So können Sie mitmachen!

Bebauungsplan-Entwurf »Kunstcampus«

Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf 1-93VEVom 10. März 2014 bis einschließlich 11. April 2014 liegen die Unterlagen für das nördlich des „Hamburger Bahnhofs“ nah dem Schifffahrtskanal gelegene Vorhaben der Berliner Groth-Gruppe bei der Senatsverwaltung für Stadt­entwicklung und Umwelt aus. Mit dem vorhaben­bezogenen Bebauungsplan 1-93VE »Kunstcampus« soll das Planungsrecht für den Bau eines 7-geschossigen Wohngebäudes für 120 Wohnungen sowie Flächen für Galerien parallel zum Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal geschaffen werden, vom Kanal nur durch einen öffentlichen Uferwanderweg getrennt. Das Gebäude soll dazu rechtlich als Wohngebäude festgesetzt werden, in dem im 1. und 2. Vollgeschoss außerdem Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören, wie Büroräume oder Anlagen für kulturelle, soziale, gesundheitliche oder sportliche Zwecke, im ersten Vollgeschoss auch Galerien, Läden, sowie Schank- und Speisewirtschaften zugelassen sind.  

Wohngebäude Kunstcampus Berlin, Visualisierung Uferansicht
Grafik: Léon, Wohlhage, Wernik / Groth Gruppe

Intention des Bebauungsplans ist es laut des Textes in seiner Begründung (Abschnitt III.1 Ziele der Planung und wesentlicher Planinhalt, S. 41):

»Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Er soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.«

Was tatsächlich unter „sozialgerechter Bodennutzung“ zu verstehen ist, macht der Sachverhalt deutlich, dass auf der Website zum Projekt (Motto „Art Of Living“) alle geplanten 120 Wohnungen (auch das komplette 1. OG) als Eigentumswohnungen angeboten werden. Die geforderten Kaufpreise für eine Wohnung liegen dabei zwischen 323.000 € (2 Zi, 67 m², 4.994 €/m²) und 821.000 € (3 Zi, 120,5 m², 6.812 €/m²). Unter dem geplanten Wohngebäude soll eine Tiefgarage mit insgesamt 82 Plätzen entstehen. Die Tiefgarage wurde bereits auf der Grundlage von § 34 BauGB genehmigt, sodass vorbereitende Arbeiten für das Haus schon begonnen haben. Bis Ende 2015 will die Groth-Gruppe das Projekt fertigstellen. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB Ort der vom 10. März 2014 bis einschließlich 11. April 2014 stattfindenden Auslegung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Dienstgebäude Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin, Erdgeschoss, neben der Ausstellungshalle. Auslegungszeiten sind Montag bis Mittwoch: 8:30 – 16:30 Uhr, Donnerstag: 8:30 – 18:00 Uhr, Freitag : 8:30 – 13:00 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung unter (030) 9025-1424/1433. [wpsleep end=“11.04.2014 13:00″] Ausführlichere Informationen zur Auslegung finden Sie während der Auslegungszeit auf der Website der Senatsverwaltung, dort sind auch folgende Information als PDF-Dateien abrufbar: Planzeichnung: Download (pdf, 1.5 MB) Begründung: Download (pdf, 1.1 MB) FIS-Broker Kartenanzeige mit umfangreicher Themenliste Durchführungsvertrag: Download (pdf; 44 KB) Projektmappe (Visualisation): Download (pdf; 1,4 MB) Freiflächenplan Umfeld Hamburger Bahnhof: Download (pdf; 8,2 MB) Gutachten Tiere: Download (pdf; 4,5 MB) Pflanzen: Download (pdf; 3,0 MB) Kampfmittel: Download (pdf; 1 MB) Altlasten: Download (pdf; 687 KB) Verkehr / Immissionen: Download (pdf, 5,4 MB) Ihre schriftliche Stellungnahme können Sie – während der Auslegungszeit – schicken an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt | StadtUm II C 23 | Rungestraße 29 | 10179 Berlin | Tel.: 030 / 9025-1424/1433 oder per E-Mail an 1-93ve@senstadtum.berlin.de oder aber auch über ein Formular der Online-Beteiligung der Senatsverwaltung.

Nachtrag Oktober 2015

Die Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-93 VE vom 9.10.2015 wurde am 24.10.2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt 71. Jahrgang Nr. 22, S. 380 veröffentlicht. Genehmigungen für vorbereitende Arbeiten waren schon lange Zeit zuvor erteilt worden, bei diesen Arbeiten waren erhebliche Altlasten festgestellt worden, die umfassende Bodensanierungen erforderlich machten.
 

7 Kommentare auf "Bebauungsplan-Entwurf »Kunstcampus«"

  1. 1
    Marc says:

    Ich kann diese faden, langweiligen und anspruchslosen 08-15 Entwürfe nicht mehr sehen. Berlin ist eine der wenigen Großstädte in Europa, in welcher noch große Flächen der Innenstadt für eine architektonische Neugestaltung offen stehen. Wenn ich mir diesen „genialen“ Entwurf schon wieder sehe, könnte ich heulen… wo bleibt denn der künstlerische Anspruch? Wo das Flair? Ich dachte, diese seelenlose „moderne“ Bauen würde endlich mal überwunden werden – aber das Elend will kein Ende nehmen. Mir ist schleierhaft, warum man für solche Entwürfe ein Studium absolvieren muss. Das könnten schon einige Grundschüler aufs Papier bringen…

  2. 2
    R@lf says:

    Genau Marc, dem schließe ich mich voll an. Natürlich werden wir jetzt wieder mal für gewisse Leute als „Meckerer und Miesmacher“ dastehen. Aber dieses phantasielose Schuhkartondekorieren, das an den Betonbauschrott der 1970er und 1980er erinnert (trüber Retrostil) ist einfach bodenlos und ich werde nicht müde es seit Jahrzehnten zu kritisieren – ich weiß uns da in guter Gesellschaft mit Architekten ersten Ranges. Es geht halt nicht um ein Wetteifern in Schönheit, Eleganz oder wenigstens Originalität (und sei sie häßlich), sondern nur um schnöden Kommerz: Baugrund x Geschossfläche. Diese Zweite Gründerzeit, die wir jetzt in Berlin erleben, ist nicht mal ein Schatten der Ersten Gründerzeit, die darin wetteiferte, ansehnliche Gebäude hoher Qualität zu erstellen. Man muss sich nicht nach Stuck und Schnörkel zurücksehnen – es gibt auch gutes modernes Bauen … leider sehr selten in Baalin. Wie wird dieser ganze Arschitekturmüll wohl in 50 Jahren aussehen — wenn er überhaupt so lange hält?

  3. 3
    Hinzugezogener says:

    Lieber R@lf,

    Sonst eigentlich nie ihrer Meinung, da oft kaum verfassungskonform, da radikal und mir persönlich zu links, diesmal volle Zustimmung! Sie sind da wirklich nicht allein mit ihrer Meinung: http://m.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/wider-das-heutige-bauen-und-wir-nennen-diesen-schrott-auch-noch-schoen-1638610.html

    Gruß aus London,
    Verhältnisse hier, die ich Berlin nie wünsche! Diese London hat seine Seele verkauft.

  4. 4
    H. E. says:

    Auch und insbesondere das neue große Bürogebäude hinter dem Lokal Paris-Moskau ist ein gutes Beispiel. Ich dachte bisher immer, dass dort eine Filiale vom Moabiter Knast im Bau ist. Aber nein, weit gefehlt, es ist ein Ministerium, das neue Innenministerium.
    Aber es ist in guter Gesellschaft, zweihundert Meter weiter steht die Schlange

  5. 5
    Moabiter says:

    Im Hansaviertel soll es 2014 umfangreiche Bauarbeiten geben (Bachstr./Schleswiger Ufer/ Flotowstr.) Wer weiß Genaueres?

  6. 6
    prolet says:

    Zu 5:
    Vom 11. November 2013 bis einschließlich 11. Dezember 2013 lag der Bebauungsplanentwurf für den Bebauungsplan 1-72 aus (Frühzeitige Bürgerbeteiligung), der das Gebiet Schleswiger Ufer – Altonaer Straße – Bachstraße – Cuxhavener Straße beschreibt, also das Gelände, auf dem das Evangelische Konsitorium gestanden hatte. Ziel ist „Allgemeines Wohngebiet“, es sollen verschiedenartige Gebäude errichtet werden von der Hilfswerk-Siedlung GmbH. Vorausgegangen warten unter anderem auch intensive Diskussionen mit dem Bürgerverein im Hansaviertel, der sicher auch über die Präsentationen des damals im Ausschuß vorgestellten Entwurfes Genaueres wissen müßte.

    In der Begründung zum B-Plan heißt es unter anderem:
    „1. Veranlassung und Erforderlichkeit
    Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans ist die Nachnutzung des ehemaligen evangelischen Konsistoriums. Das Grundstück war nach Nutzungsaufgabe 2009 an die Hilfswerk-
    Siedlung GmbH verkauft worden. Das leerstehende Gebäude wurde Ende 2011 abgerissen, die Flächen sind nunmehr beräumt und liegen brach. Der Standort soll zukünftig einer Wohnnutzung zugeführt werden.
    Im Jahr 2012 wurde ein beschränkter Ideen- und Realisierungswettbewerb „Wohnungsneubau Bachstraße 1-2“ durchgeführt, dessen Ergebnis die Grundlage für die städtebauliche Entwicklung bildet (siehe hierzu Kap. III.1).
    Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, um das Plangebiet einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen und das o.g. städtebauliche Konzept der Entwicklung eines innerstädtischen Wohnstandorts auf dem Gelände des ehemaligen Konsistoriums umzusetzen. Eine Wohnnutzung ist nach derzeit geltendem Planungsrecht nicht zulässig, da der rechtskräftige Bebauungsplan II-103 für die Grundstücksfläche Gemeinbedarfsfläche „Ev. Konsistorium“ festsetzt. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.“

  7. 7
    Susanne Torka says:

    Hat zwar mit dem Ursprungsartikel nix zu tun, aber hier noch weitere Infos für den „Moabiter“:
    Vor ca. 1 Jahr ist dieser Artikel zum Thema in der Berliner Woche erschienen:
    http://www.berliner-woche.de/nachrichten/bezirk-mitte/hansaviertel/artikel/14089-buerger-sollen-ueber-bauprojekt-hansahof-informiert-werden/
    und hier der Entwurf im BauNetz:
    http://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen-Volker_Staab_gewinnt_Wettbewerb_in_Berlin_3033199.html
    Ansonsten, wie prolet schon sagte, mal beim Bürgerverein Hansaviertel nachfragen:
    http://www.buergerverein-hansaviertel-berlin.de/seiten/der_buergerverein.html

Schreibe einen Kommentar

Beachte bitte die Netiquette!