Probleme mit den Uferwegen entlang der Spree
Als Berliner*in weiß man die Uferwege an Spree, Havel, Panke und diversen Kanälen zu schätzen. Einerseits sind sie als sichere Verbindungswege für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen beliebt und wichtig, andererseits bieten sie natürlich auch in vielen Bereichen angenehme und motorfreie Möglichkeiten für Spaziergänge. Das Land und die Bezirke wären also gut beraten, für ihren Erhalt zu sorgen – auch als ein Beitrag zur Energiewende und Klimaschutz.
Leider sieht die Realität manchmal etwas anders aus. Hierfür seien zwei Beispiele gegeben.
Sperrung des Spreeuferwegs bei Siegmunds Hof
So wurde der südliche Uferweg der Spree auf der Höhe Siegmunds Hof / Wegelyplatz zwischen dem Wullenweberstieg und der Englischen Straße zunächst gesperrt, weil dort Neubauten errichtet wurden. So weit, so schlecht – aber immerhin nachvollziehbar. Nun sind diese Bauten allerdings schon länger als ein Jahr fertig gestellt, und der Uferweg in dem Bereich picobello erneuert. Aber die Absperrung ist immer noch da, obwohl keinerlei Grund dafür sichtbar ist. Und man trifft vor ihr häufig auf Spaziergänger*innen oder Radfahrer*innen, denen für diese willkürliche Absperrung jedes Verständnis fehlt – wie uns allen.
Ich hatte mich – wie auch andere aufmerksame Zeitgenoss*innen – vor über einem Jahr diesbezüglich an das Bezirksamt Mitte gewendet. Dort bekam ich prompt die Antwort: „Die Zäune gehören zur Baumaßnahme des Bezirks Charlottenburg. Einer der Zäune wurde illegal in der Grünanlage des Bezirks Mitte aufgestellt. Dieser konnte nicht beräumt werden, da wir andere, in der Priorität dringlichere Aufgaben zu erfüllen haben.„
Inzwischen ist diese östliche Absperrung aber längst beseitigt, was uns aber nicht wirklich hilft, da immer noch die westliche Absperrung steht, wie man sie auf dem Bild sieht. Die fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf, an das ich mich dann auch gleich gewandt habe. Auf meine mehrfache Anfrage über deren Internet-Portal bekam ich keine individuelle Antwort. Das ist schon für sich bemerkenswert. Ich habe mich deshalb im Oktober 2020 mit einem Brief direkt an den zuständigen Bezirksstadtrat Schruoffeneger gewandt und um unverzügliche Beseitigung der Absperrung gebeten.
Dieser Brief wurde dann endlich vom Bezirksstadtrat Schruoffeneger auch beantwortet. Zunächst versicherte er mir sein Verständnis für mein Anliegen, schrieb dann aber im Weiteren: „Bedauerlicherweise stellt sich für den Fachbereich Grünflächen als späteren Eigentümer die Situation anders dar. Um Schaden vom Land Berlin abzuwenden sind wir gehalten, ein in allen Punkten mängelfreies Grundstück in unsere Verwaltung und Unterhaltung zu übernehmen. Dies schließt die gesamte Grünfläche am Ufer, einschließlich einer sanierten Ufermauer ein.“ Und weiter: „Die für die Unterhaltung von Uferwänden verantwortliche Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Ref. V OW und der Bezirk verhandeln derzeit, wie die noch erforderlichen Maßnahmen für die abschließende Beurteilung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit der Ufermauer erbracht werden können. Die Ergebnisse sind zunächst abzuwarten.“
Falls Sie, liebe Leser*in, diesen Text nicht gleich verstehen, muss Sie das nicht in Selbstzweifel treiben. Auch ich habe die Begründung mehrmals gelesen – und bin mir bis heute nicht sicher, ob ich sie richtig verstanden habe. Da wird also jahrelang verhandelt und verhandelt, aber der Missstand nicht beseitigt – zum Nachteil der Bürger. Einen möglichen Vorteil von der Absperrung haben bestenfalls die Eigentümer der Neubauten, die weniger Durchgangspassant*inneen ertragen müssen. Da fragt man sich, wessen Interessen das Bezirksamt hier vertritt.
Fakt ist: der Grund für die Absperrung, nämlich die Baustellen, ist seit 2019 nicht mehr vorhanden. An keiner Stelle wird sichtbar, dass seitdem hier gearbeitet wurde oder noch Arbeiten ausstehen. Trotzdem steht dort diese martialische Absperrung, an die man zwar von beiden Seiten herantreten kann, aber nicht vorbeikommt.
Uferweg am Bundesratufer
Kommen wir zum zweiten Bespiel von Politikversagen im Zusammenhang mit Uferwegen. Dazu gehen wir flußaufwärts und wechseln die Flußseite. Am Bundesratufer ist der Uferweg besonders attraktiv, weil er gegenüber der Straße abgesenkt ist. Für Fahrradfahrer*innrn ist er allerdings weniger geeignet, weil man am Ende eine steile Treppe überwinden muss. Umso attraktiver ist er für Fußgänger*innen, die man auch in entsprechend hoher Zahl dort antrifft, wenn – und das ist der Punkt – es nicht gerade geregnet hat. Denn schon bei geringen Niederschlägen bilden sich über die ganze Wegbreite Pfützen aus, denen man schlecht ausweichen kann. Dabei wird dann auch zwangsläufig der Rasenstreifen neben dem Weg niedergetrampelt.
Es gibt für diese kleinen Überschwemmungen mindestens zwei Gründe. Zum einen wird der Weg viel genutzt, weswegen der Boden stark verdichtet ist und kaum Wasser versickern lässt. Zum anderen ist keine Neigung vorgesehen, so dass das Wasser nicht abläuft. Wie könnte man Abhilfe schaffen? Natürlich wäre eine Pflasterung o.ä. möglich, wie es sie in anderen Bereichen bereits gibt. Dies wäre zweifellos nachhaltig, aber auch aufwendig. Früher hat man auf diesen Weg einfach Granulat aufgetragen. Das ist schnell und kostengünstig, muss allerdings alle paar Jahre erneuert werden. Sollte also kein Problem sein, denkt man.
Der Autor dieses Beitrages hat sich schon vor über zehn Jahren, und danach immer wieder, an das Grünflächenamt des Bezirks gewandt und um Abhilfe gebeten. Die Antworten waren immer wieder dieselben: würden wir gerne machen, aber leider, leider ist zur Zeit kein Geld da. Und Vertröstungen auf die nahe Zukunft … Zwischendurch kam dann noch vom BA die Ausrede, dass während der Frostperiode der Boden gefroren sei und deshalb kein Wasser einsickern können. Das ist zwar richtig, aber die Überschwemmungen finden leider zu allen Jahreszeiten statt.
Man muss aus diesem Verhalten leider den Schluss ziehen, dass der Fußgänger- und Fahrradverkehr in diesem Bezirk auf der Prioritätenliste ganz, ganz hinten steht, weit hinter dem motorisierten Verkehr. Entspricht das den Versprechen aus der Politik?
Text und Fotos: Albrecht Bertram
Danke für diesen Artikel! Da ich selbst schon länger beide Bereiche des Ufers (und auch andere) beobachte und immer wieder nachfrage, kann ich den Sachverhalt im wesentlichen bestätigen. Zufälligerweise habe ich erst gestern auch an das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf geschrieben, und um Auskunft zur aktuellen Situation und zu den Aussichten für einen durchgängigen Uferweg gebeten. Es wäre zu schön, wenn die fast unendliche Geschichte mal zum guten Ende, nämlich einem durchgängigen Uferweg führen würde. Jedoch muss man auch sagen: Bevor die öffentliche Hand eine Fläche übernehmen kann, muss sichergestellt sein, dass diese fehlerfrei und vor allem sicher hergestellt worden ist, sonst würden Risiken übernommen, die von privaten Eigentümern zu vertreten sind. Dass diese Abnahme oft unendlich lange dauert ist aber ein großes Ärgenis.
Auch hinsichtlich des Uferweges am Bundesratsufer kann ich Herrn Bertram zustimmen: Der Zustand ist sehr schlecht, und der Weg muss dringend saniert werden. Aber auch hier muss ich um Verständnis bitten: Es ist tatsächlich so, dass der Bezirk fast pleite war und nicht nur das Grünflächenamt unter den Sparzwängen gelitten hat. Erst in den letzten Jahren ist die Situation etwas entspannter, so dass mehr Personal und Geld verfügbar sind. Es ist zu hoffen, dass diese Phase als Folge von Corona nicht bald wieder beendet werden muss und wir wieder entscheiden müssen, ob die Sanierung einer Schule dringlicher ist als die eines Fussweges. Seit Jahren dränge ich aber das Bezirksamt, transparenter damit umzugehen, wann welche Maßnahme umgesetzt werden soll und dabei auch die BürgerInnen besser einzubeziehen. Es erschließt sich auch den Mitgliedern der BVV meist nicht, weshalb manch teure Maßnahme finanziert werden kann (z. B. der Umbau der Einmündung Calvinstr/Helgoländer Ufer), während anderes liegen bleibt und noch nicht mal Vorplanungen erstellt werden, damit verfügbare Mittel des Senats auch in Anspruch genommen werden können.
Danke für die Nachfrage bzgl der Entfernung der Absperrung – das frage ich mich schon sehr lange, was da läuft. Wg Bundesratsufer – BITTE keine Flächenversiegelung mit Pflasterung oder dergleichen- Wer an feuchten Tagen dort laufen möchte, braucht nur das passende Schuhwerk. ich finde dies ist eine der schönsten Stellen an der Spree weil unversiegelt.
Kann denn eine der Personen, die schon mal mit dem Bezirksstadtrat Kontakt hatten, dort noch einmal nachhaken? Immerhin haben wir Mai 2022 und ich selbst habe an die Bauverwaltung Charlottenburg geschrieben und auch keine Rückmeldung erhalten. Es besteht kein Grund, den Weg weiter zu blockieren.
Der „Weg zum Wassertreten“ am Bundesratufer ist auch für mich ein Ärgernis. Dementsprechend ungehalten bin ich, wenn ich höre, daß für Radfahrer asphaltiert und für Spaziergänger nichts getan werden soll.
ABER: Bezüglich des Weges auf dem Charlottenburger Gebiet ist von den Uferwänden die Rede. Wie stabil diese tatsächlich sind, sieht man ihnen leider oberhalb des Wasserspiegels nicht an, „untenrum“ kann das in der Regel verwendete Holz schon teilweise oder vollständig verrottet sein. Welche Angst Herr Schruoffeneger angesichts dieser niedrigen Uferwand hat, entzieht sich meiner Kenntnis, sie kann aber sehr wohl begründet sein. Bei der hohen Uferwand des Wikingerufers war sie vollauf berechtigt, die große Tiefe der neu verbauten Fundamente zeigt sehr deutlich, welch hohe Lasten dort schadlos aufgenommen werden müssen.
Bezüglich des Weges am Bundesratufer ist die Kritik im Artikel vollauf berechtigt, hier hätte schon vor Jahren etwas geschehen müssen. Hier gibt es aber auch ein paar Tücken: Ein Wegebelag kann noch so wasserdurchlässig sein, wenn der Untergrund das nicht ist, dann staut sich das Wasser. Diese Uferwege waren damals vielfach Ladestraßen (Umschlag vom Schiff), es sind zum Teil schwer beladene Fuhrwerke (z. B. Ziegelsteine für den Bau der Häuser), später Lkw, dort entlanggefahren. Entsprechend verdichtet und damit zum Teil wenig wasserdurchlässig dürfte der Untergrund sein. Hinzu kommt, daß diese Untergründe im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert aus dem Material aufgeschüttet worden sind, das Baugruben anderenorts so hergaben, einschließlich Ziegelbruch und bindigen Bestandteilen. Letztere enthalten z. B. Ton, und der dichtet. Aus diesem Grund müssen auch Bodengutachten angefertigt werden, wenn Regenwasser auf Grundstücken versickert werden soll, denn die Versickerung durch „anthropogene Aufschüttungen“, also durch den geschilderten Baugrubenaushub hindurch, ist nach dem Berliner Wassergesetz verboten – es soll verhindert werden, daß zum Beispiel Schadstoffe ins Grundwasser gelangen. Schlimmstenfalls muß vor dem Einbau einer Rigole (einer Versickerungsanlage) der Boden ausgetauscht werden.
Eine wassergebundene Decke ist billiger als Pflaster oder Asphalt – in der Herstellung. Dagegen wird sie im Laufe der Zeit immer teurer, denn sie muß immer wieder gepflegt werden, sonst sieht es so aus wie am Bundesratufer. Ihre Wasserdurchlässigkeit nimmt im Laufe der Jahre immer mehr ab, weil sich feine und gröbere Bestandteile umlagern und sich die Schichten allmählich verdichten. Hier ist auf Dauer eine Pflasterung günstiger. Wenn es gepflasterter Weg sein Regenwasser in das Gras rechts und links nebenan ableitet, das Wasser also vor Ort neben dem Weg versickern kann, gilt ein Pflasterweg auch nicht als „versiegelt“. Als versiegelt gilt er nur dann, wenn das Niederschlagswasser aufgefangen und der Kanalisation zugeführt, also vom Ort des Geschehens fortgebracht würde. Unabdingbar sowohl für wassergebundene Decken als auch für Pflasterungen ist ein sauberes Quergefälle oder ein „Dachprofil“, um das Wasser sicher vom Weg in die Wiese daneben abzuleiten. Steht das Wasser auf dem Weg, wird der Weg langsam aber sicher geschädigt. Der Weg sollte daher auch ein klein wenig höher liegen als die Wiese nebenan.