So können Sie mitmachen!

Ferienwohnung auf dem Kieker

Viele Betreiber wollen es bewusst auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen lassen

15 000 zur Unterkunft für Urlaube umfunktionierte Wohnungen soll es in Berlin geben. Die Verfolgung von Besitzern, der als zweckentfremdet angezeigten Wohnungen, erweist sich als mühselig.

Schild-250Die Umsetzung der am 1. Mai in Kraft getretenen Zweckentfremdungsverordnung gestaltet sich weiterhin zäh. Mit der Verordnung soll unter anderem die Nutzung von Mietwohnungen als Ferienapartments unterbunden werden. Nach groben Schätzungen soll es in Berlin bis zu 15 000 derartige Objekte geben.

Am 31. Juli endete die Frist, in der die Betreiber ihre Ferienwohnungen bei den zuständigen Stellen in den Bezirken anmelden konnten, um in den Genuss einer zweijährigen Übergangsregelung zu kommen. Im besonders betroffenen Bezirk Mitte gab es nach Angaben des Stadtrats für Soziales und Bürgerdienste, Stephan von Dassel (Grüne), 1583 Meldungen. Bis Anfang September sollen möglichst alle Betroffenen einen Zwischenbescheid über die befristete Duldung erhalten. Es gebe allerdings auch Fälle, bei denen erst geprüft werden müsse, ob es sich bei dem Anmelder tatsächlich um den Besitzer oder Verfügungsberechtigten des Ferienobjekts handele, so von Dassel am Mittwoch auf nd-Nachfrage.

Bandel-4-ferienw-250Doch die eigentliche Arbeit fängt erst an. Der Stadtrat geht davon aus, dass bislang nur maximal 50 Prozent der im Bezirk betriebenen Ferienwohnungen gemeldet wurden. Man werde daher eigene Recherchen auch im Internet anstellen und fordere die Bürger zur aktiven Mitarbeit auf. Bislang ist allerdings unklar, wie gegen die säumigen Betreiber dann vorgegangen werden soll. Zunächst muss ein Anhörungsverfahren eingeleitet werden, an dessen Ende auch ein Bußgeld oder eine sofortige Untersagung der Zweckentfremdung stehen kann. Allerdings geht man im Bezirksamt davon aus, dass es viele Betreiber bewusst auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen lassen wollen, um auf diesem Weg die Verordnung zu kippen.

Etwas entspannt hat sich die Personalsituation. Noch vor wenigen Monaten hatte der Stadtrat öffentlich beklagt, dass die Verordnung wegen fehlender Ressourcen faktisch nicht umgesetzt werden könne. Doch jetzt kann der chronisch klamme Bezirk außer den vier für den Bereich Zweckentfremdung eingerichteten festen Stellen bis zu sechs weitere Mitarbeiter befristet einsetzen. Diese sollen dann auch verstärkt den Hinweisen von Bürgern auf zweckentfremdete Wohnungen nachgehen. Eine mühselige Arbeit, da viele Ferienwohnungen im Internet über externe Vermittler angeboten werden und man die eigentliche Adresse erst bei der Buchung erfährt. Daher könne es in einigen Fällen lange dauern, bis man überhaupt die zustellungsfähige Adresse des eigentlichen Betreibers ermittelt habe, so von Dassel. Auch gebe es für entsprechende Anschreiben noch keine Software.

Initiativen wie der »Runde Tisch gegen Gentrifizierung« unterstützen das Vorgehen des Bezirksamts. Es werden Flyer verteilt, in denen die Bürger über die Verordnung informiert und aufgefordert werden, Ferienwohnungen in ihrem Umfeld direkt an das Bezirksamt zu melden: zweckentfremdung@ba-mitte.berlin.de. Am kommenden Dienstag stellt sich von Dassel auf dem Stadtteilplenum Moabit West im Stadtschloss (Rostocker Straße 32) den Fragen der Bürger.

Text: Rainer Balcerowiak, Fotos: Susanne Torka

Zuerst erschienen: neues deutschland.de Politik, Berlin /Brandenburg vom 22.8.2014
Quelle: http://www.neues-deutschland.de/artikel/943276.ferienwohnung-auf-dem-kieker.html

Nachtrag:
Bericht über Stadtteilplenum August 2014.

Was für eine Panne: Bezirksamt darf nicht in Internetportalen nach Ferienwohnungen suchen (TAZ) und Kommentar in der Berliner Zeitung.

Ein paar Tage später Entwarnung, Ämter dürfen doch im Netz recherchieren (Berliner Morgenpost).

Berliner Zeitung: immer noch viele Ferienwohnungen in den Online-Portalen.

Der Gentrification-Blog zum Thema Ferienwohnungen mit Beispielen aus Kreuzberg und Moabit.

Interview mit Stephan von Dassel zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum (Februar 2015). Weitere Nachträge und Kommentare jetzt dort.

13 Kommentare auf "Ferienwohnung auf dem Kieker"

  1. 1

    Auf der Webseite des Quartiersmanagement Moabit West ist der Bericht über das im Artikel erwähnte Stadtteilplenum am 26.8.2014 erschienen:
    http://www.moabitwest.de/Wohnen-in-Moabit-war-das-Hauptthema-beim-Stadtteilplenum-am-26-August.5341.0.html

    Hier sind viele detaillierte Informationen zur Umsetzunge des Zweckentfremdungsverbot erhalten, die Stadtrat Stephan von Dassel mitgeteilt hat.

  2. 2
    Thomas Koch says:

    Mein Eindruck nach dem Lesen des Berichts aus Kommentar 1: Mir gefällt die sachliche und unaufgeregte Art, mit der Herr von Dassel an das Thema herangeht. Das steht in deutlichem Kontrast zu dem Kasperltheater, mit dem seine Partei unlängst punkten wollte. Interessant auch die vielen Beiträge von Initiativen auf dem Stadtteilplenum.

  3. 3
    Zeitungsleser says:

    Das Bezirksamt darf nicht im Internet nach angebotenen Ferienwohnungen suchen, Stadtrat Dassel protestiert beim Senat und fordert Nachbesserung des Gesetzes, dazu ein Artikel in der TAZ:
    http://www.taz.de/Ferienwohnung-in-Berlin/!148665/

  4. 4
    Thomas Koch says:

    Nun ist das datenschutzrechtliche Problem also geklärt, die Bezirksämter dürfen das Internet doch zur Recherche nutzen. http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article133957796/Ferienwohnungen-Fahnder-duerfen-doch-im-Netz-recherchieren.html

    In Mitte finde ich es gut, wie Herr von Dassel sich mit seinen Mitarbeitern engagiert in das Thema einarbeitet. Deshalb war es auch eine absolut richtige Entscheidung von SPD und CDU, hierfür zusätzliche Verstärkungsmittel aus dem Neubaubereich zur Verfügung zu stellen, auch wenn Dassels Grüne ihm hierbei die Unterstützung versagt haben.

    Weiterhin wichtig ist es, Ferienwohnungen und andere Zweckentfremdungen von Wohnraum dem Bezirksamt anzuzeigen. Dies ist direkt oder auch über den Berliner Mieterverein möglich.

    Meldebogen:http://www.berliner-mieterverein.de/aktuell/meldebogen-zweckentfremdung.pdf

    Informationen zur Zweckentfremdung: http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/haupt.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl115.htm

  5. 5
    moabiter says:

    Gemeldet werden können nur Ferienwohnungen die frühestens seit 01.05.2014 als Ferienwohnung oder zu anderen beruflichen Zwecken genutzt wurden. Wohnungen die vor dem 01.05.2014 schon genutzt wurden dürfen nicht gemeldet werden (siehe auch entsprechenden Link des Post 4 Berliner Mieterverein)

  6. 6
    taylan says:

    Weiter geht die SPD-Propaganda: Sorry, aber die Grünen haben den Antrag Mittel aus der Neubauprämie für Ferienwohnungspersonal einzusetzen, NICHT abgelehnt. Herr Koch, warum so unseriös?

  7. 7
    Zeitungleser says:

    Herr taylan: Bitte einfach noch mal den Kommentar 4 lesen: „Dassels Grüne ihm hierbei die Unterstützung versagt haben“. Die Grünen haben sich bei dem Antrag, Herrn v. Dassel zur Verfolgung der Zweckentfremdung weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, der Stimme enthalten, also dem eigenen Stadtrat die Unterstützung versagt. Gut ist aber, dass Herr v. Dassel auch ohne die Unterstützung seiner Partei eine unterstützenswerte und verantwortungsvolle Arbeit für den Bezirk leistet.

    Wichtig ist auch, dass jetzt Zweckentfremdungen angezeigt werden. Ich verweise nochmals auf die Links in Kommentar 4.

  8. 8
    Susanne Torka says:

    @5,
    Natürlich können alle Ferien-Wohnungen gemeldet werden! Ob sie Bestandsschutz haben oder nicht wird dann geklärt. Siehe Bericht über das Stadtteilplenum. Dort heißt es: „Zunächst gilt eine Übergangsfrist. Diese besagt, dass wer zum 1. Mai 2014 eine Ferienwohnung betrieben und sie den Behörden gemeldet hat, Bestandschutz bis April 2016 genießt.“ Und schließlich kann man ja nicht wissen, ob die Wohnung im eigenen Haus ordnungsgemäß angemeldet wurde.
    Oder hat sich an dieser Rechtsauffassung auch schon wieder was geändert?

  9. 9
    Thomas Koch says:

    @ 5 und @ 8: Susannes Auffassung ist völlig richtig. Es können selbstverständlich alle Ferienwohnungen gemeldet werden. Bestandsschutz für 2 Jahre haben allerdings alle Ferienwohnungen, die vom Eigentümer bis zum 1. Mai 2014 dem zuständigen Bezirksamt gemeldet wurden. Alle Wohnungen, die nicht gemeldet wurden – offenbar der größere Teil – unterliegen seit dem 1. Mai dem Zweckentfremdungsverbot. Deshalb macht es ja gerade Sinn, Ferienwohnungen zu melden.

    P.S. der Kommentar @ 7 stammt auch von mir, es war hier falsch eingetragen.

  10. 10
    moabiter says:

    Laut Meldebogen des Mietervereins dürfen ausschließlich Ferienwohnungen gemeldet werden die die Nutzung nach dem 1.5.14 aufnahmen. Andere Meldungen sind nicht möglich. Siehe
    http://www.berliner-mieterverein.de/aktuell/meldebogen-zweckentfremdung.pdf

  11. 11
    Susanne Torka says:

    Nochmal:
    das Formular des Berliner Mietervereins ist nicht maßgebend, s. Kommentar Nr. 9 von Thomas Koch, Mitarbeiter des Berliner Mietervereins und auf der Seite des Bezirksamt heißt es:

    „Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwVbG) vom 29. November 2013 (Gesetz und Verordnungsblatt Berlin S. 626) erlassen. Mit dem Erlass der entsprechenden Verordnung zum ZwVbG tritt dieses Gesetz zum 01. Mai 2014 in Kraft. Mit diesem Gesetz soll angesichts der Verknappung von Wohnraum in Berlin dem bisher uneingeschränkten Entzug von Wohnraum durch Zweckentfremdung, insbesondere durch den Betrieb von Ferienwohnungen, entgegengewirkt werden.
    Anträge oder Anzeigen die sich aus § 2 oder § 3 ZwVbG ergeben, sind an das

    Bezirksamt Mitte von Berlin
    – BüD 1 –
    Mathilde-Jacob-Platz 1
    10551 Berlin

    zu richten.

    Auskünfte zum ZwVbG erteilt Frau Lipelt telefonisch unter der Telefonnummer (030) 9018 32613 oder
    per mail: Zweckentfremdung@ba-mitte.berlin.de

  12. 12
    Mieteraktivist says:

    Jetzt hat der Mieterverein das neue Formular hochgeladen:
    http://www.berliner-mieterverein.de/aktuell/meldebogen-zweckentfremdung.pdf

  13. 13
    Zeitungsleser says:

    Urteil Landgerichtz: Fristlose Kündigung wegen Anbieten einer gemieteten Wohnung im Internet als Ferienwohnung nach vorheriger Abmahnung und ohne Genehmigung des Vermieters, s. Berliner Zeitung (die jetzt leider nur noch 15 Artikel im Monat für jeden digital zugänglich machen)
    http://www.berliner-zeitung.de/berlin/urteil-vom-landgericht-berlin-berliner-mieterin-wegen-airbnb-fristlos-gekuendigt,10809148,29771830.html

    Weitere Kommentare bitte beim neuen Artikel:
    https://moabitonline.de/24083
    (Die Redaktion)