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Rauswurf hat oberste Priorität

stop100x100Aufwertungsdruck in der Lehrter Straße könnte einem Moabiter Mieter seine Wohnung kosten

Die Degewo will in Moabit einen Hausbewohner loswerden, der seine Miete aufgrund von Mängeln kürzte. Doch die Wohnungsgesellschaft könnte noch andere Gründe für die Kündigung haben.

Mit allen Mitteln versucht die größte Berliner Wohnungsbaugesellschaft, die Degewo, einen renitenten Mieter aus seiner Wohnung in der Lehrter Straße in Moabit zu klagen. Während das landeseigene Unternehmen in seinen Werbebroschüren gerne damit wirbst, die „Zufiredenheit der Mieter“ und „soziales Augenmaß“ in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit zu stellen, entsteht in Fällen wie dem von Frank K.* ein vollkommen anderer Eindruck.

K. hat die Wohnung im November 1998 bezogen und im folgenden Jahr gravierende Mängel an der Heuzungsanlage angezeigt. Mit der damaligen Verwaltung, der GSE, gab es Ende 1999 eine Einigung, laut der K. bis zur Beseitigung der Mängel die Kaltmiete um 33 Prozent kürzen darf. Als die Degewo im Jahr 2000 die Verwaltung übernahm, wurde diese Vereinbarung widerrufen. Der Mieter bestand auf seiner Minderung und erhielt daraufhin mehrere fristlose Kündigungen mit Räumungsverlangen, die durch das Eingreifen von Mieteranwälten abgewendet wurden. Eine von der Degewo daraufhin angestrente Zahlungsklage endete im März 2005 mit einem Vergleich, der eine Mietminderung um 25 Prozent vorsah.

L_6-10ansicht-250In den kommenden Jahren wurden die Mängel trotz entsprechender Ankündigungen nicht behoben. Dazu kamen später erhebliche Lärm- und Schmutzbelästigungen durch Baumaßnahmen in der unmittelbaren Umgebung. K. passte seine Mietminderung dem jeweiligen Ausmaß der Schäden und Belastungen an. Ein gerichtliches Mediationsverfahren im Oktober 2013 scheiterte.

Die Vertreter der Gesellschaft hatten in dem Verfahren eindeutig erklärt, dass die Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig von einer möglichen Einigung über die Mietrückstände oberste Priorität habe, sagt K. dem „nd“. Um dies zu untermauern, gab es postwendend eine weitere fristlose Kündigung mit Räumungsverlangen. Es folgten weitere Prozesse um die Höhe der angeblichen Mietrückstände. K. leistete die vom Gericht ermittelten Nachzahlungen infolgedessen unter Vorbehalt, aber fristgerecht. Dennoch entschied das Amtsgericht im April 2014, dass die Zahlungen keine „heilende Wirkung“ in Bezug auf das Räumungbegehren hatten. Und dies, obwohl das Gericht sogar bestätigte, dass die Forderungen der Degewo in der Höhe unberechtigt waren. Die Berufungsverhandlung ist für den 21. August angesetzt, bis dahin ist die Räumung ausgesetzt.

Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang ein Brief der Degewo an den Mieter vom 4. April. Dort wird eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ausgeschlossen. Zur Begründung heiß es „Mit Blick auf die in Zukunft zu erwartenden städtebaulichen Veränderungen rund um die Lehrter Straße erscheinen uns neue Konflikte mit Ihnen vorprogrammiert, die wir gerne vermeiden  möchten.“

Zu besagten Veränderungen gehört auch, dass das Haus, in dem K. wohnt, bald aus der Anschlussförderung des sozialen Wohnungbaus fällt und dann deutlich höhere Mieten verlangt werden können. Ohnehin steht die Lehrter Straße durch ihre Nähe zum Hauptbahnhof und zum Regierungsviertel unter hohem Aufwertungsdruck. Da kann ein Mieter, der sich nicht alles bieten lässt und möglicherweise sogar noch andere zum Widerstand ermuntert, äußerst störend sein. Die Degewo erklärte auf Nachfrage, man sehe die eigene Position durch die gerichtlichen Entscheidungen zur Höhe der Mietminderungen und zum Räumungsbegehren bestätigt und werde jetzt die zweite Instanz abwarten. Eine endgültige Klärung sei nötig, da K. „zu Zugeständnissen immer erst nach gerichtlichen Verfahren bereit war.“

Die Botschaft seint klar zu sein: Wer seine Rechte als Mieter auch juristisch konsequent ausschöpft, muss mit dem Rauswurf rechnen. Bleibt die Frage, ob dies Botschaft zu einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft passt.

*Name von der Redaktion geändert

Text: Rainer Balcerowiak

Zuerst erschienen in: neues deutschland. de / 25.07. 2014 / Berlin/Brandenburg / Seite 11
Quelle: http://www.neues-deutschland.de/artikel/940223.rauswurf-hat-oberste-prioritaet.html

Nachtrag:
degewo-schoko-250Das Bündnis Zwangsräumungen verhindern! unterstützt den Mieter und hat gemeinsam mit ihm ein Schreiben an die Degewo gerichtet, um vor dem Gerichtstermin Verhandlungen zu erreichen, außerdem haben sie sich gemeinsam an Senator Müller gewandt. Am 25.7.14 hat auch der Betroffenenrat Lehrter Straße den Senator aufgefordert auf die städtische Wohnungsbaugesellschaft mäßigend einzuwirken (Brief als pdf).

Am Freitag, 15. August, fand ein friedliches GO-IN bei der Degewo statt. Etwa 30 Leute frühstückten im Foyer und verteilten Infoflyer und Schokoküsse mit kleinen Zwangsräumung-stoppen-Fähnchen an die Mitarbeiter_innen, die in der Mehrzahl freundlich reagierten. Mehrere Vertreter der Degewo sprachen mit den Aktivist_innen, darunter der Leiter des Forderungs­ma­nage­ments und ein Vor­stand, Chris­toph Beck. Sie erklärten, dass dem Anwalt des Mieters bereits ein Vergleichsangebot übermittelt worden sei …  (hier weiterlesen).

Am 20. August, einen Tag vor dem angesetzten Berufungstermin, konnten die Vergleichsverhandlungen zwischen Mieter und Degewo erfolgreich abgeschlossen werden. Der Mieter kann in der Wohnung bleiben, verzichtet aber auf Mietminderungen wegen Lärm durch die Baustellen der S 21, der Europacity und durch den Betrieb des A&O-Hostels nebenan.

TAZ-Artikel vom Peter Nowak zu diesem Vergleich, hier wird auch erwähnt, dass die Degewo von 2008 bis April 2013 in 1.223 Fällen zwangsgeräumt hat.

Zwangsräumungen und die Krise des Hilfesystems: eine Fallstudie in Berlin (download)

Ein anderer Fall bei der Degewo (neues deutschland) und 200 Zangsräumungen jährlich (MieterEcho online).

61 Kommentare auf "Rauswurf hat oberste Priorität"

  1. 1

    Go-In bei der Degewo am heutigen Freitag vormittag – laut Aussage eines Vorstandsmitglieds der Degewo im Gespräch mit den Aktivist_innen vom „Bündnis Zwangsräumung verhindern“ gibt es ein Vergleichsangebot, das u.a. den Verbleib des Mieters in seiner Wohnung zum Inhalt habe.
    Hier weitere Infos:
    http://zwangsraeumungverhindern.blogsport.de/2014/08/15/go-in-bei-staedtischer-wohnungsbaugesellschaft-degewo-ag/

  2. 2
    vilmoskörte says:

    Unabhängig vom Inhalt des Artikels: Da rollen sich einem ja die Fußnägel auf, wenn man so liest, welches Deutsch die Journalisten heute so schreiben. Es muss heißen: „Aufwertungsdruck in der Lehrter Straße könnte einen Moabiter Mieter seine Wohnung kosten.“

  3. 3

    Briefe und Aktionen waren erfolgreich! Die Degewo hat vor dem Prozess ein Vergleichsangebot gemacht: Der Mieter kann seine Wohnung behalten, verzichtet aber auf Mietminderungen wegen Lärm, siehe oben im Nachtrag.

  4. 4

    Nicht in Moabit, aber ein krasses Beispiel: eine Familie gewinnt ihren Berufungsprozess zur Kündigung, weil sie aber bereits 10 Monate vorher zwangsgeräumt ist und die Wohnung teuer neu vermietet, kann sie nicht zurück:
    http://www.graefe-kiez-online.de/index.php/artikelliste/664-familie-gewinnt-ihre-berufung-im-kuendigungsprozess-zu-spaet-10-monate-zuvor-war-sie-zwangsgeraeumt-worden
    Zurecht fragt die Gräfe-Kiez-Initiative:
    „Warum kann eine Zwangsräumung vollzogen werden, wenn der Prozess noch nicht abgeschlossen ist?
    Warum hat Gerichtsvollzieherin Frau Susok die Sicherheitshinterlegung des als Eigentümer auftretenden Brenning bevorzugt, anstatt auf die zuvor geleistete Sicherheitshinterlegung der Mieter die Zwangsräumung bis zum Prozessende auszusetzen?
    Warum darf ein Vermieter eine zwangsgeräumte Wohnung neu vermieten, bevor der Prozess beendet ist?
    Warum haftet kein Amt für den Fehler des Amtsgerichts und stellt der zu unrecht zwangsgeräumten Familien eine Ersatzwohnung im alten Wohnumfeld?
    Warum reagiert die Polizei mit dieser vergleichslosen Härte gegen notwendigen zivilen Ungehorsam, wenn doch selbst schon vom Gericht das Unrecht der Kündigung anerkannt wurde?
    Warum werden hier Fakten geschaffen, die gegen jedes demokratische Grundverständnis verstoßen?
    Wo soll das hinführen?“

  5. 5
  6. 6

    Immer mehr Zwangsräumungen in Berlin schreibt der Tagesspiegel, eine wissenschaftliche Studie hat Zahlen zusammengetragen:
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/studie-der-humboldt-universitaet-immer-mehr-zwangsraeumungen-in-berlin/11655044.html

  7. 7
    O. Wagner says:

    Schade, dass die Detailergebnisse der Studie nicht vorgelegt werden, die aus der Untersuchung abgeleiteten Forderungen aber trotzdem schon einmal der Öffentlichkeit präsentiert werden – das macht es einem unmöglich nachzuvollziehen, welche Wohnungs- und Mietergruppen besonders betroffen sind, welche Kündigungsgründe die häufigsten sind und welche Gegenmaßnahmen daher geeignet sind.

    Jeder, der sich mit der Materie näher beschäftigt, weiß, dass Mieter im Regelfall durch strenge Begrenzungen der zulässigen Mieterhöhungen, die Möglichkeit zum Ausgleich bestehender Mietrückstände bis in die Schlussphase einer Räumungsprozesses hinein und Härtefallregelungen gesetzlich sehr gut vor Kündigungen wegen Zahlungsschwierigkeiten geschützt sind. Unrühmliche Ausnahmen sind die teils exorbitanten Mietsteigerungen für Mietwohnungen, die aus der Soziallbindung fallen, und häufig unsinnige „energetische Sanierungen“ (Sondermüll an die Fassaden kleben), für die die sonst geltenden Zumutbarkeitsgrenzen nicht greifen. Bei der ersten Gruppen muss man diskutieren, ob, unter welchen Bedingungen und bis zu welcher Grenze eine staatliche Subjektförderung bei Bedürftigkeit Härtefälle vermeiden kann – an dem grundsätzlichen Problem wird sich angesichts der bereits bei Errichtung dieser Bauten bestehenden Regelungen und den durch Subventionen künstlich aufgeblähten Baukosten nichts mehr ändern lassen. Bei der zweiten Gruppe der energetischen Sanierungen müsste man dringend die auf Bundesebene bestehenden gesetzlichen Regelungen ändern. Das ist aber nur eine persönliche Meinung – für eine nähere Analyse wären die Ergebnisse der Untersuchung interessant.

  8. 8
  9. 9
    O. Wagner says:

    @8: Ich meinte § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB: „Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet.“ Das gilt für die Kündigung wegen Zahlungsverzuges mit zwei Monatsmieten. Die von Ihnen zitierten Fälle lagen anders, da war die Miete jeweils über längere Zeiträume trotz Abmahnung unpünktlich gezahlt worden. Daher nochmals: Niemand verliert seine Wohnung, weil er oder das Amt ein- oder zweimal die Miete nicht gezahlt hat. Es muss schon mehr dazu kommen.

    Die zitierten Zeitungsartikel verweisen alle auf die Vorab-Presseveröffentlichung der Studie von Herrn Holm, die erst heute online gestellt wurde (https://www.sowi.hu-berlin.de/lehrbereiche/stadtsoz/forschung/projekte/studie-zr-web.pdf). Die muss ich mir noch genauer anschauen. Dort findet sich aber nach erster Durchsicht auf S. 10 auch ein zutreffendes Schaubild über notwendigen Schritte bis zu einer Räumung einschließlich der Möglichkeit zur Abwendung der Räumung durch Begleichung der Mietschulden.

  10. 10
    prolet says:

    Möchte nicht genau diese Gesellschaft auf dem Gelände der Jugendverkehrsschule in der Bremer günstige Mieten realisieren? Moabit, finde den Fehler…

    http://www.t-online.de/wirtschaft/immobilien/id_73758650/neubauten-fuer-mieter-kaum-bezahlbar-mindestens-10-euro-pro-qm.html

  11. 11
    max says:

    In dem Artikel wird keine Gesellschaft erwähnt. Falscher Link?

  12. 12
    Mieter-Aktivist says:

    Aktion beim Jobcenter Neukölln, wegen Ablehnung Mietschuldenübernahme in 85% der Fälle:
    http://basta.blogsport.eu/2015/04/27/erfolgreiche-aktion-zur-verantwortung-der-jobcenter-bei-zwangsraeumungen/

  13. 13
    TV-Gucker says:

    Beitrag im rbb WAS Wirtschaft – Arbeit – Sparen von Mittwoch zu Zwangsräumungen:
    http://www.rbb-online.de/was/archiv/20150617_2215/zwangsraeumung.html

  14. 14
  15. 15
    max says:

    Dem Kinderladen Sonnenstern in der Stendaler Straße wurde zu Ende Februar gekündigt. Mehr Infos und Petition hier: https://www.change.org/sonnenstern

  16. 16

    Wieder drohende Zwangsräumung in Moabit:
    http://wem-gehoert-moabit.de/2016/01-zwangsraeumung-von-33-wohnungslosen-maennern-aus-wohnheim-in-moabit-droht/

    Morgen 16 Uhr Hausversammlung, nächste Woche Mittwoch große Versammlung aktiver Unterstützergruppen

  17. 17
    Obdachlosenheim says:

    Zu 16: Gestern in der Abendschau ein Bericht zur aktuellen Lage (ca ab Minute 17), der Bezirksstadtrat spricht von Beschlagnahmung des Objekts, wenn nix anderes hilft:

    http://mediathek.rbb-online.de/tv/Abendschau/Abendschau-05-01-2016-19-30/rbb-Fernsehen/Video?documentId=32599756&topRessort=tv&bcastId=3822076

  18. 18
    Susanne Torka says:

    Direkt zum Abendschaubeitrag über das Gästehaus Moabit in der Berlichungenstraße 12 geht es hier:
    http://www.rbb-online.de/abendschau/archiv/20160105_1930/wohnungslose.html

    hier wird das (hoffentlich) ein wenig länger zu sehen sein:
    https://www.youtube.com/watch?v=-eg8A_O2y9o

  19. 19
    Zeitungsleser says:

    Um auf den Ursprungsartikel und die Degewo zurückzukommen, bei der Wiesenburg macht diese Wohnungsbaugesellschaft auch nicht grade positiv von sich reden:
    http://www.berliner-woche.de/gesundbrunnen/bauen/wiesenburger-befuerchten-verdraengung-degewo-sperrt-ateliers-im-einstigen-asylheim-kuenstler-schalten-anwaelte-ein-d91578.html

  20. 20
  21. 21
  22. 22
    Susanne Torka says:

    Kommt zum Treffen am Samstag um 17 Uhr in der Reformationskirche. Nachbar*innen und stadtpolitische Gruppen beraten weitere Aktionen zur Unterstützung der Bewohner der Berlichingenstraße 12

    Hier der offene Brief, der am Dienstag im Stadtteilplenum Moabit West verabschiedet wurde:
    [Link wurde entfernt]
    Erklärung siehe Kommentar Nr. 26
    https://moabitonline.de/20996#comment-33644

  23. 23

    Pressemitteilung des Bezirksamts von heute zur Berlichingenstraße 12:
    http://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.436607.php

    Die letzten beiden Sätze lauten:
    „Da es verschiedene Varianten gibt, wie das Bezirksamt in dieser Angelegenheit vorgeht, hat Bezirksstadtrat Stephan von Dassel den Bewohnern das Angebot gemacht, das weitere Vorgehen mit ihnen zu besprechen.
    Unabhängig davon wird das Bezirksamt versuchen, mit Bezirken und Senat zu vereinbaren, dass das Land Berlin alles tut, um Obdachloseneinrichtungen vor der Umwandlung in Unterkünfte für Flüchtlinge zu schützen – zur Not, indem für solche Einrichtungen keine Kostenübernahmen ausgestellt werden.“

  24. 24
  25. 25
    Zeitungsleser says:

    Neue Entwicklungen in der Berlichingenstraße, die TAZ zitiert aus einem Schreiben des Stadtrats an die Bewohner:
    http://taz.de/Unterkunft-fuer-Wohnungslose-in-Berlin/!5270965/

  26. 26
    Stadtschloss Moabit says:

    Bei Facebook:
    https://www.facebook.com/Stadtschloss-Moabit-Nachbarschaftshaus-1503316366655185
    „Gikon hat uns über ihren Anwalt aufgefordert, den Aufruf des Stadtteilplenums West zum Erhalt des Wohnraums für die ehemals obdachlosen Bewohner in der Berlichingenstr. 12 nicht weiter zu veröffentlichen wegen „einer Reihe Unwahrheiten“. Dieser Aufforderung sind wir nachgekommen. Wir freuen uns über die Richtigstellung der GIKON: „…dass die GIKON in der Berlichingenstr. 12 keine Flüchtlingsunterkunft einrichten wollte. Es war nie vorgesehen, dieses Gebäude als Flüchtlingsunterkunft zu betreiben. Vielmehr war vorgesehen, dieses Gebäude zur Unterbringung von Personen zu nutzen, die von den Bezirksämtern gesandt werden, daneben wären genauso Obdachlose und andere hilfebedürftige Dritte aufgenommen worden.“

  27. 27
    BVV-Beobachter says:

    Antrag in der BVV für ein Verfahren zur Verhinderung von Zwangsräumungen (Drs. 2576/IV):
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=7203

  28. 28
  29. 29

    Der Räumungstermin für den „M99 – Gemischtwarenladen mit Revolutionsbedarf“ für Dienstag, den 9.8. um 9 Uhr, ist abgesagt. Die Gerichtsvollzieherin hat das Amtshilfeersuchen an die Polizei zurückgenommen. Der Räumungstitel bleibt aber bestehen.
    Zwischen Eigentümer und dem Ladenbetreiber Hans-Georg Lindenau wurde vereinbart, dass Hans-Georg Lindenau die Wohnung im 1. Stock bis Montag räumt. Die Räumung des Ladens wurde bis 20.9. verschoben. Was dann passiert ist unklar.
    Sara Walther vom Bündnis Zwangsräumung verhindern: „Wir freuen uns über die Verschiebung. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Dass es kurz vor dem Räumungstermin noch zu einem Aufschub kommt ist wohl auch den vielfältigen, stadtpolitischen Protesten z.B von Bizim Kiez über Zwangsräumung verhindern bis zur Rigaer Strasse zu verdanken.“
    Die Kundgebung am Donnerstag und die Demonstration am Sonntag finden statt.
    Mehr Informationen: http://berlin.zwangsraeumungverhindern.org/

  30. 30
  31. 31
    Initiative "Wem gehört Moabit?" says:

    Morgen keine Zwangsräumung von HG/M99 – sie ist VORLÄUFIG ausgesetzt
    http://berlin.zwangsraeumungverhindern.org/2016/09/21/hgm99-morgen-keine-raeumung/

    HG hat einen berollbahren Laden gefunden, aber erst ab 2. Mai 2017 – aber der Vermieter will nicht warten, Verhandlungen gehen weiter
    http://berlin.zwangsraeumungverhindern.org/2016/09/20/hgm99-raeumungsschutzantrag-abgelehnt-aufruf-zu-blockaden-verhandlungen-gehen-weiter/

    auch im MieterEcho:
    http://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/m-99-aufschub.html

  32. 32
    Initiative "Wem gehört Moabit?" says:

    Eine Reportage über 2 Menschen, die zwangsgeräumt wurden: Andrea B. und Frank K., der in der Berlichingenstraße 12 lebte und jetzt wieder eine eigene Wohnung gefunden hat:
    https://www.youtube.com/watch?v=cIo9wg-94V0

  33. 33
  34. 34
  35. 35

    Neue Eskalationsstufe in der Berlichingenstraße 12. Nachdem die Eigentümer/Hausverwaltung bereits im Juni versucht hatten den Bewohnern das Wasser abzustellen, nach 1 Tag stellten die Berliner Wasserbetriebe es wieder an, wurde jetzt der Gaszähler ausgebaut, die Heizung funktioniert seit mehr als 1 Woche nicht mehr und gestern wollten sie wohl auch den Strom abstellen, kamen aber nicht an den Stromzähler ran.
    Dabei gibt es noch nicht einmal einen Termin für die Verhandlung der Räumungsklagen vor Gericht.
    Infos hier im Nachtrag:
    http://wem-gehoert-moabit.de/2016/01-zwangsraeumung-von-33-wohnungslosen-maennern-aus-wohnheim-in-moabit-droht/

  36. 36
  37. 37
  38. 38

    Heute, am 5.12., wollten Heizungsmonteure die Heizung in der Berlichingenstraße 12 reparieren (der Gaszähler war verschwunden) – seit fast 2 Wochen frieren die Bewohner – doch die Reparatur wurde durch Security der Eigentümer verhindert (wie Bewohner berichtet haben)!
    Empört Euch! Berolina Grundbesitz GmbH Hausverwaltung, Kantstraße 30, 10623 Berlin, Tel. 030/30129154 (?)

  39. 39
  40. 40

    Seit Freitag, den 16. Dezember 2016 läuft die Heizung in der Berlichingenstraße 12 wieder! Danke an Alle, die sich dafür eingesetzt haben!

  41. 41
  42. 42

    Wieder die Berlichingenstraße 12 – Artikel in der TAZ von gestern:
    https://www.taz.de/Wohnungslose-in-Berlin-Moabit/!5361131/

    Stephan von Dassel, jetzt Bürgermeister, war allerdings Sozial-(nicht Bau-)stadtrat, aber wichtig die Info: Räumungsklage wird am 10. Januar verhandelt, wo und wann werden wir noch bekannt geben!

  43. 43

    Kommt zur Unterstützung beim Gerichtstermin: Räumungsklage gegen die Bewohner der Berlichingenstraße 12, Dienstag, 10. Januar, 9 Uhr, Landgericht Berlin, Tegler Weg 17-21, Raum: 142,
    Bus 109, Haltestelle Osnabrücker Straße, Nähe Mierendorffplatz

    https://moabitonline.de/events-2?event_id=18314

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  45. 45
    Zeitungsleser says:

    Die Mieterin in Prenzlauer Berg, die heute beinahe hätte zwangsgeräumt werden sollen, ist doch noch gerettet. Nach einer Telefonaktion mit dem Bündnis Zwangsräumung verhindern letzte Woche hat die Eigentümerin, eine Stiftung, eingelenkt, allerdings musste die Mieterin einer Teilmodernisierung zustimmen. Mehr Infos hier:
    http://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/hausmodernisierung-im-winter-wer-nicht-unterschreibt–fliegt-raus–25499870
    http://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/gerettet—familie-gerngross-fliegt-nicht-auf-die-strasse-25507430
    http://berlin.zwangsraeumungverhindern.org/2017/01/10/pressemitteilung-zwangsraeumung-im-prenzlauer-berg-erfolgreich-verhindert/

  46. 46

    Hier mal wieder ein Update zur Berlichingenstraße 12 – das Urteil wurde heute noch nicht verkündet, aber „der neue Betreiber Gikon“, der die Bewohner laut Anwalt der Eigentümer nicht übernehmen wolle, will aus dem Vertrag schon lange raus, aber die Eigentümer lassen ihn nicht:

    http://berlin.zwangsraeumungverhindern.org/2017/01/24/gute-tage-fuer-anti-zwangsraeumerinnen-in-hannover-und-berlin/

  47. 47

    In den Kommentaren unter diesem Artikel geht es auch um die Wohnungslosenunterkünfte Berlichingenstraße 12 und Alt-Moabit 105, heute Pressemitteilung des Bezirksamts zur Abwendung der Räumung (?) in Alt-Moabit:
    http://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.559719.php

  48. 48
    taylan says:

    http://www.berliner-woche.de/moabit/soziales/zwischenloesung-gefunden-wohnheimbewohner-koennen-bis-sommer-bleiben-d118944.html

    „Wir müssen alles dafür tun, dass bedürftige Menschen nicht aus unserem Bezirk vertrieben werden“- Dieser Satz ist und bleibt richtig! Im Gegenteil: Es ist absolut unzureichend, dass das Bezirksamt sich einen schlanken Fuß gemacht und die 166 BewohnerInnen einfach nur auf andere Bezirke verteilt hat. Eine Wiedereinweisung nach ASOG hätte hier in Betracht gezogen werden müssen. Wenn sozial Schwache ihren Platz im Bezirk haben sollen, muss deutlich mehr unternommen werden, als nur auf den Neubau von Sozialwohnungen zu setzen. Es geht auch darum, am Bestand anzusetzen. Die Wiedereinweisung nach ASOG ist und bleibt ein wichtiges Instrument, um hier kurzfristig den Menschen zu helfen.

  49. 49

    Die Urteilsverkündung zu den Räumungsklagen in der Berlichingenstraße 12 ist auf den 9. Mai verschoben!

  50. 50
    Mieter-Aktivist says:

    Kleine Anfrage (KA 0033/V) zu Alt-Moabit 105 und Obdachlosenunterkünften in Mitte:
    http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=2579
    Für die Antwort auf die Nr. mit Kurzüberschrift klicken!

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