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Schallschutzfenster für Hochhäuser

L_75_Gerüst-250Alle Wohnungen der Lehrter Straße 70 – 75 haben in den letzten Monaten neue Fenster mit Schallschutzstufe bekommen. Die alten zum Teil schon sehr maroden Fenster wurden komplett ausgetauscht. In einigen Wohnungen wurden auch Lüfter eingebaut. Welche Wohnungen Lüfter brauchen, weil der Lärm so stark ist, dass die Fenster nicht mehr geöffnet werden sollten, hat ein schall- und schwingungstechnisches Gutachten schon vor vielen Jahren festgelegt.

Bereits Ende 1999 (!) hatte der Betroffenenrat Lehrter Straße herausgefunden, dass ein Gutachten Lärmprognosen angestellt hatte und im Zusammenhang mit dem Tunnelausgang und den Straßenumbauten die Notwendigkeit von Schallschutzfenstern für die Häuser geprüft wurde. Ein Schreiben des damaligen Stadtplanungsamts Tiergarten forderte das Hauptstadtreferat der Senatsverwaltung auf, bei einer Anwohnerversammlung im B-Laden zu berichten. Damals arbeitete dort ein Herr Gothe (jetzt Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung in Mitte). Die Bewoge, damals Hauseigentümerin, wurde aufgefordert den Einbau der Fenster im Sinne ihrer Mieter zügig umzusetzen. Unter dem Motto „Schallschutzfenster jetzt oder erst in 2 Jahren?“ war zur Versammlung am 1. Februar 2000 eingeladen worden. Annalie Schoen, die Leiterin des Hauptstadtreferats, konnte keine Zusagen machen und die ganzen Diskussionen führten im Endeffekt nur dazu, dass die Bewoge die vorher geplanten einfachen Fenstersanierungen auf Eis legte.

Ein herber Rückschlag für diejenigen, die Verbesserungen für die Mieter erreichen wollten. Im Sommer 2001 wurde bereits darüber informiert, dass die Gelder für die Schallschutzfenster beim Senat bereit lägen. Im Jahr 2004 hatte sich der Betroffenenrat Lehrter Straße dann an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses gewandt, aber die Antwort erhalten, dass der Plan noch nicht festgesetzt war, daher noch nicht endgültig geklärt, wo genau Schallschutzfenster notwendig sein würden. Der Einbau der Fenster musste bei der Baumaßnahme vom Vorhabenträger, wie es so schön heißt, also demjenigen der die Baumaßnahme zu verantworten hat, in diesem Fall der Berliner Senat, finanziert werden, weil Lärm-Grenzwerte überschritten werden. Wer hätte damals gedacht, dass die Mieter nicht „nur“ zwei sondern zehn Jahre auf den Schallschutz warten müssen! Unklar ist, warum die Gelder erst jetzt abgerufen wurden. Ob es wohl daran lag, dass die Häuser in der Zwischenzeit zweimal den Eigentümer gewechselt haben? Die jetzige Hausverwaltung Paul-Immobilien ist erst seit gut einem Jahr für die Häuser zuständig.

Kann man nach so langer Zeit noch sagen: „Ende gut – alles gut“? Wären die Schallschutzfenster damals gleich eingebaut worden, dann wären die Mieter bereits während des Baus des Lehrter Bahnhofs und während der Straßenumbaumaßnahmen geschützt gewesen. Mindestens bei geschlossenem Fenster!

Das Gerüst, das an zwei Seiten der Lehrter Straße 75 steht, wird noch bis zum Ende des Jahres stehen bleiben. An dieser Fassade werden noch Ausbesserungsarbeiten vorgenommen und sie erhält einen neuen Anstrich, teilte Herr Lück, der Verwalter mit.

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