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Invalidenstraße: Klage gegen Planfeststellungs­beschluss

Seit Jahren zieht sich die Planung um den Ausbau der Invalidenstraße und um die Tram-Anbindung für den Hauptbahnhof schon hin. Ein Planfeststellungsverfahren der Senatsverwaltung musste 2004 eingestampft werden. Aber nichts gelernt, bei der Neuauflage ging es mit Volldampf nochmal in die gleiche Richtung: vierspuriger Ausbau der Straße zum Innenstadtring, keine eigene Spur für die Tram!

Die Bürgerinitiative Invalidenstraße und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gaben gestern auf einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt, mit welcher Begründung unmittelbar betroffene Anwohner der Invalidenstraße gemeinsam mit dem BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen. Sie werden von Rechtsanwalt Karsten Sommer vertreten. Das Dilemma: wenn dieses Verfahren durch alle Instanzen geht, dann ist die Tram zum Hauptbahnhof über Jahre blockiert. Deshalb haben Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus eine parlamentarische Initiative gestartet, um den Planfeststellungsbeschluss zu kippen und eine weitere Verschwendung von Steuergeldern zu verhindern.

Es gab Kompromissvorschläge, auf die der Senat nicht eingegangen ist. Der BUND begründet seine Klage damit, dass selbst die Gutachter der Senatsverwaltung eine dauerhafte Überschreitung der Grenzwerte für Luftschaftstoffe und Lärmwerte, die gesundheitsgefährdend sind, vorhersagen. Nach dem Umbau sind im schmalsten Abschnitt der Invalidenstraße zwischen Nordbahnhof und Chausseestraße überhöhte Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerte zu erwarten. Er sieht das Verfahren als Präzendenzfall.

Auch im gestrigen Tagesspiegel ist ein Artikel erschienen.

Die Begründung der Klage kann hier heruntergeladen werden.

14 Kommentare auf "Invalidenstraße: Klage gegen Planfeststellungs­beschluss"

  1. 1
    Aro says:

    Dabei wäre dieser Teil so einfach zu realisieren: Invaliden Richtung Nordbahnhof als Einbahnstraße, Zinnowitzer in die andere Richtung.

  2. 2
    Hans Richter says:

    Mich würde mal interessieren, wer die „Neuauflage“ mit alten Ideen verbrochen hat.

  3. 3
    Ingo R. says:

    Hallo
    ich verstehe den Senat nicht!
    Wenn er vier Fahrspuren , also zwei pro Richtung will ?
    das geht doch ganz einfach ! ohne Umbau !
    Es müssen doch nur neue Fahrbahnmarkierungen und neue Schilder aufgestellt werden !

    Schnell !
    Einfach !
    Preiswert !

    Ok dann sind die paar Parkplätze auf beiden Seiten weg.
    Aber die machen auch keinen großen Unterschied mehr, weil eh so gut wie keine vorhanden sind….

  4. 4
    Franz says:

    Eine Straßenbahn zum Hauptbahnhof? Haben wir denn keine anderen Probleme?

    Die Erreichbarkeitsanalyse der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung selbst hat doch ergeben, dass der neue Hauptbahnhof eine der besten Erreichbarkeitsquoten aufweist. …. Aus den Analysen geht hervor, dass jeweils ca. 3 Mio. (also ca. 90%) der Einwohner von Berlin einen der Fernbahnhöfe (also auch den Hauptbahnhof), die zu einem Richtungsbündel gehören, schon heute in maximal 40 Minuten erreichen können.

    Wer brauch da eine Straßenbahn, noch dazu in Zeiten in denen die Kassen leer sind.

    Da aktuell keine durchgehende Straßenbahnverbindung bis zum Hauptbahnhof besteht, orientieren sich die Fahrgäste zur Erreichung ihres Ziels großräumig anders im Netz. Bedarfe im ÖPNV lassen sich schnell herbeireden, sind aber objektiv betrachtet selten belegbar. Natürlich wünscht sich jeder von uns eine Straßenbahn- oder Bushaltestelle mit Direktverbindung zum Bus- oder Hauptbahnhof vor der eigenen Haustür, aber das ist unrealistisch und rechtfertigt in keiner Weise Investitionen in Millionenhöhe.

    Darüber hinaus hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in ihrer Entscheidung für den Neubau einer Straßenbahnstrecke eine unzureichende Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegt. Es wurden keine Wirtschaftlichkeitsvergleiche angestellt, mit denen die wirtschaftliche Vertretbarkeit nach dem ÖPNV-Gesetz nachgewiesen wird; auch betriebswirtschaftliche Auswirkungen wurden nicht berücksichtigt. Siehe dazu auch Bericht des Bundesrechnungshofs.

    Der Betrieb einer Busverbindung vom Nordbahnhof zum Hauptbahnhof ist insgesamt günstiger als der einer Straßenbahn. Falls man durch den Betrieb einer Straßenbahn eine Verkürzung der Reisezeit unterstellt, liegt diese allenfalls bei ein bis zwei Minuten und ist damit zu vernachlässigen. Die Reduktion von Schadstoffen in der Invalidenstraße wäre auch durch den Einsatz umweltfreundlicher Busse möglich.

    Darüber hinaus ist die Umweltzone weiter zu verschärfen, um den Schadstoffausstoß durch den MIV zu reduzieren. Allerdings sollten die Bewohner der Invalidenstraße auch wissen, worauf man sich einläßt, wenn man an einer Hauptstraße mit Ost-West-Verbindung wohnt. Das dort tendenziell mit zunehmendem Straßenverkehr zu rechnen ist, dürfte niemanden ernsthaft verwundern.

    Viele Grüße
    Franz

  5. 5
    Taylan says:

    Ich halte eine Straßenbahn zum Hauptbahnhof und ggf. von dort weiter bis nach MOabit für absolut berechtigt. Senatsanalysen interessieren mich nicht. Guckt euch doch nur die jetzige Situation an, wo man mehrmals umsteigen muss, um von MOabit zum Mauerpark oder nach Pankow zu fahren. Jetzt gehen wir noch davon aus, dass ich eine alte Dame mit Gehwagen bin.

  6. 6
    nachbarin says:

    @ Franz,
    ich muss zugeben, dass ich Deinen Argumenten nicht so ganz folgen kann. Die Anbindung des Hauptbahnhofs an den ÖPNV finde ich grottenschlecht. Das erkennt man doch an dem Reisendenchaos auf der S-Bahnstrecke. Alle müssen erstmal bis Friedrichstraße oder Zoo fahren oder noch weiter und dann noch einmal wieder umsteigen um sich in die Stadt zu verteilen. Es geht ja auch nicht nur um die Verbindung Nordbahnhof – Hauptbahnhof, sondern die Anbindung an die Straßenbahnstrecken Richtung Norden und Osten überhaupt. Viel besser wäre natürlich, wie Taylan schon schreibt, wenn es gleich weiter bis durch Moabit, ab besten sogar mit einem Anschluss an die Seestraße, gehen würde. Investitionen in das Straßenbahnnetz halte ich für sehr sinnvoll – auf eigenen Trassen. Auch wirtschaftlich, weil mit Straßenbahnen wesentlich mehr Leute transportiert werden können als mit Bussen und auch bequemer bei modernen Wagen.

  7. 7
    Karl says:

    Ein besonders interessanter Aspekt ist, dass mit den Ausgaben für den Invalidenstraßenausbau ALLE Straßen im Bezirk Mitte saniert werden könnten – und das wo die Verkehrsprognose, auf die sich der Senat stützt, hochgradig fragwürdig ist.

    Interessantes Detail, oder?

  8. 8
    Jürgen Schwenzel says:

    Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Termin für die mündliche Verhandlung der Klage des BUND Berlin und der Bürgerinitiative Invalidenstraße zum Planfeststellungsbeschluss auf Donnerstag, 2.12.2010, 11:30 Uhr im Gebäude des Verwaltungsgerichts Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 1103, anberaumt. Die Sitzung ist öffentlich.
    Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Verkehrs-verbindung Nordbahnhof – Hauptbahnhof im Bezirk Mitte von Berlin. Die Kläger beanstanden den Ausbau der Invalidenstraße zu einer vierspurigen Straße für den Straßenverkehr, nicht aber die Verlängerung der Straßenbahnverbindung zwischen Chausseestraße und Hauptbahnhof. Sie halten den Ausbau für den Straßenverkehr nicht für erforderlich und befürworten andere Ausbauvarianten. Sie wenden sich insbesondere gegen die starke Belastung der Anwohner der Invalidenstraße mit Lärm und Luftschadstoffen. Vor dem Verhandlungstermin findet ein nicht-öffentlicher Ortstermin statt.

    Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin mit der Terminankündigung.

  9. 9
    Micha says:

    War jemand da?

  10. 10
    Redaktion says:

    Gestern nicht bis zum Ende und heute nachmittag geht die Verhandlung weiter.

  11. 11

    Wer hat Informationen zu laufenden oder geplanten Bauvorhaben in den Quartieren entlang der Invalidenstrasse? Zahl neuer Anwohner die nach Fertigstellung zuziehen? Anzahl neuer Arbeitsplätze? Was ist die Quelle der jeweiligen Information bzw. Zahl? DIESES FEEDBACK IST VERFAHRENSRELEVANT! Daher ein grosses Dankeschön für die Mithilfe und Zuarbeit.

  12. 12
    Bruck M. Kimmerle says:

    Am Donnerstag, 2.12.2010, wurde ab 11.30 Uhr die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. sowie von drei ausgewählten Anwohnern (Kläger) der Invalidenstraße gegen das Land Berlin verhandelt. In der bis 21.30 Uhr andauernden mündlichen Verhandlung haben sich Zweifel der Käger an den richtigen Eingangsdaten der Verkehrsprognose bestätigt. Die für Freitag vorgesehene Urteilsverkündung wurde aufgehoben. Das Verfahren wird kurz vor Weihnachten fortgesetzt.

    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) hat erstmalig Zahlen zur Einwohner- und Beschäftigtenentwicklung in den Quartieren um die Invalidenstraße vorgelegt, die belegen, dass in die Verkehrsprognose die zentralen Neubauprojekte wie die bauliche Ergänzung des Bereichs um den Nordbahnhof, das BND-Quartier an der Chausseestraße und das größte Berliner Gebiet zur Entwicklung von Wohnen und Arbeiten um die Heidestraße gar nicht oder nur in kleinen Teilen eingeflossen sind. Ähnliches gilt für eine Vielzahl von privaten Bauträger-Projekten.

    Bei der absehbaren Realisierung dieser Projekte oder eines Teils davon wird die gemäß der im Verfahren angegriffenen SenStadt-Planungen neu gebaute Invalidenstraße hoffnungslos überlastet sein, die Straßenbahn zwischen Nordbahnhof und Hauptbahnhof wird im Stau stehen und die Lärm- und Luftschadstoffbelastungen der Anwohner werden weiter steigen.

    Gegen dieses Negativ-Szenario wenden sich die Kläger, um eine stadtverträglichere und verkehrlich leistungsfähigere Ausbaulösung durchzusetzen – und um die Straßenbahnverlängerung zum Hauptbahnhof endlich so zu ermöglichen, dass sie einen Mehrwert für die Fahrgäste darstellt. Dazu hat der BUND mit Unterstützung der Anwohner/innen außergerichtlich eine eigene Ausbauplanung vorgelegt, die aber über mehrere Jahre von SenStadt ignoriert wurde, statt auf dieser Grundlage einen schnellen Kompromiss zu finden.

    Die Auflagen des Verwaltungsgerichtes bestätigen, dass das Gericht die Zweifel der Kläger sowohl in diesem wie auch in zwei weiteren Punkten (fehlender Abgleich mit der Gesamtverkehrsprognose Berlin-Brandenburg 2025 und falsche Auswahl lärmmindernden Asphalts) teilt.

    Die Kläger werden in den kommenden Wochen bis zu der für die Woche vor Weihnachten angekündigten Fortsetzung der mündlichen Verhandlung den Beweis führen, dass die gerügten Fehler auch tatsächlich vorliegen und der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Invalidenstraße aufgehoben werden muss.

    Hinweise zu Neuentwicklungen von Wohn- und Büroobjekten in Mitte-Nord sowie zu quantitativen Auswirkungen von bestehenden und absehbaren Bebauungsplänen in diesem innerstädtischen Bereich werden kurzfristig (Ultimo: 8.12.2010) gerne entgegen genommen: bruck@kimmerle.info.

    Mit freundlichen Grüßen
    i.A. BÜRGERINITIATIVE INVALIDENSTRASSE (BII)
    Bruck M. Kimmerle

  13. 13
    Jürgen Schwenzel says:

    Die beim Verwaltungsgericht Berlin anhängige Verhandlung zum Planfeststellungsbeschluss Invalidenstraße wird am Dienstag, 21.12.2010, 13 Uhr im Plenarsaal des Verwaltungsgerichts Berlin, Kirchstr. 7, 10557 Berlin fortgesetzt. Mehr dazu hier.

  14. 14
    Jürgen Schwenzel says:

    Ein Bericht zum Gerichtsverfahren und dem Urteil findet sich hier: https://moabitonline.de/6728
    Bitte dort weiterkommentieren.