So können Sie mitmachen!

Sonderfahrten über die Kastanienrampe?

Seit 23. März 2015 liegt in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung der Bebauungsplan (B-Plan) 1-95 öffentlich aus. Mit ihm soll ermöglicht werden, dass sogenannte Protokollsonderfahrten bei Staatsbesuchen und ähnlichem über die zur Zeit noch als Grünfläche ausgewiesene Kastanienrampe zwischen Alt-Moabit und Ingeborg-Drewitz-Allee zum Bundesinnenministerium geleitet werden können. Warum die Straßenverbindung hier nicht ausreichen soll, verstehe ich nicht wirklich. Bitte macht Euch selbst ein Bild und beteiligt Euch.

1-95_geltungsbereich_ausBis zum 23. April 2015 sind Einwendungen möglich.

Planzeichnung
Begründung zum B-Plan 1-95

Zeitraum der Auslegung:
23. März bis 23. April 2015
Auslegungsort:
Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung,
Am Köllnischen Park 3, Erdgeschoss, 10179 Berlin
Auslegungszeiten:
Mo – Do 10.00 – 18.00 Uhr,
Fr 10.00 – 17.00 Uhr
Tel./Ansprechpartner(in):
030 9025-2122 oder 2106

Wie kann man sich beteiligen?
Vom 23. März bis 23. April 2015 kann man eine Stellungnahme abgeben, die die Verwaltung mit den anderen öffentlichen und privaten Belangen abwägen wird. Die Frist muss unbedingt eingehalten werden. Sonst kann die Stellungnahme unberücksichtigt bleiben. Nur wer bereits in der öffentlichen Auslegung Einwendungen abgegeben hat, hat später die Möglichkeit den festgesetzten Bebauungsplan gerichtlich überprüfen zu lassen. Schriftliche Einwendungen sollte man senden an:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat II B, 10178 Berlin – Mitte

Es besteht auch die Möglichkeit, im Internet die Anregungen auf dem Onlineformular zu übermitteln.

P.S.
Übrigens liebe Moabiterinnen und Moabiter: es gibt (tatsächlich bereits seit 2 Jahren) eine Internetseite, auf der alle öffentlichen Auslegungen von B-Plänen oder Planfeststellungen in Berlin angezeigt werden. Sie heißt „Bürger baut Stadt“ und man kann sich nach Bezirken in einen Newsletter eintragen. Mit Hilfe dieser Seite habe ich die Auslegung des B-Plan 1-95 gefunden. Dank an Johannes und die Ideenwerkstatt Beusselstraße, die diese Webseite gepostet hat.

Ein Kommentar auf "Sonderfahrten über die Kastanienrampe?"

  1. 1

    Unsere Einwendung zum B-Plan 1-95:

    Wir lehnen die Festsetzung eines Fahrrechtes für Protokollfahrten zum/vom Innen-Ministerium (BMI), über die sogenannte Kastanien-Rampe ab.

    Begründung:
    Weil das Grundstück von der Straße Alt-Moabit erschlossen ist, kann die Hauptvorfahrt des Ministeriums auch für Protokollzwecke genutzt werden. Es ist ja überaus üblich, dass der Hauptzugang eines Ministeriums repräsentativ gestaltet wird. Außerdem ist diese Zufahrt ohne Einschränkungen für die Anwohner aus mehreren Richtungen erreichbar und auch Parkbenutzer und Speziergänger müssen dann nicht gestört werden.

    Das Grundstück ist außerdem über die Ingeborg-Drehwitz-Allee erschlossen. Sie ist mit einem breiten Mittelstreifen, wie eine Hauptstraße angelegt und könnte als repräsentative Vorfahrt genutzt werden. Die südliche Zufahrt liegt an dieser Straße und nicht im Bereich der festgesetzten Grünanlage. Die Anwohner werden durch eine Protokollzufahrt über die Paulstraße – Lüneburger Straße – Ingeborg-Drewitz-Allee nicht erheblich belästigt. Das ist schon deshalb nicht möglich, weil die Belastung der Grünanlage als unerheblich dargestellt wird. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Führung von Fahrzeugkolonnen über die „Kastanienrampe“ lediglich aus ästhetischen Gründen erfolgen soll, um ein Durchfahren des architektonisch uneinheitlich gestalteten Wohngebietes und des Stadtbahnviaduktes zu vermeiden.
    Um alternativ eine repräsentative Vorfahrt über Paulstraße – Alice-Berend-Straße – Ingeborg-Drehwitz-Allee zu ermöglichen, könnte sich das BMI mit der DB AG ins Benehmen setzen, um die wenig repräsentative Gestaltung der südöstlichen Seite des Bahnviaduktes (Reste einer unvollständig umgesetzten Planung aus der Nazi-Zeit) zu verändern.

    Es ist trotz gegenteiliger Annahmen zu befürchten, dass das Rampenbauwerk selbst durch die Benutzung Schaden nimmt. Dies ist insbesondere deshalb zu befürchten, da die Gutachter das Bauwerk nicht eingehend untersucht haben (z.B. durch stichprobenartiges Ergraben des rückwärtigen Bereiches der Stützwände und deren Fundamente sowie einer Feststellung der tatsächlichen Gewölbestärken) und deshalb keine Prognose über die tatsächlich vorhandenen Tragfähigkeitsreserven geben können. Daher kennen sie auch nicht den Zustand von Abdichtungen, deren Versagen die Standsicherheit beinträchtigen kann (z.B. durch rückwärtig eindringendes und gefrierendes Wasser). Eine solche Untersuchung hätte erfolgen müssen, um ein plötzliches Versagen des Bauwerkes auch nach jahrzehntelang gegebener Standsicherheit ausschließen zu können. Die Begründung einer gegebenen Tragfähigkeit aus der früheren Nutzung durch den Schwerlastverkehr des Güterbahnhofs entspricht keineswegs einer technisch korrekten Beurteilung, plötzliche Einstürze von als sicher eingestuften Bauwerken (z.B. Wiener Reichsbrücke) haben dies bewiesen. Ebensowenig sind die Folgen einer jahrzehntelang unterlassenen Instandhaltung und Vernachlässigung des Bauwerks (statusrechtliche Probleme) betrachtet worden. Zudem haben statische Nachrechnungen älterer Bauwerke, die nach früher geltenden Bestimmungen errichtet worden sind, in manchen Fällen ergeben, dassdie alten Berechungen z.T. fehlerhaft waren oder heute bekannte Zusammenhänge mangels Kenntnis nicht berücksichtigen konnten. Zudem ist eine evtl. höhere Belastung der Rampe durch eine veränderte Sicherheitslage und den damit evtl. nötigen Einsatz schwererer Fahrzeuge (Radpanzer oder ähnliches) als gepanzerter Pkw nicht beachtet worden.

    Eine temporäre Abwälzung der Verkehrssicherungspflicht auf das BMI führt zu Konflikten, da Ursache (z.B. Haarrisse im Mauerwerk) und Folgen (Erweitern der Risse durch gefrierendes Wasser) nicht zeitlich zusammenfallen müssen und langwierige gutachterliche und gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen würden. Es ist zu befürchten, dass dadurch evtl. dauerhafte Sperrungen des Bauwerk für die Allgemeinheit folgen könnten, wenn erforderliche Sanierungen aufgrund von Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt werden sollten.

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