwas verpaßt habe:
    Was wurde für den ehemaligen Hertie-Parkplatz genehmigt? Und in welcher Genehmigungsform?
    Dito für Schultheiss?

  7. 407
    H. E. says:

    Ergänzung zu 406:

    Meine Fragen beziehen sich auf die Aussage in Kommentar 115 in https://moabitonline.de/1549#comment-31427

  8. 408
    Mignon Gräsle says:

    In der gestrigen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses, http://www.berlin.de/ba-mitte/bvv-online/to010.asp?SILFDNR=3395&options=4, zum Tagesordnungspunkt „Schultheiss-Areal: Aktueller Stand Bearbeitung BVV-Beschluss 1377-IV zu „Gewerbetreibende & Künstler Schultheiss-Areal unterstützen“, insb. Sozialplan gemäß § 180, Abs. 2 BauGB BE: Bezirksamt Mitte“, tauchten Mieter des Schultheiss Geländes auf, und schilderten ihre Situation. HGHI will ab 1. Februar 2015 bauen, alle bekamen die Kündigung, die meisten, außer zwei, haben eine Ein-Monats-Frist. Das Geschäftstraßenmanagement Turmstraße wird diese, so gut es geht unterstützen.
    Aber die Mieter, die eine große Fläche brauchen, wie z.B. die Auto Reparatur Werkstatt, die seit 30 Jahren ansässig ist, wird keine neue Fläche in Moabit finden – Existenzvernichtung! Der KfZ-Meister klagt auch.
    Ganz Moabit ist mittlerweile zum „innerstädtischen Filet-Grundstück“ geworden, da werden solche kleineren Unternehmer an den Stadtrand gedrängt – JWD, janz weit draußen.
    Da ist die Frage, ob Moabit sich das leisten kann?

  9. 409
    Evsan says:

    hi ihr seit nur am mäckern. Seit froh Das Die zum bei spiel Moabit aktraktiver machen wollen. egal Was man macht in mäckern Seit ihr die nummer 1

  10. 410
    Mignon Gräsle says:

    Am 23.06.2014 fasste die Stadtteilvertretung Turmstraße folgenden Beschluss:
    „Die Stadtteilvertretung Turmstraße fordert, die Einfahrt zur geplanten Tiefgarage des Schultheiss-Geländes nicht ausschließlich von der Turmstraße aus zu erschließen, sondern auch von der Stromstraße aus zu ermöglichen.“
    Dies würde eine Änderung des gegenwärtigen Planes bedeuten – wäre nicht schlecht, denn wie das werden soll – bei so vielen Fußgängern an der Turmstraße, Höhe Lübecker Straße – und eventuell einer Straßenbahn… ?
    Ob die Verantwortlichen – SenStadtUm, Bezirk – dies noch bedenken?
    http://www.deal-magazin.com/news/43798/Fuenf-neue-Mieter-fuer-das-Berliner-Projekt-Schultheiss-Quartier

  11. 411
    H. E. says:

    @ 410

    Die Stadtteilvertretung sollte sich lieber an die Senatsabteilung für Verkehr wenden, statt ’ne Bitte an das BA zu richten. Von oben nach unten wirkt oft besser.
    Aber wenn man die Planung so lassen würde, würde das vielleicht dazu beitragen, dass vielen Autofahrern die Lust zum Einkaufen vergeht ?!

    Im Übrigen war neulich zu hören, dass Kettenläden tw. überhaupt kein Interesse an noch mehr Filialen in noch mehr Berliner Einkaufszentren haben, weil sie dadurch in Berlin nicht mehr verkaufen, sondern nur steigende Unkosten haben. Vielleicht könnte ja nun die Politik endlich mal aufwachen.

  12. 412
    Mignon Gräsle says:

    Zu 411: Jau – haben wir gemacht – Antwort von der Senatsverwaltung für Stadtenwicklung und Umwelt, November 2014:
    „Die Referate VII A und VII B der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit ausschließlich die Grundverträglichkeit des Vorhabens auf Basis der seinerzeit vorgelegen verkehrlichen Untersuchung bewertet. Diese wurde im Auftrag der HGH Investments GmbH erstellt.
    Der Bezirk Mitte ist Träger des Verfahrens. Im Detail ist nicht bekannt, welche Unterlagen der Investor im Rahmen des Verfahrens dem Bezirk zur Verfügung gestellt hat. Ob die vorliegenden Unterlagen auch Dritten zur Verfügung gestellt werden, darüber entscheidet der Bezirk.“
    Vom Bezirk bekamen wir jetzt, Dez. 2014, die Antwort, grob zusammen gefasst: alles im grünen Bereich, die Autofahrer, die in die Tiefgarage wollen, sind ja wartepflichtig, und können sich in Höhe des Parkstreifens (zwischen Gehweg und Schutzstreifen) aufstellen – bei Alexa geht es ja auch! – fröhliches Warten!
    Die Tram wurde nicht betrachtet – dies wird erst detailliert durchgeführt, wenn eine konkrete Planung dazu vorliegt – wäre eventuell zu regeln über eine zusätzliche Signalisierung.

  13. 413
    Mignon Gräsle says:

    Nachtrag: Wer wohnt denn bei Alexa? Sich ab und zu da mal durch wursteln, durch diese Menschenmenge, reicht, aber jeden Tag? Das Wort „Aufenthaltsqualität“ fällt mir zur Turmstraße an dieser Stelle nicht ein – alles eilet, rennet, springet, oder so – aber noch einen Zahn schärter – Alexa?

  14. 414
    Norbert Onken says:

    Zahn schärfer, Mignon. In Schillers Original – Manuskript, ich hab’s gerade vor mir, steht: „… alles, was nicht Lemming, rennet, rettet, flüchtet.“ Und es findet sich der später eingefügte Zusatz: „Wer das am Alexa nicht tut, muß ein’n an der Glocke haben!“ Ich zitiere lieber aus den Handschriften als aus den Transkriptionen oder aus dem Gedächtnis.

  15. 415
    Mignon Gräsle says:

    Ach ja Schiller, „Der Taucher – gluck gluck, weg war er“

    Hiermit das Poem zur Tiefgarageneinfahrt, vom 25.11.2014:

    VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN 1-43VE „EHEMALS SCHULTHEISS“
    Anfrage Frau Gräsle vom 14.11.2014 zur Tiefgarage Turmstraße beantwortet in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsgutachter

    1. „Alle Verkehrsarten“, die Sie erwähnen, wurden leider bisher nicht daraufhin
    untersucht, ob und wie sie von zusätzlichen Kfz-Ziel- und Quellverkehren
    (Liefern und Kunden) des Einkaufszentrums betroffen sind: Konflikte mit
    dem F u ß v e r k e h r bei Fahrten zu/von Stellplätzen quer über Gehwege
    werden nicht erwähnt. An der Turmstr. geht es um ca. 4000 oder mehr Kfz-
    Fahrten/Tag quer über den Gehweg.
    Zu 1: Im Verkehrsgutachten wurden die fußläufigen Verkehre und auch der
    Radverkehr um das ehemalige Schultheißgelände mit in Betracht
    gezogen. Die erhöhten Aufkommen auf Grund des neuen
    Anziehungspunktes an der Turmstraße/Stromstraße wurde in Relation
    zum bestehenden Verkehrsaufkommen in vergleichbaren Einrichtungen
    betrachtet. Die Gutachter gehen von einer weitaus höheren Frequenz zu
    den Eingangsbereichen an der Ecke Turmstr./Stromstr. und in Richtung
    U-Bahn und Omnibushaltestellen aus. Die Fuß und Radverkehre im
    Bereich der Tiefgarageneinfahrt und in Richtung Lübecker Str. werden als
    verträglich eingeschätzt.
    Außerdem müssen ein- und ausfahrende Fahrzeuge der Tiefgarage den
    Fußgängern auf dem Gehweg Vorrang gewähren.
    2. Diesen Punkt wurde im Schreiben vom 15.10.14 angesprochen, illustriert
    durch ein Foto mit dichtem Fußverkehr auf der Turmstraße vor dem
    Plangelände.
    Leider wurde in Ihrem Schreiben darauf nicht eingegangen, obwohl jetzt auf
    der Turmstraße ein Hauptziel des AZ- und Sanierungsgebietes Turmstraße
    negativ betroffen ist: Die Aufenthaltsqualität.
    Das Gewicht dieses Konfliktes wird zusätzlich erhöht, weil der TG-
    Stellplatzverkehr alle paar Sekunden den Fußweg vieler Menschen zur
    Post Lübecker/Turmstr. durchquert. Massive Behinderungen und
    Gefährdungen der Fußgänger sind absehbar. – Das kann die
    Verkehrsuntersuchung unseres Erachtens nicht einfach ignorieren.
    Zu 2: Auch wenn das ausgewählte Foto eine Fußgängerfrequenz wie die des
    Kurfürstendamms suggeriert, wird dieser hier in der Regel nicht erreicht.
    Das gewünschte erhöhte Besucheraufkommen für die
    Einkaufmöglichkeiten im ehemaligen Schultheißareal wird an der
    Turmstraße Ecke Stromstraße und über den ehemaligen HERTIE-
    Standort zu den U-Bahneingängen erwartet.
    Durch das Schultheiss Quartier wird die Aufenthaltsqualität der
    Turmstraße generell erhöht.
    3. Es fehlen auch Daten über die Stärke des Fußverkehrs und des
    Radverkehrs (werktags und Spitzenstunde) auf Turm-, Strom- und
    Perleberger Str., die das Schultheissgelände begrenzen.
    Bitte teilen Sie diese Daten mit, wenn sie nicht im erbetenen
    Verkehrsgutachten enthalten sind.
    Zu 3: Auf Grund der angebotenen Verkaufs-, Gewerbe und Hotelflächen wurden
    die künftigen Verkehrsaufkommen von Beschäftigten, Kunden und der
    Wirtschaftsverkehr errechnet und mit vergleichbaren Einrichtungen in
    tageszeitliche Relation gesetzt.
    Das bestehende Fuß- und Radverkehrsaufkommen wurde nicht ermittelt.
    In der Regel wird in einer Verkehrsuntersuchung überprüft, inwieweit das
    zusätzliche Kfz-Aufkommen Auswirkungen auf den bestehenden
    (Gesamt)Verkehrsablauf hat. Der Fuß- und Radverkehr hat selten
    Auswirkungen auf den Gesamtverkehrsablauf.
    Eine Zunahme im Fuß- und Radverkehr wurde aber in den
    Leistungsfähigkeitsbetrachtungen der jeweiligen Knotenpunkte
    berücksichtigt.
    4. Konflikte mit dem R a d v e r k e h r durch Kfz-Verkehr zur Tiefgarage
    Turmstraße entsprechen denen mit dem Fußverkehr, wobei hier weitere
    Aspekte eine Rolle spielen: Der neue (!) Rad-Schutzstreifen auf der
    Turmstraße muss vom TG-Verkehr überquert werden. Wenn einfahrende Kfz
    wegen der Fußgänger oder ausfahrende wegen des Kfz-Fahrbahn-Verkehrs
    warten, stehen sie auf dem Radstreifen und blockieren den Radverkehr.
    Radler können nur mit erhöhtem Unfallrisiko ausweichen, weil sie sich in die
    einzige Richtungsfahrspur des Kfz- und Bus-Verkehrs einfädeln müssen.
    Zu 4: Die ein- und ausfahrenden Fahrzeuge der Tiefgarage sind gegenüber
    dem Fußverkehr auf dem Gehweg sowie dem Rad- und Kfz-Verkehr auf
    der Turmstraße wartepflichtig. Wartende Fahrzeuge können sich in Höhe
    des Parkstreifens (zwischen Gehweg und Schutzstreifen) aufstellen.
    5. Aus unserer Sicht ist es Aufgabe der Planung, solche absehbaren
    Konflikte transparent zu machen, zu lösen oder zu minimieren (z.B. durch
    weitere Reduktion der TG-Stellplatzzahl oder den übersandten Vorschlag der
    Stadtteilvertretung (TG Ein-/Ausfahrt auch Stromstr.) Berlin will den
    Radverkehr weiter stärken und seinen Anteil erhöhen. Wie passt die
    konflikterzeugende Kfz-Planung für das Einkaufszentrum und sein Umfeld
    dazu?
    Zu 5: Die Möglichkeit einer zusätzlichen Ein- und Ausfahrt an der Stromstraße
    wurde in die Problematik einbezogen und aus vielfachen Erwägungen
    heraus verworfen. Hiervon sind die städtebaulichen Gründe für die
    Belebung und Sicherung der Attraktivität des Blockrands an der
    Stromstraße zur Ecke Turmstraße zu nennen, welche die
    Hauptfußgängerzugänge ausbilden sollen. Des Weiteren die verkehrlichen
    Aspekte der Störung der Hauptstraßenfunktion der Stromstraße mit dem
    unzureichenden Effekt, dass nur in einer Fahrtrichtung ein- bzw.
    ausgefahren werden könnte.
    Ein Beispiel, dass innerstädtische Einkaufszentren mit ihrem Umfeld
    verträglich sein können, zeigt das ALEXA. Das Alexa hat ca. 1.000
    Stellplätze und ist auch sehr gut an den ÖPNV angebunden. Die
    Alexanderstraße mit der TG-Zufahrt hat ein Verkehrsaufkommen von
    knapp 18.000 Kfz/Tag. Die Turmstraße hat ein Verkehrsaufkommen von
    lediglich ca. 8.900 Kfz/Tag (Verkehrsstärkenkarte 2009).
    6. Die geplante Lage von Rad-Stellplätzen im Innenhof des
    Schultheissgeländes ist nicht bedarfs- und radfahrgerecht, wie es der
    Leitfaden des Senats für die Planung „Fahrradparken in Berlin“ (2008)
    vorsieht: zielnah, ohne Umwege und ohne Behinderung anderer. Das Wild-
    West-Parken auf den Fußwegen um das EKZ ist absehbar. (Das Gleiche ist
    bereits beim Neubau ehem. HERTIE zu sehen, wo im Hof über 100 Radbügel
    leer, Fußwege, Geländer, Haltestelle, Mittelstreifen „bedarfsgerecht“ mit
    Rädern übernutzt sind.) Der Verkehrsgutachter begnügt sich mit bloßen
    Stellplatzzahl-Ermittlungen. Das genügt für eine zeitgemäße
    Radverkehrsplanung im AZ-Turmstraße für einen großen Verkehrsmagnet
    nicht. Ein Vertagen auf Feinheiten der Projektplanung und Baugenehmigung
    ohne Betroffenenbeteiligung wäre für die Stadtteilvertretung nicht akzeptabel.
    Zu 6: Die Empfehlung der Gutachter ist, eine Konzentration von
    Fahrradstellplätzen an den Center-Eingängen vorzusehen, um
    regelwidriges Abstellen von Fahrrädern zu vermeiden.
    7. Hat die Verkehrsprüfung das Problem: Schleichweg Lübecker Straße
    gesehen und ggf. wie gelöst?
    Der Kfz-Verkehr zum Einkaufszentrum aus Nordost-Richtung würde
    selbstverständlich von der Perleberger Straße über die dicht mit Wohnhäusern
    bebaute Lübecker Straße zur Tiefgarageneinfahrt Turmstraße fahren, um den
    Umweg via Stromstraße mit starkem Verkehr, zwei Ampeln und 3 mal
    Linksabbiegen zu vermeiden. Damit droht eine enorme Zusatzbelastung der
    Wohnbevölkerung der Lübecker Straße und Straßen-Parkdruck. Dieser
    Entwicklung muß u.E. planerisch v o r a b ein wirksamer Riegel vorgeschoben
    werden. Was schlägt die Verkehrsabteilung des Senats vor?
    Zu 7: In den Berechnungen des Zielverkehrs spielt die Perleberger Straße nur
    eine untergeordnete Bedeutung. Ihr werden gerade einmal 10% des
    Verkehrsaufkommens für das Schultheißareal zugerechnet. Auf die
    Lübecker Straße werden noch maximal 5% berechnet, was in etwa 200
    Fahrten pro Tag entspricht und für eine innerstädtische Straße eine zu
    vernachlässigende Größe bedeutet.
    8. Die Meinung, die geplante Zahl von 450 Stellplätzen sei „im Vergleich zu
    den bisherigen Planungen erneut reduziert“, übersieht den letzten Stand des
    B-Plans in Verbindung mit dem Durchführungsvertrag. Demnach sind bei
    Eröffnung des Bauvorhabens lediglich ca. 385 Stellplätze zulässig. Eine
    Erweiterung auf 500 Stellplätze mit einem weiteren Parkdeck ist frühestens 24
    Monate nach Eröffnung zulässig, wenn die wirtschaftliche Notwendigkeit
    erwiesen werden würde (Begründung B-Plan S.12). Das oberste, jetzt
    gestrichene Deck war mit 115 Stellplätzen geplant.
    Zu 8: Die Planungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-43VE mit
    Projektstand zur Festsetzung, sah eine Splittung des ruhenden Verkehrs
    mit Erschließung von der Perleberger Straße mit rd. 500 Stellplätzen
    (dann per Städtebaulichen Vertrag reduziert um ein Parkdeck auf rund
    400 Stellplätze) und einer Tiefgarage an der Turmstraße mit rd. 150
    Stellplätzen, vor. Von den ehemals insgesamt 650 geplanten Stellplätzen
    sollen jetzt noch 450 realisiert werden.
    9. Die 385 zunächst zulässigen Stellplätze sind mehr als der von Hoffmann-
    Leichter GmbH nachgewiesenen Bedarf von 344 Stellplätzen und
    Extremwerte (Maßstab: Weihnachten, andere Einkaufszentren) bei Annahme
    prinzipiell Auto orientierten Käufer-Verhaltens in Moabit. Diese Annahme läuft
    nicht nur den erwähnten Zielen des Stadtentwicklungsplans Verkehr und des
    Aktiven Zentrums Turmstraße zuwider, sondern auch der Tatsache, dass der
    Einzugsbereich des EKZ auf einen Umkreis von höchstens 1 bis 1,5 km
    (Moabit, Hansaviertel) beschränkt ist, auf einen Stadtteil der kurzen Fuß-
    bzw. Radwege (s. Stadt + Handel, Einzelhandelsgutachten 2013 i.A.
    Bezirksamt Mitte zur Turmstraße).
    Zu 9: Aufgrund der innerstädtischen Lage wurde für das Schultheiss Quartier
    bereits ein niedriger Ansatz bei der Ermittlung des Kfz-Aufkommens
    verwendet. Außerdem unterliegt das Verkehrsaufkommen normalen
    Schwankungen.
    In die Berechnung der erforderlichen Stellplätze ist das Ziel, den
    innerstädtischen Nahverkehr möglichst über ÖPNV und Fuß- Radverkehr
    abzuwickeln, berücksichtigt worden. Hierauf wird der Schwerpunkt der
    Erschließung gestützt. Trotzdem ist es für eine funktionierende
    Erschließung unerlässlich Reserven für den an- und abfahrenden Kunden
    sowie den Beschäftigten, zu Spitzentageszeiten im Berufsverkehr, zu
    Wochenenden und Feiertagen bereitzuhalten.
    10. Wir wären auch für Ihre genauere Antwort zu den beiden ÖPNV-Fragen
    vom 15.10.14 dankbar:
    a) BUS: Wie wird sichergestellt, dass insbes. der BUS 101 beim Wenden
    auf dem Knoten Turm-/Lübecker Straße nicht durch Kfz behindert wird, die auf
    der Fahrbahn vor der TG-Zufahrt warten (hinter anderen Kfz oder wg. Vorrang
    des Rad- und Fußverkehrs)?
    b) Straßenbahn: Sie schreiben nur: sie sei betrachtet worden. Wie aber
    sieht eine verträgliche, konfliktfreie Lösung aus? Wo fahren Kfz in beiden
    Richtungen in das/aus dem Schultheiss-Areal ohne Behinderung der
    Straßenbahn (beide Richtungen) auf der Turmstraße, die wir – wie Fachleute –
    als Vorzugstrasse der Straba ansehen?
    Zu 10: Generell dürfen Fahrzeuge erst in ein Grundstück (hier die Tiefgarage)
    einfahren bzw. ausfahren, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht
    behindert werden. Hier wird von einem kooperativen Verhalten der
    Verkehrsteilnehmer ausgegangen. Regelwidriges Verhalten ist keine
    Bewertungsgrundlage.
    Eine verkehrstechnische Bewertung des Verkehrsablaufs mit Tram kann
    erst detailliert durchgeführt werden, wenn eine konkrete Planung dazu
    vorliegt. Zum Zeitpunkt der Verkehrsuntersuchung (2012/2013) lag diese
    dem Gutachter noch nicht vor, sodass die Tram nicht betrachtet wurde.
    Eventuell – ohne genauere Untersuchung – könnte die Einfahrt und
    Ausfahrt zur Tiefgarage mit Tram in der Turmstraße über eine zusätzliche
    Signalisierung, die auf die benachbarten LSA abgestimmt ist, regelt
    werden.
    P.S. Bescheidensheitshalber muss ich anmerken, dass dieser Text nicht von mir ist – aber da ich seit über 30 Jahren von der Lübecker Straße in die Turmstraße einbiege, zu Fuß, auf dem Gehweg, und dabei IMMER entgegenkommenden Menschen ausweichen muss, sowie in Richtung UBahnhof Turmstraße, als auch in die entgegengesetzte Richtung, weiß ich von was die Rede ist.

  16. 416
    Mignon Gräsle says:

    Die Grünen haben eine mündliche Frage in die letzte BVV, 18.12.14, eingebracht, wird vermutlich schriftlich beantwortet:
    „Welchen Wert hat das Verkehrsgutachten bezüglich der Tiefgaragenein- und ausfahrtsproblematik, ohne Prüfung der Auswirkungen auf eine den Straßenabschnitt evtl. betreffende Straßenbahnplanung in der Turmstraße?“
    — finde ich sehr gut – und hoffe, dass sich der Bezirk bewegt, und SenStadtUm Druck macht – wenns gebaut ist, ist es zu spät.
    Jetzt kommt noch die Nachricht: am 18.12.14 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin über die Normenkontrollklage eines Anwohners des Schultheiss-Grundstücks entschieden: der Bebauungsplan VE 1-43 ist unwirksam! Das Gericht hat allen angesprochenen Punkten des Klägers aus der Lübecker Straße Recht gegeben.
    Was das genau bedeutet, werden wir wohl noch erfahren.
    Noch eine kleine Berichtigung, den Mietern auf dem Gelände wurde nicht gekündigt – sie haben nur notariell eine Erklärung unterschrieben schnellstmöglichst zu verschwinden, wenn gebaut wird.

  17. 417
    H. E. says:

    Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, dass der Bebauungsplan für Schultheiss unwirksam ist:
    M. E. ist das eine großartige Entscheidung zum Wohle Moabits.

    Auf die Details kann man gespannt sein. Für mich stellt sich das jetzt erst mal so dar, dass der Bebauungsplan in baurechtlicher Hinsicht Mängel hatte und dass er in der BVV beschlossen und vom Bezirksamt festgesetzt wurde, obwohl man dort eigentlich gewußt haben muss, dass der B’plan diese Mängel hatte. Es gab ja vorher von Bürgern und vom Kläger schriftliche Einwände, die allen bekannt gewesen sein müssen und die zumindest teilweise sogar im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgetragen wurden.

  18. 418
    banikowski says:

    Ganz schlecht! Jetzt muss schnell ein neuer Bebauungsplan her, der allen Klagen standhält ohne dass am Kern und Umfang des Vorhabens Abstriche gemacht werden.

  19. 419
    Mignon Gräsle says:

    Zu 416:
    Das Oberverwaltungsgericht hat ja jetzt erst mal das Ganze gestoppt – bis jetzt haben wir noch nichts schriftliches.
    Anscheinend ist es so, dass HGHI zwar den Bebauungsplan geändert hatte, dahingehend, dass das ursprünglich geplante Parkhaus an der Perleberger Straße nicht gebaut wird – aber nicht offiziell – und deshalb der Kläger aus der Lübecker Straße seine Klage aufrecht erhalten hatte.
    Wenn dies offiziell geschehen wäre, hätte der Bebauungsplan wohl noch einmal ausgelegt werden müssen – was zur Folge gehabt haben könnte, dass gegen eine einzige Einfahrt / Ausfahrt für Kunden vielleicht jemand Einspruch erhoben hätte.
    Das wollte man anscheinend vermeiden!

  20. 420
    H. E. says:

    War es nicht so, dass das Parkhausgebäude nicht nur wegfallen sondern durch ein anderes Gebäude ersetzt werden sollte und dass dadurch zusätzlich zu den ursprünglich geplanten 20 000 qm Verkaufsfläche weitere 15 000 (?) qm Nutzfläche für Gastronomie und Kultur entstehen sollten? Wenn ja, dann müßten dieses neue Gebäude und vor allem diese zusätzlichen Nutzflächen doch wohl auch in dem geänderten Bebauungsplan erscheinen oder nicht?

    Und wie soll man das „nicht offiziell“ im obigen Kommentar (419) interpretieren? Soll das heißen, dass der Bebauungsplan vom Bezirksamt nicht erneut der BVV vorgelegt wurde und dass daher diese gravierenden Änderungen bisher nicht von der BVV beschlossen wurden?

  21. 421
    Mignon Gräsle says:

    Zu 420:
    Ich habe inzwischen nach genaueren Informationen geforscht, hiermit die Antwort:
    „Nach Auskunft von Herrn Spallek (Antwort auf Große Anfrage 0999/IV in BVV 22.08.2013) wird auch die Umsetzung des neuen Projektes sich an die Quadratmetervorgaben des bisherigen B-Plans halten. Das Bezirksamt war bisher der Ansicht, dass es für die neuen Planungen keines geänderten B-Planverfahrens bedarf, sondern lediglich der Durchführungsvertrag angepasst werden muss. Die Änderungen der Planungen erfolgte „offiziell“ und wurden mit dem neuen Durchführungsvertrag „besiegelt“. Auf der Grundlage dieses Durchführungsvertrages wurde dann auch der Bauantrag im Juni 2014 gestellt, mit folgenen Rahmendaten: GFZ=2,25, Anzahl Hotelzimmer: 306, Qm Büroflächen: 9.138 m² BGF, Qm Verkaufs/Einzelhandelsflächen 18.717,12 m² (31.929 m² BGF), Anzahl TG-Plätze = 400, Grünflächen: Dachbegrünungen.
    Es bleibt nun abzuwarten, was dieser B-Plan nach der Entscheidung des VG noch wert ist. Dazu wird allerdings die konkrete Entscheidungsbegründung benötigt, die bisher noch nicht vorliegt.“
    Als Manko bleibt, abgesehen von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, dass bei der Planung der Tiefgarage, als einzige Zufahrt und Ausfahrt für Kunden, die Straßenbahnplanung nicht berücksichtigt wurde!

  22. 422
    H. E. says:

    Was mich bei dem neuen Durchführungsvertrag interessieren würde:
    1. Wurde der geänderte Durchführungsvertrag von der BVV beschlossen oder nur vom Bezirksamt unterschrieben ?
    2. Ist im Durchführungsvetrag wirklich nur noch eine Verkaufsfläche von 18 717 qm vorgesehen, obwohl früher von 20 000 qm die Rede war ?
    3. Sind im Durchführungsvertrag wirklich keine Flächen für Kultur und Gastronomie angegeben, obwohl noch vor ca. einem Jahr von 15 000 qm zusätzlich zu den 20 000 qm Verkaufsfläche die Rede war ?
    4. Sind für die Büros im Durchführungsvertrag nur Bruttogeschossflächen (=BGF) und nicht auch Nutzflächen angegeben ?
    5. Ist im Durchführungsvertrag festgeschrieben, dass an Stelle des Parkhauses ein anderes Gebäude errichtet werden kann und wenn ja, welche Nutzung es haben soll ?
    6. Kann man den neuen Durchführungsvertrag irgendwo einsehen außer beim BA ?

  23. 423
    Mignon Gräsle says:

    Zu 422:
    Zu 1: vom Bezirksamt unterschrieben, die Bezirksverordneten wurden im Juni/Juli 2014 darüber unterrichtet.
    Zu 6: kann man einsehen, per Mail, vielleicht auch auf Moabitonline!

  24. 424
    Susanne Torka says:

    @ 423,
    Damit man die Unterlagen finden kann, haben wir den Text ergänzt und farblich hinterlegt und zwar bei den Nachträgen 2012 (also bitte etwas hochscrollen).
    Aber jetzt ist der B-Plan „gecrasht“ und wir müssen erst mal die Begründung abwarten und dann ….

  25. 425
    martin blattmann says:

    Gestern in der Abendschau im zweiten Nachrichtenblock hieß es „der Investor habe jetzt eine Baugenehmigung“, wie geht das denn ?

  26. 426
    Jürgen Schwenzel says:

    Und die Immobilien Zeitung berichtet heute Berliner Schultheiss Quartier: Bauen ohne Bebauungsplan zum Projekt.

  27. 427
    Jürgen Schwenzel says:

    Und hier noch ein Bericht im Deal – Magazine

  28. 428
    Mara says:

    Ich habe zwar keine Ahnung aber ist dies nicht vielleicht vergleichbar mit dem „Hamberger“-Projekt? Eine Baugenehmigung haben die ja anscheinend auch.
    Der Bebauungsplan wurde jedoch nie festgesetzt und nun wurde der Bebauungsplan auch noch grundlegend geändert. Die Bauarbeiten haben aber längst begonnen und sind schon ziemlich vorangeschritten.
    Fazit: Es gibt eine Baugenehmigung also kann gebaut werden. Nur wie und was ist strittig. Und trotzdem … schnell erst mal anfangen …

  29. 429
    H. E. says:

    Und dieses ist in der aktuellen „Berliner Woche“:
    http://www.berliner-woche.de/nachrichten/bezirk-mitte/moabit/artikel/58111-klage-kippt-den-bebauungsplan-fuer-das-schulheiss-gelaende/

    Zitat: “ … 30 000 qm für den Einzelhandel … „. Was denn nun: Verkaufsfläche, Bruttogeschossfläche, Grünfläche, Spielfläche oder was ??

    Zu 425: Vor dem Urteil des OVG gab es m. E. einen rechtskräftigen Bebauungsplan und dann hat das Bezirksamt halt eine Baugenehmigung erteilt.
    Zur Erinnerung: Beim Hamberger Großmarkt hat das Bezirksamt sogar die Baugenehmigung erteilt, obwohl die BVV den Bebauungsplan schon vor 3 1/2 Jahren beschlossen hat und ihn das Bezirksamt bis heute nicht rechtskräftig gemacht hat. Und weil das so ist, können dort die Anwohner nicht vor dem OVG gegen den Bebauungsplan klagen !!!

  30. 430
    Zeitungleser says:

    Laut Artikel im Tagesspiegel hat die Leiterin des Stadtplanungamts, Frau Lier, “ …, aber dann fallen wir eben auf den alten Bebauungsplan zurück“ zum Kippen des Bebauungsplans geäußert. Da frage ich mich welchen früheren Bebauungsplan Frau Lier denn meint, galt da nicht zuletzt als Planungsrecht der Baunutzungsplan von 1960? Und warum wurde dann überhaupt ein so aufwändiges Verfahren durchgeführt, wenn man den neuen B-Plan in der Argumentationskette dieser zitierten Aussage der Frau Lier gar nicht braucht?
    Mal sehen, was denn dann irgendwann mal über mehr Inhalte des OVG Urteils bekannt wird.

  31. 431
    Mignon Gräsle says:

    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts erging am 18.12.2014, die Baugenehmigung wurde noch schnell am 17.12.2014 erteilt, also einen Tag vorher – ob dies vollendete Tatsachen schafft? Oder was ist ein Gerichtsurteil wert?
    Davon abgesehen, dass diese 2.ERGÄNZUNG ZUM DURCHFÜHRUNGSVERTRAG FÜR DEN VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN 1-43VE vom 13.09.2013, den Bezirksverordneten im Juni/Juli 2014 zur Kenntnisnahme übersandt (siehe oben, Kasten), nicht unbedingt einfach nur als Ergänzung zu betrachten ist, sondern so viele neu zu betrachtende Aspekte enthält (Hotel, Shopping-Mall, Tiefgarage als einzige Zu- und Ausfahrt für Kunden – fehlende Berücksichtigung einer eventuellen Straßenbahn), dass der Bebauungsplan eigentlich noch einmal ausgelegt hätte werden müssen, und von der BVV abgesegnet hätte werden müssen.

  32. 432
    Susanne Torka says:

    und noch 2 neue Artikel zu Schultheiss, das Bezirksamt steht nach Aussage der Stadtplanungsamtslieterin wohl auf dem Standpunkt, dass die Baugenehmigung, die einen Tag vor dem Gerichtsurteil (nach anderen Quellen: am gleichen Tag) erteilt wurde, gültig ist.
    http://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article136138021/Gericht-bremst-Mall-of-Berlin-Macher-in-Moabit.html
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/harald-huth-baut-einkaufszentrum-in-berlin-die-naechste-bitte-neue-mall-in-moabit-geplant/11198564.html

  33. 433
    Mignon Gräsle says:

    Zu 422 und 429:
    Diese 30.000 m² für Einzelhandel steht auf der Webseite des Investors, an zu klicken auf Moabitonline, Nachtrag vom 5. März 2014. Die Zeitungsleute hatten sich wohl logischer weise an das gehalten, was der Investor selbst schreibt.
    Ich habe die Antworten, die ich bekam, auf Moabitonline gesetzt.
    Wieso einmal 30.000 m², dann Verkaufs/Einzelhandelsflächen 18.717,12 m² bei 31.929 m² BGF – Bruttogeschossfläche (421)?
    Das Urteil vom Oberverwaltungsgericht wird bald vorliegen – es könnte sein, dass darin genau dies bemängelt wird – warten wir es ab.
    Im letzten Morgenpost Artikel vom 08.01.2015, auf Moabitonline, steht etwas derartiges:
    „Beide Verfahren wurden zusammen verhandelt. Das Gericht gab den Antragstellern Recht. „Beim Aufstellen des Bebauungsplans hat es Abwägungsfehler gegeben“, sagt Christiane Scheerhorn, Pressesprecherin des Oberverwaltungsgerichts. Das betreffe sowohl den Einzelhandel als auch die Verschattung. So sei zum Beispiel die Größe der zugelassenen Verkaufsfläche nicht richtig abgewogen worden.“

  34. 434
    H. E. says:

    Zu 433

    Betreffend die Verkaufsflächen lautet es im vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-43 VE vom 08.5.2012:
    „Zulässig sind:
    1. Großflächige und sonstige Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von max. 20.000 qm bezogen auf die Summe der Verkaufsfläche der einzelnen Handelsbetriebe
    2. …. “ usw.
    Die Begründung zum Urteil und auch die Erklärung (von wem auch immer) für eine Bruttogeschossfläche von 31.929 qm dürften sehr interessant werden.

    Ansonsten:
    Zu einer Urteilsverkündung werden in der Regel der Kläger und der Beklagte vom Gericht eingeladen.
    Als das Bezirksamt als Beklagter ausgerechnet am 17. Dezember die Baugenehmigung unterschrieben hat, dürfte es also gewußt haben, dass die Urteilsverkündung am 18. Dezember stattfinden wird. Das Handeln der Abt. Stadtentwicklung des BA empfinde ich daher als absoluten Skandal und ich hoffe, dass das zumindest im Ausschuss für Stadtentwicklung und in der BVV ein heftiges Nachspiel haben wird.

    Hat jemand einen Link zur Baugenehmigung ?

  35. 435
    H. E. says:

    Wie sich doch manchmal ein Wunsch erfüllt! Hier ein Auszug aus dem Kommentar Nr. 57 vom 6. April 2011 zum Artikel „Informationsveranstaltung Schultheiss-Gelände“:

    „…… Das Problem ist jedoch, ebenso wie beim Großmarkt, dass das Bezirksamt auch hier den Wünschen des Investors zu unkritisch folgt. Da dieses nicht mehr so ganz zeitgemäß ist, kann man nur hoffen, dass dieser Bebauungsplan wie ein Bumerang ins BA zurückfliegt und in erheblich überarbeiteter Form erneut ausgelegt werden muss. Und hierbei muss er im Zusammenhang mit den Plänen für das Hertie-Grundstück gesehen werden.“

  36. 436
    Mignon Gräsle says:

    Anfrage der Grünen für die nächste BVV am 22.01.15:
    http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6493&options=4
    „Wir fragen das Bezirksamt
    Welche schwerwiegenden Fehler / Abwägungsfehler bemängelte das Oberverwaltungsgericht (OVG) am 18.12.2014, die dazu führten, dass der Bebauungsplan 1-43VE (Schultheiss-Areal in Moabit, Stromstraße) als unwirksam erklärt wurde?
    Welche dieser Mängel wurden bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens von wem und in welchen Zusammenhängen (Behördenbeteiligung, Öffentlichkeitsbeteiligung o. a.) thematisiert?
    Bei welchen Maßnahmen unterscheidet sich die Genehmigung des Bauvorbescheides von der Baugenehmigung, bzw. welche Maßnahmen / Nutzungen wurden in der Baugenehmigung, im Gegensatz zum Bauvorbescheid, genehmigt?
    Wann wurde welchen NachbareigentümerInnen (Adresse) der Bauvorbescheid zugestellt und wer (Adresse) hat wann welche Einsprüche / Widersprüche gegen den Bauvorbescheid geltend gemacht?
    Wann wurden durch wen gegen den Bauvorbescheid und die Baugenehmigung Einspruch / Widerspruch eingelegt und welche Konsequenzen haben die Einsprüche / Widersprüche auf das weitere Verfahren?
    Welche Konsequenzen hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin (OVG) auf das weitere Verfahren?
    Warum sah sich das Bezirksamt in Kenntnis des OVG-Termins, in dem die Rechtsmäßigkeit des B-Plan 1-43VE zur Diskussion stand, genötigt, am vorherigen oder selben Tag die Baugenehmigung (BG) zu erteilen bzw. welche terminlichen oder sonstigen Zwänge bestanden, am 17. oder 18.12.2014 die BG zu erteilen?“
    HGHI hatte eine Bauvoranfrage an das Bezirksamt gestellt, diese wurde am 18.12.13 (wie ich hörte) mit einem Bauvorbescheid beantwortet, wo alle Änderungswünsche noch einmal aufgeführt, und beantwortet wurden – wäre interessant zu lesen!

  37. 437
    Mignon Gräsle says:

    Wie ich hörte, stimmt es, was in der Berliner Woche vom 14.01.2015, siehe oben, steht, HGHI darf auch entgegen des Urteils vom Oberverwaltungsgerichts bauen – wenn sie eine Baugenehmigung haben.
    Gegen Bauvorbescheid und Baugenehmigung wird aber, dem Vernehmen nach, auch geklagt.

  38. 438
    Mignon Gräsle says:

    Zu 416:
    Die Antwort auf die mündliche Anfrage der Grünen in die BVV:
    „Zur Zeit der Erstellung des Gutachtens war eine Straßenbahn nicht absehbar und wurde hier nicht betrachtet.
    In der Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird dazu ausgeführt: „Es gibt Planungen, die Straßenbahntrasse vom Hauptbahnhof bis zum U-Bahnhof Turmstraße zu verlängern.
    Bei einer Führung der Straßenbahn in der Turmstraße wird die Tiefgaragenein- und ausfahrt zukünftig nur noch aus einer Richtung (rechts rein, rechts raus) erreichbar sein.“
    Das ist das berühmte Linksabbieger Problem bei dieser Geschichte!
    Das heißt erhöhtes Verkehrsaufkommen, da die Autos ja umständlicher fahren müssen um in die Tiefgarage rein zu kommen, abgesehen davon, dass, wie besprochen, nur eine Tiefgarage, die den ganzen Kunden- und Hotelverkehr auffangen soll, problematisch ist.

  39. 439
    Mignon Gräsle says:

    Tagesordnungspunkt Ö 9.1 beim Stadtentwicklungsausschuss am 28.01. im Rathaus Mitte:
    Bebauungsplan 1-43VE (Schultheiss-Areal): Hintergründe und Konsequenzen aus dem OVG-Urteil vom 18.01.2015 BE: Bezirksamt Mitte, RA Lammek
    Rechtsanwalt Lammek hat die Klägerseite im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht vertreten.
    Datt wird spannend!

  40. 440
    Zeitungleser says:

    Bericht in der Berliner Woche zur Qualität der Unterstützung des Bezirksamts Mitte eines früheren, von der HGHI GmbH des Investors Harald Huth gekündigten langjährigen Gewerbemieters: http://www.berliner-woche.de/nachrichten/bezirk-mitte/moabit/artikel/59414-gewerbemieter-klagt-bezirk-laesst-mich-im-stich/

  41. 441

    Stadtrat Spallek hat gestern im Stadtentwicklungsausschuss gesagt, dass man im Bezirksamt jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwartet. Das halte ich für einigermaßen normal. Juristisch scheint die Angelegenheit recht komplex zu sein, da unterschiedliche Rechtsgebiete (Baurecht und Sanierungsrecht) betroffen sind. Warten wir also ab…….

  42. 442
    Mignon Gräsle says:

    Zu 436: Da ist doch tatsächlich der Bauvorbescheid zum Schultheiss Quartier, Nr. 2012/3952, vom 18.12.2013 in den Briefkasten der StV geflattert…

  43. 443
    H. E. says:

    Und hier etwas, das passieren kann, wenn ein Bezirksamt die Interessen der Nachbarn im Bebauungsplan nicht ausreichend berücksichtigt:
    http://www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/mega-bordell-am-salzufer-dieser-puff-steht-unter-keinem-guten-stern,7169128,29698488.html

  44. 444
  45. 445
    H. E. says:

    Und hier die Antworten des BA auf die mündliche Anfrage der SPD-Fraktion:
    http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6512
    … und dann rechts oben auf „2. Antwort Mündliche Anfrage“ klicken.

  46. 446
    BVV-Beobachter says:

    Na prima, da war die Stadtentwicklungsausschuss-Sitzung Ende Januar ja ein bisschen aussagekräftiger.

  47. 447
    H. E. says:

    Am Mittwoch, den 11. Februar um 19:30 Uhr soll in der Urania darüber diskutiert werden, ob nicht vielleicht in das ICC auch noch ein Shopping-Center kommen sollte. Die CDU hat sich ja schon dafür ausgesprochen und die SPD so halb. Charlottenburg und Westend allerdings sind dagegen.
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/kudamm-blog/diskussion-in-der-urania-berlin-wie-gehts-denn-nun-weiter-mit-dem-icc/11341778.html

  48. 448
    H. E. says:

    Noch ’ne Shopping-Mall? Wie beim Umgang mit dem ICC die „Stadtrendite“ vernachlässigt wird und wie die CDU noch ein Einkaufszentrum haben möchte, obwohl es in der Stadt Berlin bereits mehr als im ganzen Land Bayern gibt:
    http://www.tagesspiegel.de/politik/icc-berlin-ungeliebter-riese/11374616.html

  49. 449
    H. E. says:

    Morgen oder heute (je nach Freischaltung), Donnerstag, 19.02., ab 17:30 Uhr, ist wieder BVV-Sitzung.
    Bündnis 90 / Grüne haben wieder eine große Große Anfrage zum OVG-Urteil zum Bebauungsplan für Schultheiss eingereicht.

    So ganz nebenbei:
    Wer wird eigentlich dafür verantwortlich gemacht, wenn ein Bebauungsplan vom Gericht für ungültig erklärt wird? Eigentlich kann so etwas doch nur bedeuten, dass ein Bezirksamt den B’plan entweder falsch aufgestellt oder nicht ausreichend geprüft hat, dass er vom Bezirksamt mit Fehlern an die BVV gegeben wurde und dann auch noch vom Bezirksamt ebenfalls samt Fehlern rechtskräftig gemacht wurde!?

    Und wenn ein Bezirksamt die Klage verloren hat, muss es dann nicht sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten (auch die des Klägers) bezahlen? Das würde dann bedeuten, dass letztlich die Steuerzahler für die Fehler zahlen, für die jemand im Bezirksamt unwissentlich oder wissentlich verantwortlich ist.

    Weiß jemand, wie oft sowas in Mitte in den letzten Jahren bei Bebauungsplänen und Baugenehmigungen passiert ist?

  50. 450
    Christoph says:

    Ich habe mich beim Bezirksamt über die Planung beschwert, in deren Folge die Sport Oase (Inh. R.Henninger), Stromstr. 11 – 17 (denkmalgeschütztes Gebäude), ab Ende März 2015 schließt. Unabhängig davon, dass ich der Meinung bin, dass das dort in der Nachbarschaft geplante Einkaufszentrum mangels ausreichender Kaufkraft im Stadtteil wenig Sinn macht, denke ich dass die Teil-Nutzung des denkmalgeschützten Gebäudes als Freizeit-Sportstätte gelungener ist, als ein Leerstand.
    Das ist schlechte Politik/Verwaltung.
    Ich habe noch keine Antwort erhalten.